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Neuigkeiten (17.01.07)

Wed, 17 Jan 2007 02:41:15 GMT
Wed, 17 Jan 2007 02:41:15 GMT
Pressemitteilung 6/07 vom 16.01.2007
Wed, 17 Jan 2007 02:41:15 GMT
JuraBlogs.com ist auf einen neuen Server umgezogen. Mit mehr Power und mehr Platz sind wir nun hoffentlich für die nächste Zeit gerüstet. In den nächsten paar Tagen kann es vereinzelt noch zu kleineren Problemen kommen - aber die bekommen wir sicher in den Griff. Solltet Ihr jedoch über Millionen von ...

JuraBlogs.com ist auf einen neuen Server umgezogen. Mit mehr Power und mehr Platz sind wir nun hoffentlich für die nächste Zeit gerüstet. In den nächsten paar Tagen kann es vereinzelt noch zu kleineren Problemen kommen – aber die bekommen wir sicher in den Griff. Solltet Ihr jedoch über Millionen von Fehlermeldungen (oder ein überhaupt nicht funktionierendes System) stolpern, bitte eine kurze Nachricht per Mail.

Danke!

Wed, 01 Nov 2006 20:22:07 +0000
Wed, 17 Jan 2007 02:41:16 GMT
1. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt. Die Verfassungsbeschwerde ist teilweise unzulässig, darüber hinaus unbegründet.
2007-01-10
1. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die sofortige Vollziehbarkeit einer von der Stadt Hof im Juli 2003 erlassenen Verfügung, durch die dem Beschwerdeführer der Betrieb einer Wettannahmestelle untersagt wird, in der er für die O. GmbH Sportwetten mit festen Gewinnquoten vermittelt, die von der S. GmbH in G. angeboten werden.
2006-12-20
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Festsetzung der einem Rechtsanwalt aus der Staatskasse zu zahlenden Gebühren und Auslagen, nachdem der Partei im sozialgerichtlichen Ausgangsverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt worden war.
2006-12-19
Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine Restitutionsklage, mit der der Beschwerdeführer die Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens erstrebt, in dem er erfolglos auf das Hausvermögen des früheren preußischen Königshauses bezogene Pflichtteilsansprüche geltend gemacht hatte. Es geht dabei um die Frage, ob die Aufhebung einer fachgerichtlichen Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht einen Restitutionsgrund gegen eine andere fachgerichtliche Entscheidung, in der die aufgehobene Entscheidung zustimmend zitiert war, darstellen kann.
2006-12-19
Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil die Voraussetzungen hierfür nach § 93 a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegen (vgl. BVerfGE 90, 22 ). Sie ist unzulässig. Ihr steht der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde entgegen. Der Beschwerdeführer ist zunächst auf den Rechtsweg in der Hauptsache zu verweisen.
2006-12-19
Wed, 17 Jan 2007 02:41:16 GMT
Wed, 17 Jan 2007 02:41:16 GMT
Tue, 16 Jan 2007 21:56:57 CET Uhr - Isolde schrieb - Kaution - Burgschaft gut/schlecht/sinnvoll
Hallo zusammen bin als Vermieter neu unterwegs. Habe jetzt einen Mieterwechsel. Die Mieter scheinen solvent zu sein. Es geht um die Kaution. Sie haben in ihrer jetzigen Mietwohnung ein Bürgschaft hinterlegt. Bei mir fragen Sie jetzt an, ob ich auch eine Bürgschaft - von der örtlichen Sparkasse - akzeptiere. Was hat das denn für mich als Vermieter für Konsequenzen. I.

MfG Euer LOW-Team
2007-01-16CET21:56:57+01:00
Tue, 16 Jan 2007 21:40:54 CET Uhr - ct78 schrieb - Vorgehen gegen Gutachter
Hallo, nehmen wir mal folgendes an: Mieter XY möchte keine Nebenkosten/Miete zahlen und beauftragt einen Bekannten (Befreundeten) Gutachter um Mietmängel zu finden. Gutachter findet natürlich z.B. folgendes: - Wasser ist angeblich mit Blei belastet - Wohnung ist voll Schimmel - Elektroinstallation ist angeblich fehlerhaft bis lebensgefährlich -Vermieter läßt Wasser überprüfe ...

MfG Euer LOW-Team
2007-01-16CET21:40:54+01:00
Tue, 16 Jan 2007 17:43:29 CET Uhr - bini schrieb - Undichte Fenster und Wohnungstür - H I L F E
hallo, wir wohnen in einem Altbau. Aus einer Balkontür und zwei Fenstern zieht es teilweise so extrem, dass eine Kerze ausgepustet wird. Ebenfalls schließt die Wohnungstür nicht meh r richtig. Wenn ich von innen dagegen drücke, habe ich oben und unten einen Spalt von mehreren Zentimetern. Ebenfalls ist der Schallschutz durch die Tür kaum bis nicht gegeben - es handelt sich theo ...

MfG Euer LOW-Team
2007-01-16CET17:43:29+01:00
Sun, 14 Jan 2007 02:03:47 CET Uhr - tribaleye schrieb - Fragen zur Vermietung von Mobilheimen/Ferienhäusern
hallo! gerade eben dieses forum bei google entdeckt und schon viele fragen ... ich hoffe, es findet sich ein experte für mich hier ;-) also,seit längerem überlege ich, mir ein mobilheim zuzulegen. es soll gebraucht und möbliert sein sowie in der preisspanne zwischen 10-25.000 euro liegen. vorzugsweise soll es in holland an der nordseeküste stehen, alternativ auch in meiner he ...

