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Neuigkeiten (08.02.06)

Wed, 08 Feb 2006 01:26:26 GMT
Wed, 08 Feb 2006 00:35:08 GMT
Pressemitteilung 17/06 vom 01.02.2006
Wed, 08 Feb 2006 01:26:28 GMT
Wenn sich noch jemand an der Diskussion um Löschung oder Nichtlöschung des Begriffs "Blawg" in Wikipedia beteiligten möchte: Wikipedia:Löschkandidaten

Wenn sich noch jemand an der Diskussion um Löschung oder Nichtlöschung des Begriffs “Blawg” in Wikipedia beteiligten möchte:
Wikipedia:Löschkandidaten

Thu, 19 Jan 2006 11:13:48 +0000
Wed, 08 Feb 2006 01:26:29 GMT
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Aufhebung eines Haftverschonungsbeschlusses wegen neu hervorgetretener Umstände im Sinne von § 116 Abs. 4 Nr. 3 StPO.
2006-02-01T00:00:00+01:00
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betrifft die behördlich angeordnete sofortige Vollziehung eines Versammlungsverbots.
2006-01-26T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde betrifft das Recht eines im Maßregelvollzug Untergebrachten auf Einsicht in seine Krankenunterlagen.
2006-01-09T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Anordnung und Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft.
2005-12-29T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen § 10 Abs. 2 und § 12 des Landesjustizkostengesetzes Baden-Württemberg (LJKG) in der durch das Gesetz zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes und des Landesgesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit vom 28. Juli 2005 (GBl S. 580) ab dem 1. Januar 2006 geltenden Fassung.
2005-12-23T00:00:00+01:00
Wed, 08 Feb 2006 01:26:29 GMT
Tue, 07 Feb 2006 16:54:20 CET Uhr - Notar schrieb - Schönheitsreparaturen
Guten Tag! Mieter hat zum seinem Auszug Schönheitsreparaturen veranlasst und damit Schäden verursacht. (unfachmännische Ausführung) Dann bekommt er eine Frist von 2 Wochen, in denen er die Arbeiten nachbessern lassen hätte können. Diese hat der M verstreichen lassen. Danach bekommt M nochmal eine Frist von 2 Wochen. Wieder wurden die Schönheitsreparaturen total unfachmännisch e ...

MfG Euer LOW-Team
2006-02-07CET16:54:20+01:00
Sun, 05 Feb 2006 15:22:26 CET Uhr - lega schrieb - Kaution einbehalten
Hallo! Habe eine Frage zur Kaution. Meine Vermieter hat nach ordentl. Kündigung des Mietverhältnisses meinerseits, einen Teil (großen) Teil meiner Kaution einbehalten, um ihn mit der abschließenden Nebenkostenabrechnung zu verrechnen. Ist das legal? freundliche Grüße...... lega

MfG Euer LOW-Team
2006-02-05CET15:22:26+01:00
Sun, 05 Feb 2006 14:48:39 CET Uhr - Karin Bottrop schrieb - Mieter ausgezogen, Persönliche Dinge hinterlassen
Hallo, Zum 31.1.06 haben unsere Mieter eine Dachgeschosswohnung gekündigt. Zum Zeitpunkt lagen sie zwei Monatsmieten im Rückstand und sind "heimlich" vor dem besagten Termin ausgezogen. Sie haben viel Müll, persönliche Dinge, Kleidungsstücke und Mobiliar hinterlassen. Da sich die betreffenden Personen nicht mehr melden und auch nicht erreichbar sind, wissen wir nicht ...

MfG Euer LOW-Team
2006-02-05CET14:48:39+01:00
Fri, 03 Feb 2006 10:32:36 CET Uhr - wombel schrieb - Mülltrennung
Hilfe! Unsere Mieter sind trotz Ermahnung nicht fähig Ihren Müll richtig zu trennen, z.B. Glas und Plastik im Biomüll, Haarfärbemittel im Altpapier usw. Habe ich die Möglichkeit meine Mieter abzumahnen? Wäre sehr dankbar über eure Hilfe, auch wie ich eine Abmahnung formulieren muss. Danke im Voraus MfG Wombel

MfG Euer LOW-Team
2006-02-03CET10:32:36+01:00
Tue, 31 Jan 2006 09:52:12 CET Uhr - Vera schrieb - Mieter richtet Schaden an
Grüß´ Gott, unsere Mieter haben die Kunststofffenster-Rahmen angebohrt, um dort eine Gardinen zu befestigen. Im Mietvertrag ist speziell darauf hingewiesen worden, dass das nicht erlaubt ist! Im Übergabeprotokoll sind die Fenster als mangelfrei aufgenommen. Nun bei Auszug haben die Mieter über die Löcher selbstklebende Haken auf die gebohrten Löcher geklebt und abgestritten, da ...

