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Neuigkeiten (18.05.06)

Wed, 17 May 2006 20:20:36 GMT
Wed, 17 May 2006 20:20:36 GMT
Pressemitteilung 76/06 vom 16.05.2006
Pressemitteilung 75/06 vom 11.05.2006
Wed, 17 May 2006 15:52:22 GMT
Heute neu unter den JuraBlogs ist das Verkehrsrecht Blawg von Rechtsanwalt Florian Schiefer aus Bad Bramstedt. Nachdem ich nun einige Monate die vielen Blogs deutscher Rechtsanwälte bewundert habe, ist es endlich an der Zeit, selbst aktiv zu werden. Mal schauen, ob ich genügend Zeit finde, den Blog auch ausreichend zu ...

Heute neu unter den JuraBlogs ist das Verkehrsrecht Blawg von Rechtsanwalt Florian Schiefer aus Bad Bramstedt.

Nachdem ich nun einige Monate die vielen Blogs deutscher Rechtsanwälte bewundert habe, ist es endlich an der Zeit, selbst aktiv zu werden. Mal schauen, ob ich genügend Zeit finde, den Blog auch ausreichend zu füttern.

Wir wünschen viel Erfolg!

Sat, 25 Feb 2006 17:28:13 +0000
Wed, 17 May 2006 20:20:36 GMT
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Voraussetzungen für die Gewährung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes gegen die Verlegung eines Strafgefangenen.
2006-05-08
Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen. Die Voraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG liegen nicht vor. Die Verfassungsbeschwerde hat weder grundsätzliche Bedeutung noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der Rechte der Beschwerdeführerin aus § 90 Abs. 1 BVerfGG angezeigt (vgl. BVerfGE 90, 22 ). Die Verfassungsbeschwerde hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.
2006-04-27
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
2006-04-27
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen einen Beschluss des Landesarbeitsgerichts, durch den die Berufung der Beschwerdeführerin gegen ein arbeitsgerichtliches Urteil in einem Kündigungsschutzprozess als unzulässig verworfen wurde, und einen weiteren Beschluss des Landesarbeitsgerichts, durch den ihre Anhörungsrüge zurückgewiesen wurde.
2006-04-21
Die Verfassungsbeschwerde hat jedenfalls in der Sache keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ).
2006-04-19
Wed, 17 May 2006 20:20:36 GMT
Wed, 17 May 2006 15:52:22 GMT
Wed, 17 May 2006 15:25:51 CEST Uhr - Mario schrieb - Zahlung der Heizungswartung
Hallo Leute bin gerade am Ausziehn.Meine Nachmieter haben mich darauf aufmerksam gemacht das die Jährliche Wartung der Zentralheizung (GAS) ansteht.In jeder Wohnung steht so ne Gastherme wo man Zeitgesteuert an und aus machen kann.Ist es nun die Plicht des Mieters oder des Vermieters diese Wartung durchführen zu lassen und auch zu bezahlen?

MfG Euer LOW-Team
2006-05-17CEST15:25:51+01:00
Wed, 17 May 2006 08:36:23 CEST Uhr - Djevica79 schrieb - Zustimmungsfrist Mieterhöhung
Hallo Zusammen, ich habe eine Mieterhöhung an meinen Mieter geschickt. Ich habe die alte Miete pro m² und die neue genau ausgewiesen, beide Eheleute angesprochen...etc. Eigentlich ist ist sie formell richtig. Ich habe mich allerdings bei der Zustimmungsfrist vertan. Es sollte der 31.05. sein, ich hab aber 20.05 geschrieben. Ist die Mieterhöhung deshalb unwirksam oder reicht es ...

MfG Euer LOW-Team
2006-05-17CEST08:36:23+01:00
Sun, 14 May 2006 15:48:53 CEST Uhr - Rieke schrieb - Handwerker und Sicherheitsmängel
Ich bin theoretisch, laut Mietvertrag, seit dem 01.04.06 Mieterin in einer Mietwohnung. Da die Wohnung vorher saniert wurde, verzögerten sich die Bauarbeiten um einen Monat. Danach sollte ich einziehen können. Nun sieht die folgende Situation so aus: es fehlt immer noch eine Tür, ich habe keine Türschwellen, wenn ich die Dusche benutzen möchte, fließt Wasser in einen Flur, in d ...

