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Neuigkeiten (10.03.06)

Fri, 10 Mar 2006 01:14:58 GMT
Fri, 10 Mar 2006 01:14:58 GMT
Pressemitteilung 33/06 vom 03.03.2006
Fri, 10 Mar 2006 01:15:00 GMT
Heute neu unter den JuraBlogs ist das Verkehrsrecht Blawg von Rechtsanwalt Florian Schiefer aus Bad Bramstedt. Nachdem ich nun einige Monate die vielen Blogs deutscher Rechtsanwälte bewundert habe, ist es endlich an der Zeit, selbst aktiv zu werden. Mal schauen, ob ich genügend Zeit finde, den Blog auch ausreichend zu ...

Heute neu unter den JuraBlogs ist das Verkehrsrecht Blawg von Rechtsanwalt Florian Schiefer aus Bad Bramstedt.

Nachdem ich nun einige Monate die vielen Blogs deutscher Rechtsanwälte bewundert habe, ist es endlich an der Zeit, selbst aktiv zu werden. Mal schauen, ob ich genügend Zeit finde, den Blog auch ausreichend zu füttern.

Wir wünschen viel Erfolg!

Sat, 25 Feb 2006 17:28:13 +0000
Fri, 10 Mar 2006 01:15:02 GMT
Dem Verfahren liegt die Verfassungsbeschwerde einer Richterin am Amtsgericht zu Grunde, die sich gegen die Anordnung der Durchsuchung ihrer Wohnung wegen des Verdachts der Verletzung von Dienstgeheimnissen wendet. Die Durchsuchung diente dazu, Kommunikationsverbindungsdaten auf dem Personalcomputer und dem Mobiltelefon der Beschwerdeführerin zu ermitteln, die einen Nachweis für Kontakte mit einem Reporter hätten ergeben können.
2006-03-02T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerden betreffen die Zulassung einer "anderen Person" als Strafverteidiger im Sinne des § 138 Abs. 2 StPO vor dem Hintergrund der Zulässigkeit "altruistischer Rechtsberatung" nach dem Rechtsberatungsgesetz (RBerG).
2006-02-16T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Ermächtigung der Streitkräfte durch das Luftsicherheitsgesetz, Luftfahrzeuge, die als Tatwaffe gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden sollen, durch unmittelbare Einwirkung mit Waffengewalt abzuschießen.
2006-02-15T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage der Schadensersatz- und Entschädigungspflicht der Bundesrepublik Deutschland für während der Besetzung Griechenlands im Zweiten Weltkrieg von Angehörigen der deutschen Streitkräfte verübte "Vergeltungsmaßnahmen".
2006-02-15T00:00:00+01:00
1. Der Beschwerdeführer vereinbarte mit der Beklagten des Ausgangsverfahrens, einer Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft (im Folgenden: Beklagte), zum 1. Mai 1990 einen Vertrag über eine kapitalbildende Lebensversicherung mit Überschussbeteiligung. Die Laufzeit betrug 40 Jahre, die Versicherungssumme belief sich auf 150.000 DM. In dem Antragsformular war eine "Schlusserklärung" enthalten, in der es u.a. heißt:
2006-02-15T00:00:00+01:00
Fri, 10 Mar 2006 01:15:02 GMT
Thu, 09 Mar 2006 20:24:16 CET Uhr - Florian schrieb - Kündigung Eigenbedarf
Hallo ich bin hier ganz neu und suche nach einer Antwort bezüglich Eigenbedarfskündigung. Ich bin alleinerziehend mit 2 Kids und wohne in einem 6-Familienhaus. Die Immobilie gehört einem nahen Verwandten. Da ich beabsichtige wieder zu heiraten wird unsere 3 Zimmer Wohnung einfach zu klein. Geplant wäre im Erdgeschoss 2 Wohnungen miteinander zu verbinden( auch zwecks Gartenbenut ...

