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Neuigkeiten (22.02.06)

Wed, 22 Feb 2006 00:55:35 GMT
Wed, 22 Feb 2006 00:55:35 GMT
Pressemitteilung 29/06 vom 21.02.2006
Pressemitteilung 26/06 vom 17.02.2006
Wed, 22 Feb 2006 00:55:36 GMT
In der letzten Zeit ist es im JuraBlogs Blog recht ruhig geworden - und das, obwohl in den letzten Wochen eine ganze Reihe neue Blogs hinzugekommen sind. Begründet ist diese Stille in der Entwicklung der nächsten Version von JuraBlogs, die im Hintergrund kräftig vorangetrieben wird. Damit der Überblick nicht völlig ...

In der letzten Zeit ist es im JuraBlogs Blog recht ruhig geworden – und das, obwohl in den letzten Wochen eine ganze Reihe neue Blogs hinzugekommen sind. Begründet ist diese Stille in der Entwicklung der nächsten Version von JuraBlogs, die im Hintergrund kräftig vorangetrieben wird. Damit der Überblick nicht völlig abhanden kommt, heute eine Auflistung der neuesten Blogs bei uns:

Sun, 19 Feb 2006 13:59:56 +0000
Wed, 22 Feb 2006 00:55:37 GMT
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Ermächtigung der Streitkräfte durch das Luftsicherheitsgesetz, Luftfahrzeuge, die als Tatwaffe gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden sollen, durch unmittelbare Einwirkung mit Waffengewalt abzuschießen.
2006-02-15T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Aufhebung eines Haftverschonungsbeschlusses wegen neu hervorgetretener Umstände im Sinne von § 116 Abs. 4 Nr. 3 StPO.
2006-02-01T00:00:00+01:00
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betrifft ein für sofort vollziehbar erklärtes Versammlungsverbot. Die Kammer hat die Begründung ihrer Entscheidung gemäß § 32 Abs. 5 in Verbindung mit § 93 d Abs. 2 BVerfGG nach Bekanntgabe des Beschlusses schriftlich abgefasst.
2006-01-27T00:00:00+01:00
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betrifft die behördlich angeordnete sofortige Vollziehung eines Versammlungsverbots.
2006-01-26T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde betrifft das Recht eines im Maßregelvollzug Untergebrachten auf Einsicht in seine Krankenunterlagen.
2006-01-09T00:00:00+01:00
Wed, 22 Feb 2006 00:55:37 GMT
Wed, 15 Feb 2006 13:09:15 CET Uhr - Tina schrieb - Ab wann Mieter anschreiben
In einem von mir verwalteten Mietobjekt läuft zum 31.12.07 die soziale Bindung aus. Der Eigentümer möchte nun bereits Mitte 07 die Mieter anschreiben, um denen eine dann höhere Miete anzukündigen. Was haltet ihr von so einer Ankündigung? Ein ordnungsgemäßes Mieterhöhungsverlangen kann er den Mietern ja erst ab 01.01.08 schicken, da er ja erst ab diesem Tag das Recht zur Durc ...

MfG Euer LOW-Team
2006-02-15CET13:09:15+01:00
Wed, 15 Feb 2006 12:51:18 CET Uhr - Pit777 schrieb - Mietminderung
Sehr geehrte Damen und Herren, ein Mieter von mir betreibt in meinem Haus eine Spielhalle. Nun schreibt er mir, seine wirtschaftliche Lage hätte sich durch die Gesetzgebung derart schlecht entwickelt, dass er nun eine Mietminderung möchte. Sicher muss ich dem nicht folgen, aber die Mietpreise sind auch gefallen, al-so eine bessere Miete wird voraussichtlich auch mit einem and ...

