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Neuigkeiten (29.11.06)

Wed, 29 Nov 2006 02:37:11 GMT
Wed, 29 Nov 2006 02:37:11 GMT
Pressemitteilung 167/06 vom 23.11.2006
Tue, 28 Nov 2006 20:08:55 GMT
JuraBlogs.com ist auf einen neuen Server umgezogen. Mit mehr Power und mehr Platz sind wir nun hoffentlich für die nächste Zeit gerüstet. In den nächsten paar Tagen kann es vereinzelt noch zu kleineren Problemen kommen - aber die bekommen wir sicher in den Griff. Solltet Ihr jedoch über Millionen von ...

JuraBlogs.com ist auf einen neuen Server umgezogen. Mit mehr Power und mehr Platz sind wir nun hoffentlich für die nächste Zeit gerüstet. In den nächsten paar Tagen kann es vereinzelt noch zu kleineren Problemen kommen – aber die bekommen wir sicher in den Griff. Solltet Ihr jedoch über Millionen von Fehlermeldungen (oder ein überhaupt nicht funktionierendes System) stolpern, bitte eine kurze Nachricht per Mail.

Danke!

Wed, 01 Nov 2006 20:22:07 +0000
Wed, 29 Nov 2006 02:37:11 GMT
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage der Reichweite der durch Art. 4 Abs. 1 und 2 GG geschützten Rechte einer religiösen Vereinigung im Zusammenhang mit einer gegen ihr ausländisches religiöses Oberhaupt verhängten Einreisesperre.
2006-10-24
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob der rückwirkende Wegfall der deutschen Staatsangehörigkeit eines Kindes infolge erfolgreicher Anfechtung der Vaterschaft (§ 1599 BGB) eine nach Art. 16 Abs. 1 Satz 1 GG unzulässige Entziehung der Staatsangehörigkeit ist.
2006-10-24
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Feststellung des Sachverhalts bei der gerichtlichen Überprüfung von Maßnahmen im Strafvollzug.
2006-10-24
Die Verfassungsbeschwerde, die mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbunden ist, betrifft die im Untersuchungshaftvollzug für den Besuch von Familienangehörigen zu gewährenden Besuchszeiten.
2006-10-23
Die Verfassungsbeschwerde hat Fragen des Datenschutzes im privaten Versicherungsrecht zum Gegenstand. Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen eine versicherungsvertragliche Obliegenheit, zur Feststellung des Versicherungsfalls eine Schweigepflichtentbindung zu erteilen.
2006-10-23
Wed, 29 Nov 2006 02:37:11 GMT
Tue, 28 Nov 2006 20:08:56 GMT
Tue, 28 Nov 2006 17:53:13 CET Uhr - Overlay schrieb - Insertionskosten Whg-Besichtigung AnAbfahrt
Hallo ich hoffe es kann mir hier jemand helfen. Ich hätte gerne gewusst ob der Vermieter mir Insertionskosten (im Onlineportal und in 2 Tageszeitungen) in Rechnung stellen darf. Wir haben die Wohnung nach Absprache mit dem Vermieter nach 2 Monaten wieder gekündigt. Nun möchte er aber die genannten Kosten für die Nachmietersuche PLUS eine Pauschale für die Wohnungsbesichtigung U ...

MfG Euer LOW-Team
2006-11-28CET17:53:13+01:00
Tue, 28 Nov 2006 17:44:10 CET Uhr - Gaby schrieb - Gewerbemiete und fehlende Miete
Hallo, ich bekomme seit einigen Monaten immer verspäteter die Miete für eine Gaststätte. Die Kaution habe ich jetzt mit den Mietschulden verrechnet und dem Gaststättenbetreiber eine Verrechnungserklärung zugesandt und um Wieder-Auffüllung der Kaution gebeten. Hier bekomme ich keine Antwort, habe dann halt wie üblich fristlose Kündigung und hilfsweise fristgerechte Kündigung ...

MfG Euer LOW-Team
2006-11-28CET17:44:10+01:00
Tue, 28 Nov 2006 16:21:17 CET Uhr - Marlin schrieb - Mietschulden einfordern wie?
Hallo, ich habe folgendes Problem, mein Mieter hat seinen Vertrag bei mir Fristgemäß gekündigt ist aber jetzt schon ausgezogen und ist mir bereits 2 Mieten schuldig. Welche möglichkeiten habe ich das Geld zu bekommen? Weiß vielleicht auch wer mit was für Kosten das verbunden ist? Und kann ich überhaupt gegen hin vorgehen da er immer mal wieder ein paar Euros zahlt? Dank ...

MfG Euer LOW-Team
2006-11-28CET16:21:17+01:00
Tue, 28 Nov 2006 15:36:16 CET Uhr - bordi schrieb - Beendigung alter Zeitmietvertrag
Hallo, jetzt möchte ich doch uach einmal eine Frage los werden: Ich habe vor 9 Jahren mit einem Mieter einen Zeitmievertarg über 10 Jahre geschlossen. In einem Jahr enden die 10 Jahre. Wir haben eine Kündigungsfrist von 3 Monaten im Vertrag fetsgesetzt. Nun möchte ich den Vertrag zum Laufzeitende kündigen (mit einer Kündigungszeit von einem Jahr) Es handelt sich ja um einen alt ...

MfG Euer LOW-Team
2006-11-28CET15:36:16+01:00
Tue, 28 Nov 2006 15:00:20 CET Uhr - samoniaki69 schrieb - Eigenbedarfskündigung gefährdet
Hallo alle zusammen mal angenommen ein Vermieter kündigt seinem Mieter wegen Eigenbedarf (Frist 1 Jahr). Die Gründe sind nachfolziehbar und Kündigung vom Anwalt abgesegnet. Jetzt kommt der Mieter und sagt er habe dem Mieter seiner Eigentumswohnung auch gekündigt, dieser habe auch 1 Jahr Frist und somit verzögert sich der Einzug um ca. 2 Monate. Der Vermieter ist damit nicht gan ...

