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Neuigkeiten (13.02.06)

Sun, 12 Feb 2006 20:40:29 GMT
Sun, 12 Feb 2006 20:40:29 GMT
Pressemitteilung 22/06 vom 08.02.2006
Sun, 12 Feb 2006 18:24:52 GMT
Wenn sich noch jemand an der Diskussion um Löschung oder Nichtlöschung des Begriffs "Blawg" in Wikipedia beteiligten möchte: Wikipedia:Löschkandidaten

Wenn sich noch jemand an der Diskussion um Löschung oder Nichtlöschung des Begriffs “Blawg” in Wikipedia beteiligten möchte:
Wikipedia:Löschkandidaten

Thu, 19 Jan 2006 11:13:48 +0000
Sun, 12 Feb 2006 20:40:30 GMT
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Aufhebung eines Haftverschonungsbeschlusses wegen neu hervorgetretener Umstände im Sinne von § 116 Abs. 4 Nr. 3 StPO.
2006-02-01T00:00:00+01:00
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betrifft die behördlich angeordnete sofortige Vollziehung eines Versammlungsverbots.
2006-01-26T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde betrifft das Recht eines im Maßregelvollzug Untergebrachten auf Einsicht in seine Krankenunterlagen.
2006-01-09T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Anordnung und Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft.
2005-12-29T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen § 10 Abs. 2 und § 12 des Landesjustizkostengesetzes Baden-Württemberg (LJKG) in der durch das Gesetz zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes und des Landesgesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit vom 28. Juli 2005 (GBl S. 580) ab dem 1. Januar 2006 geltenden Fassung.
2005-12-23T00:00:00+01:00
Sun, 12 Feb 2006 20:40:30 GMT
Wed, 08 Feb 2006 17:17:14 CET Uhr - Notar schrieb - Schaden an der Mietsache
Hallo, vielen Dank, Capo, für Deine Antwort. Ich hätte da noch eine Frage: Ist es richtig, dass i.d.R. nur der Zeitwert der beschädigten Sachen bei der Schadenregulierung berücksichtigt werden, weil der VM i.d.R. darauf Abschreibungen vornimmt? Was ist, wenn man keine Rechnungen mehr aufbewahrt hat. Muss der VM den Zeitwert nachweisen? In unserem Fall ist es nämlich so, dass d ...

MfG Euer LOW-Team
2006-02-08CET17:17:14+01:00
Tue, 07 Feb 2006 16:54:20 CET Uhr - Notar schrieb - Schönheitsreparaturen
Guten Tag! Mieter hat zum seinem Auszug Schönheitsreparaturen veranlasst und damit Schäden verursacht. (unfachmännische Ausführung) Dann bekommt er eine Frist von 2 Wochen, in denen er die Arbeiten nachbessern lassen hätte können. Diese hat der M verstreichen lassen. Danach bekommt M nochmal eine Frist von 2 Wochen. Wieder wurden die Schönheitsreparaturen total unfachmännisch e ...

MfG Euer LOW-Team
2006-02-07CET16:54:20+01:00
Sun, 05 Feb 2006 15:22:26 CET Uhr - lega schrieb - Kaution einbehalten
Hallo! Habe eine Frage zur Kaution. Meine Vermieter hat nach ordentl. Kündigung des Mietverhältnisses meinerseits, einen Teil (großen) Teil meiner Kaution einbehalten, um ihn mit der abschließenden Nebenkostenabrechnung zu verrechnen. Ist das legal? freundliche Grüße...... lega

MfG Euer LOW-Team
2006-02-05CET15:22:26+01:00
Sun, 05 Feb 2006 14:48:39 CET Uhr - Karin Bottrop schrieb - Mieter ausgezogen, Persönliche Dinge hinterlassen
Hallo, Zum 31.1.06 haben unsere Mieter eine Dachgeschosswohnung gekündigt. Zum Zeitpunkt lagen sie zwei Monatsmieten im Rückstand und sind "heimlich" vor dem besagten Termin ausgezogen. Sie haben viel Müll, persönliche Dinge, Kleidungsstücke und Mobiliar hinterlassen. Da sich die betreffenden Personen nicht mehr melden und auch nicht erreichbar sind, wissen wir nicht ...