MfG Euer LOW-Team
2006-01-31CET09:52:12+01:00
Wed, 08 Feb 2006 01:26:31 GMT
Nach dem Urteil des BAG vom 01.12.2004 (BGH NJW 2005, 382) führt ein zunächst nur mündlich geschlossener und damit formnichtiger Vertrag auch bei nachträglich schriftlicher Fixierung nicht dazu, dass die Befristung rückwirkend wirksam wird. Gemäß § ...
Wed, 08 Feb 2006 01:26:31 GMT
2004-07-02: Newsletter - 6/2004
2004-07-02
2004-06-30: Aktion gegen das Rauchen
2004-06-30
2004-05-28: Schutz personenbezogener Daten
2004-05-28
Wed, 08 Feb 2006 01:26:31 GMT

Mit einem kostenpflichtigen Dienst zum Versenden von eMail wollen AOL und yahoo dem Phänomen begegnen, dass häufig eMail, die von einem kostenlosen eMail-Konto versand werden, von den SPAM-Filtern aussortiert werden und ihren Empfänger deshalb nicht erreichen. Der Spiegel berichtet in seiner online-Ausgabe, der Dienst solle es ermöglichen, eMail auch an den Junkmail-Filtern vorbei sicher zuzustellen. Hierzu soll die jeweilige Mail als besonders vertrauenswürdig gekennzeichnet werden. Das neue Angebot, für dessen Umsetzung die Firma Goodmail verantwortlich zeichnet und das in zwei Monaten starten soll, stehe (zunächst) nur Unternehmen zur Verfügung.

2006-02-07T09:25:24+01:00

Bundesjuztizministerin Zypries hält es offensichtlich für erforderlich, darauf hinzuweisen, dass Landesjustizverwaltungen ebenso wie alle anderen öffentlichen Stellen verpflichtet sind, sich an rechtskräftige Urteile zu halten. Wirklich erstaunlich, dass es in unserem Rechtsstaat eines solchen Hinweises bedarf.

Hintergrund des Rüffels aus dem BMJ ist ein Verfahren eines Häftlings, der einen DVD-Spieler in seiner Zelle haben wollte, was die JVA Butzbach jedoch wegen Sicherheitsbedenken ablehnte. Obwohl das Landgericht Gießen dem Häftling Recht gab, da ein DVD-Gerät, das allein zum Abspielen geeignet sei, die Sicherheit und Ordnung der JVA nicht gefährde, verweigerte die JVA Butzbach dem Häftling die Aushändigung des DVD-Spielers.

2006-02-06T16:27:36+01:00

stadtgalerie2006-02-01k.jpgAm 1. Februar tagte die Redaktion des JIPS öffentlich in der Saarbrücker Stadtgalerie. Die Teilnehmer hatten Gelegenheit, die Redaktionsarbeit kennen zu lernen sowie mit dem JIPS-Team über "Ebay und Recht" zu diskutieren. Eingeleitet wurde die Diskussion durch einen kurzen Vertrag von Michael Weller. Die zugehörigen OpenOffice-Impress-Folien sowie eine unfangreiche Ausarbeitung zu typischen Problemen von Online-Auktionen können auf der Homepage des JIPS als PDF abgerufen werden.

Die nächste öffentliche Redationssitzung des JIPS findet am 1. März 2006 in der Stadtgalerie Saarbrücken statt und wird sich mit dem Thema "Electronic Banking" befassen.

2006-02-05T17:36:28+01:00

Langsam spricht es sich herum, dass behördliche Informationen nicht mehr nur mit Presseausweis oder anwaltlicher Vollmacht bzw. bei Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses zu erlangen sind. Das Chaosradio widmete dem am 1. Januar diesen Jahres in Kraft getretenen Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) letzten Mittwoch sogar eine ganze Sendung.