MfG Euer LOW-Team
2006-11-28CET15:00:20+01:00
Wed, 29 Nov 2006 02:37:12 GMT
Wed, 29 Nov 2006 02:37:12 GMT
2004-07-02: Newsletter - 6/2004
2004-07-02
2004-06-30: Aktion gegen das Rauchen
2004-06-30
2004-05-28: Schutz personenbezogener Daten
2004-05-28
Wed, 29 Nov 2006 02:37:12 GMT

LAWgical wird im Laufe des Tages auf ein neues System umgestellt. Es kann daher vorübergehend zu kurzfristigen Störungen kommen.

Die neuen Seiten werden aber nach wie vor unter der gewohnten URL http://lawgical.jura.uni-sb.de erreichbar sein. (Während der Umstellungsphase können Sie die neue Version bereits über diesen Link aufrufen.)

Falls Sie den LAWgical-Newsfeed abonniert haben, ändern Sie bitte die Einstellungen in Ihrem Feed-Reader. Die neue Adresse des RSS 2.0 Feeds lautet http://lawgical.jura.uni-sb.de/index.php?/feeds/index.rss2.

Die bisherigen Beiträge sind weiterhin über die Seite http://lawgical.jura.uni-sb.de/index-old.html zugänglich. Die Kommentarfunktion steht jedoch nicht mehr zur Verfügung.

Wir hoffen, Sie auch als Leser im neuen LAWgical begrüßen zu können.

Ihr LAWgical-Team

2006-08-24T13:25:41+01:00

Wir hatten gestern über eine Entscheidung einer allgäuer Jugendrichterin berichtet, die zwei 14jährige Jugendliche zur Leistung gemeinnütziger Arbeit und dem Schreiben eines Aufsatzes "verurteilt" hat. In diesem Zusammenhang werden zwei Fragen immer wieder gestellt: Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgte die Verurteilung und wo ist das Schreiben eines Aufsatzes als Strafe vorgesehen?

Diesen Fragen möchte ich nachfolgend etwas genauer nachgehen.

2006-08-24T10:37:50+01:00

Auf wortwolken.de lassen sich die "am besten passenden, verwandten Artikel" zu Wikipedia-Beiträgen in sog. Wortwolken anzeigen. Hier ein Beispiel: http://wortwolken.de/Ju/JuraWiki.html.

Das gleiche gibt es dann unter wortwolke.de (also ohne n) auch für einige sonstige Internetseiten.

Leider fehlt eine Erklärung, wie die Wörter ermittelt werden und wozu das ganze gut ist.

2006-08-23T13:01:38+01:00

Damit hatten die zwei 14jährigen Schüler aus dem Allgäu sicher nicht gerechnet: Für das Herunterladen von Porno- und Gewaltvideos auf ihr Handy wurden sie laut dpa von der Jugendrichterin am Amtsgericht in Sonthofen zu gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Darüber hinaus sollen sie einen Aufsatz über ihr Motiv schreiben, so der Bericht weiter. Die Handys seien eingezogen worden.

2006-08-23T08:55:33+01:00

Das saarländische Umweltministerium lässt derzeit in den Wäldern rund 330 Tafeln, die ein weißes Kreuz auf grünem Grund zeigen und mit einer fortlaufenden Nummer sowie der Rufnummer der Rettungsleitstelle versehen sind, aufstellen. Damit soll gewährleistet werden, dass bei Unfällen im Wald Rettungskräfte nach einer Unfallmeldung über Mobiltelefon schnell den Unglücksort erreichen, was wegen ungenauer Ortsangaben der Anrufer in der Vergangenheit nicht immer der Fall gewesen sei. Einzigartig ist im Saarland, dass die Rettungspunkte auch über die gängigen Navigationssysteme angefahren werden können.

