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Neuigkeiten (02.06.05)

Wed, 01 Jun 2005 22:54:32 GMT
Wed, 01 Jun 2005 22:54:33 GMT
2004-07-02: Newsletter - 6/2004
2004-07-02
2004-06-30: Aktion gegen das Rauchen
2004-06-30
2004-05-28: Schutz personenbezogener Daten
2004-05-28
Wed, 01 Jun 2005 22:54:33 GMT
Wie Spiegel Online berichtet, ist die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di hinsichtlich der Verlängerung der Ladenschlusszeiten während der Fußball-WM 2006 "gesprächsbereit". Ein Blick ins Gesetz offenbart, dass die Tarifverbände alles andere als ein M...
Rezension von Rechtsanwalt Dr. jur. Frank Sievert, Hamburg Mobbing im Arbeitsverhältnis gehört zur traurigen Realität des Arbeitsalltags in vielen deutschen Betrieben. Welche Äußerungen und welche Handlungen als Mobbing im Rechtssinne zu werten sind,...
Quelle: SPIEGEL ONLINE - 28. Februar 2005, 11:15Interview mit Arbeitsrichterin SchmidtDas Bundesarbeitsgericht steht vor einer neuen Ära: Am Dienstag bekommt das höchste deutsche Arbeitsgericht mit Ingrid Schmidt, 49, erstmals eine Präsidentin. Im In...
Ein Szenario, wie es in Deutschland am Tag hundertfach vorkommt: Der Arbeitgeber verlangt von seinem Arbeiter oder Angestellten Mehrarbeit, und das auch noch ganz plötzlich ohne jede Vorwarnung. "Da ist gerade ein neuer Auftrag reingekommen!" heißt e...
Wed, 01 Jun 2005 22:54:33 GMT

Das eGovernment treibt weiter blüten. In Frankreich kann man sich auf einem zentralen nationalen Service ummelden. Man muss sich also nur eine Adresse merken und spart sich die Suche auf der Site von Kleinwölferode. Allerdings kann man das Zertifikat der Finanzverwaltung nicht zur Authentifizierung benutzen. Also gilt es, sich ein weiteres Passwort zu merken. Single-sign on in der Verwaltung wäre ein Vorteil, begegnet aber datenschutzrechtlichen Bedenken.

2005-06-01T16:33:53+01:00

Heute gab es eine Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts, dass zwischen Gericht und Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht (VBI) nunmehr EGVP eingesetzt werde. Jeder, also auch Anwälte und Bürger könnten nun mittels EGVP mit dem Gericht kommunizieren. Neugierig geworden, wollte ich mir die Spezifikation anschauen. Bei EGVP ist zwar das OSCI-Format als Spezifikation in der FAQ angegeben. Aber der Link zu OSCI fehlt. Bei OSCI angekommen fällt mir der ®-Klecks hinter dem Namen auf. Gut, denke ich, hat W3C® auch.

OSCI ist ein Projekt der Stadt Bremen. Es soll auch für andere mitentwickelt werden und die Benutzung durch das BVerwG bezeugt einen beachtlichen Erfolg. Auf der Seite osci.de findet man alle notwendigen XML Schemata. Das ist ebenfalls ein Zeichen von Qualität.

Dann kommt das Kapitel "Warum OSCI"?
OSCI bietet eine erhöhte Sicherheit im Gegensatz zu bisherigen Kommunikationsprotokollen. Dies geschieht durch die Trennung von Nutz- und Inhaltsdaten beim Transport und eine sehr gute Sicherung der Signatur durch die Berechung in einem äußerst aufwändigen Verfahren.

Das klingt, als wäre es aus dem Lastenheft für SOAP und Web Services abgeschrieben. Allerdings findet man keinen Hinweis auf die Spezifikationen. Denn Ziel von SOAP ist eben die Trennung von Nutz- (Header) und Inhalts- (body) daten. Vielleicht benutzen die Bremer ja wirklich diese Spezifikationen, aber sagen tun sie's nicht. Wenn sie weder SOAP noch WSDL benutzen, dann müssen sie sich schon die Frage gefallen lassen, warum das Rad neu erfunden wurde.