MfG Euer LOW-Team
2006-03-09CET20:24:16+01:00
Wed, 01 Mar 2006 18:29:08 CET Uhr - hausmeister schrieb - Kündigung wegen Eigenbedarf???
Hallo, vor 5 Monaten habe ich meine Eigentumswohnung vermietet, da ich auf unabsehbare Zeit ins Ausland gegangen bin. Nun bin ich wieder vorzeitig zurück und möchte natürlich wieder in meine Wohnung. Ist eine Kündigung wegen Eigenbedarf rechtens (natürlich mit den vorgeschriebenen Kündigungsfristen) auch wenn die Mieter erst seit 5 Monaten in der Wohnung wohnen??? Vielen Dank ...

MfG Euer LOW-Team
2006-03-01CET18:29:08+01:00
Tue, 28 Feb 2006 21:32:58 CET Uhr - Natalia schrieb - Mieterin will nicht raus
Hallo! Bin neu hier und ich hoffe ihr könnt mir helfen. Also das ist so. Wir wollen zusammen mit meinen Eltern ein Zweifamilienhaus kaufen. Die obere (unsere) Wohnung wird zum Termin frei aber die Mieterin von der unteren Wohnung sagt sie zieht da nicht aus bevor sie da nicht stirbt. Sie ist 90 Jahre alt. Jetzt wissen wir nicht ob wir irgendwelche Rechte haben die Mieterin da r ...

MfG Euer LOW-Team
2006-02-28CET21:32:58+01:00
Mon, 27 Feb 2006 14:29:23 CET Uhr - 382 schrieb - Mieter Entmieten
Was passiert einen Vermieter wenn er seine Mieter einfach vor die Tür setzt Kann mir da jemand AUskunft geben Es würde mich freuen darüber was zu erfahren Danke

MfG Euer LOW-Team
2006-02-27CET14:29:23+01:00
Mon, 27 Feb 2006 12:39:10 CET Uhr - 382 schrieb - Entmietung
Suche Info von Vermietern die eine Entmietung duchgeführt haben was kann da auf einen zukommen

MfG Euer LOW-Team
2006-02-27CET12:39:10+01:00
Fri, 10 Mar 2006 01:15:08 GMT
Nach dem Urteil des BAG vom 01.12.2004 (BGH NJW 2005, 382) führt ein zunächst nur mündlich geschlossener und damit formnichtiger Vertrag auch bei nachträglich schriftlicher Fixierung nicht dazu, dass die Befristung rückwirkend wirksam wird. Gemäß § ...
Fri, 10 Mar 2006 01:15:09 GMT
2004-07-02: Newsletter - 6/2004
2004-07-02
2004-06-30: Aktion gegen das Rauchen
2004-06-30
2004-05-28: Schutz personenbezogener Daten
2004-05-28
Fri, 10 Mar 2006 01:15:09 GMT

Im Rahmen der öffentlichen Redaktionssitzung des Juristischen Internetprojekts Saarbrücken am 1. Februar - wir berichteten - war das Thema bereits Gegenstand einer kurzen Diskussion. Nun hat sich auch der Spiegel in seiner Online-Ausgabe in einem Artikel dem in der Auktionsplattform eBay herumgeisternden "neuen EU-Recht" gewidmet und nochmals klargestellt, dass es ein solches nicht gibt, sondern lediglich - dies aber bereits vor vier Jahren - EU-Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt wurden, die auch die bei eBay Handeltreibenden binden. Darüber hinaus stellt der Spiegel-Redakteur heraus, dass ein "Garantieausschluss" widersinnig und die Abgrenzung privaten und unternehmerischen Handelns schwierig ist. Die Häufigkeit des Auftauchens solcher Formulierungen, lässt sie sicherlich schon bald in das Buch der populärsten Rechtsirrtümer eingehen - der zahlreich unternommene Versuch der Aufklärung scheint dagegen ein Kampf gegen Windmühlen zu sein.

2006-03-09T09:47:37+01:00

Nach einem Bericht von Spiegel online hat die Staatsanwaltschaft Osnabrück gegen vier Männer Anklage wegen banden- und gewerbsmäßigen Computerbetruges und Datenveränderung erhoben. Die Angeschuldigten sollen Besuchern unverdächtig klingender Websites Dialer auf ihren Computer übertragen haben. Der Dialer habe die Sicherheitseinstellungen des Computers verändert und eine Internetverbindung über eine 0190-Nummer hergestellt. Insgesamt seien über 100.000 Personen geschädigt worden, der Schaden belaufe sich auf ca. zwölf Millionen Euro. Laut Spiegel handelt es sich um den größten Fall von Internet-Betrug in der Bundesrepublik.