MfG Euer LOW-Team
2006-05-14CEST15:48:53+01:00
Sat, 13 May 2006 20:22:21 CEST Uhr - james_bond schrieb - kein Telefonanschluss auffindbar
Ich habe Montag den Wohnungsübergabetermin für meine erste eigene Wohnung, Telefonanschluss sollte in der Wohnung eigentlich vorhanden sein (sogar Kabel-TV ist vorhanden!). Da ich dringend Telefon/Internet benötige, war ich heute im Teletubbieladen, um rechtzeitig Telefon/DSL-Anschluss zu beantragen, da das ja auch immer seine Zeit dauert, bis das alles freigeschaltet ist. Nun ...

MfG Euer LOW-Team
2006-05-13CEST20:22:21+01:00
Sat, 13 May 2006 16:09:18 CEST Uhr - Batze schrieb - Freund der Mieterin zieht ein...
Guten Tag zusammen, wir haben in unserem Haus eine Einliegerwohnung, die wir an eine junge Dame aus den Niederlanden vermietet haben. Nun stellt sich heraus, daß ihr Freund aus Pakistan ein Visum für Deutschland hat und ab morgen mit in die Wohnung einzieht. Wie ist denn hier die Rechtslage? Gilt ein Visum nicht nur für eine gewisse Zeit? Müssen wir den Mietvertrag ändern? ...

MfG Euer LOW-Team
2006-05-13CEST16:09:18+01:00
Wed, 17 May 2006 20:20:37 GMT
Nach dem Urteil des BAG vom 01.12.2004 (BGH NJW 2005, 382) führt ein zunächst nur mündlich geschlossener und damit formnichtiger Vertrag auch bei nachträglich schriftlicher Fixierung nicht dazu, dass die Befristung rückwirkend wirksam wird. Gemäß § ...
Wed, 17 May 2006 20:20:37 GMT
2004-07-02: Newsletter - 6/2004
2004-07-02
2004-06-30: Aktion gegen das Rauchen
2004-06-30
2004-05-28: Schutz personenbezogener Daten
2004-05-28
Wed, 17 May 2006 20:20:37 GMT

In einen 170 mal 170 Meter großen Teil eines Kornfeldes in Thüringen hat ein Student einen 18 mal 18 Felder umfassenden Barcode hinein gemäht. Decodiert bedeutet er "Hello, world!". Ob der Code auch bei Google Earth zu sehen sein wird ist jedoch fraglich, da die Bilder von Deutschland nach Auskunft eines Google-Sprechers gerade erst aktualisiert worden seien. Mehr über die Aktion des Studenten bei Spiegel Online.

2006-05-10T09:27:40+01:00

Am 3.3.2006 um 17 Uhr lädt das Juristische Internetprojekt zur öffentlichen Redaktionssitzung in die Stadtgalerie am St. Johanner Markt in Saarbrücken ein. Das Team des JIPS möchte mit interessierten Bürgern über das Thema "Online-Banking und Phishing" diskutieren.

In letzter Zeit häufen sich Fälle von Phishing. Fast jeder Internet-Nutzer hat schon derartige, auf den ersten Blick seriös aussehende E-Mails empfangen, in denen er aufgefordert wird, persönliche Daten wie Passwörter, Zugangsdaten oder Kreditkartennummern preiszugeben. Absender der elektronischen Post ist angeblich die Hausbank - in Wirklichkeit stammen sie von Betrügern, die es auf die Zugangsdaten der Betroffenen abgesehen haben.

Wie kann man solche Mails erkennen? Was tun, wenn man auf einen solchen Betrug hereingefallen ist? Wie können die Banken ihre Kunden schützen?
Die JIPS-Redaktion freut sich darauf, über diese und ähnliche Fragen mit den Teilnehmern der Veranstaltung zu sprechen.