MfG Euer LOW-Team
2007-01-14CET02:03:47+01:00
Sat, 13 Jan 2007 13:56:11 CET Uhr - gast_44 schrieb - Mietrecht auf Lebenszeit nicht im Grundbuch eingetragen
Hallo wir haben vor 20 Jahren einen Mietvertrag auf Lebenszeit geschlossen. Die damaligen Vermieter sind zwischenzeitlich verstorben, der neue Vermieter wußte aber von dem Mietvertag und hat sogar eine Zusatzvereinbarung zu diesem Unterschrieben.Nun will der Vermieter das Haus verkaufen und will uns natürlich irgendwie aus dem Haus kriegen. Müssen wir uns sorgen machen??? Leide ...

MfG Euer LOW-Team
2007-01-13CET13:56:11+01:00
Wed, 17 Jan 2007 02:41:16 GMT
Wed, 17 Jan 2007 02:41:16 GMT
2004-07-02: Newsletter - 6/2004
2004-07-02
2004-06-30: Aktion gegen das Rauchen
2004-06-30
2004-05-28: Schutz personenbezogener Daten
2004-05-28
Wed, 17 Jan 2007 02:41:16 GMT

LAWgical wird im Laufe des Tages auf ein neues System umgestellt. Es kann daher vorübergehend zu kurzfristigen Störungen kommen.

Die neuen Seiten werden aber nach wie vor unter der gewohnten URL http://lawgical.jura.uni-sb.de erreichbar sein. (Während der Umstellungsphase können Sie die neue Version bereits über diesen Link aufrufen.)

Falls Sie den LAWgical-Newsfeed abonniert haben, ändern Sie bitte die Einstellungen in Ihrem Feed-Reader. Die neue Adresse des RSS 2.0 Feeds lautet http://lawgical.jura.uni-sb.de/index.php?/feeds/index.rss2.

Die bisherigen Beiträge sind weiterhin über die Seite http://lawgical.jura.uni-sb.de/index-old.html zugänglich. Die Kommentarfunktion steht jedoch nicht mehr zur Verfügung.

Wir hoffen, Sie auch als Leser im neuen LAWgical begrüßen zu können.

Ihr LAWgical-Team

2006-08-24T13:25:41+01:00

Wir hatten gestern über eine Entscheidung einer allgäuer Jugendrichterin berichtet, die zwei 14jährige Jugendliche zur Leistung gemeinnütziger Arbeit und dem Schreiben eines Aufsatzes "verurteilt" hat. In diesem Zusammenhang werden zwei Fragen immer wieder gestellt: Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgte die Verurteilung und wo ist das Schreiben eines Aufsatzes als Strafe vorgesehen?

Diesen Fragen möchte ich nachfolgend etwas genauer nachgehen.

2006-08-24T10:37:50+01:00

Auf wortwolken.de lassen sich die "am besten passenden, verwandten Artikel" zu Wikipedia-Beiträgen in sog. Wortwolken anzeigen. Hier ein Beispiel: http://wortwolken.de/Ju/JuraWiki.html.

Das gleiche gibt es dann unter wortwolke.de (also ohne n) auch für einige sonstige Internetseiten.

Leider fehlt eine Erklärung, wie die Wörter ermittelt werden und wozu das ganze gut ist.

2006-08-23T13:01:38+01:00

Damit hatten die zwei 14jährigen Schüler aus dem Allgäu sicher nicht gerechnet: Für das Herunterladen von Porno- und Gewaltvideos auf ihr Handy wurden sie laut dpa von der Jugendrichterin am Amtsgericht in Sonthofen zu gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Darüber hinaus sollen sie einen Aufsatz über ihr Motiv schreiben, so der Bericht weiter. Die Handys seien eingezogen worden.

2006-08-23T08:55:33+01:00

Das saarländische Umweltministerium lässt derzeit in den Wäldern rund 330 Tafeln, die ein weißes Kreuz auf grünem Grund zeigen und mit einer fortlaufenden Nummer sowie der Rufnummer der Rettungsleitstelle versehen sind, aufstellen. Damit soll gewährleistet werden, dass bei Unfällen im Wald Rettungskräfte nach einer Unfallmeldung über Mobiltelefon schnell den Unglücksort erreichen, was wegen ungenauer Ortsangaben der Anrufer in der Vergangenheit nicht immer der Fall gewesen sei. Einzigartig ist im Saarland, dass die Rettungspunkte auch über die gängigen Navigationssysteme angefahren werden können.