2006-03-08T08:13:43+01:00

Das BMJ hat in den letzten Tagen seine Ankündigung, die Einzelnormen seiner Bundesrechtssammlung über logisch aufgabute URLs zu erschließen, klammheimlich in die Tat umgesetzt. So können die Einzelnormen jetzt über das Schema http://bundesrecht.juris.de/[kürzel]/__[norm].html verlinkt werden; § 433 BGB hört somit jetzt wieder auf den Link http://bundesrecht.juris.de/bgb/__433.html.

Damit hat die Bundesrechtssammlung einen großen Schritt in Sachen Benutzerfreundlichkeit getan. Was leider noch immer fehlt, ist die Möglichkeit, die jeweils vorherige odere nächste Norm direkt anzuspringen. Hierzu muss der Nutzer jedesmal den Weg über das Inhaltsverzeichnis nehmen - bei langen Normen wie dem BGB eine sehr zeitraubene Prozedur. Aber vielleicht nimmt das BMJ ja auch dieses Feature irgendwann in Angriff.

2006-03-02T17:46:34+01:00

Die Online-Ausgabe der Zeit hat ihr Arsenal an eigenen Weblogs zuletzt massiv ausgeweitet. Besonders bemerkenswert ist wohl das Googleblog (RSS), das sich nur mit dem Suchmaschinen-Marktführer befasst. Die kritische Tendenz in der öffentlichen Berichterstattung der letzten Monate herrscht auch hier vor.

2006-03-01T20:08:15+01:00

Wikipedia? Podcasting? Wie könnte man diese Begriffe verbinden? Genau: Encyclopodia bringt die Online-Enzyklopädie Wikipedia auf den iPod (allerdings nur zum Lesen, nicht zum Hören). Funktioniert leider nicht mit anderen MP3-Playern. (Gefunden bei Netbib.)

2006-03-01T20:02:44+01:00
Fri, 10 Mar 2006 01:15:10 GMT
Das zum Jahresanfang in Kraft getretene Informationsfreiheitsgesetz (IFG) soll künftig den ...
2006-03-09 12:00:00
Die European Booksellers Federation (EBF) bietet auf ihren Seiten eine Artikelsammlung über ...
2006-03-09 12:00:00
Von diesem Monat an soll in Spanien schrittweise der elektronische Personalausweis („DNI ...
2006-03-09 12:00:00
Das Kammergericht ist das Oberlandesgericht des Landes Berlin. Das älteste noch tätige Gericht ...
2006-03-09 12:00:00
CJ - Washington.   On March 9, 2006, the Constitutional Supreme Court in Karlsruhe announced its decision on a constitutional complaint of a retired appellate judge concerning his refused admission as criminal defense counsel, in the matter 2 BvR 951/04 and 2 BvR 1087/04 of February 16, 2006.

The constitutional complaint concerns his admission under §138 (2) of the Criminal Procedure Code, Strafprozeßordnung, when the judge planned to render altruistically and free of charge legal advice to a criminal defendant. His idea ran into trouble under the Legal Advice Act, Rechtsberatungsgesetz, because judges are not members of a bar.

The court held that the failure of the court to admit the judge pro haec vice on March 31, 2005 violated the petitioner's constitutional rights embodied in Art. 2(1) of the constitution, Grundgesetz.

According the court, Art. 1(1) of the Legal Advice Act does not adequately address constitutional issues in a changed landscape providing for relaxed standards on who may provide legal advice. The intended altruistic legal advice falls within the freedom of citziens to unrestrained activities. The statutory criterion for the businesslike pursuit of legal sevices does not restrict the judge in this situation when the constitutional requirements are taken into account.