2006-05-03T10:42:21+01:00

In den USA wird derzeit über ein neues Einwanderungsrecht nachgedacht. Währenddessen haben einige Pop-Stars die US-Nationalhymne neu aufgenommen. "Nuestro Himno" (Unsere Hyme) heißt der spanischsprachige Song im Latino-Sound, der unverkennbar auf die Melodie des "Star-Spangled Banner" zurückgeht. Wie FOXNews berichtet ist die Absicht dahinter, illegalen Einwanderern, die hoffen, dass die Änderung der Einwanderungsregeln ihnen eine Einbürgerung ermöglicht, Solidarität zu zeigen. Dies wird indes von den US-Bürgern sehr unterschiedlich aufgenommen. So wird berichtet, dass Radiosender mit eMails überhäuft wurden, in denen Zuhörer sowohl Zustimmung als auch Ablehnung zum Ausdruck gebracht haben.

2006-04-29T18:15:54+01:00

Der New Yorker Richter John Spooner hat in einem Urteil festgestellt, dass Surfen im Internet während der Arbeitszeit heute nicht anders zu bewerten sei, als Zeitunglesen oder Telefonieren. Er gab damit einem Mitarbeiter der Stadtverwaltung Recht, der entlassen wurde, nachdem er trotz Warnung seines Vorgesetzten weiter am Arbeitsplatz das Internet nutzte. Wenn die Stadtverwaltung das private Telefonieren erlaube, solange die Arbeit nicht darunter leide, könne Surfen nicht anders behandelt werden, so der Richter. Das Internet stelle als Mischung aus Kommunikation und Information ein modernes Äquivalent für die Tageszeitung und das Telefon dar. Eine Entlassung könne in diesem Fall nicht mit dem Surfen im Internet begründet werden. Weitere Details bei Victoria Advocate oder Spiegel-online.

2006-04-27T09:43:16+01:00

Wenn auch nicht juristisch, so bewegt das Thema Kernkraft doch auch viele unserer Kollegen. Was passiert, wenn der Kern eines Atommeilers nicht mehr gekühlt wird, ist eine Frage, die nicht nur in dem Film "Das China-Syndrom" gestellt wird. Was eine Kernschmelze tatsächlich bewirkt, ist spätestens seit Tschernobyl vielen Menschen bewusst. In der kommenden Nacht um 1.23 Uhr jährt sich die Reaktorkatastrophe zum 20. Mal. In zahlreichen Zeitungen (z.B. Welt am Sonntag vom vergangenen Wochenende) und Magazinen (z.B. Der Spiegel vom 15.04. und 24.04.06) wird an das Ereignis erinnert. Auch im Internet finden sich zahlreiche mehr oder weniger objektive Beschreibungen des Unfalls und seiner Folgen (z.B. in der wikipedia oder beim Informationskreis Kernenergie ).

Unterdessen scheint ein anderes, nicht weniger kritisches Ereignis in einem anderen Kernkraftwerk fast vergessen: Der Unfall von Three Mile Island nahe Harrisburg, Pennsylvania, USA. Auch in dieser Anlage kam am 28.03.1979 kurz nach 4.00 Uhr zu der befürchteten Kernschmelze, jedoch ohne dass die Berichterstattung und Erinnerung ein vergleichbares Maß erreicht. Wie viel Radioaktivität freigesetzt wurde, ist hier wie da umstritten und während man hierzulande - nicht ganz ohne Diskussion - am Atomausstieg festhält, werden anderenorts neue Anlagen geplant und gebaut. Die Frage, ob die Angst davor, dass sich Vorfälle wie die genannten wiederholen, berechtigt ist, wird wohl nur die Zeit beantworten können.

2006-04-25T09:36:08+01:00
Wed, 17 May 2006 20:20:38 GMT
Udo Vetter, Anwalt und Initiator des „law blog“, wehrt sich gegen die unerlaubte ...
2006-05-11 12:00:00
Am 6. Juni finden in einigen US-Bundesstaaten Nachwahlen zum Senat und Repräsentantenhaus statt. ...
2006-05-11 12:00:00
Die Freistellungsentscheidung der Europäischen Kommission bezüglich der Vereinbarung zwischen den ...
2006-05-11 12:00:00
Das Urteil Nr. 15/2006 des Amtsgerichts („Juzgado de Primera Instancia“) von Badajoz vom 16. ...
2006-05-05 12:00:00
Die HTW führt unter Leitung von Prof. Wolfgang Langguth im Saarland eine flächendeckende Messung ...
2006-05-05 12:00:00
CS - Cologne.   Anne Lehder gives an overview of, and introduction into, the liability of bank directors and officers in German law. In Director and Officer Indemnification by Bank Under German Law, Anne Lehder first outlines the liability of bank directors who are not members of the board of the bank. She shows that in this event only employment law applies, which exempts the director or officer from any claims in case of mere negligence.