MfG Euer LOW-Team
2006-02-15CET12:51:18+01:00
Tue, 14 Feb 2006 14:57:04 CET Uhr - flore schrieb - wohungsbesichtigung
huhu, . ich weis nicht wie ich mich verhalten soll... bzw darf mein Vm hatte letzte woche meinen freund gefragt wann er den mit intressenten kommen kann. er meinte am samstag von 10 bis 18 sind wir zu hause... mein freund is davon ausgegangen das mein vermieter uns dann noch feste zeiten mitteilt... nun saß ich den ganzen samstag zu hause und es ist niemand gekommen.* ma ...

MfG Euer LOW-Team
2006-02-14CET14:57:04+01:00
Tue, 14 Feb 2006 14:03:52 CET Uhr - Taria schrieb - Schimmel in der Mietwohnung
Hallo, wir haben seit 11/2 Jahren in unserem Haus (Neubau) eine Wohnung vermietet. Der Bau stand ca. 5 Jahre leer, allerdings war das Dach schon drauf. Somit konnte der Rohbau ausreichend austrocknen. Die Wohnungen haben Fußbodenheizung, doppelt isolierte Fenster, Kältebrücken sind ausgeschlossen da sehr gut isoliert wurde. Alles in allem eine sehr komfortable Wohnung. Jetzt h ...

MfG Euer LOW-Team
2006-02-14CET14:03:52+01:00
Mon, 13 Feb 2006 11:47:15 CET Uhr - Sandhase1507 schrieb - Mieter hat gekündigt, will aber nicht ausziehen
Hallo, bin ein Neuling auf diesem Gebiet und brauche etwas Hilfe. Mein Vater hat mir letztes Jahr ein Haus überschrieben (bei mir in der Nähe), um das er sich bisher komplett noch selbst gekümmert hat. Momentan liegt er todkrank im Krankenhaus, so daß ich mich jetzt selbst darum kümmern muß. Der bisherige Mieter (seit 1,5 Jahren) hat im Dezember 2005 per 31. März 2006 gekü ...

MfG Euer LOW-Team
2006-02-13CET11:47:15+01:00
Tue, 21 Feb 2006 21:33:40 GMT
Nach dem Urteil des BAG vom 01.12.2004 (BGH NJW 2005, 382) führt ein zunächst nur mündlich geschlossener und damit formnichtiger Vertrag auch bei nachträglich schriftlicher Fixierung nicht dazu, dass die Befristung rückwirkend wirksam wird. Gemäß § ...
Wed, 22 Feb 2006 00:57:38 GMT
2004-07-02: Newsletter - 6/2004
2004-07-02
2004-06-30: Aktion gegen das Rauchen
2004-06-30
2004-05-28: Schutz personenbezogener Daten
2004-05-28
Wed, 22 Feb 2006 00:57:38 GMT

Erst vor wenigen Tagen hat die durch den Expertenbericht einer UN-Menschenrechtskommission ausgesprochene Empfehlung zur Schließung des US-Gefangenenlagers Guantánamo Bay wegen der dort angewandten Folterpraktiken erneut weltweite Proteste auf der einen und beharrliches Unverständnis auf der anderen Seite ausgelöst. Die Feststellungen in dem Bericht basieren jedoch zwangsläufig "nur" auf den Aussagen ehemaliger Häftlinge, da die Expertenkommission eine Besichtigung des Lagers ablehnte, nachdem ihr die US-Administration auch nach vier Jahren keine vertraulichen Gespräche mit Gefangenen gestatten wollte.

Zwar macht der soeben auf der Berlinale vorgestellte Film "Road to Guantanamo" des britischen Regisseurs Michael Winterbottom, der demnächst zeitgleich in TV, Kino und Internet starten wird, die Realität in dem umstrittenen Lager erstmals auch einer breiten Öffentlichkeit erfahrbar. Jedoch kann auch die darin nacherzählte Geschichte vier ehemaliger Guantánamo-Häftlinge sich nur auf deren Aussagen sowie auf das offizielle Bildmaterial aus der gesperrten Zone, in welcher seit mehr als vier Jahren noch immer ca. 500 Häftlinge ohne Anklage festgehalten werden, stützen.