2006-08-22T16:39:31+01:00
Wed, 29 Nov 2006 02:37:12 GMT
Der Europäische Gerichtshof veröffentlicht gem. Protokoll 2 zum Luganer Abkommen alle ...
2006-11-28 12:00:00
Da der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte seine Urteile nur in englischer und ...
2006-11-17 12:00:00
Das Gesetz zur Änderung des Überstellungsausführungsgesetzes und des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen hat heute den Bundesrat passiert. In Kürze können verurteilte Straftäter auch ohne ihre Zustimmung zur Verbüßung der Strafe in ihr Heimatland überstellt werden, wenn gegen sie eine bestandskräftige Ausweisungsverfügung vorliegt. Zudem sind Regelungen für den Fall vorgesehen, dass der verurteilte Täter sich der Verbüßung durch Flucht in sein Heimatland entzieht. ?Es wird nun erheblich einfacher, verurteilte Straftäter ihre Haftstrafen im jeweiligen Heimatland verbüßen zu lassen. Dies dient sowohl der besseren Resozialisierung der Verurteilten als auch der Entlastung des Strafvollzugs in Deutschland?, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Das Gesetz dient der Umsetzung des Zusatzprotokolls vom 18. Dezember 1997 zum Übereinkommen des Europarats vom 21. März 1983 über die Überstellung verurteilter Personen. Mit dem heutigen Beschluss des Bundesrates ist der Weg frei für die Verkündung und für das Inkrafttreten des Gesetzes. Die beiden inhaltlichen Ziele des Zusatzprotokolls im Einzelnen: Das Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen ermöglicht die Überstellung verurteilter Personen zur Strafverbüßung in ihren Heimatstaat, wenn die verurteilte Person zustimmt und die beiden Staaten sich im Einzelfall einigen. Dem Übereinkommen gehören nicht nur Mitgliedstaaten des Europarates an. Mit dem Zusatzprotokoll ist eine Zustimmung der verurteilten Person dann entbehrlich, wenn gegen sie wegen der Tat, die ihrer Verurteilung zugrunde liegt, eine bestandskräftige Ausweisungsverfügung vorliegt. Da derartige Fallkonstellationen in der Praxis nicht selten vorkommen, eröffnet das Zusatzprotokoll die Möglichkeit, solche Straftäter vermehrt zur Strafverbüßung in ihre Heimat zu überstellen. Das Ausführungsgesetz regelt die praktische Anwendung des Zusatzprotokolls in Deutschland. Flieht eine verurteilte Person aus dem Urteilsstaat in ihren Heimatstaat, so musste bisher ein Auslieferungsersuchen an diesen gestellt werden, um eine weitere Vollstreckung der Strafe im Urteilsstaat zu ermöglichen. Da die meisten Staaten eigene Staatsangehörige grundsätzlich nicht oder jedenfalls nicht zur Strafvollstreckung ausliefern und eine Vollstreckung einer ausländischen Verurteilung auf vertragloser Basis der Mehrzahl der Staaten verwehrt ist, blieb in diesen Fällen die Straftat ungesühnt. Mit dem Zusatzprotokoll kann auf Ersuchen des Urteilsstaats die Strafe im Heimatstaat auch ohne Zustimmung des Verurteilten weiter vollstreckt werden.
Fri, 24 Nov 2006 12:36:20 +0100
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries ist Berichten entgegen getreten, wonach die Neuregelung der Fahrgastrechte bei Verspätungen von öffentlichen Verkehrsmitteln auf Eis liege. "Ich habe zu diesem Thema eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt, die ihre Arbeiten abgeschlossen hat und in allernächster Zeit einen Abschlussbericht vorlegen wird. Auf der Grundlage dieses Berichts wird das Bundesministerium der Justiz einen Gesetzesvorschlag zur Verbesserung der Kundenrechte bei Verspätungen und Ausfällen von öffentlichen Verkehrsmitteln vorlegen. Natürlich werden wir dabei das Ergebnis der Verhandlungen auf europäischer Ebene berücksichtigen. Wir werden nicht in unseren Bemühungen nachlassen, die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher zu stärken?, stellte Zypries klar. Aus Brüssel gibt es den Vorschlag einer europäischen Verordnung über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr. Es ist davon auszugehen, dass die Verhandlungen bald abgeschlossen sind. Der Vorschlag sieht eine Fahrpreiserstattung von 25 % des Fahrpreises ab einer Verspätung von 60 Minuten vor und von 50 % des Fahrpreises ab einer Verspätung von 120 Minuten.
Fri, 17 Nov 2006 18:44:21 +0100
Heute ist das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2007 in Kraft. Die Gesetzesänderungen haben drei Schwerpunkte: 1. Elektronisches Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister Die Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister werden auf den elektronischen Betrieb umgestellt. Zuständig für die Führung der Register bleiben die Amtsgerichte. Um die Verwaltung der Register zu beschleunigen, können Unterlagen in Zukunft nur noch elektronisch eingereicht werden. Die Bundesländer können allerdings Übergangsfristen vorsehen, nach denen die Unterlagen bis spätestens Ende 2009 auch noch in Papierform eingereicht werden können. Aus Gründen der Rechtssicherheit bleibt für die Anmeldungen zur Eintragung eine öffentliche Beglaubigung erforderlich. Zur Beschleunigung der Eintragungsverfahren ist unter anderem vorgesehen, dass über Anmeldungen zur Eintragung grundsätzlich ?unverzüglich? zu entscheiden ist; zudem sollen die Ausnahmen vom Erfordernis eines Kostenvorschusses erweitert werden. Weil die Register elektronisch geführt werden, können Handelsregistereintragungen künftig auch elektronisch bekannt gemacht werden ? eine preiswerte und für jeden Interessenten aus dem In- und Ausland in gleicher Weise leicht zugängliche Form. Für einen Übergangszeitraum bis Ende 2008 soll die Bekanntmachung zusätzlich noch in einer Tageszeitung erfolgen. 2. Offenlegung der Jahresabschlüsse Um die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse zu erleichtern, sollen für ihre zentrale Entgegennahme, Speicherung und Veröffentlichung nicht mehr die Amtsgerichte, sondern der elektronische Bundesanzeiger zuständig sein. Damit werden die Gerichte von justizfernem Verwaltungsaufwand entlastet und der elektronische Bundesanzeiger zu einem zentralen Veröffentlichungsorgan für wirtschaftsrechtliche Bekanntmachungen ausgebaut. Die Unterlagen der Rechnungslegung sind künftig ebenfalls elektronisch einzureichen; über die Einzelheiten der elektronischen Einreichung wird der elektronische Bundesanzeiger rechtzeitig vor Inkrafttreten des EHUG unter www.ebundesanzeiger.de informieren. Daneben soll für eine Übergangszeit bis Ende 2009 auch eine Einreichung in Papierform möglich sein ? dies sieht eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Justiz vor, der vom Bundesrat allerdings noch zugestimmt werden muss. 3. Elektronisches Unternehmensregister ? www.unternehmensregister.de Ab dem 1. Januar 2007 können unter www.unternehmensregister.de wesentliche publikationspflichtige Daten eines Unternehmens online abgerufen werden. Damit gibt es eine zentrale Internetadresse, über die alle wesentlichen Unternehmensdaten, deren Offenlegung von der Rechtsordnung vorgesehen ist, online bereit stehen (?one stop shopping?). Das umfasst auch den Zugang zu den Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregistern und zu den veröffentlichten Jahresabschlüssen. Der Rechts- und Wirtschaftsverkehr wird künftig nicht mehr verschiedene Informationsquellen bemühen müssen, um die wesentlichen publizitätspflichtigen Angaben über ein Unternehmen zu erhalten.
Wed, 15 Nov 2006 11:57:08 +0100