Dr. Lehder explains that this general principle of employment law does not apply to bank directors or officers who are formally appointed as executive board members or supervisory board members. For these executives, a broad range of different liability laws apply that are by far stricter than the comforting employment liability law. The article briefly describes the statutes and provisions applicable to the respective legal entities bank directors or officers may work for. The article also distinguishes between the various sorts of claimants that may have claims against directors or officers.

The topic of her article could not be more up-to-date. The article is published at the same time when Deutsche Bank and its former bank director Rolf Breuer face a significant claim for damages brought by former media mogul Leo Kirch--a novelty under German law. The article therefore provides a very interesting overview of the various legal statutes that impose liability upon bank directors and officers and invites every lawyer--be it a German or American--to read further about this developing and more and more serious part of German law.
German American Law Journal :: Washington USA
HG - Washington.   An offer by a seller at an Internet auction is advertising, the Cologne Court of Appeals decided on November 23, 2005 in the matter 28 S 6/05, published May 2, 2006 at www.recht-in.de.

The plaintiff had listed a software program that circumvented copy protection mechanisms of CDs. Before the auction ended, he withdrew the offer. Then he received a cease and desist letter from the defendants, eight record companies, to refrain from such sales. The focus of the dispute was whether the plaintiff violated §95a of the Copyright Act, Urheberrechtsgesetz and owed damages.

§95a, as amended in September 2003, prohibits the sale and promotion of such programs. A definition of advertising exists only in an European Union directive and relates to commercial expression for the promotion of sales. The Court ruled that private advertising is sufficient for copyright purposes, although it failed to explain why an auction listing supports a sale. By deeming plaintiff's activities advertising, the Court found a violation of §95a to have occurred.
German American Law Journal :: Washington USA
CB - Washington.  Customers bear the risk of investment advice which later proves to have led to an incorrect decision, according to the Supreme Court, Bundesgerichtshof, which decided the matter XI ZR 63/05 on March 21, 2006. An adviser's liability is limited to evaluating forseeable factors known at the time the advice is rendered.
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington.   The Berlin Ministry of Justice issued a press release on May 4, 2006 which details the action plan for the implementation of European nondiscrimination provisions. These rules affect many areas of the law and the implementation is as complex as the European rules. The coalition government has now agreed on a bill which the press release explains in great detail, only in German.
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington.   Two German decisions on the liability of forum owners for objectionable comments left on web sites may lead to more users in Germany moving questionable discussions to American servers. Although forum providers enjoy some insulation from liability for activities of their users under the Tele Services Statute, Gesetz über die Nutzung von Telediensten, Teledienstegesetz, of July 22, 1997, as amended, two courts recently increased the liability of forum providers.

The Düsseldorf court on January 25, 2006, 12 O 546/05, lowered the requirements for take down notices and the Hamburg court on December 2, 2005, 324 O 721/05, required pre-emptive measures from forum owners, such as screening submissions before publication.

Evidence points to many German users' belief that anonymity in the United States encourages the use of American servers for defamatory activities, such as the insults hurled at a Diethelm Goeckel at fuckedcompany.com. Recent discussions in German internet forums actively advocate the use of servers located in the United States.