2006-08-22T16:39:31+01:00
Wed, 17 Jan 2007 02:41:16 GMT
Die englischsprachige Seite protectyour.org erteilt 5 Ratschläge für Inhaber von org-Domains, um ...
2007-01-11 12:00:00
Bereits 100.000 schriftliche Beschwerde von Verbrauchern sind zum Rufnummernmissbrauch bei der ...
2007-01-11 12:00:00
Nach jahrzehntelangem Hin und Her hat Deutschland nun auch dem Namen nach eine Nationalbibliothek. ...
2007-01-11 12:00:00
Der von der spanischen Regierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Reform der Ley 34/2002 (Gesetz über ...
2007-01-11 12:00:00
An der Philipps-Universität Marburg besteht seit Juli 2003 das Forschungs- und ...
2007-01-11 12:00:00
Wed, 17 Jan 2007 02:41:23 GMT
Die Justizministerinnen und Justizminister der Europäischen Union sind auf ihrem informellen Treffen in Dresden übereingekommen, die Chancen der grenzüberschreitenden Unterstützung der Justiz durch Informations- und Kommunikationstechnologien (E-Justice) zu nutzen und die Zusammenarbeit auf diesem Gebiet zu intensivieren. "In einem europäischen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts mit durchlässigen Grenzen darf auch informationstechnologische Unterstützung der Justiz nicht an den Binnengrenzen enden. Wie das Internet zeigt, überwindet Informationstechnologie Grenzen. Alle Mitgliedstaaten der EU setzen allerdings in unterschiedlichem Ausmaß zur Unterstützung der Justizaufgaben erfolgreich Informations- und Kommunikationstechnologie ein oder planen dies für die nächste Zukunft. Deshalb ist es jetzt an der Zeit, die Voraussetzungen eines europäischen E-Justice-Verkehrs zu schaffen - zum Vorteil der rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger, der Unternehmen aber auch für eine bessere Zusammenarbeit der Justizorgane in Europa", sagte Ratsvorsitzende und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Der Weg zu einem flächendeckenden elektronischen Zugang zur Justiz in Europa ist ein ambitioniertes Vorhaben: Aufgrund der unterschiedlichen Rechtssysteme in den einzelnen Mitgliedstaaten sind Richter und Rechtsanwälte mit grenzüberschreitenden Themen selten vertraut, obwohl dies wegen der zunehmenden Internationalisierung der Rechtsbeziehungen notwendig wäre. Hinzu kommt die Sprachenvielfalt innerhalb Europas. Ferner stellen sich Fragen zu Sicherheitsaspekten, Datenschutz und zur Problematik technischer Inkompatibilitäten. "Ich halte es nicht für erforderlich, diese Fragen durch die Schaffung einer neuen zentralen Infrastruktur auf europäischer Ebene lösen. In den Mitgliedsstaaten haben sich bereits funktionierende Systeme der Informationstechnik zur Unterstützung der Justiz etabliert, die den speziellen Anforderungen der nationalen Rechtsordnungen gerecht werden. Diese nationalen Lösungen beruhen in aller Regel auf erheblichen finanziellen und personellen Investitionen, die es für die Zukunft zu nutzbar zu machen gilt. Anzustreben ist daher eine Koordinierung und Vernetzung der in den einzelnen Mitgliedstaaten der EU weiterhin dezentral geführten Systeme", erläuterte Zypries. Erfolgreiches Beispiel für diesen Ansatz ist das Projekt von Deutschland, Frankreich, Spanien, Belgien, der Tschechischen Republik und Luxemburg zur Vernetzung der nationalen Strafregister, das 2006 den Echtbetrieb des elektronischen Datenaustausches aufgenommen hat. Der bisherige Erfolg dieses Projekts beweist, dass es möglich ist, einen schnellen und effizienten grenzüberschreitenden Informationsaustausch zu gewährleisten, ohne die nationalen IT-Systeme wesentlich ändern zu müssen. Die Justizministerinnen und Justizminister haben vereinbart, die bisherigen Ansätze für eine Vernetzung der Justiz in Europa auf europäischer Ebene zu koordinieren und mit der Erarbeitung von Standards zu beginnen. Einem vertieften Erfahrungsaustausch dient die Konferenz "Work on E-Justice" vom 29. bis zum 31. Mai in Bremen. Vorträge und Podiumsdiskussionen gibt es zu den Themenbereichen: -Justizportal als Bindeglied unterschiedlicher Rechtssysteme -Grenzüberschreitende Kommunikation zwischen Justiz-Verfahrensbeteiligten -Informationsaustausch zwischen nationalen Justizregistern -Verfahrensmodelle einer Standardisierung auf europäischer Ebene und rechtliche Folgefragen Die nachfolgenden Präsidentschaften Slowenien und Portugal werden die Themen weiter verfolgen.
Tue, 16 Jan 2007 12:14:32 +0100
Gemeinsames Arbeitsprogramm Deutschlands, Portugals und Sloweniens Erstmals haben sich mit Deutschland, Portugal und Slowenien drei EU-Mitgliedsstaaten, deren Präsidentschaften aufeinander folgen, auf ein gemeinsames Arbeitsprogramm für die nächsten 18 Monate verständigt. Diese Triopräsidentschaft hat am 1. Januar 2007 mit dem Vorsitz Deutschlands begonnen, dem Portugal und Slowenien folgen werden. Vor der am Abend beginnenden informellen Ratstagung der EU-Justiz- und Innenminister sind die Repräsentanten der Triopräsidentschaft, die Innenminister Dr. Wolfgang Schäuble, Antonio Costa und Dragutin Mate sowie die Justizminister Brigitte Zypries, Alberto Bernardes Costa und Lovro Sturm zu einer Arbeitsbesprechung zusammengetroffen, an der auch der Vizepräsident der EU-Kommission, Franco Frattini, teilgenommen hat. "Zum ersten Mal in der Geschichte der Europäischen Union gibt es eine Triopräsidentschaft. Sie ist für uns eine besondere Chance und Verpflichtung", sagte Bundesinnenminister Schäuble. "Diese neue Form der Zusammenarbeit bietet die Möglichkeit, im Interesse aller Mitgliedstaaten eine ausgewogene europäische Politik zu gestalten. Sie verbindet Staaten unterschiedlicher Größe aus verschiedenen Regionen Europas und sichert so die politische Kontinuität in einer größer gewordenen Europäischen Union", fügte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hinzu. Die wesentlichen Ziele der Triopräsidentschaft für die nächsten 18 Monate: Stärkung von Frontex und Anschluss an das Schengener Informationssystem Ein wichtiges Ziel der ersten Triopräsidentschaft besteht darin, die europäische Grenzschutzagentur Frontex zu stärken, um so den Schutz der Außengrenzen zu verbessern. Die Grenzöffnung zu den neuen Mitgliedern ist auch abhängig von deren zügigem Anschluss an das Schengener Informationssystem, für das wir uns sehr einsetzen werden. Nicht zuletzt durch die beherzte, von Slowenien tatkräftig unterstützte Initiative Portugals für ein reformiertes Schengener Informationssystem ("SIS one 4 all") ist es den europäischen Innenministern im Rat Anfang Dezember gelungen, dass dies voraussichtlich Ende 2007 technisch möglich sein sollte. Dies ermöglicht, es bei Erfüllung aller weiteren Voraussetzungen, die Kontrollen an den Binnengrenzen der Europäischen Union zum 31. Dezember 2007 abzuschaffen, Die sichere Tür ist die, die man offen lassen kann. Verbesserung der Polizeizusammenarbeit und der Terrorabwehr Deutschland, Portugal und Slowenien wollen den Kampf gegen Terrorismus und grenzüberschreitende Kriminalität in der Europäischen Union voranbringen. Dazu müssen wir die polizeiliche Zusammenarbeit verbessern. Unser Ziel ist zum einen, vorhandene Einrichtungen wie die europäische Polizeibehörde Europol zu stärken. Durch Europol ist es beispielsweise in einer gemeinsamen Aktion gegen Kinderpornographie gelungen, in 12 EU-Ländern gleichzeitig