Erstes Buch Handelsstand
[ Erster Abschnitt Kaufleute(HGB) ] [ Zweiter Abschnitt Handelsregister(HGB) ] [ Dritter Abschnitt Handelsfirma(HGB) ] [ Vierter Abschnitt Handelsb�cher(HGB) ] [ F�nfter Abschnitt Prokura und Handlungsvollmacht(HGB) ] [ Sechster Abschnitt Handlungsgehilfen und Handlungslehrlinge(HGB) ] [ Siebenter Abschnitt Handelsvertreter(HGB) ] [ Achter Abschnitt Handelsmakler(HGB) ]
Zweites Buch Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft
[ Erster Abschnitt Offene Handelsgesellschaft(HGB) ] [ Zweiter Abschnitt Kommanditgesellschaft(HGB) ] [ Dritter Abschnitt Stille Gesellschaft(HGB) ]
Drittes Buch Handelsb�cher
[ Erster Abschnitt Vorschriften f�r alle Kaufleute(HGB) ] [ Zweiter Abschnitt Erg�nzende Vorschriften f�r Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschr�nkter Haftung) sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften(HGB) ] [ Dritter Abschnitt Erg�nzende Vorschriften f�r eingetragene Genossenschaften(HGB) ] [ Vierter Abschnitt Erg�nzende Vorschriften f�r Unternehmen bestimmter Gesch�ftszweige(HGB) ] [ F�nfter Abschnitt Privates Rechnungslegungsgremium. Rechnungslegungsbeirat(HGB) ] [ Sechster Abschnitt Pr�fstelle f�r Rechnungslegung(HGB) ]
Viertes Buch Handelsgesch�fte
[ Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften(HGB) ] [ Zweiter Abschnitt Handelskauf(HGB) ] [ Dritter Abschnitt Kommissionsgesch�ft(HGB) ] [ Vierter Abschnitt Frachtgesch�ft(HGB) ] [ F�nfter Abschnitt Speditionsgesch�ft(HGB) ] [ Sechster Abschnitt Lagergesch�ft(HGB) ]
F�nftes Buch Seehandel
[ Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften(HGB) ] [ Zweiter Abschnitt Reeder und Reederei(HGB) ] [ Dritter Abschnitt Kapit�n(HGB) ] [ Vierter Abschnitt Frachtgesch�ft zur Bef�rderung von G�tern(HGB) ] [ F�nfter Abschnitt Bef�rderung von Reisenden und ihrem Gep�ck(HGB) ] [ Sechster Abschnitt(HGB) ] [ Siebenter Abschnitt Haverei(HGB) ] [ Achter Abschnitt Bergung(HGB) ] [ Neunter Abschnitt Schiffsgl�ubiger(HGB) ] [ Zehnter Abschnitt Versicherung gegen die Gefahren der Seeschiffahrt(HGB) ] [ Elfter Abschnitt Verj�hrung(HGB) ]