U.S. servers as a safe harbor? That seems unrealistic. Recently, Germany and the United States enhanced their cooperation in criminal matters and provided for expanded mutual legal assistance. Moving criminal activity to the United States is unlikely to be a successful strategy for those who wish to spread misinformation on the Internet. Foreign criminals are not welcome anywhere.
German American Law Journal :: Washington USA
Wed, 17 May 2006 20:20:42 GMT
Pressemitteilung vom 17.05.2006
2006-05-17
Wed, 17 May 2006 20:20:42 GMT
Wiesbaden (ots) - Die Zielfahndung des Bundeskriminalamtes (BKA) hat in den Abendstunden des 08. Mai 2006 einen wegen des Verdachts des Völkermordes gesuchten, serbisch-montenegrinischen Staatsan- gehörigen in Seeheim-Jugenheim festgenommen. ...
Wed, 10 May 2006 13:42:00 B
Wiesbaden (ots) - Übergabe der Akkreditierungs-Urkunde am 12.05.06, 10 Uhr, im BKA Wiesbaden Kriminaltechnische Untersuchungen sind ein wichtiges Instrument zur objektiven Verbrechensaufklärung. Stimmen von Erpressern, Schussspuren, ...
Wed, 10 May 2006 13:15:00 B
Wiesbaden (ots) - Im Rahmen des 11. Deutschen Präventionstages, der am 8. und 9. Mai in Nürnberg stattfindet, wird der Vizepräsident des Bundeskriminalamtes, Prof. Dr. Jürgen Stock, heute ab 10.30 Uhr einen Vortrag zum Thema "Attention für ...
Tue, 09 May 2006 09:23:00 B
Wiesbaden (ots) - Nach monatelangen Ermittlungen gelang es Einsatzkräften des Bundeskriminalamtes (BKA) im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main in den Abendstunden des 28.04.06 drei Mitglieder einer Einbrecherbande festzunehmen. Die ...
Wed, 03 May 2006 10:21:00 B
Wiesbaden (ots) - Das Bundeskriminalamt (BKA) baut das Netzwerk im Kampf gegen die Kriminalität aus: Heute veranstaltet das BKA in Berlin eine Tagung zur Zusammenarbeit von Sicherheitsbehörden des Bundes mit der Wirtschaft. Der Kreis der etwa ...
Thu, 20 Apr 2006 12:57:00 B
Ein Antrag, den Betroffenen gemäß § 73 Abs. 2 OWiG von der Verpflichtung zum Erscheinen in der Hauptverhandlung zu entbinden, hat Wirkung nur für die konkret bevorstehende Hauptverhandlung. Nach einer Aussetzung der Hauptverhandlung muss der Antrag gegebenenfalls wiederholt werden.
Tue, 16 May 2006 15:10:42 +0200
Ein vollständiges Versammlungsverbot ist mit Rücksicht auf die hohe Bedeutung des Grundrechts aus Art. 8 GG unverhältnismäßig, wenn - wie hier - die von gewaltbereiten Gegendemonstranten zu erwartenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit durch Beschränkung der Versammlung auf eine stationäre Kundgebung und andere Auflagen erheblich verringert werden können.
Wed, 10 May 2006 15:05:39 +0200
1. In einem vergaberechtlichen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist ein Antragsteller antragsbefugt, der zwar im Vergabeverfahren kein Angebot abgegeben hat, aber geltend machen kann, durch die Ausschreibungsbedingungen gleichheitswidrig an der Abgabe eines konkurrenzfähigen Gebotes gehindert zu werden. 2. In einem vergaberechtlichen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit kann ein Unterlassungsanspruch nicht auf jedweden Verstoß gegen Bestimmungen der Verdingungsordnungen gestützt werden, sondern - insoweit enger als in Nachprüfungsverfahren nach dem GWB - nur auf solche Verstöße, die den Antragsteller gleichheitswidrig benachteiligen.
Tue, 16 May 2006 15:21:54 +0200
Zur Befugnis des Inhabers der Zulassung eines Original-Arzneimittels, die Zulassung eines Generikums anzufechten.
Tue, 16 May 2006 15:20:56 +0200
Verfahren nach dem Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiG) sind nach § 188 Satz 2 VwGO (a. F.) gerichtskostenfrei (Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 10.12.2004 - 5 B 47.04 - RdlH 2005, 29; Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung, vgl. Beschluss vom 02.06.2004 - 7 S 2101/03 - Justiz 2004, 253).