Deutschland ist eines der sichersten Länder der Welt. Zu diesem Ergebnis kommt der heute vom Bundeskabinett verabschiedete Zweite Periodische Sicherheitsbericht der Bundesregierung (2. PSB). Erarbeitet hat ihn ein Gremium aus namhaften Wissenschaftlern und Vertretern von Bundesbehörden sowie der Kriminologischen Zentralstelle. ?Um die innere Sicherheit in Deutschland ist es gut bestellt, auch den internationalen Vergleich müssen wir wahrlich nicht scheuen?, sagte Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble bei der Vorstellung des Berichts in Berlin. ?Erfreulich ist, dass sich dieser objektive Befund auch im Sicherheitsgefühl der Menschen in unserem Land niederschlägt?, ergänzte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. ?Unsere Sicherheitsbehörden werden alles dafür tun, damit dies so bleibt. Selbst wenn wir derzeit keine Anhaltspunkte für konkrete Anschlagsplanungen kennen, müssen wir uns stets vor Augen halten, dass die abstrakte Gefährdung durch den internationalen Terrorismus unverändert hoch und Deutschland Teil des Gefahrenraums ist. Wir müssen also unvermindert wachsam sein?, forderte der Bundesinnenminister. Der rund 700 Seiten starke Bericht zeichnet ein umfassendes Bild der Kriminalitätslage und -entwicklung in Deutschland. Der Bericht fasst aktuelle Erkenntnisse aus amtlichen Datensammlungen - insbesondere der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) und den Strafrechtspflegestatistiken - zusammen, verknüpft diese mit den Ergebnissen wissenschaftlicher Untersuchungen zu Erscheinungsformen, zum Dunkelfeld und zu Ursachen von Kriminalität und ergänzt sie um Erkenntnisse aus der Opferperspektive. So breit angelegt, schafft die Untersuchung eine ausgezeichnete Grundlage für eine empirisch fundierte Diskussion über die Kriminal- und Strafrechtspolitik der nächsten Jahre. In sieben Kapiteln gibt der 2. PSB nicht nur einen Überblick über die Kriminalität in Deutschland, sondern zieht dabei auch erstmals internationale Vergleiche. Auch wenn methodische Unterschiede in der statistischen Erfassung die Vergleichbarkeit erschweren, lässt sich doch festhalten, dass Deutschland weltweit zu den sichersten Ländern gehört. Der Bericht beleuchtet ausgewählte Kriminalitätsbereiche wie die politisch motivierte Kriminalität und den Terrorismus, die Gewaltkriminalität, Eigentums- und Vermögensdelikte, Straßenverkehrsdelikte sowie Wirtschafts-, Umwelt- und Korruptionsdelikte. Einzelne Kapitel sind ausgewählten Gruppen gewidmet, so etwa ?Kinder und Jugendliche als Täter und Opfer? oder ?Professionelle Tätergruppen und Organisierte Kriminalität?. Besonders beleuchtet wird die Sicherheit auf öffentlichen Straßen und Plätzen. Der wissenschaftlichen Darstellung der einzelnen Kriminalitätsbereiche schließt sich jeweils ein Abschnitt ?Maßnahmen und Perspektiven? der Bundesregierung an. Zeitlich konzentriert sich die Untersuchung auf die Kriminalitätsentwicklung seit 1999. Wesentliche Feststellungen des 2. PSB: Terrorismus und politisch motivierte Kriminalität Islamistischer Terrorismus kann nur mit einem ganzheitlichen Ansatz erfolgreich bekämpft werden. National wie international muss neben der Zerstörung der Netzwerke durch hohen Fahndungs- und Ermittlungsdruck konsequente Vorfeldaufklärung betrieben werden. Dazu gehört, die internationale Zusammenarbeit auszubauen, Bevölkerung und kritische Infrastrukturen effizient zu schützen, aber nicht zuletzt seine Ursachen durch einen intensiven interkulturellen und interreligiösen Dialog anzugehen und die Zivilgesellschaft zu stärken. Der Bericht dokumentiert, dass die Politik nach dem 11. September 2001 schnell und verantwortungsbewusst die erforderlichen Maßnahmen getroffen hat, um dieser neuen Dimension der Kriminalität mit rechtsstaatlichen Mitteln zu begegnen. Organisatorisch ist das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) ein ?Leuchtturmprojekt?. Der Gesetzgeber hat zur verbesserten Unterstützung der Ermittlungsbehörden die gemeinsame Anti-Terror-Datei von Bund und Ländern ebenso auf den Weg gebracht wie die Verlängerung des nach dem 11. September 2001 befristet verabschiedeten Sicherheitspakets. Neben dem Terrorismus muss auch politisch motivierte Kriminalität mit größtem Engagement bekämpft werden. Sowohl bei den politisch rechts als auch bei den politisch links motivierten Straftaten waren im Jahr 2005 Anstiege festzustellen. Angesichts dessen müssen präventive und repressive Ansätze zur Bekämpfung dieser Form von Kriminalität gleichermaßen verfolgt werden. Es müssen schon die Ursachen für kriminelle ?rechte? oder ?linke? Tendenzen sorgsam analysiert werden, um Gewalt möglichst gar nicht entstehen zu lassen und gewaltbereite Strukturen zu beseitigen. Insbesondere im Kampf gegen den Rechtsextremismus sind Politik und Gesellschaft gefordert, vor allem zivilgesellschaftlich die Auseinandersetzung zu suchen. Gewaltdelinquenz Entgegen dem allgemeinen Trend, wonach die polizeilich registrierte Kriminalität seit Mitte der 1990er Jahre stagniert und zuletzt leicht rückläufig war, ist die Zahl der Verdächtigen pro 100.000 Einwohner bei Gewaltdelikten seit 1999 um gut 18 % gestiegen. Bei Gewaltkriminalität handelt es sich ganz überwiegend um Raub und gefährliche sowie schwere Körperverletzung. Diese Delikte bestimmen auch den Entwicklungstrend. Der 2. PSB bestätigt jedoch, dass der Anstieg nicht notwendigerweise bedeutet, dass die allgemeine Gewaltbereitschaft in der Gesellschaft tatsächlich zugenommen hat. Vielmehr ist der Anstieg auch auf eine Veränderung des Anzeigeverhaltens der Bevölkerung und eine abnehmende Toleranz gegenüber Gewalt vor allem im unmittelbaren sozialen Umfeld zurückzuführen. Die Aufhellung des Dunkelfeldes ist bei aller Besorgnis im Hinblick auf die Steigerungsrate erfreulich, denn die Polizei kann nur die Straftaten verfolgen, die ihr bekannt werden. Eigentums- und Vermögensdelikte Sie machen den ?Alltag? der Kriminalität aus. Ihr Anteil an der polizeilich registrierten Kriminalität (ohne Straßenverkehrsdelikte) betrug 2005 über 60 %. Sie prägen deshalb auch ganz wesentlich das Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger. Während die Häufigkeit der Eigentumsdelikte (z.B. Diebstahl, Unterschlagung) stetig sinkt, steigt die Zahl der Vermögensdelikte (z.B. Betrug) kontinuierlich an. In diesem Deliktsbereich geht es darum, künftig den Ressourceneinsatz von Polizei und Justiz noch effektiver zu gestalten. Aufgrund der verbesserten Sicherungsmaßnahmen haben beispielsweise die Diebstähle von und aus Kraftfahrzeugen sowie Wohnungseinbrüche deutlich abgenommen. Die Möglichkeiten der technischen Prävention erscheinen dabei noch nicht ausgeschöpft zu sein. Straßenverkehrsdelinquenz Straßenverkehrsdelikte dominieren neben den Diebstahlsdelikten die alltägliche Praxis der Strafverfolgungsbehörden. Sie haben hohe Schadensfolgen für einzelne Betroffene wie für Wirtschaft und Gesellschaft. Die Altersgruppe zwischen 15 und 25 Jahren weist die höchsten Opferziffern bei Getöteten und Verletzten auf. Bei dieser Altersgruppe muss Prävention ansetzen, etwa durch Training risikobewussten Fahrverhaltens. Maßnahmen, die sowohl an der mangelnden Fahrerfahrung als auch am Ausbau der noch nicht ausgereiften Fertigkeiten von Fahranfängern ansetzen, sind etwa die 2. Fahrausbildungsphase und der Modellversuch ?Begleitetes Fahren ab 17?. Die Anzahl der Unfälle mit Beteiligten unter Alkoholeinfluss ist deutlich rückläufig. Geschahen 1995 noch rund 92.000 Unfälle unter Alkoholeinfluss, so reduzierte sich die Zahl bis zum Jahr 2004 auf rund 56.000; der Anteil an allen registrierten Unfällen verminderte sich dementsprechend von 4,1% auf 2,5%. Wirtschafts-, Korruptions- und Umweltkriminalität Auf Wirtschaftskriminalität entfielen 2005 in Deutschland zwar ?nur? 1,4% aller polizeilich registrierten Straftaten. Wenige Beschuldigte schädigen aber regelmäßig viele Opfer und verursachen hohe Schäden. Typisch ist etwa der Anlagebetrug im Bereich des sog. ?Grauen Kapitalmarktes?. Die den Strafverfolgungsbehörden bekannt gewordenen Fälle von Korruption sind vergleichsweise überschaubar. 2005 wurden in der Polizeilichen Kriminalstatistik 2.160 Fälle registriert. Das Dunkelfeld wird aber auf ein Vielfaches der bekannt gewordenen Fälle geschätzt. Besonders wichtig ist hier Prävention etwa durch Transparenz von Entscheidungsprozessen und das Vier-Augen-Prinzip bei der Auftragsvergabe. Für die Bundesverwaltung schreibt die Richtlinie der Bundesverwaltung zur Korruptionsprävention nicht nur das Vier-Augen-Prinzip vor, sondern ebenso den regelmäßigen Wechsel des Personals auf korruptionsgefährdeten Dienstposten. Auch bei der Umweltkriminalität muss man von einem erheblichen Dunkelfeld ausgehen. Die Zahl der polizeilich registrierten Fälle hängt weitgehend vom Kontroll- und Anzeigeverhalten ab. Umweltverstöße sind in der Regel mit beruflichen Führungspositionen verbunden; unter den Tatverdächtigen sind deshalb die männlichen, über 30-jährigen Erwachsenen deutlich überrepräsentiert. Drogendelinquenz Wenn auch die Zahl der Rauschgifttodesfälle seit dem Jahr 2000 rückläufig ist ? 