Die Folgen kann man schön an einem Dokument der IDABC sehen, welches ein Gateway zwischen dem europäischen IDA-Link und dem deutschen OSCI zeigt. Würden beide Systeme SOAP und WSDL benutzen, dann bräuchten sie kein Gateway.

Das Dokument zur European Interoperability Framework for pan-European eGovernment Services bringt vielleicht eine Milderung. Dort wird explizit die Forderung nach Open Standards erhoben. OSCI ist auf einem guten Weg, aber vielleicht kann die Verbindung zu Organisationen wie dem W3C noch verbessert werden, damit die Eigenentwicklung genau dort ansetzt, wo sie ansetzen soll.

Von hier aus sei ausserdem angeregt, dass die Verwaltung ein zentrales Register für die XML Schemata der Verwaltung schafft, damit auch hier Parallelentwicklungen vermieden und Transformationen vereinfacht werden. Die KBST sammelt nur Projekte und leider keine Daten.

2005-06-01T11:44:24+01:00

Inter Alia hat mich auf das Legal SEO Blog aufmerksam gemacht, einen Ableger von Justia.com. Das Weblog beschäftigt sich ausschließlich mit Suchmaschinenoptimierung (Search Engine Optimization) für juristische Online-Angebote. Besonders interessant ist dort gerade der fünfteilige Artikel "60 Essential Free Competitive Intelligence Resources for Your Legal Desktop" (Teile 1 / 2 / 3 / 4 / 5).

2005-05-29T17:50:25+01:00

juritel.com ist ein neues interessantes Informationsangebot zum französischen Recht. Man sieht der site zwar an, dass noch nicht alles so etabliert ist, aber der Aufbau ist vielversprechend. Es handelt sich um ein kommerzielles Projekt, das durchaus Ähnlichkeiten zum JIPS aufweist. Die Zusammenarbeit mit Anwälten verschiedener Sprengel erscheint jedenfalls als gute Idee. Leider ist der Newsfeed nicht frei als RSS verfügbar, sondern nur gegen eine Registrierung zur Einbindung in eine Web-site. Es sieht also so aus, als sollten die Werbeeinnahmen nicht allzu stark geschmählert werden.

2005-05-25T18:57:09+01:00

Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 19. Mai 2005 (I ZR 285/02) entschieden, daß es sich bei der Vermarktung eines digital gespeicherten Films zum Abspielen auf einem eigenen Wiedergabegerät (DVD) nicht um eine gegenüber der Vermarktung herkömmlicher Videokassetten neue Nutzungsart i.S. des § 31 Abs. 4 UrhG handelt. Bloße technische Neuerungen, die eine neue Verwendungsform kennzeichnen, reichen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für sich genommen nicht aus, um eine neue Nutzungsart anzunehmen.

Der Urteilstext liegt noch nicht vor; auf dem Server des BGH ist eine Pressemitteilung abrufbar.