Wed, 10 May 2006 15:06:37 +0200
1) Ein 7 Jahre altes Kind ist jedenfalls dann in der Lage vorherzusehen, dass ein in Richtung eines an einer Hauseingangstür stehenden Kindes abgegebener Schuss mit einem Ball zur Beschädigung der dort angebrachten Außenlampe führen kann, wenn es von seinen Eltern zuvor auf solche Gefahren ausdrücklich hingewiesen worden ist. 2) Darauf, ob auch die weitere Schadensentwicklung - Augenverletzung durch von der Außenlampe herabfallende Glassplitter - vorhersehbar war, kommt es für die Haftung nicht an.
Wed, 17 May 2006 15:16:41 +0200
1. Im Recht der landwirtschaftlichen Subvention gebietet grundsätzlich jeder Verstoß gegen die Förderbestimmungen den Entzug der Beihilfe; dies gilt auch und gerade für Verstöße gegen Genehmigungsvorbehalte. 2. In Ausnahmefällen kann sich die Sanktionierung des Regelverstoßes jedoch als unverhältnismäßig erweisen.
Thu, 11 May 2006 15:29:58 +0200
Der Rechtsgedanke des § 96 ZPO gebietet, im Falle der Rücknahme von Klage und Widerklage die Beweisaufnahmekosten, die allein durch die zurückgenommene Klage entstanden sind, ausschließlich dem Kläger aufzuerlegen.
Wed, 03 May 2006 15:34:56 +0200
1. Die Nutzungsüberlassung von im Eigentum eines Gesellschafters stehenden oder von ihm bei Dritten gepachteten Grundstücken an die Gesellschaft hat als Einbringung quoad usum mietähnlichen Charakter, Rechtsgrundlage der Überlassung ist aber kein Mietvertrag, sondern der Gesellschaftsvertrag, so dass der einbringende Gesellschafter keinen Anspruch auf Mietzins hat, sondern nur auf Beteiligung am Gewinn gemäß den gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen. 2. Bei einer zum Gebrauch eingebrachten Sache bestimmt der Gesellschaftsvertrag, wer die Unterhaltskosten und laufenden Lasten der Sache zu tragen hat. Hat danach die GbR die privaten Lasten der zum Gebrauch überlassenen Sachen zu tragen, sind "private Last" der Pachtflächen die Pachtzinsen, da diese zu erbringen sind, um die Flächen für die Nutzung durch die GbR zu erhalten. Im Außenverhältnis bleibt es bei einer Verpflichtung des Gesellschafters. 3. Der Gesellschafter kann die ihm gegen die GbR zustehenden Ansprüche nicht im Wege der actio pro socio gegen den Mitgesellschafter geltend machen, weil es sich dabei nicht um Sozialansprüche der Gesellschaft gegen einen der Gesellschafter handelt, sondern um eine Gesellschaftsschuld gegenüber einem Gesellschafter. 4. Ansprüche des Gesellschafters auf Erstattung von Miet-/ Pachtzinsen für quoad usum in das Gesellschaftsvermögen eingebrachte Grundstücke sind nicht Ansprüche aus einem Drittverhältnis, für die der (andere) Gesellschaftzer entsprechend § 128 HGB haftet, sondern unmittelbar auf dem Gesellschaftsvertrag beruhende Ansprüche gegen die Gesellschaft aus dem Gesellschaftsverhältnis Sie unterliegen damit der Durchsetzungssperre. Der berechtigte Gesellschafter kann sie gegen die übrigen Gesellschafter persönlich grds. weder während des Bestehens der Gesellschaft noch während der Auseinandersetzung durchsetzen. Vielmehr ist der Anspruch im Rahmen der Auseinandersetzung (§ 730 Abs. 1 S. 1 BGB). bzw. bei der Ermittlung eine Abfindungsbetrags zu berücksichtigen. 5. Die Durchsetzungssperre greift hier ausnahmsweise nicht ein, wenn dem Gesellschafter ein seiner Forderung entsprechendes Guthaben in Rahmen der Auseinandersetzung auf jeden Fall zusteht oder wenn der andere Gesellschafter sich den wesentlichen Teil des Gesellschaftsvermögens ohne Gegenleistung zu Nutze gemacht hat oder wenn der Kläger den Anspruch durch eine vorläufige Schlussrechnung belegen kann. 6. Verweigert der Mitgesellschafter trotz entsprechender Verpflichtung und Verurteilung die zur Erstellung einer Schlussrechnung erforderlichen Auskünfte, liegt es nahe, den anspruchsberechtigten Gesellschafter so zu stellen, als habe er die Schlussrechnung vorgelegt. 