2000 gab es 2.030 Tote, 2005 waren es 1.326 Tote - so zeigt doch die Zahl der polizeilich registrierten Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz einen steigenden Trend. Zur Bekämpfung bedarf es eines ganzheitlichen Ansatzes, zu dem auch ? aber nicht nur ? strafrechtliche Maßnahmen gehören. Neben illegalen Drogen legt die Bundesregierung ihr Augenmerk im Besonderen auf die Bekämpfung der so genannten ?Alltagssüchte? ? vor allem bei jungen Menschen. Der von der Bundesregierung gewählte Ansatz basiert auf den vier Säulen Prävention, Behandlung, Überlebenshilfen sowie Repression. Im Rahmen der Prävention werden etwa Modellprojekte und Tagungen durchgeführt, damit geeignete Hilfsangebote entwickelt werden können. Kinder- und Jugenddelinquenz Der Bericht bestätigt die Auffassung der Bundesregierung, dass sich das geltende Jugendstrafrecht bewährt hat. Nach wie vor gilt, dass die meisten straffällig gewordenen jungen Menschen nur kurzzeitig und nicht schwerwiegend gegen Normen verstoßen. Auch wenn das Einstiegsalter bei Drogendelinquenz gesunken ist ? die Befunde zeigen ein Absinken des Alters bei erstmaligem Konsum von Cannabis von 17,5 im Jahr 1993 auf 16,4 im Jahr 2004 - und die Quote junger Menschen mit Drogenerfahrungen zugenommen hat, handelt es sich mehrheitlich nicht um langfristige Drogenkarrieren, sondern um vorübergehende Episoden von Probierverhalten. Dessen ungeachtet unternimmt die Bundesregierung erhebliche Präventionsanstrengungen (s.o. Drogendelinquenz), um junge Menschen von Drogen fernzuhalten. Entgegen dem Eindruck, der gelegentlich in der Öffentlichkeit durch Fälle sogenannter jugendlicher Intensivtäter entsteht, geben weder die Justizdaten noch Dunkelfeldstudien Anhaltspunkte dafür, dass wir insgesamt mit einer zunehmenden Brutalisierung junger Menschen konfrontiert sind. Richtig ist, dass es eine kleine Gruppe früh auffälliger, sozial hoch belasteter Jugendlicher gibt. Hier bieten frühpräventive Maßnahmen die beste Aussicht auf Erfolg. Eine Arbeitsgruppe unter Federführung des BMJ hat jüngst Vorschläge erarbeitet, wie die vorhandenen Möglichkeiten der Frühintervention durch die Familiengerichte besser genutzt und die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Schulen, Jugendämtern, Jugendhilfe und Familiengerichten verbessert werden kann. Dafür notwendige Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch wird die Bundesregierung zeitnah auf den Weg bringen. Ausländerdelinquenz Die weit überwiegende Mehrheit der Ausländer in Deutschland, ganz besonders diejenigen, die bereits seit vielen Jahren hier leben, tritt strafrechtlich nicht in Erscheinung. Die seit 1994 deutlich rückläufige, jedoch rein statistisch gesehen noch immer erhöhte Ausländerdelinquenz ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass etwa durchreisende Ausländer nicht von der Bevölkerungsstatistik erfasst werden, wohl aber deren Taten in der Polizeilichen Kriminalstatistik. Zudem ist zu berücksichtigen, dass Verstöße gegen ausländer- und asylverfahrensrechtliche Strafnormen etwa ein Viertel der Straftaten durch nichtdeutsche Tatverdächtige ausmachen, diese Vorschriften von Deutschen jedoch nicht verletzt werden können. Die Bundesregierung verfolgt ihr Ziel weiter, mit verbesserten Integrationsmaßnahmen, wie sie mit dem Zuwanderungsgesetz begonnen wurden, auch der Delinquenz von Menschen mit Migrationshintergrund zu begegnen. Organisierte Kriminalität Erhebliches Bedrohungspotenzial geht von der internationalen Organisierten Kriminalität aus. Dieses Phänomen ist dadurch gekennzeichnet, dass die Täter versuchen, durch Gewalt, Drohung und Korruption rechtsfreie Räume zu schaffen. In Deutschland konnte die Organisierte Kriminalität sich bislang weniger etablieren als in anderen Ländern. Das grenzüberschreitende Agieren der Tätergruppen in diesem Deliktsbereich erfordert jedoch zielorientierte Initiative. Wichtig ist vor allem eine funktionierende internationale Zusammenarbeit, um Ermittlungen besser zu koordinieren. Diesem Ziel dienen Rechtsinstrumente sowohl auf Ebene der Vereinten Nationen wie auch auf Ebene der EU wie etwa die aktuellen Arbeiten an dem Rahmenbeschluss zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität. Sicherheitsgefühl Neu aufgenommen in den 2. PSB wurde ein Kapitel zur ?gefühlten Kriminalität?. Das Gefühl in Sicherheit zu leben, trägt entscheidend zu einem positiven Lebensgefühl der Menschen bei. Aktuelle Studien belegen, dass sich Bürgerinnen und Bürger seit Mitte der 1990er Jahre zunehmend sicherer fühlen. Andere Sorgen wie die Sorgen um Gesundheit, Arbeitsplatz und Alterssicherung überlagern die Kriminalitätsfurcht. Dennoch ist es kein Zufall, dass die Zufriedenheit mit der Inneren Sicherheit in Deutschland seit Mitte der 1990er Jahre deutlich angestiegen ist. Auch im Vergleich zu anderen Ländern ist das Sicherheitsempfinden der Menschen in Deutschland überdurchschnittlich hoch. Dafür dürfte unter anderem ausschlaggebend sein, dass in den letzten 15 Jahren die Aktivitäten zur Prävention von Kriminalität und Gewalt deutlich verstärkt worden sind. Festzustellen ist aber auch, dass Bürgerinnen und Bürger den Anteil der schweren Delikte im Hinblick auf die realen statistischen Daten deutlich überschätzen. Kriminalitätsbekämpfung durch Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte Gut die Hälfte aller staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren gegen bekannte Tatverdächtige wird derzeit wegen fehlenden Tatverdachts oder wegen Geringfügigkeit eingestellt. Nur ein gutes Viertel erreicht als Anklage oder Strafbefehlsantrag die Gerichte. Die Staatsanwaltschaften haben mit den Einstellungen wegen Geringfügigkeit mit und ohne Auflagen auf den Anstieg der polizeilich registrierten Kriminalität adäquat reagiert. Das belegt den rechtsstaatlich gebotenen maßvollen Umgang mit Kleinkriminalität. Erfreulich ist auch, dass die durchschnittliche Verfahrensdauer im Wesentlichen konstant geblieben ist. Die weit überwiegende Zahl aller erstinstanzlichen Verfahren wird von den Amtsgerichten erledigt. Vier von fünf Verfahren werden innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen. In der Praxis bewährt hat sich der sogenannte Täter-Opfer-Ausgleich. Opfer und Täter sind in hohem Maße bereit, sich auf diese Konfliktbereinigung einzulassen. Der Bericht zeigt, dass Sanktionen ohne Freiheitsentzug mit einer geringeren Rückfallwahrscheinlichkeit verbunden sind als Haftstrafen. Werden Haftstrafen verhängt, so muss der Strafvollzug im Interesse von Staat und Gesellschaft auf die Resozialisierung des Täters ausgerichtet sein. Das ist nicht nur verfassungsrechtlich geboten ? den Entlassenen zu einem straffreien Leben zu befähigen, ist zugleich Opferschutz. Kriminalprävention Strafrecht kann nicht die einzige Reaktion von Staat und Gesellschaft auf Kriminalität bleiben, dies belegt das abschließende Kapitel zur Kriminalprävention. Mit dem Deutschen Forum für Kriminalprävention haben Bund und Länder den Leitgedanken der ressortübergreifenden und gesellschaftlichen Prävention gefördert. Besondere Bedeutung hat dabei die Kriminalprävention auf kommunaler Ebene, weil sich ein Großteil der alltäglichen Kriminalität im engeren Wohnumfeld von Tätern und Opfern abspielt. Der Bericht steht als Kurz- und als Langfassung zur Verfügung und kann über das Internet unter folgenden Adressen abgerufen werden: www.bmj.bund.de, www.bmi.bund.de und www.bka.de.
Wed, 15 Nov 2006 11:38:14 +0100
CK - Washington.   In the past, German courts applied German civil law relating to the protection of names proper, and competition and trademark law, to the .de domain. Thus, a city could insist on the domain city.de--an unfortunate departure from the well-established first come, first served principle.