Deshalb erscheint es fast unglaublich, das es den beiden Schweizer Künstlern Christoph Wachter und Mathias Jud nunmehr anhand von im Internet verfügbarem Bildmaterial gelungen sein soll, nicht nur die genaue Lage des eigentlich streng geheimen ehemaligen Marine-Camps und Kinderlagers nachzuweisen, sondern sogar einen lückenlosen virtuellen Lagerrundgang per 3D-Simulation (Windows XP/ 2000) zu ermöglichen. So kann jeder wie in einem Computerspiel das Lager besichtigen und sich von den Baracken, Zellen, Mannschaftsquartieren und Wachtürmen selbst einen Eindruck verschaffen, auch wenn diese - natürlich - allesamt menschenleer sind.

Das Netzkunstprojekt ZONE INTERDITE sammelt seit sechs Jahren Bildmaterial von inzwischen über 1200 Verbotszonen im Netz. Deutschlandradio Kultur führte ein Interview mit den beiden Machern, die sich selbst ausdrücklich in die Tradition der Landschaftsmalerei stellen (Podcast).

2006-02-21T23:57:39+01:00

Wer eine Website betreibt, hat hierfür - wenn er nicht gerade einen freien Anbieter findet - gewisse Aufwendungen. Dies gilt auch für Blogs. Der Spiegel berichtet in seiner online-Ausgabe von dem nun auch unter Bloggern um sich greifenden Trend, durch die Schaltung von Werbung, nicht nur Unkosten zu decken. Doch ist dies nicht ganz unumstritten, steht diese Art des Kommerzes doch im Widerspruch zum Selbstverständnis vieler Blogger. Laut Spiegel ist der amerikanische online-Werbeexperte Harold Davis der Ansicht, dass der geschäftliche Erfolg eines Blogs von seinen Inhalten abhänge. Gerade auch Rechtsthemen halte er für interessant.

2006-02-20T11:46:55+01:00

Wer im Internet unterwegs ist, hinterlässt überall Spuren. Ein Einbrecher hat es den ermittelnden Polizeibeamten im US-Bundesstaat Wisconsin aber besonders leicht gemacht: Der Spiegel berichtet in seiner Onlineausgabe, dass der Mann es sich in der Wohnung, in die er eingebrochen ist, gemütlich gemacht und auch seine eMail am dort vorhandenen Rechner gecheckt habe. Als er die Wohnung verließ, vergaß er jedoch sich auszuloggen, sein Account sei immer noch geöffnet gewesen. Dies habe es besonders leicht gemacht, ihn zu identifizieren... "You've got jail".

2006-02-13T17:31:51+01:00

Im Rahmen der öffentlichen Redaktionssitzung des Juristischen Internetprojekts zum Thema eBay und Recht (wir berichteten) ist die Frage gestellt worden, wie groß der Anteil unternehmerisch handelnder eBay-Mitglieder sei. Eine Antwort hierauf verspricht eine nun veröffentlichte Studie von ACNielsen. Das Electronic Commerce Info Net (ecin) berichtet, die Studie habe ergeben, dass in den elf Ländern der Europäischen Union, in denen eBay präsent ist, rund 170.000 Menschen eBay als Neben- oder Haupterwerbsquelle nutzen. Allein in Deutschland seien es 64.000 Personen, für die das Online-Autkionshaus eine bedeutende Rolle beim Einkommen spiele. Inbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen sei die Möglichkeit, Waren im Wege im der Internet-Auktion abzusetzen, beliebt. Die Mitgliederzahl bei eBay habe sich im letzten Jahr in Europa auf rund 50 Millionen erhöht.

2006-02-10T09:54:12+01:00

Die Firma MarkMonitor hat ein System vorgestellt, das Online-Shops, Auktionsplattformen, Websites, Suchmaschinen, Blogs, Boards und Chatrooms nach Markennamen durchsucht und einen Missbrauch ermittelt. Sodann soll das System automatisiert eine Bewertung von Kosten und Gefahrenpotenzial vornehmen und hiernach umgehend eine Reaktion oder sinnvolle Gegenmaßnahme starten. Basis ist eine intelligente Text- und Grafikerkennung. Zielgruppe des Anbieters sind Unternehmen, denen durch den Verkauf von Imitaten Umsatzverluste entstehen und die dies unterbinden möchten.