Der in § 1 des IFG formulierte Grundsatz eines voraussetzungslosen "Anspruchs auf Zugang zu amtlichen Informationen" gegenüber Bundesbehörden klingt denn auch recht vielversprechend. Selbst die hieran anschließenden zahlreichen Ausnahmetatbestände für Fälle entgegenstehender Geheimhaltungsinteressen führen keineswegs zu einer Sinnentleerung dieses neuen, lange umkämpften und in seiner Bedeutung kaum zu überschätzenden Bürgerrechts.

Doch was bei Veröffentlicheung der Informationsgebührenverordnung Anfang des Jahres im Bundesgesetzblatt von Kritikern bereits befürchtet worden war, scheint sich nun zu bestätigen: Die möglichen Gebührensätze selbst für geringen Aufwand und deren Handhabung durch die Behörden werden dem in § 10 II IFG erklärten Ziel, wonach die Höhe der Gebührenbemessung nicht den Anspruch unterlaufen dürfe, in der Praxis nicht gerecht. So berichtet heise online von einem Fall, in dem das Auswärtige Amt für das Zusammenstellen eines vierseitigen Erlasses insgesamt 107,20 EUR in Rechnung stellte.

2006-02-03T17:05:33+01:00

Der juristische Online-Service Westlaw DE wird zum 30. April 2006 eingestellt. Das teilt die Westlaw Datenbank GmbH auf ihrer Homepage mit. Die Entscheidung habe Thomson Legal & Regulatory getroffen, weil das Marktwachstum der juristischen Onlinedienste in Deutschland geringer ausfalle als ursprünglich erwartet, man werde sich weiterhin auf internationale Märkte konzentrieren.

Knapp 40 Mitarbeiter seien von der Schließung betroffen, heißt es weiter. Ich wünsche den Kolleginnen und Kollegen sehr, dass die vom Unternehmen angekündigte Unterstützung bei der Suche nach angemessenen neue Positionen hilft.

Zu den bei Westlaw aufgelegten Inhalten gehören so renommierte Werke wie der Staudinger. Man darf gespannt sein, wer hier das Rennen macht.

2006-02-03T00:04:31+01:00
Wed, 08 Feb 2006 01:26:31 GMT
Das japanische Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie (METI) hat eine Richtlinie zur ...
2006-02-02 12:00:00
Vergangene Woche gab der Suchmaschinenbetreiber Google bekannt, dass sein Angebot unter ...
2006-02-02 12:00:00
Seit dem 15. Januar ist die erste Ausgabe der „ZIS – Zeitschrift für Internationale ...
2006-02-02 12:00:00
Dieses Serviceangebot der schwedischen Universitätsbibliothek von Lund bietet ein umfassendes ...
2006-02-03 12:00:00
CK - Washington.   The Federal Republic of Germany did not assume all liabilities of the now-extinct German Democratic Republic, aka East Germany, GDR, Mitteldeutschland, DDR, Sowjetische Besatzungszone and Ostdeutschland, the supreme court in Karlsruhe, Bundesgerichtshof, decided on November 30, 2005 in the matter IV ZR 4/04.

The Lichtenrader Notizen blog presents excerpts from the decision which clarifies that West Germany is not a universal successor to East Germany. The Federal Republic is responsible, however, for those liabilities which it assumed by way of the unification treaty, the Treaty on the Final Settlement with Respect to Germany signed in Moscow on September 12, 1990. Specifically, assumed liabilities are those that relate to assets transferred to the unified nation by the terms of the treaty.

The appeal to the supreme court followed a decision, 13 U 141/03, by the Brandenburg court of appeals, Brandenburgisches Oberlandesgericht, dated December 17, 2003, in a matter involving a certificate of inheritance, Erbschein, issued to the East German government and declared void after reunification. The decision takes into consideration the decision of March 2, 2005 of the European Court of Human Rights, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, in the matter of von Maltzan et al. v. Germany, docket number 71916-17/01, and concludes that the unified Germany is not liable to an heir for the funds which East Germany grabbed on the basis of the later-voided certificate of inheritance.
German American Law Journal :: Washington USA
HF - Washington.   On January 26, 2006, Sebastian Meis explored the issue of commercial use of domain names in Germany in The Commercial Use of Domain Names Under German Law.