The judges overruled the decision rejecting the pro hac vice admission of the petitioner and remanded the matter to the court of appeals.
German American Law Journal :: Washington USA
CJ - Washington.   On March 2, 2006, the Constitutional Supreme Court in Karlsruhe announced its decision on a constitutional complaint of a judge from Heidelberg concerning the secrecy of telecommunication, a constitutional right embodied in Art. 10(1) of the German constitution, Grundgesetz, in the matter 2 BvR 2099/04.

The justices held that secrecy of telecommunication extends only to the transmission of communications. Such protection expires with the termination of the transmission.

The court decided that electronic data such as stored EMails which result from a completed transmission of data and are saved on the addressee's system are not protected by the secrecy principle governing telecommunications. With such data, the right of self-determination, Art. 2(1), Art. 1 (1) of the constitution, Grundgesetz, controls.

In addition, the rule of secrecy does not protect any data--beyond EMail--archived by the recipient on a hard drive as a result of a transmission, for instance a data file in local storage after having been downloaded from the internet. The court published a decision and a press release.

In the instant case, the investigation against the Heidelberg judge could not extend to the EMail stored on the judge's home PC as a result of the rule protecting informational self-determination, not because of the principle protecting the secrecy of communications. There was insufficient cause to search her PC, the court determined.
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington.   The German-language Westlaw online service will shut down, effective April 30, 2006. Its demise does not affect certain online services provided by partners such as Betriebs-Berater which offers online access to its leading German-language international law journal, Recht der Internationalen Wirtschaft.
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington.   Germany intends to enact legislation to comply with the E.U. merger directive 2005/56 which entered into force on December 15, 2005. Transborder mergers between German and other European companies will require a merger certificate which companies may obtain after preparing a joint merger plan, a merger report and a merger audit. Special rules govern the protection of minority shareholders and creditors.

The new statute will bring Germany in compliance with EU rules after the European Court of Justice ruling in the matter SEVIC Systems AG, ICG case no. C-411/03. The federal ministry of justice issued a press release and offers a PDF download of the bill.
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington.   The Constitutional Supreme Court in Karlsruhe announced its decision today in the matter 1 BvR 357/05, finding the statute unconstitutional that permits the national defense authorities to shoot down aircraft over Germany that terrorists may control if non-terrorists may also be on board.