2005-05-25T16:23:47+01:00
Wed, 01 Jun 2005 22:54:34 GMT
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die sich aus der Fürsorge- und Schutzpflicht des Dienstherrn ergebenden Anforderungen an eine Abordnungsverfügung.
2005-05-23T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Voraussetzungen von Anordnung und Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft bei jugendlichen Beschuldigten.
2005-05-12T00:00:00+01:00
Die zur gemeinsamen Entscheidung verbundenen Verfassungsbeschwerden betreffen die Überleitung der am 31. Dezember 1991 nach dem Recht der Deutschen Demokratischen Republik gewährten Sozialversicherungsrenten (so genannte Bestandsrenten) in die gesetzliche Rentenversicherung nach dem Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI). Stellte sich im Zuge der Umwertung der Renten heraus, dass der für Dezember 1991 ausgezahlte Monatsbetrag der Rente höher war als die nach § 307 a SGB VI berechnete Rente, war ein Auffüllbetrag nach § 315 a SGB VI zu gewähren. Die Nichtdynamisierung dieses Betrags und seine ab dem 1. Januar 1996 vorzunehmende Abschmelzung sind Gegenstand der Verfassungsbeschwerden 1 BvR 2300/98 und 1 BvR 2144/00. Alle Verfassungsbeschwerden wenden sich weiter dagegen, dass die Rente gemäß § 307 a Abs. 2 Satz 1 SGB VI nach dem Durchschnittseinkommen der letzten 20 Jahre vor Beendigung der letzten versicherungspflichtigen Beschäftigung berechnet wird und keine Vergleichsberechnung auf der Grundlage der gesamten Versicherungsbiographie im Einzelfall beansprucht werden kann.
2005-05-11T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund fehlt (§ 93a Abs. 2 BVerfGG). Grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung kommt der Verfassungsbeschwerde nicht zu, und sie dient auch nicht dem Durchsetzen von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten des Beschwerdeführers, denn sie hat keine Aussicht auf Erfolg.
2005-05-11T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 <25 f.>; 96, 245 <250>).
2005-05-03T00:00:00+01:00
Wed, 01 Jun 2005 22:54:34 GMT
Ein Berufungsgericht in Minesota hat nun entschieden, dass lediglich die Existenz eines ...
2005-05-26 12:00:00
Die "Facultad de Derecho de la Universidad de Chile" bietet erstmalig zum Studienjahr 2005/06 ...
2005-05-26 12:00:00
Die bundesweit agierenden Stiftung Hänsel+Gretel hat gemeinsam mit dem saarländischen Ministerium ...
2005-05-26 12:00:00
Auf den Seiten von "IRights.info" findet man allgemein verständliche Informationen über das ...
2005-05-26 12:00:00
Wer Informationen über das amerikanische Gerichtssystem sucht, wird auf den Seiten von "U.S. ...
2005-05-26 12:00:00
Wed, 01 Jun 2005 22:54:34 GMT
Aller Voraussicht nach soll Rumänien am 1. Januar 2007 der EU beitreten. Anders als in sonstigen osteuropäischen Ländern ist der Wohnungsmarkt in Rumänien durch seinen eigentumsfreundlichen Charakter geprägt. Der vorliegende Beitrag ist die Kurzfassung einer Diplomarbeit und beschäftigt sich mit der bisherigen Wohnungsmarktentwicklung und dem Eigentumsrecht.
Thu, 02 Jun 2005 00:00:00 GMT
Obwohl es viele gute Gründe aus städtebaulicher, betriebswirtschaftlicher, sozialer und gesellschaftlicher Sicht für einen ausgewogenen Mietermix gebe, sei eine heterogene Belegung in einem bestimmen Gebäudekomplex oder Wohnviertel nur schwer zu erreichen, so Kofner. Keinesfalls stelle sich dies von selbst ein. Die generelle Tendenz laute vielmehr nach wie vor: "Gleich und gleich gesellt sich gern."
Thu, 02 Jun 2005 00:00:00 GMT
Gemäß §§ 14, 20a WpHG sind Insidergeschäfte und Marktmanipulation verboten. Haben Wertpapierdienstleistungsunternehmen den Verdacht, dass hiergegen verstoßen wird, müssen sie nun nach § 10 WpHG dies der BaFin mitteilen. Schwintek erläutert die Voraussetzungen der neuen Vorschrift und skizziert die Folgen für betroffene Unternehmen.
Thu, 02 Jun 2005 00:00:00 GMT
Rückfallklauseln in Doppelbesteuerungsabkommen und der neu geschaffene § 50d Abs. 8 EStG dienen der Vermeidung von so genannten weißen Einkünften. Der Aufsatz erläutert, wie Rückfallklauseln wirken und grenzt § 50d Abs. 8 EStG von bestehenden Rückfallklauseln ab.
Thu, 02 Jun 2005 00:00:00 GMT
Wed, 01 Jun 2005 22:54:34 GMT
CK - Washington.   Legal advice shall remain secret, even if it relates to money laundering unless a lawyer is involved in money laundering or financing of terrorism. This is the gist of a stronger rule adopted by the European Parliament on May 26, 2005, (COM(2004)0448 - C6-0143/2004 - 2004/0137(COD)).