On September 29, 2006, the federal Supreme Court in Karlsruhe swept .info domains into its jurisdiction. In the matter I ZR 201/03, the court barred the owner of the solingen.info domain from its use, finding an infringement of the city of Solingen's name under §12 of the civil code, Bürgerliches Gesetzbuch.

Fortunately, the court in a dictum distinguished the .de and .info top level domains from both other cTLDs and TLDs such as .biz and .pro which it believes not to cause confusion when used for names involving governmental communities, as the Bahr blog also notes. Berlin, MD seems to have lost out to Berlin, Germany which owns the berlin.info domain. But a few international struggles could arise as a result of this decision.
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington.   The Frankfurt District Court ruled on November 23, 2006 in the matter 2-03 O 172/06 on the legality of commercially provided abstracts of book reviews under German copyright law. It found in favor of the web publisher of abstracts who based his summaries, including rare verbatim excerpts, on paper-based and web-based material published by a national German newspaper, reportedly Frankfurter Allgemeine Zeitung.

The court noted that the abstracts did not infringe the paper's copyright. Any quotes were so minimal to not even raise to the level of fair use and permitted citations. That is true even where the reader would understand the gist of the published reviews and where key expressions and ideas were conveyed. In addition, the court found the abstracts to increase the likelihood of readers purchasing the paper and web publications. The paper had argued the abstracts would result in fewer purchases of its offerings, both traditional and web-based.