MfG Euer LOW-Team
2006-02-05CET14:48:39+01:00
Fri, 03 Feb 2006 10:32:36 CET Uhr - wombel schrieb - Mülltrennung
Hilfe! Unsere Mieter sind trotz Ermahnung nicht fähig Ihren Müll richtig zu trennen, z.B. Glas und Plastik im Biomüll, Haarfärbemittel im Altpapier usw. Habe ich die Möglichkeit meine Mieter abzumahnen? Wäre sehr dankbar über eure Hilfe, auch wie ich eine Abmahnung formulieren muss. Danke im Voraus MfG Wombel

MfG Euer LOW-Team
2006-02-03CET10:32:36+01:00
Sun, 12 Feb 2006 20:40:31 GMT
Nach dem Urteil des BAG vom 01.12.2004 (BGH NJW 2005, 382) führt ein zunächst nur mündlich geschlossener und damit formnichtiger Vertrag auch bei nachträglich schriftlicher Fixierung nicht dazu, dass die Befristung rückwirkend wirksam wird. Gemäß § ...
Sun, 12 Feb 2006 20:40:31 GMT
2004-07-02: Newsletter - 6/2004
2004-07-02
2004-06-30: Aktion gegen das Rauchen
2004-06-30
2004-05-28: Schutz personenbezogener Daten
2004-05-28
Sun, 12 Feb 2006 20:40:31 GMT

Im Rahmen der öffentlichen Redaktionssitzung des Juristischen Internetprojekts zum Thema eBay und Recht (wir berichteten) ist die Frage gestellt worden, wie groß der Anteil unternehmerisch handelnder eBay-Mitglieder sei. Eine Antwort hierauf verspricht eine nun veröffentlichte Studie von ACNielsen. Das Electronic Commerce Info Net (ecin) berichtet, die Studie habe ergeben, dass in den elf Ländern der Europäischen Union, in denen eBay präsent ist, rund 170.000 Menschen eBay als Neben- oder Haupterwerbsquelle nutzen. Allein in Deutschland seien es 64.000 Personen, für die das Online-Autkionshaus eine bedeutende Rolle beim Einkommen spiele. Inbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen sei die Möglichkeit, Waren im Wege im der Internet-Auktion abzusetzen, beliebt. Die Mitgliederzahl bei eBay habe sich im letzten Jahr in Europa auf rund 50 Millionen erhöht.

2006-02-10T09:54:12+01:00

Die Firma MarkMonitor hat ein System vorgestellt, das Online-Shops, Auktionsplattformen, Websites, Suchmaschinen, Blogs, Boards und Chatrooms nach Markennamen durchsucht und einen Missbrauch ermittelt. Sodann soll das System automatisiert eine Bewertung von Kosten und Gefahrenpotenzial vornehmen und hiernach umgehend eine Reaktion oder sinnvolle Gegenmaßnahme starten. Basis ist eine intelligente Text- und Grafikerkennung. Zielgruppe des Anbieters sind Unternehmen, denen durch den Verkauf von Imitaten Umsatzverluste entstehen und die dies unterbinden möchten.

Nebenbei erlaubt das System auch die Ermittlung der legalen Verbreitung von Markenartikeln. Es solle sichergestellt werden, dass das Internet den Unternehmen als Absatzmarkt erhalten bleibe. Immerhin, so berichtet ecin, schätze die Weltzollorganisation den Anteil von Imitaten, die auf den verschiedensten Marktplätzen im Internet angeboten werden, auf fünf bis sieben Prozent.