Hausdurchsuchungen durchzuführen und mehrere Personen festzunehmen. Wir wollen, dass Europol künftig für die Bekämpfung aller schweren grenzüberschreitenden Straftaten zuständig ist. Außerdem soll Europol wirksame Hilfe bei der frühzeitigen Zerschlagung terroristischer Netzwerke leisten, indem zum Beispiel verstärkt Aktivitäten terroristischer Vereinigungen im Internet beobachtet werden. Stärkung der Bürgerrechte Zur Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts gehört auch der Schutz und die Sicherung der Bürgerrechte. Eine erfolgreiche justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen setzt voraus, dass jeder Mitgliedsstaat Vertrauen in die Rechtsordnung der anderen EU-Mitgliedstaaten hat. Dieses Vertrauen wollen wir dadurch stärken, dass bestimmte Mindestrechte im Strafverfahren festgelegt werden, die den Betroffenen in allen Mitgliedstaaten bei Ermittlungs- und Gerichtverfahren zustehen. Deshalb sollen in einem Rahmenbeschluss Mindestgarantien festgelegt werden, wann einem Beschuldigten ein Dolmetscher oder Verteidiger zur Verfügung gestellt wird und wie sichergestellt werden muss, dass ein Beschuldigter über seine Rechte belehrt wird. Die Triopräsidentschaft will zudem einen neuen Anlauf unternehmen, die festgefahrenen Verhandlungen über den Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit wiederaufzunehmen. Ziel ist es, eine Mindestharmonisierung der Strafvorschriften der Mitgliedsstaaten zu erreichen. Dabei geht es vor allem um die Strafbarkeit des Verbreitens von rassistischen und fremdenfeindlichen Äußerungen, zum Beispiel die öffentliche Aufstachelung zu Gewalt und Hass oder das Leugnen oder Verharmlosen von Völkermord aus rassistischen oder fremdenfeindlichen Motiven. Bekämpfung der illegalen Migration Ein weiterer großer Schwerpunkt wird ein globaler und ausgewogener Ansatz zur Migration sein. In diesem Zusammenhang ist die Bekämpfung von illegaler Migration und Menschenhandel von besonderer Wichtigkeit. Wir müssen hier im Dialog mit den Herkunftsstaaten einen Weg finden, um die Lebensbedingungen der Menschen vor Ort zu verbessern, legale Zuwanderung unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Arbeitsmarksituation in den Mitgliedstaaten planvoll zu steuern und illegale Einwanderung auf europäischer Ebene entschieden zu bekämpfen. Menschenschmuggler dürfen nicht am Elend der Leute verdienen. Die für November 2007 in Portugal geplante Ministerkonferenz zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den Mittelmeeranrainerstaaten (EUROMED) zu Migrationsfragen wird ein wertvolles Instrument sein, um den Dialog mit Drittstaaten zu intensivieren. Interkultureller Dialog Integration und interkultureller Dialog sollen ebenfalls ein Schwerpunkt unserer Triopräsidentschaft sein. Ganz besonders wollen wir mit den über 15 Millionen Menschen islamischer Religionszugehörigkeit, die in Europa leben, besser ins Gespräch kommen. Hier können die Mitgliedstaaten voneinander lernen. Im Mai 2007 werden wir eine europäische Integrationskonferenz zum gegenseitigen Austausch bester Praktiken zu Fragen der Integration und des interkulturellen Dialogs veranstalten. Auf die Fragen, wie wir Sicherheit gewährleisten, Zuwanderung steuern und Migranten integrieren sollen, kann Europa Antworten geben, die uns national nicht möglich wären. Mehr Rechtssicherheit für Bürger Europas Bürgerinnen und Bürger bewegen sich im Alltag ganz selbstverständlich über Ländergrenzen hinweg und erwarten dafür einen sicheren und vorhersehbaren Rechtsrahmen. Jeder, der einen Vertrag mit Auslandsbezug abschließt, muss wissen, nach welchem Recht entschieden wird, wenn es Streit über die Vertragsauslegung gibt. Ebenso muss geregelt sein, was gilt, wenn es um deliktische Ansprüche geht, wenn etwa ein Bürger aus einem Mitgliedsstaat bei einem Verkehrsunfall in einem anderen Mitgliedsstaat verletzt wurde. Deshalb werden wir die Arbeiten an den ROM-I- und Rom II-Verordnungen zügig voranbringen. Auch die Zahl der familiären Verbindungen über die Grenzen hinweg steigt. Ehepartner müssen wissen, welches Recht im Fall ihrer Scheidung und für die Scheidungsfolgen anzuwenden ist. Die Frage, welches Recht angewendet wird, soll nicht davon abhängen, in welchem Mitgliedstaat sich die Ehepartner scheiden lassen. Dabei geht es nicht um eine materielle Harmonisierung, sondern vielmehr darum, Regelungen zur internationalen gerichtlichen Zuständigkeit, zur Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen und zur Vereinheitlichung der sog. Kollisionsnormen zu erlassen. Kollisionsnormen sind Vorschriften, die bestimmen, welches nationale Recht auf einen konkreten Fall mit Auslandsbezug Anwendung findet. Die Triopräsidentschaft fördert deshalb die Arbeiten an der Rom-III-Verordnung. Stärkung der Justiz und der praktischen Zusammenarbeit / ejustice Je durchlässiger die Grenzen in Europa werden, desto enger muss auch die grenzüberschreitende praktische Zusammenarbeit in der Justiz werden. Das gilt vor allem für die Strafverfolgung. Die Triopräsidentschaft hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, einen Rahmenbeschuss zur grenzüberschreitenden Bewährungsüberwachung voranzubringen. Zudem soll der Austausch von Strafregisterauszügen verbessert werden. Basierend auf den Erfahrungen des Modellprojekts, das Deutschland, Frankreich, Belgien und Spanien begonnen haben, soll mit einem Rahmenbeschluss eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, um Strafregisterauszüge nicht mehr wie bisher per Papier, sondern elektronische Datensätze zwischen den Mitgliedstaaten auszutauschen. Auf diese Weise sollen Informationsdefizite bei der Strafverfolgung und bei der Einschätzung eines Straftäters reduziert werden. Ziel ist ein System der vernetzten nationalen Register, ohne dass eine neue zentrale Registereinheit für ganz Europa aufgebaut werden muss. Die Triopräsidentschaft hat sich darüber hinaus zum Ziel gesetzt, auch auf anderen Feldern der justiziellen Zusammenarbeit die Möglichkeiten der Informationstechnologie noch besser zu nutzen. In einem europäischen Raum der Freiheit der Sicherheit und des Rechts mit durchlässigen Grenzen und vielfältigen grenzüberschreitenden Aktivitäten dürfen der Zugang zur Justiz und deren Effektivität nicht an "informationstechnologischen EU-Binnengrenzen" scheitern. Ziel ist es, weitere praktische Fortschritte beim Einsatz der IT in grenzüberschreitenden Justizverfahren zu erreichen und die Arbeit an europäischen Standards zu strukturieren.
Mon, 15 Jan 2007 14:23:45 +0100