According to defendant Perlentaucher's report, a second complaint by Süddeutsche Zeitung has also been dismissed. The papers may appeal. They continue to charge some illegality in Perlentaucher's business model while others comment that they fail to grasp the promotional value provided the publishers by abstracters. The fronts resemble those in the music and movie fields.
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington.   Press release number 160/2006 issued by the German Supreme Court in Karlsruhe on November 14, 2006 in the matter LG Waldshut-Tiengen--2 O 70/04 ./.OLG Karlsruhe--13 U 134/04 covers the report on the news today of a ruling holding the physician financially responsible for the support of a child conceived despite an implanted contraceptive, VI ZR 97/04.
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington.   On November 24, 2006, the second chamber in Berlin, Bundesrat, approved a bill to amend two statutes on the transfer of foreign prisoners to their home countries. The amendments facilitate the return of sentenced persons so that they may resocialize in their home environment and to permit the execution of sentences of convicted persons who flee the jurisdiction.

In the latter case, the sentencing jurisdiction would traditionally request the extradition of the criminal. Such a request would often be futile because many countries do not extradite their nationals. They may be inclined, however, to execute the foreign sentence. One of the new rules would assign the execution of a German sentence to the foreign authority, without requiring the consent of the criminal, for its enforcement in the home country.

The German amendments apply the principle of mutual recognition of judgments in criminal matters and implement the Council of Europe's Additional Protocol to the Convention on the Transfer of Sentenced Persons of December 18, 1997. The convention assures the prisoner that the sentence be executed abroad on terms not worse than in Germany. An English discussion of the framework is found in a recent UK parlimentary report.
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington.   Blue Laws at the state level in Germany evaporate. Long gone are the days when the Sunday dress came with strict closing hours and all you could buy between Saturday noon and Monday morning was Kaffee und Kuchen or a draft beer.

Effective next Tuesday, all of Northrhine-Westphalia will be able to shop till they drop--around the clock, §4 Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten, Statute to Regulate Shop Opening Times, of November 16, 2006.