2006-02-10T09:35:53+01:00

Mit einem kostenpflichtigen Dienst zum Versenden von eMail wollen AOL und yahoo dem Phänomen begegnen, dass häufig eMail, die von einem kostenlosen eMail-Konto versand werden, von den SPAM-Filtern aussortiert werden und ihren Empfänger deshalb nicht erreichen. Der Spiegel berichtet in seiner online-Ausgabe, der Dienst solle es ermöglichen, eMail auch an den Junkmail-Filtern vorbei sicher zuzustellen. Hierzu soll die jeweilige Mail als besonders vertrauenswürdig gekennzeichnet werden. Das neue Angebot, für dessen Umsetzung die Firma Goodmail verantwortlich zeichnet und das in zwei Monaten starten soll, stehe (zunächst) nur Unternehmen zur Verfügung.

2006-02-07T09:25:24+01:00

Bundesjuztizministerin Zypries hält es offensichtlich für erforderlich, darauf hinzuweisen, dass Landesjustizverwaltungen ebenso wie alle anderen öffentlichen Stellen verpflichtet sind, sich an rechtskräftige Urteile zu halten. Wirklich erstaunlich, dass es in unserem Rechtsstaat eines solchen Hinweises bedarf.

Hintergrund des Rüffels aus dem BMJ ist ein Verfahren eines Häftlings, der einen DVD-Spieler in seiner Zelle haben wollte, was die JVA Butzbach jedoch wegen Sicherheitsbedenken ablehnte. Obwohl das Landgericht Gießen dem Häftling Recht gab, da ein DVD-Gerät, das allein zum Abspielen geeignet sei, die Sicherheit und Ordnung der JVA nicht gefährde, verweigerte die JVA Butzbach dem Häftling die Aushändigung des DVD-Spielers.

2006-02-06T16:27:36+01:00

stadtgalerie2006-02-01k.jpgAm 1. Februar tagte die Redaktion des JIPS öffentlich in der Saarbrücker Stadtgalerie. Die Teilnehmer hatten Gelegenheit, die Redaktionsarbeit kennen zu lernen sowie mit dem JIPS-Team über "Ebay und Recht" zu diskutieren. Eingeleitet wurde die Diskussion durch einen kurzen Vertrag von Michael Weller. Die zugehörigen OpenOffice-Impress-Folien sowie eine unfangreiche Ausarbeitung zu typischen Problemen von Online-Auktionen können auf der Homepage des JIPS als PDF abgerufen werden.

Die nächste öffentliche Redationssitzung des JIPS findet am 1. März 2006 in der Stadtgalerie Saarbrücken statt und wird sich mit dem Thema "Electronic Banking" befassen.

2006-02-05T17:36:28+01:00
Sun, 12 Feb 2006 20:40:31 GMT
Das Amtsgericht Charlottenburg hat die einstweilige Verfügung gegen den Verein Wikimedia ...
2006-02-11 12:00:00
Die Informationtechnology Promotion Agency, eine unabhängige Verwaltungsorganisation, berichtet ...
2006-02-09 12:00:00
Die japanische Regierung hat im Parlament einen Bericht über die ...
2006-02-09 12:00:00
Der juristische Online-Dienst Westlaw DE wird eingestellt. In seiner Pressemitteilung erklärt das ...
2006-02-09 12:00:00
Die Initiative „Deutschland sicher im Netz“ möchte Internetnutzer über Sicherheitsprobleme im ...
2006-02-09 12:00:00
CK - Washington. Stefan Liniger and Stephan Wilske suggest in Borer gegen Burda und Bertelsmann--Grenzen der Allzuständigkeit von US-Gerichten, published in Neue Zürcher Zeitung on February 10, 2006, that certain plaintiffs with dibs on suing the European press in Texas for allegedly defamatory statements in connection with European activities will become more cautious. The reason is the Borer decision by the United States Court of Appeals for the Fifth Circuit of June 30, 2005 which the authors discuss in German.

Liniger and Wilske maintain that minimum contacts of European publications to Texan fora may fail to exist in other cases as well. In Borer, only 70 of 750,000 copies of the Bunte magazine produced found their way to Texas. Fewer than 60 of 1 million printed copies of Stern went to Texas. In addition, the former Swiss ambassador's nexus to Texas was minimal, at least with respect to the facts that relate to the complaint.