Die Justizministerinnen und -minister der Europäischen Union haben heute über die Zukunft der justiziellen Zusammenarbeit im Familien- und Erbrecht diskutiert. "Wir sind uns einig darüber, dass wir in den vergangenen Jahren erhebliche Fortschritte erreicht haben, soweit es um die gerichtlichen Zuständigkeiten sowie die Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen geht. Diesen Weg gilt es fortzusetzen. In Europa gibt es immer mehr internationale Familienbeziehungen und damit zwangsläufig auch immer mehr grenzüberschreitende familien- und erbrechtliche Konflikte. Deshalb wollen wir die grenzüberschreitenden Verfahren weiter beschleunigen", sagte die Ratsvorsitzende und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in Dresden. Grenzüberschreitende familien- und erbrechtliche Konflikte führen häufig zu langwierigen Streitigkeiten mit ungewissem Ausgang. Dies hängt damit zusammen, dass die Rechtsordnungen in Europa insbesondere im Familien- und Erbrecht zum Teil stark voneinander abweichen. Dies gilt für Form und Ausgestaltung des familiären Zusammenlebens, also der herkömmlichen Ehe und anderer Verbindungen, die in einigen Mitgliedstaaten rechtlich anerkannt sind (z.B. eingetragene Lebenspartnerschaften). Ebenso unterscheiden sich die rechtlichen Möglichkeiten zur Auflösung von Ehen und vergleichbaren Verbindungen sowie deren Folgen. Das bedeutet, dass je nachdem welches Recht auf eine Ehe, eine Unterhaltsforderung oder einen Erbfall zur Anwendung kommt, die Konsequenzen für die Betroffenen sehr unterschiedlich sein können. Die Justizministerinnen und minister sind sich daher einig, dass im Bereich des Familien- und Erbrechts weiterer Handlungsbedarf besteht. Beispiel: Nach österreichischem Recht kann eine Ehe nach 6-monatiger Trennung einvernehmlich geschieden werden. So sieht beispielsweise das irische Scheidungsrecht eine vierjährige Trennungszeit vor. In Deutschland dagegen beträgt die Trennungszeit ein Jahr. Durch die neuen Regelungen sollen die Bürgerinnen und Bürgern in Europa mehr Rechtssicherheit und Berechenbarkeit, aber auch mehr Gestaltungsfreiheit und Flexibilität in ihren familienrechtlichen Beziehungen erhalten. Es gilt daher, die Parteiautonomie auch im Familien- und Erbrecht zu stärken. Während sich die Mitgliedstaaten über dieses Ziel einig sind, gibt es über den Weg dorthin unterschiedliche Auffassungen. Die Mehrheit der Justizministerinnen und minister vertritt die Auffassung, dass es nicht nur darum geht, die international-verfahrensrechtlichen Regelungen in grenzüberschreitenden Fällen zu verbessern, sondern auch das Internationale Privatrecht im Familien- und Erbrecht zu harmonisieren. Einige Justizministerinnen und minister haben jedoch Bedenken gegen den Ansatz geltend gemacht, die Regeln des internationalen Privatrechts zu vereinheitlichen, soweit dies dazu führen würde, dass ihre Gerichte ausländisches Recht anwenden müssen. Diese Bedenken beruhen zum Teil darauf, dass gerade das Familien- und Erbrecht in den Mitgliedstaaten durch die jeweilige Kultur und Tradition geprägt ist. "Wir nehmen diese Bedenken ernst und werden auf der Grundlage der Verordnungsvorschläge der Kommission und der heutigen Diskussion auf den bisher erzielten Beratungsergebnissen weiter aufbauen. Es geht in erstere Linie darum, dass wir für die Bürgerinnen und Bürger in Europa praktikable Lösungen finden. In diesem Ziel sind wir uns alle einig", sagte Ratsvorsitzende und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Mon, 15 Jan 2007 14:23:00 +0100
Im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries heute eine hochrangige Delegation des Rechtsausschusses (JURI) des Europäischen Parlamentes (EP) im Bundesministerium der Justiz zu Gesprächen empfangen. "Dieses Treffen ist eine ausgezeichnete Gelegenheit mit den Abgeordneten des JURI-Ausschusses über aktuelle Rechtssetzungsverfahren zu sprechen, die die deutsche Präsidentschaft im Halbjahr dieses Jahres voranbringen will. Dazu brauchen wir in vielen Bereichen die Unterstützung des Europäischen Parlaments. Ich freue mich auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen", sagte Zypries in Berlin. Zu den Aufgaben des JURI-Ausschusses gehört die Auslegung und Anwendung des Rechts der Europäischen Union. Er ist zuständig für Rechtsakte der Gemeinschaft insbesondere in den Bereichen Zivil-, Handels- und Gesellschaftsrecht, für Rechtsvorschriften zum Schutz des geistigen Eigentums und für Verfahrensrecht. Zypries erläuterte den Abgeordneten das Programm der deutschen Präsidentschaft im Bereich Justiz (www.bmj.bund.de/europa). Im Mittelpunkt der Gespräche standen dabei die Dossiers, mit denen der JURI-Ausschuss unmittelbar oder mitberatend befasst ist. So berät dieser Ausschuss federführend Verordnungsentwürfe etwa im Schuldrecht. Hier soll mit der sog. "ROM I"-Verordnung geregelt werden, welches Recht bei streitigen Fragen über die Auslegung von Verträgen mit Auslandsbezug angewandt wird. Der Verordnungsentwurf "ROM II" bestimmt das anwendbare Recht bei deliktischen Ansprüchen mit Auslandsbezug, etwa wenn es um Schadensersatzansprüche eines Franzosen geht, der in Deutschland in einen Verkehrsunfall mit einem Deutschen verwickelt war. Weiterhin erörterten die Parlamentarier mit der Bundesjustizministerin zwei vom JURI-Ausschuss mit zu beratende Dossiers, die die deutsche Ratspräsidentschaft wesentlich voranbringen will. Zypries erläuterte den Entwurf eines Rahmenbeschluss über Mindeststandards im Strafverfahren, mit dem die Rechte der Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union gestärkt werden sollen. Ziel ist es, Beschuldigten im Strafverfahren europaweit Mindeststandards im Verfahren zu garantieren. Dazu gehören beispielsweise Festlegungen, wann ein Dolmetschers hinzuzuziehen ist, wann ein Verteidiger beigeordnet werden muss und dass ein Beschuldigter über seine Rechte in seiner Muttersprache belehrt werden muss. Den Entwurf für die sog. "Rom-III-Verordnung" berät der JURI-Ausschuss ebenfalls mit. Mit ihr soll geregelt werden, welches Gericht zuständig ist und welches Recht anwendbar sein soll, wenn sich binationale Ehepaare aus EU-Mitgliedsstaaten scheiden lassen wollen. Zypries informierte die Parlamentarier schließlich über die Pläne der deutschen Ratspräsidentschaft, die Verhandlungen über den Rahmenbeschluss gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit wieder aufzunehmen. "Unser Ziel sind europaweit gemeinsame Mindeststrafen für Straftaten, die aus rassistischen und fremdenfeindlichen Motiven begangen werden", unterstrich Zypries. Ein weiterer Schwerpunkt des Präsidentschaftsprogramms liegt in der Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei Justizaufgaben durch den Einsatz von Informations und Kommunikationstechnologie. Zypries präsentierte den Abgeordneten dabei das erfolgreiche e-justice-Modellprojekt der Strafregistervernetzung, das Deutschland, Frankreich, Belgien und Spanien gemeinsam begonnen haben. Der Informationsaustausch über Eintragungen in nationalen Strafregistern wird durch den Einsatz der Informationstechnologie erheblich beschleunigt und ist tagesaktuell möglich, da lange Postwege für briefliche Benachrichtigungen entfallen. An die Fachgespräche im Bundesministerium der Justiz schließen sich weitere Arbeitstreffen mit ihren deutschen Kollegen aus den Rechtsausschüssen des Bundestags und des Bundesrats an.
Thu, 11 Jan 2007 13:59:33 +0100
CK - Washington.   Piercing the layers of personal data protection in Germany, and much of the European Union, depends on the statute that applies to the origin, type and location of data. Generally, the law of personal information is person-centric. Data belong to the person whom they identify. To protect privacy, access to data is consent-driven unless a statute provides an exception. A Berlin appellate court addressed recently the access by one person to the personal data of another held by the ISP of the target.