Nebenbei erlaubt das System auch die Ermittlung der legalen Verbreitung von Markenartikeln. Es solle sichergestellt werden, dass das Internet den Unternehmen als Absatzmarkt erhalten bleibe. Immerhin, so berichtet ecin, schätze die Weltzollorganisation den Anteil von Imitaten, die auf den verschiedensten Marktplätzen im Internet angeboten werden, auf fünf bis sieben Prozent.

2006-02-10T09:35:53+01:00
Tue, 21 Feb 2006 21:33:41 GMT
Ein Pariser Bezirksgericht hat einen Beschuldigten, der in der Musiktauschbörse Kazaa mehr als ...
2006-02-16 12:00:00
Einmal im Jahr treffen sich Mitglieder des Deutschen Strafverteidiger e. V., um neuere ...
2006-02-16 12:00:00
Das Rote Kreuz wehrt sich gegen die missbräuchliche Verwendung seines Emblems, insbesondere in ...
2006-02-16 12:00:00
Zum ersten Mal in der Geschichte der römisch-katholischen Kirche hat der Vatikan darauf ...
2006-02-16 12:00:00
Das Amtsgericht Charlottenburg hat die einstweilige Verfügung gegen den Verein Wikimedia ...
2006-02-11 12:00:00
CK - Washington.   The German-language Westlaw online service will shut down, effective April 30, 2006. Its demise does not affect certain online services provided by partners such as Betriebs-Berater which offers online access to its leading German-language international law journal, Recht der Internationalen Wirtschaft.
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington.   Germany intends to enact legislation to comply with the E.U. merger directive 2005/56 which entered into force on December 15, 2005. Transborder mergers between German and other European companies will require a merger certificate which companies may obtain after preparing a joint merger plan, a merger report and a merger audit. Special rules govern the protection of minority shareholders and creditors.

The new statute will bring Germany in compliance with EU rules after the European Court of Justice ruling in the matter SEVIC Systems AG, ICG case no. C-411/03. The federal ministry of justice issued a press release and offers a PDF download of the bill.
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington.   The Constitutional Supreme Court in Karlsruhe announced its decision today in the matter 1 BvR 357/05, finding the statute unconstitutional that permits the national defense authorities to shoot down aircraft over Germany that terrorists may control if non-terrorists may also be on board.

The court found the statute to violate Art. 1(1) of the constitution, Grundgesetz, which protects life, and also Art. 2(2)(1) which protects human dignity. The court issued a press release in English. The affected statute is the Aviation Security Act, specifically its section 14(3).
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington.   The click on a mouse means the user exerts force. That force may be as powerful as the pulling of a trigger on a gun, the court finds in the Lufthansa online demonstration matter that was discussed here in July and February of 2005.

The mepHisto-bLAWg has had a chance to analyze the grounds for the decision. The court convicted the organizer of the demonstration of instigating others to criminal duress under §240 of the Criminal Code, Strafgesetzbuch. In order to prevent third parties from accessing the website marketing the Lufthansa services, the organizer called upon others to commit a blockade by means of internet techniques which, in turn, was held to constitute was criminal duress. The instigation is punished under §111 of the code.

The decision by the Frankfurt court, docket number 991 Ds 6100 Js 226314/01, of July 1, 2005, is currently on appeal and the mepHisto blogger has some ideas for it.
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington. Stefan Liniger and Stephan Wilske suggest in Borer gegen Burda und Bertelsmann--Grenzen der Allzuständigkeit von US-Gerichten, published in Neue Zürcher Zeitung on February 10, 2006, that certain plaintiffs with dibs on suing the European press in Texas for allegedly defamatory statements in connection with European activities will become more cautious. The reason is the Borer decision by the United States Court of Appeals for the Fifth Circuit of June 30, 2005 which the authors discuss in German.