Update: Berlin is ready, too, Berlin Blawg reports.
German American Law Journal :: Washington USA
Wed, 29 Nov 2006 02:37:24 GMT
Tue, 28 Nov 2006 20:09:11 GMT
Wiesbaden (ots) - Im Bericht "Tödliche Lücken" des Magazins Focus vom 20.11.2006 wird auf unseriöse Weise der Eindruck erweckt, dass unter den Augen des BKA ein Tötungsdelikt begangen worden sei. Das Bundeskriminalamt (BKA) weist diese ...
Tue, 21 Nov 2006 14:11:00 B
Wiesbaden (ots) - - Beginn: Dienstag, 14. November, 14.00 Uhr - Pressekonferenz zum Ende der Tagung am Donnerstag, 16. November, 11.20 Uhr Das Phänomen der illegalen Migration ist vielschichtig und komplex, deshalb widmet sich die ...
Fri, 10 Nov 2006 09:58:00 B
Zweifel an der charakterlichen Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs können sich aus der erheblichen oder wiederholten Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ergeben. Die Fahrerlaubnisbehörde kann in einem solchen Fall gemäß § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 FeV die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anordnen, auch wenn die Verkehrsverstöße mit (nur) sieben Punkten im Verkehrszentralregister eingetragen sind und deshalb Maßnahmen nach dem Punktsystem des § 4 Abs. 3 StVG (noch) nicht ergriffen werden können.
Tue, 28 Nov 2006 15:42:46 +0100
1. Auf Streitwertbeschwerden ist gemäß § 72 Nr. 1 Halbsatz 1 GKG das Gerichtskostengesetz in der bis zum 30. Juni 2004 geltenden Fassung anwendbar, wenn der Rechtsstreit vor dem 1. Juli 2004 anhängig geworden ist (Anschluss an BGH, BGHReport 2006, 1138). 2. Der Lauf der Frist des § 25 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 2 GKG a.F. für die Einlegung einer Streitwertbeschwerde beginnt erst mit der Wirksamkeit des Streitwertbeschlusses, die eine Mittteilung zumindest an die betroffene Partei voraussetzt. Es folgt aus Art. 103 Abs. 1 GG, dass die Rechtsfolgen gegenüber einer betroffenen Partei nicht eintreten, bevor die Entscheidung dieser auch mitgeteilt ist.
Mon, 27 Nov 2006 15:36:34 +0100
Die Zuständigkeitskonzentration in Angelegenheiten, die die Annahme eines Kindes betreffen und bei denen ausländische Sachvorschriften zur Anwendung kommen, bezieht sich gem. § 43b Abs. 2 S. 2 FGG i. V. m. § 5 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 AdWirkG nur auf die Verfahren, in denen der Anzunehmende zur Zeit der Annahme das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (ebenso: Schleswig-Holsteinisches OLG FamRZ 2006, 1462; entgegen: OLG Köln FGPrax 2006, 211).
Tue, 28 Nov 2006 15:12:20 +0100
Zu den Voraussetzungen der Verzichts auf ein Widerrufsrecht nach § 1 Abs. 1 HWiG und auf Rückgewährungsansprüche gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 HWiG im Wege eines Vergleichs.
Wed, 22 Nov 2006 15:09:02 +0100
Kein Anspruch des Eigentümers eines Baudenkmals auf Verhinderung potentiell denkmalsbeeinträchtigender Windkraftanlagen in seiner Nachbarschaft.
Wed, 22 Nov 2006 15:53:12 +0100
Zur gerichtlichen Überprüfung einer Note "mangelhaft" im Fach Kunst im Rahmen einer Versetzungsentscheidung der Klassenkonferenz.
Tue, 28 Nov 2006 15:42:14 +0100
Sind Zinsen für die Stundung einer Steuer in mehreren Jahren zu berechnen, so betrifft die Abrundungspflicht den Gesamtrückstand (nicht den für einzelne Jahre).
Tue, 28 Nov 2006 15:42:05 +0100
1. Wird ein und der selbe Verwaltungsakt (Enteignungsbeschluss) von verschiedenen Beteiligten mit eigenen Anträgen angegriffen, dann liegt nach § 221 Abs. 3 BauGB der Fall der gesetzlichen Verbindung mit einheitlicher Verhandlung und Entscheidung vor. 2. Wird eine private Grundstücksfläche seit 1932 durchgängig als Wege-/Straßenparzelle rechtswidrig in Anspruch genommen, liegt ein enteignungsgleicher Eingriff vor, der dann auch für die Zeit vor dem Inkraftteten des Grundgesetzes (Art. 14 GG) über Art. 153 Weimarer Reichsverfassung zu einem Entschädigungsanspruch führt. Die Verzinsung der zu leistenden Entschädigung (Beginn und Höhe) kann sich in diesem Fall an den aus § 99 Abs. 3 BauGB ableitbaren allgemeinen Entschädigungsgrundsätzen orientieren.
Tue, 28 Nov 2006 15:11:09 +0100
1. Wird ein und der selbe Verwaltungsakt (Enteignungsbeschluss) von verschiedenen Beteiligten mit eigenen Anträgen angegriffen, dann liegt nach § 221 Abs. 3 BauGB der Fall der gesetzlichen Verbindung mit einheitlicher Verhandlung und Entscheidung vor. 2. Wird eine private Grundstücksfläche seit 1932 durchgängig als Wege-/Straßenparzelle rechtswidrig in Anspruch genommen, liegt ein enteignungsgleicher Eingriff vor, der dann auch für die Zeit vor dem Inkraftteten des Grundgesetzes (Art. 14 GG) über Art. 153 Weimarer Reichsverfassung zu einem Entschädigungsanspruch führt. Die Verzinsung der zu leistenden Entschädigung (Beginn und Höhe) kann sich in diesem Fall an den aus § 99 Abs. 3 BauGB ableitbaren allgemeinen Entschädigungsgrundsätzen orientieren.
Tue, 28 Nov 2006 15:10:58 +0100
1. Ein Altenteilsvertrag (Art. 96 EGBGB) setzt die Übertragung einer die Existenz des Übernehmers wenigstens teilweise sichernden Wirtschaftseinheit voraus. 2. Kann der Inhaber eines dinglichen Wohnrechts dieses wegen Pflegebedürftigkeit nicht mehr ausüben, steht ihm regelmäßig kein Anspruch auf Zahlung einer Geldrente unter dem Gesichtspunkt des Wegfalls der Geschäftsgrundlage zu.
Tue, 28 Nov 2006 15:10:31 +0100
Tue, 28 Nov 2006 20:09:13 GMT
1Die allein auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. 2Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine für die erstrebte Revisionsentscheidung erhebliche Rechtsfrage des revisible...
Mon, 13 Nov 2006 09:02:54 +0100
1Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde des Klägers ist unzulässig. Sie entspricht nicht den Anforderungen, die nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO an die Bezeichnung von Zulassungsgründen zu stellen sind. 21. Die Beschwerde hält die Frage für grundsätzlich bedeu...
Mon, 13 Nov 2006 09:01:29 +0100
1Die auf die Revisionszulassungsgründe gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 VwGO, § 69 BDG gestützte Beschwerde ist nicht begründet. 21. Der Beklagte rügt als Verfahrensmangel gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, das Berufungsgericht habe nicht beanstandet, dass die Klägerin die Disziplinarklage ausschließ...
Fri, 01 Sep 2006 14:06:34 +0200
1Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache kann dem Beschwerdevorbringen nicht entnommen werden. 2Die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache setzt voraus, dass eine klärungsfähige und klär...
Fri, 01 Sep 2006 14:02:35 +0200