Prior rules and the EU Council position contain a softer standard for the confidentiality of legal services. The German Supreme Court ruled last year that the invasion of the attorney-client privilege could be unconstitutional in many instances, under the German implementation of the EU rules in §261 StGB. On May 16, 2005, German Attorney General Brigitte Zypries noted, however, that money laundering rules do not constitute a problem for most lawyers.

The Lichtenrader Notizen blog focuses on several EU parliamentary actions and also outlines differences between the EU Council and EU Parliament texts of the money-laundering measure.
CK - Washington.   If Germany elects Angela Merkel Chancelloress, who will become the new Attorney General to succeed Brigitte Zypries? The German newsmedia speculate that this post in the shadow cabinet will fall to Wolfgang Bosbach of the CDU party or possibly Guido Westerwelle of the FDP.
CK - Washington.   Belgium, Spain, France, Holland, Luxembourg, Austria and Germany agreed on May 26, 2005 to enhance cooperation efforts in the international enforcement area. The Prüm Agreement permits preventive information exchange, for instance relating to travel plans of soccer hooligans.

The agreement authorizes direct cross-border access to DNA, finger print and vehicle registration data. A press release of the Berlin department of justice reports more details. The agreement requires transformation into the laws of the participating countries to which the original parties invite other European nations.
CK - Washington.   The surprise elections in Germany generate much discussion of the legality of chancellor Schröder's call to have the president disband the federal diet, Bundestag.

The Sartorienfelder blog examines an important issue that arises with the end of the current diet: What will happen to the legislation currently in progress?


When a new Congress comes into town, new legislation begins with bill number 1. Washington is surprised when a new Congress enacts major legislation quickly, as happened this year with S.5, the Class Action Fairness Act.


By contrast, certain legislation can survive elections in Germany, under the right conditions, which Sartorienfelder explores. The key principle is sachliche Diskontinuität, substantive discontinuity. This rule is the opposite of the Periodizitätsprinzip, the principle of periodicity found in Art 69(1)(1) of the federal constitution, author Uwe Tetzlaff explains, and not based on the constitution. It belongs to the procedural rules of the legislative body and constitutes a kind of constitutional common law.


Under the principle, certain legislation that has passed the diet and is not halted by other bodies can survive the electoral rupture. The rule permits the upper house, Bundesrat, to ratify legislation after a prior diet has been dissolved. Like Congress, a new Bundestag is not bound, however, by prior incomplete legislative efforts.
CK - Washington.   After an electoral loss of his party in the state of North-Rhine-Westphalia, Chancellor Schröder would like to disband the federal diet in Berlin and hold federal elections in the fall. In the regular cycle, such elections would be scheduled for the fall of 2005.

After the failure of the Weimar Republic with its weak constitution that permissively triggered reconfigurations of the government at the drop of a hat, the German constitution now permits only a constructive vote of no confidence and provides in Art. 68 that the Chancellor may disband the diet only with the consent of the president and only in the event that the majorities in the diet render the management of the government unworkable.