Liniger and Wilske maintain that minimum contacts of European publications to Texan fora may fail to exist in other cases as well. In Borer, only 70 of 750,000 copies of the Bunte magazine produced found their way to Texas. Fewer than 60 of 1 million printed copies of Stern went to Texas. In addition, the former Swiss ambassador's nexus to Texas was minimal, at least with respect to the facts that relate to the complaint.

The authors warn against over-estimating the protection afforded the European press by the appellate decision. By itself, a limited circulation in Texas may be insufficient to avoid personal jurisdiction. Had the court found more tortious acts and effects in Texas, it may have ruled against the publishers.

Transblawg analyzes the story in English and links to the decision and other background information.

Disclosure: Wilske is the author's co-author in various publications and former legal intern.
German American Law Journal :: Washington USA
Tue, 21 Feb 2006 21:33:47 GMT
Aktenzeichen: 1 BvR 357/05. Siehe auch: Entscheidung vom 15.02.2006
2006-02-15T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 1 BvR 357/05. Siehe auch: Entscheidung vom 15.02.2006
2006-02-15T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 2 BvR 2056/05. Siehe auch: Entscheidung vom 01.02.2006
2006-02-07T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 2 BvR 2099/04
2006-02-07T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 1 BvR 357/05
2006-02-02T00:00:00+01:00
Thu, 16 Feb 2006 21:57:06 GMT
Wiesbaden (ots) - Durch die erfolgreiche Ermittlungstätigkeit der deutschen Polizei wurde vergangenes Jahr mehr Euro-Falschgeld sichergestellt als 2004 und gelangte dadurch nicht in Umlauf. Insbesondere die Aushebung von ...
Mon, 16 Jan 2006 13:24:00 B
1.) Liegen die Voraussetzungen für die Beiordnung eines Verkehrsanwalts nach § 124 Abs. 4 ZPO vor, darf ein auswärtiger Rechtsanwalt ohne sein Einverständnis nicht nur "zu den Bedingungen eines ortansässigen Rechtsanwalts" beigeordnet werden. 2.) Die Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts ist zur Sicherstellung der Einhaltung von § 121 Abs. 3 ZPO dann in der Regel auf die Kosten zu begrenzen, die durch die Einschaltung eines zusätzlichen Verkehrsanwalts anfallen, weil weder die verfassungsrechtlich gebotene Gleichstellung einer nicht bemittelten Partei mit einer bemittelten Partei noch ein effektiver Rechtsschutz grundsätzlich eine weitergehende Beiordnung erfordern. 3.) Eine derart eingeschränkte Beiordnung benachteiligt den so beigeordneten Rechtsanwalt nicht, zumal dieser das Prognoserisiko hinsichtlich der Frage, ob die Reisekosten höher ausfallen werden als die Kosten eines Verkehrsanwalts, dadurch vermeiden kann, dass er rechtzeitig unter Verzicht auf seine weitergehenden Rechte aus der Bestellung beantragt, ihn als Verkehrsanwalt und einen Rechtsanwalt am Sitz des Prozessgerichts der antragstellenden Partei als Prozessbevollmächtigten beizuordnen.
Tue, 21 Feb 2006 15:25:13 +0100
Eine aus Anwälten und Anwaltsnotaren bestehende Partnerschaftsgesellschaft, bei der die Anwaltsnotare auch mit ihrem Beruf als Notar in die Partnerschaft mit einbezogen sind, ist mit §§ 1 PartGG, 59a BRAO, 9 BNotO unvereinbar und kann nicht in das Partnerschaftsregister eingetragen werden.
Tue, 21 Feb 2006 15:25:27 +0100