The parties looked at the general data protection statute, Bundesdatenschutzgesetz, copyright law and a more specific data protection statute for telecommunication services providers. The court concluded that only the last statute could apply because it controls conclusively access to the personal customer data stored with an ISP. The statute allows the government to pierce the data protection measures for criminal investigations and does not grant others such access.

In examining the copyright statute and the general data protection statute, the court determined that they cannot overcome the limitations of the telecommunications data protection statute. In addition, the principles embodied in the equity-like section 242 of the German Civil Code cannot serve to carve out an exception from the clear legislative intent applied to ISPs, the Kammergericht Court of Appeals held in the matter 10 U 262/05 on September 29, 2006.
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington.   While data protection is pretty much settled in Germany and rarely raises to the level of concern that, for instance, phishing and lost laptops cause in the United States, the prosecutorial side of ideas to address data flows raises eyebrows. Project Mikado involves a wholesale search of credit card records that a Halle D.A. imposed on credit card companies.

They complied, some 300 transactions involving a payee in the Philippines were found, and the country is in uproar over its privacy rights. Bloggers are filing criminal complaints against the D.A. with the Halle district court. They rely on press reports according to which the D.A. failed to obtain a warrant. In addition, they consider a search of 20 million accounts illegal on its face. The Halle court ordered the D.A. to show cause.