Discussing a recent German court decision of a district court, Landgericht Düsseldorf, dated June 1, 2005, docket number 2A O 9/05, he explains the circumstances that render the use of a domain name commercial. The classification of the use of domain names as commercial is of importance for the applicability of the German trademark and unfair competition law as well as the statute protecting names, §12 of the Civil Code, Bürgerliches Gesetzbuch.
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington.  Going by the number of reports, such as BerlinBlawg's, there may be truth to the news that police, armed with search-and-seizure orders, entered the facilities of download-hunter group Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. GVU is known as an entity formed by the music and movie industries in Germany to hunt downloaders. The investigation is said to focus on illegal uploads by the group that allow it to track downloaders and refer them to police.
German American Law Journal :: Washington USA
HF - Washington.   On November 8, 2005, the federal court of justice, Bundesgerichtshof, decided on the applicability of the consumer credit protection statute, Verbraucherkreditgesetz, VerbrKrG, to a managing officer's liability where such officer is also the sole shareholder of a limited liability corporation, GmbH, and co-signed certain loans for the company. When called to pay up, he claimed the voidness of this liability under the consumer credit protection statute.

The court, in the matter XI ZR 34/05, agreed with the officer. Under established case law, the VerbrKrG applies to joint liabilities if the jointly-made contract is a loan agreement. The court confirmed that the VerbrKrG applies to an officer who is a sole shareholder. The key issue is whether the officer and sole shareholder may be characterized as a consumer as per §1(1) VerbrKrG, or as a sole proprietor, to whom the VerbrKrG does not apply.

Some German lawyers advocate equal treatment of the officer and sole shareholder of a GmbH with that of sole proprietors. The court disagreed after interpreting the limited liability company act, Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, GmbHG, and the commercial code, Handelsgesetzbuch, HGB. §13(3) GmbHG, §6(1) HGB provide expressly that only the GmbH, the company itself, is qualified as a commercial entity whereas the officers are not. The fact of holding the majority or all shares does not justify a different result. The share ownership constitutes an administration of assets not a commercial activity.