7. Der Streitgegenstand einer auf eine Geldschuld gerichteten Klage bestimmt sich nach dem Antrag in Verbindung mit dem zugrunde liegenden Lebenssachverhalt. Streitgegenstand ist die Frage, ob der Kläger aufgrund des Lebenssachverhalts die Geldleistung vom Beklagten verlangen kann. Dabei wird der Streitgegenstand nicht durch die vorgetragenen Anspruchsgrundlagen oder rechtlichen Aspekte und ebenso wenig durch den vorgetragenen Prozessstoff beschränkt. Zum den Streitgegenstand bestimmenden und begrenzenden Lebenssachverhalt zählen alle Umstände, die nach natürlicher Betrachtungsweise zu dem vom Kläger unterbreiteten Tatsachenkomplex rechnen. Durch unterlassenen Vortrag einzelner Tatsachen des Tatsachenkomplexes wird der Streitgegenstand nicht beschränkt. Auch (dem Gericht) unbekannte, bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung existente Tatsachen, die zum Tatsachenkomplex des entschiedenen Falles gehören, können nicht dazu führen, dass durch ihren Vortrag ein zweiter Prozess möglich wird. 8. Der einem auf Erstattung von Aufwendungen für quoad usum eingebrachte Gegenstände geltende Vorprozess zugrunde liegende Lebenssachverhalt ändert sich nicht dadurch, dass ein Mitgesellschafter vor der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung aus der GbR ausgeschieden ist.
Thu, 04 May 2006 17:38:25 +0200
1. Derjenige, der für einen Dritten, einen Kommanditanteil treuhänderisch hält, haftet der Gesellschaft gegenüber für die Erfüllung der Einlagepflicht, weil er alle Rechte und Pflichten des Kommanditisten hat. 2. Der zur Erbringung einer Einlage-Leistung verpflichtete Gesellschafter hat die Umstände der Erfüllung dieser Pflicht im einzelnen hinriechend genau und nachvollziehbar darzulegen. Hat ein Dritter für ihn die Leistung erbracht und sind dem Gesellschafter die Einzelheiten dieser Erfüllungsleistung nicht bekannt geworden, kann er sich insoweit auf das Zeugnis des leistenden Dritten (z.B. Treugebers) berufen. 3. Da eine Gesellschaft von einem Gesellschafter nicht Auskunft darüber verlangen kann, unter welchen Umständen eine Gesellschafterschuld erfüllt worden ist, steht insoweit ein Auskunftsanspruch auch nicht dem Insolvenzverwalter der Gesellschaft zu.
Thu, 04 May 2006 17:37:53 +0200
Wed, 17 May 2006 20:20:44 GMT
1Die Antragstellerinnen erzeugen, befördern und entsorgen im Freistaat Thüringen besonders überwachungsbedürftige Abfälle. Mit ihren Normenkontrollanträgen wenden sie sich gegen die Thüringer Sonderabfallüberwachungsverordnung (ThürSAbfÜVO) vom 16. November 2000 (GVBl S. 372), geändert durch Veror...
Mon, 15 May 2006 09:35:14 +0200
Die auf die Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. 1. Der Zulassungsgrund der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) ist nicht in der nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO erforderlichen Weise dargelegt. Hierfür muss eine bestimmte, h...
Mon, 15 May 2006 08:56:12 +0200
1Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 VwGO gestützte Beschwerde ist unbegründet. 21. Die geltend gemachte Abweichung der angefochtenen Entscheidung von dem Senatsurteil vom 17. Juni 2004 BVerwG 2 C 50.02 BVerwGE 121, 103 besteht nicht. 3a) Dabei kann unentschieden bleiben, ob eine Abweichu...
Mon, 15 May 2006 08:55:10 +0200
Die Klägerin macht wegen der Enteignung ihres in R. (Lausitz) betriebenen Unternehmens und zugehörigen Grundvermögens im Jahr 1946 vermögensrechtliche Ansprüche geltend. Im Enteignungszeitpunkt wurde die Mehrheit ihrer Aktien von einer 1976 aufgelösten Familienaktiengesellschaft schweizerischen Rec...
Mon, 15 May 2006 08:51:44 +0200