Meanwhile, Arne Trautmann proposes in his Law-Blog a nifty solution to the criminal problems that could result from the shared use of wireless networks. On July 26, 2006, a Hamburg court had come up with the daft finding, docket number 308 O 407 / 06, that an open WIFI network should render its owner liable for whatever data flow through it, illegal content included. Trautmann offers more than ideas. On January 10, 2007, he published a draft contract, principally addressing the use of shared WLANs in buildings.

The core of his agreement is that all housemates warrant to abide by the law when using the shared system. Much of the draft would not apply to the laws in jurisdictions where the concept of vicarious liability for LAN-sharing has not taken hold. Even in Germany, the concept stands on shaky ground and is typical only of the extremist Hamburg court. With better technical information made available to the courts, it will hopefully fade away.
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington.   A blanket waiver of sovereign immunity contained in the terms of government bonds marketed commercially does not affect the immunity afforded the government's diplomatic assets in Germany, the German Constitutional Supreme Court in Karlsruhe ruled on December 6, 2006 in the matter 2 BvM 9/03.

After examining American and other laws to discern the general principles of international law on the issue, the court found the inviolability of diplomatic assets paramount. A sovereign may specifically waive its immunity with respect to diplomatic assets, such as an embassy bank account. But a blanket waiver related to non-diplomatic issues does not permit the execution of judgments involving other matters into diplomatic assets.

Such a waiver may be sufficient, however, to subject the sovereign to jurisdiction and general enforcement of judgments. The matter at bar involved bonds issued by Argentina and the attempted enforcement of a Frankfurt, Germany judgment into an Argentine bank account in Berlin.
German American Law Journal :: Washington USA
CK -Washington.   The Federal Supreme Court in Karlsruhe applied the rules of the Human Rights Convention to German criminal procedure in lifting a criminal conviction based on a non-adversarial pre-trial interrogation of a witness.

At the investigative hearing, the examining judge removed the defendant from the hearing room after the witness expressed her displeasure at testifying in his presence. Subsequently, she failed to follow a summons to testify at the trial. Her statements procured at the hearing without confrontation by the defenant or counsel proved determinative for the conviction but was not supported by other evidence.

On November 29, 2006, the Supreme Court decided in the matter 1 StR 493/06 that the conviction violated article 6(1)(1)(3)(d) of the convention as applied to §168c of the German Statute on Criminal Procedure. The court remanded the matter to the Munich District Court for a new trial.
German American Law Journal :: Washington USA
KR - Washington.   Spam EMails violate various German statutes. Most commonly, a cause of action is based on the Unfair Competition Statute, UWG, of July 3, 2004, BGBl. I, p.1414, as amended on April 19, 2006, BGBl. I, p.866.

On October 25, 2006, the Karlsruhe Court of Appeals decided in the matter of 6 U 35/06 that the unauthorized usage and transmission of spam mails with true or fake addresses containing the name of a service provider not affiliated with the sender after the @ sign also violate the German Trademark Statute (MarkenG) of October 25, 1994, BGBl. I, p. 3082, as last amended on October 31, 2006, BGBl. I, p. 2407.

The defendant, a commercial provider of pornographic websites, promoted his services through @hotmail.com EMails. Plaintiff Microsoft owns internet service Hotmail, which owns a registered European Community trademark pursuant to Article 9 (1)(a) of the Council Regulation (EC) No 40/94 of December 20, 1993 on the Community Trade Mark.

The plaintiff had already prevailed in a prior legal dispute between the parties in this matter based on the UWG. However, the appellate court held that the prior decision does not bar, as res judicata, plaintiff from suing defendant again because the facts and circumstances of the new case based on trademark violations are different. Although the court previously granted injunctive relief concerning the transmission of spam without prior consent of the addressees, it had not considered the trademark issue.

The court held that the unauthorized use of the name Hotmail and the fact that defendant competed with plaintiff in the same market, constitute a violation of trademark rights under the Trademark Statute, MarkenG, the German implementation of the European Regulation. They compete in the same market because the trademark was registered for the purpose of online communication services and internet advertisement. Accordingly, all cause of action is determined by sections 125b no. 2, 14 (6) and 19 of the Trademark Statute.