1. Durch das UMAG eingeführte Änderungen des Aktiengesetzes (hier §§ 243 Abs. 4, 245 Nr. 1 und 3 AktG) sind auch in laufenden Freigabe- und Anfechtungsverfahren zu berücksichtigen (sog. unechte Rückwirkung). 2. Offensichtlich unbegründet im Sinne des § 16 Abs. 3 UmwG ist eine aktienrechtliche Anfechtungsklage, wenn sich unter den Bedingungen des Eilverfahrens ihre Unbegründet mit hoher Sicherheit vorhersagen lässt, ohne dass es auf den hierfür erforderlichen Prüfungsaufwand ankommt. 3. Verschmelzungsbeschlüsse unterliegen als unternehmerische Grundentscheidung keiner Inhaltskontrolle auf ihre sachliche Rechtfertigung hin. 4. Gesetzlich vorgesehene Folgen der Verschmelzung sind in der Regel kein Sondervorteil gemäß § 243 Abs. 2 AktG. Es ist nicht entscheidend, ob überwiegend oder ausschließlich der Mehrheitsaktionär von der Verschmelzung profitiert. Es kommt vielmehr darauf an, ob die Verschmelzung zur Durchsetzung sachfremder Ziele instrumentalisiert wird. 5. Ein gezieltes Ausnutzen kapitalmarkrechtlicher Mechanismen durch den Mehrheitsaktionär zum Nachteil der Minderheitsaktionäre kann eine gesellschaftsrechtliche Treuepflichtverletzung beinhalten. 6. Der sogenannte "Top-Down" Ansatz ist bei der Darstellung von Unternehmensgruppen im Verschmelzungsbericht zulässig. Neben den Angaben zur Gruppe sind weitere Angaben zu verbundenen Unternehmen der nachgeordneten Konzerngruppe - unabhängig von dem Wert in Relation zum Wert des Mutterunternehmens - erforderlich, soweit sie für die Verschmelzung von wesentlicher Bedeutung sind. 7. Im Freigabeverfahren nach § 16 Abs. 3 UmwG ist die Rechtsbeschwerde statthaft.
Tue, 21 Feb 2006 15:19:12 +0100
1. Personen bzw. Unternehmen, die Software bzw. technische Einrichtungen zum Betrieb eines sog. "Peer-to-Peer"-Netzwerks (gegen Entgelt) zur Verfügung stellen, welche die urheberrechtsverletzende Übertragung von "Pay-TV"-Programmen nahezu in Echtzeit ermöglichen, sind nicht grundsätzlich bzw. in jedem Fall für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich zu machen, die unbekannte Nutzer dieser Einrichtungen eigenverantwortlich vornehmen. 2. Etwas anderes hat aber jedenfalls dann zu gelten, wenn der Anbieter einer Software zur Datenübertragung in einem "Peer-to-Peer"-Netzwerk deren Eignung zum Missbrauch nicht nur kennt, sondern hiermit auch wirbt und damit die Möglichkeit einer Begehung von Urheberrechtsverletzungen ausdrücklich zum Anwendungsbereich seines Produkts erhebt. In derartigen Fällen kann der Störer die in der Rechtsprechung unter dem Aspekt zumutbarer Prüfungspflichten entwickelten Erleichterungen bei der Verantwortlichkeit für das Handeln Dritter nicht für sich in Anspruch nehmen. 3. Der als Störer in Anspruch genommene Hersteller bzw. Vertreiber der Software ist im Rahmen des Zumutbaren und Erforderlichen verpflichtet, geeignete Vorkehrungen zu treffen, durch die derartige Rechtsverletzungen soweit wie möglich verhindert werden können Bei einer Bewerbung bzw. Ankündigung einer Software (auch) mit der Möglichkeit urheberrechtsverletzender Zwecke kann der zu befürchtenden Rechtsgutverletzung nicht allein durch "Disclaimer" wirksam begegnet werden. Wirksame Schutzmechanismen müssen so ausgestaltet sein, dass die Software - will der Störer ein vollständiges Verbot verhindern - so auszurüsten ist, dass ein urheberrechtsverletzendes Einspeisen bzw. ein Transport der rechtsverletzenden Programme ausgeschlossen wird. 4. Verschließt sich der Urheber- bzw. Leistungsschutzrechtsinhaber dahingehenden konstruktiven Bemühungen des Störers oder macht er eine zur Problemlösung notwendige Mitwirkung (z.B. durch das Senden zusätzlicher Signale) von der Erfüllung unzumutbarer technischer bzw. finanzieller Forderungen abhängig, ist wegen der weitgehenden finanziellen und wirtschaftlichen Folgen des Verbots eine nachträgliche Aufhebung der Unterlassungsverfügung wegen veränderter Umstände in Betracht zu ziehen.