Therefore, the jointly-held loan obligation of this corporate officer cannot be qualified as commercial activity under §350 HGB. The court also pointed to an important difference between the officer of a GmbH and a sole proprietor that prohibits applying commercial rules to officers and sole shareholders. Under the law, sole proprietors are personally liable for the debts of their business. This principle of management and personal liability, however, does not apply to the officers and sole shareholders of a GmbH under §13 GmbHG. In fact, the GmbHG does not know personal liability of either the officer or the sole shareholder. Therefore, the black letter and intent of the GmbH statute render officers of such entities jointly and severally liable for a co-signed loan in their capacities as private persons who deserve the protection of consumers under §1(1) VerbrKrG.
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington.   On January 4, 2006, Sebastian Meis explained the German and European rules for design protection in Design Law in Germany and the European Union. Dennis Sevriens follows up with a nice illustration in the BerlinBlawg, in German. He discusses and demonstrates industrial design protection as applied to a font.
German American Law Journal :: Washington USA
Wed, 08 Feb 2006 00:35:12 GMT
Aktenzeichen: 2 BvR 2056/05. Siehe auch: Entscheidung vom 01.02.2006
2006-02-07T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 2 BvR 2099/04
2006-02-07T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 1 BvR 357/05
2006-02-02T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 2 BvR 1673/04
2006-02-01T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 1 BvQ 3/06. Siehe auch: Entscheidung vom 26.01.2006
2006-01-27T00:00:00+01:00
Wed, 08 Feb 2006 00:35:12 GMT
Wiesbaden (ots) - Durch die erfolgreiche Ermittlungstätigkeit der deutschen Polizei wurde vergangenes Jahr mehr Euro-Falschgeld sichergestellt als 2004 und gelangte dadurch nicht in Umlauf. Insbesondere die Aushebung von ...
Mon, 16 Jan 2006 13:24:00 B
Wiesbaden (ots) - Das Anfang 2005 gestartete Pilotprojekt "Fast Identification" (Fast-ID) geht nach einem Jahr erfolgreichen Test- betriebs in dieser Woche in die zweite Phase. Mit "Fast Identification" ist es möglich, einen Fingerabdruck ...
Wed, 11 Jan 2006 13:58:00 B
Vortretende Bauteile einer Dachfläche (z.B. Dachgauben) können bei Ermittlung der Abstandsfläche tendenziell umso weniger als untergeordnet außer Betracht bleiben, je mehr sich die übrige Dachfläche der 75-Grad-Grenze nähert.
Tue, 7 Feb 2006 15:00:18 +0100
1. Wird gegen einen Strafebehl Einspruch eingelegt, ist das Gericht nicht gehindert, auch bei unverändertem Sachverhalt und ohne Hinzutreten neuer Umstände eine höhere Strafe festzusetzen. 2. Weist das Gericht auf diese Verschärfungsmöglichkeiten hin, so begründet dies keine Besorgnis der Befangenheit, wenn dabei eine gemessen an den §§ 46 ff StGB vertretbare Strafmaßvorstellung offen gelegt, der Eindruck einer Festlegung vermieden und die Willensfreiheit des Angeklagten nicht in unzulässiger Weise beeinträchtigt wird.
Tue, 7 Feb 2006 14:56:13 +0100
Die Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung zu beurteilen. Das gilt auch für den Fall, dass die die Annahme der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit rechtfertigende Tatsache (hier: Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr) bereits vor dem Inkrafttreten der Neuregelung des Waffengesetzes (1. April 2003) eingetreten ist.
Mon, 6 Feb 2006 15:31:54 +0100
Der Erlass des letzten Drittels einer Freiheitsstrafe begründet für sich allein gesehen keine Ausnahme vom Regelfall, wonach eine Aufenthaltserlaubnis nur erteilt werden darf, wenn kein Ausweisungsgrund vorliegt.
Fri, 3 Feb 2006 14:39:05 +0100
1. Für den Verlust der Fahreignung wegen Verstoßes gegen das Trennungsgebot (Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV) ist entscheidend, ob ein gelegentlicher Konsument von Cannabis objektiv unter dem Einfluss einer THC-Konzentration am Straßenverkehr teilgenommen hat, bei der davon ausgegangen werden muss, dass sich das Risiko einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit durch negative Auswirkungen des Konsums auf den Betroffenen signifikant erhöht. 2. Der derzeitige medizinisch-naturwissenschaftliche Erkenntnisstand rechtfertigt es nicht, bereits ab einer THC-Konzentration von 1,0 ng/ml im Blut eines Kraftfahrzeugführers eine Erhöhung des Risikos für die Verkehrssicherheit als derart gesichert im Sinn des § 11 Abs. 7 FeV anzusehen, dass dem Betroffenen ohne weitere Sachverhaltsaufklärung die Fahrerlaubnis zwingend zu entziehen ist. 3. Bei gelegentlichem Konsum von Cannabis und Fahren mit einer THC-Konzentration zwischen 1,0 und 2,0 ng/ml ist vor einer etwaigen Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV ein medizinisch-psychologisches Gutachten einzuholen.
Tue, 7 Feb 2006 15:00:44 +0100