The decision means that the spammer can be hit with the remedies under both statutes. The unfair competition results in an injunction. The trademark violation forces the spammer to an accounting. Plaintiff can then specify the damages for which the spammer is to compensate it.
German American Law Journal :: Washington USA
Wed, 17 Jan 2007 02:41:27 GMT
Pressemitteilung vom 12.01.2007
2007-01-12
Wed, 17 Jan 2007 02:41:27 GMT
Wiesbaden (ots) - Durch die Zentralstelle Kinderpornografie des Bundeskriminalamtes (BKA) wurden im Auftrag der Staatsanwaltschaft Gießen Ermittlungen zur Identifizierung des mutmaßlichen Opfers einer kinderpornografischen Bildserie ...
Fri, 12 Jan 2007 18:15:00 B
Das Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst darf wegen des Ausschlusses rechtsaufsichtlicher Maßnahmen in "Programmangelegenheiten" (Art. 19 Abs. 2 Satz 3 BayMG a.F.) die Bayerische Landeszentrale für neue Medien nicht anweisen, Werbung für Sportwetten in den von ihr verantworteten Programmen zu unterbinden.
Fri, 12 Jan 2007 15:24:30 +0100
Zur Eintragung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Grundbuch.
Thu, 11 Jan 2007 14:21:06 +0100
Der Verzicht auf den Miteigentumsanteil an einem Grundstück ist eintragungsfähig.
Mon, 15 Jan 2007 16:36:16 +0100
Bei Verlust der Sehfähigkeit eines Auges um 80 % mit möglicher weiterer Verschlechterung aufgrund eines unprovozierten Faustschlages ist das dem u. a. seelisch erheblich beeinträchtigten Tatopfer zustehende Schmerzensgeld auf 25.000 EURO zu bemessen.
Tue, 09 Jan 2007 15:59:35 +0100
1. Die Werbung eines Rechtsanwaltes für den Pauschalbetrag von 20,- Euro incl. Mehrwertsteuer eine außergerichtliche Rechtsberatung zu erbringen, verstößt seit der zum 01.07.2006 erfolgten Änderung des § 34 RVG nicht gegen das Verbot der Unterschreitung gesetzlicher Gebühren. 2. Die Bemessungsvorschrift des § 4 Abs. 2 Satz 3 RVG gilt nicht für ein Beratungshonorar, das gem. § 34 Abs. 1 Satz 1 RVG auf Vereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant beruhtBerufungs-Urteil im Verfügungsverfahren: Abänderung des landgerichtlichen Verbots NJW 2006, 2930.
Thu, 11 Jan 2007 14:21:45 +0100
Zwischen den während der Fahrt begangenen Ordnungswidrigkeiten des Nichtanlegens des vorgeschriebenen Sicherheitsgurtes und des Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit besteht Tateinheit.
Thu, 11 Jan 2007 14:20:16 +0100
1. Die Anerkennung und Vollstreckung eines am 25. Mai 1993 gegenüber dem Magistrat in G. (Österreich) geschlossenen Unterhaltsvergleichs (hier: Ansprüche des nichtehelichen Kindes gegen seinen Vater) richtet sich nach dem deutsch-österreichischen Vertrag über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Vergleichen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen vom 6. Juni 1959 (BGBl 1960 II S. 1246 - deutsch-österreichischer Vertrag) und dem dazu ergangenen Ausführungsgesetz vom 8. März 1960 (BGBl I S. 169 - Ausführungsgesetz). 2. Für die Vollstreckbarerklärung der im Unterhaltsvergleich vom 25. Mai 1993 titulierten Ansprüche ist das Amtsgericht - Familiengericht - zuständig.
Tue, 09 Jan 2007 15:47:18 +0100
Zur Rassebestimmung von (Kampf-) Hunden.
Fri, 12 Jan 2007 15:24:57 +0100
Die Quantität und Qualität des Besucherverkehrs der Mitmieter sowie die Aufhebung der Zugangskontrolle können den Mieter gewerblicher Miteräume unter Berücksichtigung er konkreten Ausgestaltung des Vertragsverhältnisses zur Mietminderung wegen eines Sachmangels berechtigen.
Thu, 11 Jan 2007 14:22:08 +0100
Zur Rechtmäßigkeit sofort vollziehbarer Nebenbestimmungen zu einer Duldung, wenn ein seit vielen Jahren in der Bundesrepublik lebender Ausländer nur zögerlich an der Beschaffung von Heimreisepapieren mitwirkt.
Thu, 04 Jan 2007 20:33:29 +0100
Wed, 17 Jan 2007 02:41:34 GMT
1I. Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung seiner Revision bleibt sowohl mit der Grundsatzrüge (1.) als auch mit der Verfahrensrüge (2.) ohne Erfolg. 21. Die Grundsatzrüge beruht auf vier teilweise mehrfach untergliederten Einzelvorbringen. Der Kläger bleibt damit ohne Erfolg, denn ...
Tue, 05 Dec 2006 14:43:14 +0100
1Die allein auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. 2Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine für die erstrebte Revisionsentscheidung erhebliche Rechtsfrage des revisible...
Mon, 13 Nov 2006 09:02:54 +0100
1Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde des Klägers ist unzulässig. Sie entspricht nicht den Anforderungen, die nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO an die Bezeichnung von Zulassungsgründen zu stellen sind. 21. Die Beschwerde hält die Frage für grundsätzlich bedeu...
Mon, 13 Nov 2006 09:01:29 +0100
1Die auf die Revisionszulassungsgründe gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 VwGO, § 69 BDG gestützte Beschwerde ist nicht begründet. 21. Der Beklagte rügt als Verfahrensmangel gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, das Berufungsgericht habe nicht beanstandet, dass die Klägerin die Disziplinarklage ausschließ...
Fri, 01 Sep 2006 14:06:34 +0200