Tue, 21 Feb 2006 15:13:14 +0100
1. Ansprüche wegen der unberechtigten Kündigung eines Vertrags über den Vertrieb von Waren (hier: Kaugummi) in Jugoslawien bzw. Serbien/Montenegro unterliegen jugoslawischem Recht. 2. Ein nach deutschem Recht als Vertragshändlervertrag zu qualifizierendes Rechtsverhältnis ist bei Anwendung jugoslawischen Rechts als Vertrag sui generis in Form eines Dauerschuldverhältnisses zu werten, der Ausgleichsansprüche wie im deutschen Recht analog § 89 b HGB nach Beendigung des Rechtsverhältnisses nicht begründet. 3. Auf unbestimmte Zeit geschlossene Verträge können nach Art. 358 OblG grundsätzlich jederzeit - auch konkludent - gekündigt werden. Ein Dauerschuldverhältnis endet bei Kündigung nach Art. 358 Abs. 4 OblG in der Regel erst nach Ablauf einer üblichen und angemessenen Frist. 4. Dem Vertragshändler steht bei Kündigung und Nichteinhaltung der Auslauffrist durch den Vertragspartner gem. Art. 262 Abs. 2 OblG ein Schadensersatzanspruch zu. Dieser umfasst nach Art. 266 Abs. 1 OblG den Ersatz des einfachen Schadens und des entgangenen Gewinns. 5. Bei der Bemessung der angemessenen Auslauffrist und der Schätzung der Höhe des entgangenen Gewinns sind die Vertragsdauer, Art und Umfang der Vertriebstätigkeit, die in begründeter Erwartung der Ausweitung der Vertriebstätigkeit getätigten Investitionen sowie das Nichtvorliegen eines Alleinvertriebsrechts zu berücksichtigen.
Wed, 15 Feb 2006 16:23:32 +0100
1. Die Haftung für eine fehlerhafte Ad-hoc-Mitteilung setzt bei einem Altanleger den Nachweis eines Ursachenzusammenhangs zwischen der Pflichtverletzung und der Halteentscheidung voraus. 2. Die von der Rechtsprechung zur Prospekthaftung nach dem Börsengestz alter Fassung entwickelten Grundsätze über den Anscheinsbeweis bei Vorliegen einer Anlagestimmung können nicht auf die Halteentscheidung eines Altanlegers übertragen werden. 3. Der an der Börse ermittelte Kurswert der Mitgliedschaft eines Aktionärs ist kein absolut geschütztes Recht im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB.
Fri, 10 Feb 2006 13:18:03 +0100
Zu den Anforderungen an die Erfüllung der sekundären Darlegungslast des Frachtführers im Rahmen der Haftung wegen eines qualifizierten Verschuldens nach § 435 HGB bei Sendungsverlust im Bereich seines Versandlagers.
Fri, 10 Feb 2006 13:17:45 +0100
Vorlage an den Europäischen Gerichtshof zu der Frage, ob geschäftswertabhängige, nicht aufwandsbezogene Beurkundungsgebühren nach der KostO, die ein württembergischer Amtsnotar im gegenständlichen Bereich der Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom 17. Juli 1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital in der Fassung der Richtlinie 85/303/EWG des Rates vom 10. Juni 1985 erhebt, für die Zeit des Übergangsrechts vom 1.6.2002 bis 31.12.2005 gemäß dem Gesetz zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes und des Landesgesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit vom 28. Juli 2005 (GBl S. 580) nach der Richtlinie unzulässige Steuererhebungen sind, auch wenn dem Amtsnotar für solche Beurkundungen die Gebühren mit Ausnahme einer pauschalen Aufwandsentschädigung von 15% an die Staatskasse verbleiben und für diesen Zeitraum die Abführung für andere Beurkundungen unverändert geblieben ist.