The hot debate on whether the requirements have been met by a state election that does not affect the federal diet has already begun. On February 16, 1983, the Federal Constitutional Court in Karlsruhe ruled on this issue in the matter BVerGE 62,1 when it expressed grave concerns with willy-nilly calls for federal elections.
Wed, 01 Jun 2005 22:54:39 GMT
Aktenzeichen: 2 BvR 656/99. Siehe auch: Entscheidung vom 25.01.2005
2005-05-25T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 1 BvR 368/97. Siehe auch: Entscheidung vom 11.05.2005
2005-05-25T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 2 BvL 7/00. Siehe auch: Entscheidung vom 16.03.2005
2005-05-24T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 2 BvQ 6/05. Siehe auch: Entscheidung vom 12.04.2005
2005-05-20T00:00:00+01:00
Wed, 01 Jun 2005 22:54:39 GMT
Wiesbaden (ots) - Die Geldwäschebekämpfung ist im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität und den Terrorismus ein wichtiges Instrument, das nun noch schlagkräftiger geworden ist: Vergangenen Monat ist die im Bundeskriminalamt angesiedelte ...
Wiesbaden (ots) - Das Bundeskriminalamt richtet am 20./21.04.2005 in Wörrstadt einen interdisziplinären Workshop zum Thema "Kinderhandel" aus. Die Veranstaltung wird in Kooperation mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und ...
Wiesbaden (ots) - Die Ermittlungen begannen bei der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Rauschgift von Zollfahndung und Bayerischem Landeskriminalamt in München. Dorthin steuerte der in Istanbul tätige deutsche Verbindungsbeamte des Zollkriminalamtes ...
Wiesbaden (ots) - Gemeinsam gegen Menschenhandel: Gestern haben ca. 320 Polizeibeamte der Bundesländer Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hessen unter der Koordination des Bundeskriminalamtes (BKA) mehrere Wohnungen und ...
Wiesbaden (ots) - Internationaler Erfolg gegen den Rauschgiftschmuggel: In einer in dieser Form und Größenordnung bisher einzigartigen Aktion hat die Polizei nach umfangreichen internationalen Ermittlungen einen ...
Bekenntnisunfähige Personen können bei der Abgabe eines Bekenntnisses durch die Erziehungsberechtigten vertreten werden. Bei Eltern verschiedener Volkszugehörigkeit können die Kinder verschieden geprägt sein und sind auch bei der Bekenntnisvertretung individuelle, je nach Kind verschiedene Lösungen möglich.
Thu, 24 Mar 2005 15:39:17 +0100
1. Bei Rechtsanwälten und Notaren kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass ihnen die Folgen einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung auch ohne ausdrückliche Androhung gerichtlicher Schritte bekannt sind. 2. Wird ein Notar von einem Kollegen wettbewerbsrechtlich abgemahnt, so darf er in der Regel bei fehlender ausdrücklicher Androhung davon ausgehen, der Kollege werde vor Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe erst eine gütliche Einigung unter Vermittlung der Notarkammer versuchen.
Wed, 1 Jun 2005 17:20:10 +0200
1. Die Berufung auf ein Augenblicksversagen macht es für den Tatrichter erforderlich, sich mit dem entsprechenden Vorbringen des Betroffenen auseinander zu setzen und zu prüfen, ob nach den Grundsätzen der Rechtsprechung des BGH ein Fahrverbot ggf. nicht festgesetzt werden kann, weil dem Betroffenen ein auch subjektiv grober Vorwurf nicht gemacht werden kann. 2. Zum "Augenblicksversagen" bei einem Rotlichtverstoß. 3. Wird im Bußgeldbescheid wegen eines Rotlichtverstoßes nur die Straße genannt, auf der der Rotlichtverstoß begangen worden sein soll, nicht aber auch die genaue Lage der Lichtzeichenanlage, hat das keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit des Bußgeldbescheides, wenn der Betroffene im Übrigen dem Bußgeldbescheid entnehmen kann, welcher Verstoß ihm zur Last gelegt wird.