The authors warn against over-estimating the protection afforded the European press by the appellate decision. By itself, a limited circulation in Texas may be insufficient to avoid personal jurisdiction. Had the court found more tortious acts and effects in Texas, it may have ruled against the publishers.

Transblawg analyzes the story in English and links to the decision and other background information.

Disclosure: Wilske is the author's co-author in various publications and former legal intern.
German American Law Journal :: Washington USA
HF - Washington.   On February 9, 2006, Amtsgericht Charlottenburg, a Berlin civil court, set aside the temporary restraining order against the German Wikimedia association, docket number 218 C 1001/06, dated January 17, 2006.

The court decided that the petitioners, parents of a deceased son whom they did not want mentioned in Wikipedia, may not require the respondent to refrain from mentioning the applicant's son's name on the Internet. The court noted that such a publication does not constitute an infringement of the son's postmortem personal rights.

On January 20, 2006, the court had already suspended the enforcement of the TRO upon the respondent's request. The new decision is not final and an appeal is possible. The court released a press statement
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington.   The Federal Republic of Germany did not assume all liabilities of the now-extinct German Democratic Republic, aka East Germany, GDR, Mitteldeutschland, DDR, Sowjetische Besatzungszone and Ostdeutschland, the supreme court in Karlsruhe, Bundesgerichtshof, decided on November 30, 2005 in the matter IV ZR 4/04.

The Lichtenrader Notizen blog presents excerpts from the decision which clarifies that West Germany is not a universal successor to East Germany. The Federal Republic is responsible, however, for those liabilities which it assumed by way of the unification treaty, the Treaty on the Final Settlement with Respect to Germany signed in Moscow on September 12, 1990. Specifically, assumed liabilities are those that relate to assets transferred to the unified nation by the terms of the treaty.

The appeal to the supreme court followed a decision, 13 U 141/03, by the Brandenburg court of appeals, Brandenburgisches Oberlandesgericht, dated December 17, 2003, in a matter involving a certificate of inheritance, Erbschein, issued to the East German government and declared void after reunification. The decision takes into consideration the decision of March 2, 2005 of the European Court of Human Rights, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, in the matter of von Maltzan et al. v. Germany, docket number 71916-17/01, and concludes that the unified Germany is not liable to an heir for the funds which East Germany grabbed on the basis of the later-voided certificate of inheritance.
German American Law Journal :: Washington USA
HF - Washington.   On January 26, 2006, Sebastian Meis explored the issue of commercial use of domain names in Germany in The Commercial Use of Domain Names Under German Law.