The court found the statute to violate Art. 1(1) of the constitution, Grundgesetz, which protects life, and also Art. 2(2)(1) which protects human dignity. The court issued a press release in English. The affected statute is the Aviation Security Act, specifically its section 14(3).
German American Law Journal :: Washington USA
Fri, 10 Mar 2006 01:15:14 GMT
Aktenzeichen: 2 BvR 951/04. Siehe auch: Entscheidung vom 16.02.2006
2006-03-09T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 1 BvR 1317/96. Siehe auch: Entscheidung vom 15.02.2006
2006-03-07T00:00:00+01:00
2006-03-06T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 2 BvR 1476/03. Siehe auch: Entscheidung vom 15.02.2006
2006-03-03T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 2 BvR 2099/04. Siehe auch: Entscheidung vom 02.03.2006
2006-03-02T00:00:00+01:00
Fri, 10 Mar 2006 01:15:15 GMT
Wiesbaden (ots) - Sicherheit bedarf guter Vorbereitung: Deshalb veranstaltet das Bundeskriminalamt (BKA) heute in Meckenheim ein Symposium zur Unterrichtung der Wirtschaft im Zusammenhang mit Gefährdungsaspekten bei der FIFA Fußball-WM 2006. ...
Thu, 09 Mar 2006 09:43:00 B
Wird in einer Haftsache die Hauptverhandlung erst auf einen Termin fast sechs Monate nach Eingang der Akten und der sich zeitnah anschließenden Eröffnung des Hauptverfahrens terminiert, verstößt das in der Regel gegen den Beschleunigungsgrundsatz. Etwas anderes folgt nicht daraus, dass der Termin mit dem Verteidiger abgesprochen ist. Allerdings darf kann durch die Verhinderung des Verteidigers nicht eine Verfahrensverzögerung von mehreren Monaten eintreten.
Thu, 9 Mar 2006 15:43:31 +0100
Zur ausreichenden Begründung der Verfahrensrüge, mit der geltend gemacht wird, eine Personen, deren Anwesenheit notwendig ist, sei in der Hauptverhandlung nicht anwesend gewesen gehört, dass vorgetragen wird, wie lange die Abwesenheit gedauert hat und dass die Verfahrensvorgänge, die in Abwesenheit der Person durchgeführt worden sind, nicht wiederholt worden sind.
Thu, 9 Mar 2006 15:42:42 +0100
Wird ein Arbeitnehmer, mit dem zunächst ein schriftlicher Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde, nach einem Jahr Tätigkeit in dem Unternehmen durch mündlichen Vertrag und Eintragung im Handelsregister zum Geschäftsführer einer GmbH bestellt, kann der Arbeitsvertrag wegen Verstoßes gegen die Formvorschrift des § 623 BGB nicht durch die Bestellung konkludent aufgehoben werden. Wird der Geschäftsführer später abberufen und das bestehende "Anstellungsverhältnis" schriftlich gekündigt, sind für die Kündigungsschutzklage deshalb die Arbeitsgerichte zuständig.
Wed, 8 Mar 2006 15:49:03 +0100
Bei der Feststellung der für die Gewährung einer so genannten Zuschlagsgebühr für den Pflichtverteidiger maßgeblichen Zeitdauer des Hauptverhandlungstermins sind (Hauptverhandlungs)Pausen nicht zu berücksichtigen.
Thu, 9 Mar 2006 15:43:17 +0100
Bei der Feststellung der für die Gewährung einer so genannten Zuschlagsgebühr für den Pflichtverteidiger maßgeblichen Zeitdauer des Hauptverhandlungstermins sind (Hauptverhandlungs)Pausen nicht zu berücksichtigen.
Thu, 9 Mar 2006 15:35:21 +0100
1. Stille Reserven (hier: Marktzugang und Kundenkontakte) sind nur geeignet, die bestehende Kreditunwürdigkeit einer GmbH auszuräumen, wenn ein Dritter mit Blick auf solche immateriellen Vermögenswerte bereit ist, der Gesellschaft weiteren Kredit zu marktüblichen Bedingungen zur Verfügung zu stellen. 2. Eine vollständige Entschuldung der Gesellschaft beendet die Verstrickung Eigenkapital ersetzender Darlehen nur dann, wenn das Stammkapital der GmbH nachhaltig wiederhergestellt ist. Wird die Gesellschaft nach der Veräußerung wesentlicher Aktiva im Wege eines Asset Deals nicht abgewickelt, sondern fortgeführt, so kann von einer nachhaltigen Erholung der Gesellschaft nur die Rede sein, wenn die Fortführungsprognose günstig ist und die Gesellschaft mit hinreichender Sicherheit aus eigenen Kräften überleben kann (Fortführung von BGH, Urt. v 19.09.2005, NJW 2006, 225).
Thu, 2 Mar 2006 15:31:16 +0100
Bei der Entscheidung über den Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung wegen neuer Straftaten des Verurteilten ist keine Verhältnismäßigkeitsprüfung in Hinblick auf andere Bewährungswiderrufe vorzunehmen.