Tue, 21 Feb 2006 15:27:22 +0100
Vorlage an den Europäischen Gerichtshof zu der Frage, ob geschäftswertabhängige, nicht aufwandsbezogene Beurkundungsgebühren nach der KostO, die ein württembergischer Amtsnotar im gegenständlichen Bereich der Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom 17. Juli 1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital in der Fassung der Richtlinie 85/303/EWG des Rates vom 10. Juni 1985 erhebt, für die Zeit des Übergangsrechts vom 1.6.2002 bis 31.12.2005 gemäß dem Gesetz zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes und des Landesgesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit vom 28. Juli 2005 (GBl S. 580) nach der Richtlinie unzulässige Steuererhebungen sind, auch wenn dem Amtsnotar für solche Beurkundungen die Gebühren mit Ausnahme einer pauschalen Aufwandsentschädigung von 15% an die Staatskasse verbleiben und für diesen Zeitraum die Abführung für andere Beurkundungen unverändert geblieben ist.
Tue, 21 Feb 2006 15:27:10 +0100
Vorlage an den Europäischen Gerichtshof zu der Frage, ob geschäftswertabhängige, nicht aufwandsbezogene Beurkundungsgebühren nach der KostO, die ein württembergischer Amtsnotar im gegenständlichen Bereich der Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom 17. Juli 1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital in der Fassung der Richtlinie 85/303/EWG des Rates vom 10. Juni 1985 erhebt, für die Zeit des Übergangsrechts vom 1.6.2002 bis 31.12.2005 gemäß dem Gesetz zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes und des Landesgesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit vom 28. Juli 2005 (GBl S. 580) nach der Richtlinie unzulässige Steuererhebungen sind, auch wenn dem Amtsnotar für solche Beurkundungen die Gebühren mit Ausnahme einer pauschalen Aufwandsentschädigung von 15% an die Staatskasse verbleiben und für diesen Zeitraum die Abführung für andere Beurkundungen unverändert geblieben ist.
Tue, 21 Feb 2006 15:26:55 +0100
Tue, 21 Feb 2006 21:33:50 GMT
G r ü n d e : I. Der Kläger erstrebt die Aufhebung von zwei Verfügungen, mit denen ihm untersagt worden ist, mit einem ausländischen Führerschein Kraftfahrzeuge auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu führen. Der im Jahre 1942 geborene Kläger erhielt am 25. Juni 1960 die Fahrerlau...
Mon, 20 Feb 2006 08:09:16 +0100
G r ü n d e : I. Nach Art. 11 der Verordnung (EWG) Nr. 804/68 des Rates vom 27. Juni 1968 über die gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse (ABl Nr. L 148/13), bis 1991 zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 1630/91 (ABl Nr. L 150/19), wird für Magermilch, die in de...
Mon, 20 Feb 2006 08:07:48 +0100
11. Die Beigeladene zu 19 hat ihre Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mit Schriftsatz vom 10. Februar 2005 zurückgenommen. Das Beschwerdeverfahren ist deshalb in entsprechender Anwendung des § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen. 22. Die Beschwerde d...
Thu, 26 Jan 2006 09:33:07 +0100
I. 1Die Antragstellerin wendet sich mit ihrem Normenkontrollantrag gegen die Satzung der Antragsgegnerin "über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate, auf das Spielen um Geld oder Sachwerte und auf Vergnügungen besonderer Art im Gebiet der Stadt Kassel" (im Folgenden Spielapparatesteuersatzun...
Thu, 26 Jan 2006 09:31:41 +0100