Discussing a recent German court decision of a district court, Landgericht Düsseldorf, dated June 1, 2005, docket number 2A O 9/05, he explains the circumstances that render the use of a domain name commercial. The classification of the use of domain names as commercial is of importance for the applicability of the German trademark and unfair competition law as well as the statute protecting names, §12 of the Civil Code, Bürgerliches Gesetzbuch.
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington.  Going by the number of reports, such as BerlinBlawg's, there may be truth to the news that police, armed with search-and-seizure orders, entered the facilities of download-hunter group Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. GVU is known as an entity formed by the music and movie industries in Germany to hunt downloaders. The investigation is said to focus on illegal uploads by the group that allow it to track downloaders and refer them to police.
German American Law Journal :: Washington USA
Sun, 12 Feb 2006 20:40:35 GMT
Aktenzeichen: 2 BvR 2056/05. Siehe auch: Entscheidung vom 01.02.2006
2006-02-07T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 2 BvR 2099/04
2006-02-07T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 1 BvR 357/05
2006-02-02T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 2 BvR 1673/04
2006-02-01T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 1 BvQ 3/06. Siehe auch: Entscheidung vom 26.01.2006
2006-01-27T00:00:00+01:00
Sun, 12 Feb 2006 20:40:35 GMT
Wiesbaden (ots) - Durch die erfolgreiche Ermittlungstätigkeit der deutschen Polizei wurde vergangenes Jahr mehr Euro-Falschgeld sichergestellt als 2004 und gelangte dadurch nicht in Umlauf. Insbesondere die Aushebung von ...
Mon, 16 Jan 2006 13:24:00 B
1. Die Haftung für eine fehlerhafte Ad-hoc-Mitteilung setzt bei einem Altanleger den Nachweis eines Ursachenzusammenhangs zwischen der Pflichtverletzung und der Halteentscheidung voraus. 2. Die von der Rechtsprechung zur Prospekthaftung nach dem Börsengestz alter Fassung entwickelten Grundsätze über den Anscheinsbeweis bei Vorliegen einer Anlagestimmung können nicht auf die Halteentscheidung eines Altanlegers übertragen werden. 3. Der an der Börse ermittelte Kurswert der Mitgliedschaft eines Aktionärs ist kein absolut geschütztes Recht im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB.
Fri, 10 Feb 2006 13:18:03 +0100
Zu den Anforderungen an die Erfüllung der sekundären Darlegungslast des Frachtführers im Rahmen der Haftung wegen eines qualifizierten Verschuldens nach § 435 HGB bei Sendungsverlust im Bereich seines Versandlagers.
Fri, 10 Feb 2006 13:17:45 +0100
Das grundsätzliche Wahlrecht des Bauherrn zwischen Wohnnutzung und gewerblicher Nutzung in einem Mischgebiet ist Folge der Ausgestaltung dieses Gebietstypus durch die Baunutzungsverordnung. Soweit ein Mischgebiet in zulässiger Weise nach den Hauptnutzungsarten gegliedert wird, ist - als notwendige Kehrseite - die Wahlmöglichkeit des Bauherrn zwischen diesen Nutzungsarten eingeschränkt oder ausgeschlossen.
Fri, 10 Feb 2006 13:19:55 +0100
Bewerben sich mehrere Verkehrsunternehmer um ein und dieselbe Linie zum Verkehr mit Kraftfahrzeugen und erfüllen sie alle die Voraussetzungen des § 13 PBefG, kann aber nur einer von ihnen zum Zuge kommen, hat die Genehmigungsbehörde bei der in ihrem Ermessen stehenden Auswahlentscheidung auch die Ernsthaftigkeit und Realisierbarkeit der von den Bewerbern angebotenen Verkehrsbedienung zu prüfen. Dies schließt eine Prüfung der Wirksamkeit etwaiger Finanzierungsvereinbarungen ein, soweit die Erbringung der angebotenen Verkehrsbedienung hiervon abhängt.
Thu, 9 Feb 2006 15:45:35 +0100
Einzelfall einer Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe, mit der die Anerkennung einer Erkrankung während der Prüfungsvorbereitungen als triftiger Grund für die Nichtteilnahme an Fachprüfungen der Diplomprüfung im Fach Betriebswirtschaftslehre begehrt wird.