Zum Zusammentreffen der Zurücknahme einer im Berufungsverfahren anhängigen Klage gegenüber dem Verwaltungsgericht mit der Erklärung gegenüber dem Berufungsgericht, das Verfahren sei wegen der Klagerücknahme erledigt.
Fri, 3 Feb 2006 14:39:35 +0100
1. Ein "gelegentlicher" Cannabiskonsum im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV und der Nummer 9.2.2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung setzt die mindestens zweimalige Einnahme dieses Betäubungsmittels voraus (a.A. OVG Hamburg vom 23.6.2005 VRS 2005, 214). 2. Zur Klärung der Frage, wie oft Cannabis eingenommen wurde, darf auch dann, wenn nur ein einmaliger Konsum feststeht, gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV ein ärztliches Gutachten angefordert werden, sofern weitere, Eignungszweifel begründende Tatsachen vorliegen. 3. Zur möglichen Ausgestaltung eines ärztlichen Gutachtens, das der Feststellung der Häufigkeit der Cannabiseinnahme dient.
Fri, 3 Feb 2006 14:38:26 +0100
Die Erhebung einer Gebühr für die Fleischuntersuchung von Haarwild auf der Grundlage der Stückzahl steht mit Gemeinschaftsrecht in Einklang.
Fri, 3 Feb 2006 14:37:38 +0100
1. Stellt ein Rechtsanwalt ein auf seinen Namen lautendes Treuhandkonto zur Verfügung, hat er die zweckentsprechende Verwendung der Gelder zu prüfen. 2. Auf ein Treuhandkonto einzahlende Dritte sind in den Schutzbereich eines Treuhandvertrages einbezogen, wenn dieser vermögensschützenden Charakter hat. 3. Den Anleger trifft ein Mitverschulden, wenn er trotz offensichtlicher Nichterreichbarkeit des versprochenen Anlageerfolges dennoch eine Anlage tätigt.
Fri, 3 Feb 2006 14:32:32 +0100
1. Im Rahmen einer Privathaftpflicht besteht grundsätzlich Versicherungsschutz für Gefahren, denen der Versicherungsnehmer als Privatperson im täglichen Leben ausgesetzt ist. 2. Ausgenommen von diesem Versicherungsschutz sind nach den Besonderen Bedingungen für die Privathaftpflichtversicherung - dort. Nr. 1 - Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes, Amtes, einer verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art oder einer ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung. 3. Grundsätzlich ist der - vom Versicherungsschutz danach erfasste - Begriff der Gefahren des täglichen Lebens weit zu fassen. Erfasst werden daher auch nicht alltägliche, leichtsinnige und verbotene Tätigkeiten, soweit es sich hierbei nicht um die vom Versicherungsschutz ausgenommenen "ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigungen" handelt. 4. Die Abgrenzung fällt dann schwer, wenn unbeabsichtigt verursachte Schäden an Rechtsgütern Dritter im Zusammenhang mit Straftaten entstehen. 5. Beim Haftungsausschluss ist zunächst immer zu beachten, dass sich die die Haftpflicht auslösende Handlung in den Kreis einer allgemeinen Beschäftigung einordnen lässt, die ihrerseits bereits ungewöhnlich und gefährlich ist und deshalb in erhöhtem Maß die Gefahr der Vornahme schadensstiftender Handlungen in sich birgt. 6. Lässt sich die schadensstiftende Handlung - hier ein Fußtritt in eine Glasscheibe einer Eingangstür, wodurch das Glas zersplitterte und ein Splitter in das Auge einer dahinter stehenden Person traf, was eine irreparable Augenverletzung nach sich zog - nicht aus dem Zusammenhang einer bereits zuvor begonnenen Dauerstraftat trennen, liegt also nicht nur eine spontane und impulsive Reaktion als Verärgerung über einen zuvor erteilten Hausverweis vor, dann ist der Haftungsausschluss wegen einer ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung gegeben.
Tue, 31 Jan 2006 15:51:34 +0100
Wed, 08 Feb 2006 00:35:15 GMT
11. Die Beigeladene zu 19 hat ihre Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mit Schriftsatz vom 10. Februar 2005 zurückgenommen. Das Beschwerdeverfahren ist deshalb in entsprechender Anwendung des § 141 Satz 1, § 125 Abs. 1 Satz 1, § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen. 22. Die Beschwerde d...
Thu, 26 Jan 2006 09:33:07 +0100
I. 1Die Antragstellerin wendet sich mit ihrem Normenkontrollantrag gegen die Satzung der Antragsgegnerin "über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate, auf das Spielen um Geld oder Sachwerte und auf Vergnügungen besonderer Art im Gebiet der Stadt Kassel" (im Folgenden Spielapparatesteuersatzun...
Thu, 26 Jan 2006 09:31:41 +0100
I. 1Die Klägerin erstrebt die Erteilung einer Baugenehmigung für die Umwandlung einer Getränkelagerfläche in Verkaufsfläche. 2Die Klägerin war Eigentümerin eines Grundstücks in Finsterwalde, auf dem ein Selbstbedienungs-Lebensmittelmarkt betrieben wird. Ein Bebauungsplan besteht nicht. Auf den An...
Thu, 26 Jan 2006 09:30:27 +0100
I. 1Die Klägerin, ein Lebensmitteldiscounter, erstrebt die Erteilung einer Baugenehmigung für die Erweiterung einer Verkaufsstätte. 2Die Klägerin betreibt auf einem am Ostrand der Gemeinde Dogern liegenden, an ein Gewerbegebiet der benachbarten beigeladenen Stadt Waldshut-Tiengen angrenzenden Gr...
Thu, 26 Jan 2006 09:28:59 +0100