Fri, 3 Mar 2006 15:36:55 +0100
1. Bei Art. 15 HKÜ handelt es sich um eine fakultative Verfahrensvorschrift; die Vorlage der Widerrechtlichkeitsbescheinigung soll den Gerichten des ersuchten Staates die Anwendung des Art. 3 HKÜ nur erleichtern und sie in die Lage versetzen, ohne umfangreiche Feststellungen zum (ausländischen) Aufenthaltsrecht eine Rückgabeanordnung mit der nach Art. 11 HKÜ gebotenen Beschleunigung zu treffen. 2. Im Rahmen des Art. 13 Abs. 2 HKÜ kann es einzig darum gehen, ob der Kindeswille, der in jedem Fall - auch wenn er beeinflusst ist - psychische Realität ist, zu beachten ist, weil er bereits so verfestigt ist, dass er nicht mehr einfach - d.h. ohne psychischen Schaden anzurichten, also ohne Kindeswohlgefährdung - veränderbar/wandelbar ist. Dies ist - abhängig von der Individualität des einzelnen Kindes - ab einem Kindesalter von ca. 10 Jahren anzunehmen. 3. Zur Anwendung der Kindeswohlklausel des Art. 13 Abs. 1 Lit. b HKÜ
Fri, 3 Mar 2006 15:00:42 +0100
1. Hat sich die Klägerin im Wege eines außergerichtlichen Vergleichs verpflichtet, die Beklagte von Ansprüchen einer Dritten freizustellen und wird die Beklagte dann tatsächlich in Anspruch genommen, steht ihr die Einrede des nicht erfüllten Vertrags zu, wenn und solange die Klägerin keine Freistellungsmaßnahmen ergriffen hat, mit der Folge dass dem Zahlungsanspruch der Klägerin nur Zug um Zug stattgegeben werden kann. 2. Die zur Freistellung Verpflichtete muss Ansprüche Dritter abwehren. Hierzu gehört nicht nur die Befriedigung begründeter, sondern auch die Abwehr unbegründeter Ansprüche Dritter. Die Freizustellende soll nach dem Sinn der Freistellung dagegen gesichert sein, dass der Streit über die Forderungsinhaberschaft gleichsam auf ihrem Rücken ausgetragen wird. 3. Die Abwehr der Ansprüche Dritter kann auf verschiedene Weise geschehn, z.B: durch Beibringen einer verbindlichen Zusage, dass die Dritte keine Ansprüche gegen die Freizustellende geltend macht, oder durch Herbeiführen einer rechtskräftigen Entscheidung über die Anspruchsinhaberschaft.
Thu, 9 Mar 2006 15:52:30 +0100
1. Verstöße gegen die durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 LV gewährleisteten Voraussetzungen und Formen freiheitsbeschränkender Gesetze stellen stets auch eine Verletzung der Freiheit der Person gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 LV dar. 2. Das Recht eines Beschuldigten, im Rahmen seiner Vorführung vor dem zuständigen Richter gemäß § 115 Abs. 1 StPO, die zugleich seine erste richterliche Vernehmung gemäß § 136 Abs. 1 StPO darstellt, nach entsprechender Belehrung einen Verteidiger hinzuzuziehen, dürfte zu den bedeutsamen Verfahrensgarantien gehören, deren Beachtung Art. 5 Abs. 1 Satz 2 LV fordert und mit grundrechtlichem Schutz versieht. 3. Zur Folgenabwägung im einstweiligen Anordnungsverfahren.
Wed, 8 Mar 2006 16:04:29 +0100
Fri, 10 Mar 2006 01:15:19 GMT
G r ü n d e : I. Nach Art. 11 der Verordnung (EWG) Nr. 804/68 des Rates vom 27. Juni 1968 über die gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse (ABl Nr. L 148/13), bis 1991 zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 1630/91 (ABl Nr. L 150/19), wird für Magermilch, die in de...
Mon, 06 Mar 2006 08:09:59 +0100
G r ü n d e : I. Der Kläger erstrebt die Aufhebung von zwei Verfügungen, mit denen ihm untersagt worden ist, mit einem ausländischen Führerschein Kraftfahrzeuge auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu führen. Der im Jahre 1942 geborene Kläger erhielt am 25. Juni 1960 die Fahrerlau...
Mon, 20 Feb 2006 08:09:16 +0100
11. Die Beigeladene zu 19 hat ihre Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mit Schriftsatz vom 10. Februar 2005 zurückgenommen. Das Beschwerdeverfahren ist deshalb in entsprechender Anwendung des § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen. 22. Die Beschwerde d...
Thu, 26 Jan 2006 09:33:07 +0100
I. 1Die Antragstellerin wendet sich mit ihrem Normenkontrollantrag gegen die Satzung der Antragsgegnerin "über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate, auf das Spielen um Geld oder Sachwerte und auf Vergnügungen besonderer Art im Gebiet der Stadt Kassel" (im Folgenden Spielapparatesteuersatzun...
Thu, 26 Jan 2006 09:31:41 +0100