Thu, 9 Feb 2006 16:01:49 +0100
1. Ein Gemeinderat darf grundsätzlich an der Beratung und Beschlussfassung über einen Bebauungsplan, durch den in einem Gewerbegebiet im Einzelnen aufgeführte innenstadtrelevante Sortimente ausgeschlossen werden, mitwirken, wenn er selbst oder eine der in § 18 Abs. 1 GemO genannten Bezugspersonen in der Innenstadt ein Einzelhandelsgeschäft mit einem aufgeführten Sortiment betreibt. 2. Verfolgt die Gemeinde mit dem Ausschluss innenstadtrelevanter Einzelhandelssortimente in einem Gewerbegebiet das Ziel, die Attraktivität der Ortsmitte in ihrer Funktion als Versorgungszentrum zu erhalten und zu fördern, darf sie in die Liste der ausgeschlossenen innenstadtrelevanten Sortimente auch Sortimente aufnehmen, die in der Innenstadt derzeit nicht (mehr) vorhanden sind, deren Ansiedlung dort aber erwünscht ist.
Thu, 9 Feb 2006 15:46:21 +0100
Vortretende Bauteile einer Dachfläche (z.B. Dachgauben) können bei Ermittlung der Abstandsfläche tendenziell umso weniger als untergeordnet außer Betracht bleiben, je mehr sich die übrige Dachfläche der 75-Grad-Grenze nähert.
Tue, 7 Feb 2006 15:00:18 +0100
1. Wird gegen einen Strafebehl Einspruch eingelegt, ist das Gericht nicht gehindert, auch bei unverändertem Sachverhalt und ohne Hinzutreten neuer Umstände eine höhere Strafe festzusetzen. 2. Weist das Gericht auf diese Verschärfungsmöglichkeiten hin, so begründet dies keine Besorgnis der Befangenheit, wenn dabei eine gemessen an den §§ 46 ff StGB vertretbare Strafmaßvorstellung offen gelegt, der Eindruck einer Festlegung vermieden und die Willensfreiheit des Angeklagten nicht in unzulässiger Weise beeinträchtigt wird.
Tue, 7 Feb 2006 14:56:13 +0100
1. Mitteilen einer Änderung bewilligungsrelevanter Verhältnisse im Verständnis von § 6 Abs. 4 UnterhaltsvorschussG bedeutet "in Kenntnis setzen" von dieser Änderung und verlangt eine gezielte Unterrichtung der Behörde über diese Änderung. 2. Die Empfängerin von Unterhaltsvorschussleistungen kommt ihrer Mitteilungspflicht nach § 6 Abs. 4 UnterhaltsvorschussG nicht nach, wenn sie bei Stellung eines Antrages auf eine andere Leistung der Jugendhilfe zwar ihre neue Wohnanschrift angibt, es aber der Findigkeit der Behörde überlässt festzustellen, dass sie die neue Wohnung von dem säumigen Unterhaltsschuldner angemietet hat und diesem regelmäßig Miete zahlt.
Thu, 9 Feb 2006 16:05:55 +0100
Hat das Amtsgericht von einer Bestrafung gemäß §§ 113 Abs. 4 Satz 1, 49 Abs. 2 StGB abgesehen, ist die gegen dieses Urteil gerichtete Berufung des Angeklagten nur zulässig, wenn sie angenommen wird.
Wed, 8 Feb 2006 15:28:14 +0100
Sun, 12 Feb 2006 20:40:37 GMT
11. Die Beigeladene zu 19 hat ihre Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mit Schriftsatz vom 10. Februar 2005 zurückgenommen. Das Beschwerdeverfahren ist deshalb in entsprechender Anwendung des § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen. 22. Die Beschwerde d...
Thu, 26 Jan 2006 09:33:07 +0100
I. 1Die Antragstellerin wendet sich mit ihrem Normenkontrollantrag gegen die Satzung der Antragsgegnerin "über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate, auf das Spielen um Geld oder Sachwerte und auf Vergnügungen besonderer Art im Gebiet der Stadt Kassel" (im Folgenden Spielapparatesteuersatzun...
Thu, 26 Jan 2006 09:31:41 +0100
I. 1Die Klägerin erstrebt die Erteilung einer Baugenehmigung für die Umwandlung einer Getränkelagerfläche in Verkaufsfläche. 2Die Klägerin war Eigentümerin eines Grundstücks in Finsterwalde, auf dem ein Selbstbedienungs-Lebensmittelmarkt betrieben wird. Ein Bebauungsplan besteht nicht. Auf den An...
Thu, 26 Jan 2006 09:30:27 +0100
I. 1Die Klägerin, ein Lebensmitteldiscounter, erstrebt die Erteilung einer Baugenehmigung für die Erweiterung einer Verkaufsstätte. 2Die Klägerin betreibt auf einem am Ostrand der Gemeinde Dogern liegenden, an ein Gewerbegebiet der benachbarten beigeladenen Stadt Waldshut-Tiengen angrenzenden Gr...
Thu, 26 Jan 2006 09:28:59 +0100