Tue, 31 May 2005 15:22:49 +0200
1) Die Strafbarkeit eines Ausländers, der nicht eingebürgert wurde, wegen illegalen Aufenthaltes /illegaler Einreise (§ 95 Abs.1 Nr. 2 und 3 AufenthG/ § 92 Abs. 1 Nr. 1 und 5 AuslG) entfällt nicht durch die Ausgabe eines deutschen Reisepasses oder Personalausweises an den Ausländer. 2) Ein deutscher Reisepass indiziert zwar die deutsche Staatsangehörigkeit, begründet sie aber - anders als die Aushändigung der Einbürgerungsurkunde - nicht. 3) Zur nur ausnahmsweise bestehenden Möglichkeit des Revisionsgerichts, einen Freispruch in einen Schuldspruch abzuändern.
Tue, 31 May 2005 15:24:54 +0200
1) Die Strafbarkeit eines Ausländers, der nicht eingebürgert wurde, wegen illegalen Aufenthaltes /illegaler Einreise (§ 95 Abs.1 Nr. 2 und 3 AufenthG/ § 92 Abs. 1 Nr. 1 und 5 AuslG) entfällt nicht durch die Ausgabe eines deutschen Reisepasses oder Personalausweises an den Ausländer. 2) Ein deutscher Reisepass indiziert zwar die deutsche Staatsangehörigkeit, begründet sie aber - anders als die Aushändigung der Einbürgerungsurkunde - nicht. 3) Zur nur ausnahmsweise bestehenden Möglichkeit des Revisionsgerichts, einen Freispruch in einen Schuldspruch abzuändern.
Tue, 31 May 2005 15:25:13 +0200
Zur Geeignetheit eines Lichtbildes zur Täteridentifizierung.
Tue, 31 May 2005 15:22:22 +0200
Zur Zulässigkeit der Nebenklage im Jugendstrafverfahren.
Tue, 31 May 2005 15:21:44 +0200
Zur Aufhebung des Auslieferungshaftbefehls wegen Unverhältnismäßigkeit.
Tue, 31 May 2005 15:23:05 +0200
Zur Aufhebung des Auslieferungshaftbefehls wegen Unverhältnismäßigkeit.
Tue, 31 May 2005 15:23:17 +0200
Ein Halbwaisenrente beziehendes minderjähriges Kind hat gegenüber dem nicht betreuenden Elternteil einen Barunterhaltsbedarf in Höhe des einfachen Tabellenbetrags nach der Düsseldorfer Tabelle zuzüglich konkreter Betreuungskosten. Auf den Tabellenbetrag ist die Halbwaisenrente hälftig anzurechnen.
Tue, 31 May 2005 15:25:56 +0200
Wed, 01 Jun 2005 22:54:44 GMT
I. Der Antragsteller wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Antragsgegners vom 13. August 2004 zum Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld.1 Er ist Eigentümer und Nutzer des mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks, , das sich unstreitig innerhalb des in der Anlage 2 z...
Wed, 25 May 2005 14:29:22 +0200
I. Die Klage richtet sich gegen die Änderung eines zugelassenen Abschlussbetriebsplans, mit dem das Bergamt des Beklagten die Verfüllung des früheren Tontagebaus "Fortuna" der Beigeladenen mit Abfällen gestattete, um die Oberfläche wieder nutzbar zu machen.1 Die Kläger sind Eigentümer von Grundst...
Wed, 25 May 2005 14:10:58 +0200
I. Die Klägerinnen begehren die Rückübertragung von zwei Grundstücken in N. (J. straße 24 Flur 4 Flurstück 497/19 mit 1 055 m2 und M. 11 und 12 Flur 4 Flurstück 497/20 mit 423 m²). Eigentümer dieser Grundstücke war zunächst der Vater der Klägerinnen, der 1993 gestorben ist und von seiner Ehefr...
Wed, 25 May 2005 14:09:46 +0200
I. Die Kläger wenden sich gegen die vermögensrechtliche Rückübertragung der Grundstücke Große P.straße 1 und O. Straße 92/Ecke Große P.straße in Berlin- an die Beigeladene.1 Beide Grundstücke standen seit 1928 im Eigentum des jüdischen Kaufmanns Karl F. Er emigrierte Ende 1938 aus Deutschland. Di...
Wed, 25 May 2005 14:08:29 +0200