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Neuigkeiten (06.11.06)
Mon, 06 Nov 2006 01:17:34 GMT
Mon, 06 Nov 2006 01:17:35 GMT
Pressemitteilung 154/06 vom 02.11.2006
Pressemitteilung 153/06 vom 02.11.2006
Pressemitteilung 152/06 vom 02.11.2006
Pressemitteilung 151/06 vom 02.11.2006
Pressemitteilung 150/06 vom 31.10.2006
Wed, 01 Nov 2006 16:37:25 GMT
Mehr als zwei Jahre lang immer auf das gleiche Layout zu sehen ist nicht schön. Irgendwann kommt immer der Punkt, an dem ich mich an einem eigenen Design sattgesehen habe und sich dies negativ auf meine "Weiter-gehts-wir-haben-viel-vor"-Motivation auswirkt. Heute war der Punkt gekommen.
Die neue Version von JuraBlogs ist immer noch ... Mehr als zwei Jahre lang immer auf das gleiche Layout zu sehen ist nicht schön. Irgendwann kommt immer der Punkt, an dem ich mich an einem eigenen Design sattgesehen habe und sich dies negativ auf meine “Weiter-gehts-wir-haben-viel-vor”-Motivation auswirkt. Heute war der Punkt gekommen.
Die neue Version von JuraBlogs ist immer noch nicht fertig und da ich leider nicht abschätzen kann, wie lange es noch dauert, habe ich also den Sonntag genutzt, um unser altes System hier ein wenig zu überholen. Neben vielen gepunkteten Linien und jeder Menge überflüssiger Dinge im technischen Bereich, mussten auch die farbigen Hintergründe häufig gelesener Artikel dran glauben. Dafür gibt es jetzt – je nach Anzahl der Leser – unterschiedliche Schriftgrößen für die Artikelüberschriften. Dadurch sind spannende Artikel, die entweder im unteren Bereich der Startseite oder aber rechts zu sehen sind, wesentlich besser zu erkennen. Die Änderung der Schriftart (von Verdana zu Arial) lässt auf gleichem Platz mehr Inhalte zu und das Layout insgesamt kompakter erscheinen. Soviel zumindest zu meiner Intention 
Ein paar neue Funktionen gibt es auch. Unter http://www.jurablogs.com/top/ sind die meistgelesenen Meldungen des aktuellen Tages, der letzten 24 Stunden und der letzten 7, 30 und 90 Tage mit einem Klick darstellbar. Wer nicht täglich bei uns vorbeischaut, kann sich mit dieser neuem Funktion einen schnellen Überblick über das Wichtigste der letzten Zeit verschaffen (nicht jeder mag ja täglich die Top-Meldungen per E-Mail empfangen).
Eine kleine Diskussion rund um die Designanpassung gibt es schon bei Jurabilis, aber ich würde mich freuen, wenn sich die Diskussion hierher verlagert. Ich bitte wirklich um zahlreiches Feedback, da ich nur meine eigenen Augen und meine Erfahrung habe – ein “normaler” Benutzer bin ich nicht .. Kann also gut sein, dass ich mit den Änderungen nicht.. ganz richtig liege 
Lob ist natürlich auch gern gelesen – und weil wir zwar viele Besucher haben, Ihr aber – sofern Ihr bloggt oder eine Website habt – auch, freue ich mich auch sehr über Verlinkungen. Ist schon in Ordnung, wenn hier auch mal zwei, drei Artikel über JuraBlogs in den JuraBlogs zu lesen sind 
Na dann einen guten Start in die neue Woche!
Update: Ich habe jetzt ein wenig mit verschiedenen Schriftfarben und dafür etwas weniger starken Schriftgrößen rumgespielt. Bin noch nicht ganz sicher, ob das weniger chaotisch enden kann, aber mal abwarten 
Update2: Jetzt sind wir wieder bei gleichen Schriftgrößen und einheitlich roter Schriftfarbe. Sind die Inhalte jetzt besser erfassbar?
Sun, 22 Oct 2006 22:09:30 +0000
Mon, 06 Nov 2006 01:17:35 GMT
Die Verfassungsbeschwerde, die mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbunden ist, betrifft die im Untersuchungshaftvollzug für den Besuch von Familienangehörigen zu gewährenden Besuchszeiten.
2006-10-23
Die Beschwerdeführer wenden sich mit ihren Verfassungsbeschwerden gegen die Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft.
2006-10-20
Das abstrakte Normkontrollverfahren betrifft die Frage, ob das Land Berlin ab dem Jahre 2002 Anspruch auf Gewährung von Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen zum Zwecke der Haushaltssanierung gemäß Art. 107 Abs. 2 Satz 3 GG in Verbindung mit dem bundesstaatlichen Prinzip hat.
2006-10-19
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die unter Anordnung des Sofortvollzugs ergangene Untersagung der Annahme und Vermittlung von Sportwetten durch den Beschwerdeführer.
2006-10-19
Die Beteiligten in den zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung verbundenen Verfahren streiten um die Frage, ob der Bund berechtigt ist, von den Ländern die vollständige Erstattung von Beträgen zu verlangen, die der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen von Rechnungsabschlussentscheidungen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften durch die Anlastung von Marktordnungsausgaben des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft auferlegt wurden.
2006-10-17
Mon, 06 Nov 2006 01:17:35 GMT
Mon, 06 Nov 2006 01:17:36 GMT
Sat, 04 Nov 2006 20:42:07 CET Uhr - Willi schrieb - K�ndigung Hat man als Vermieter keine Rechte?
Habe meinem Mieter, der bei mir in einer Einliegerwohnug wohnt, nach BGB �573a gek�ndigt. Er widersprach, Begr�ndung: dieser Paragraph gilt hier nicht. R�umungsklage l�uft.
Jetzt schickte ich ihm noch eine Eigenbedarfsk�ndigung hinterher, da ich die Wohnung f�r mich und meine Familie selbst nutzen will, au�erdem m�chte ich nie wieder einen ...
MfG
Euer LOW-Team
2006-11-04CET20:42:07+01:00
Sat, 04 Nov 2006 19:21:29 CET Uhr - ciguli schrieb - Angebot erstellen f�r Harz4 Empf. Hallo,
ich m�chte eine Wohnung an einen Harz4 empf�nger vermieten.
Dieser m�chte oder braucht ein Angebot f�rs Amt worin die Kaltmiete und Nebenkosten aufgef�hrt ist.
Wie muss diese aussehen?Vor allem werden sich die Nebenkosten n�chstes Jahr
�ndern da die abrechnung dieses jahr noch �ber den alten Haus besitzer laufen.
Ich werde die Nebenkosten n�chstes jahr wahrscheinlich neu ...
MfG
Euer LOW-Team
2006-11-04CET19:21:29+01:00
Fri, 03 Nov 2006 20:59:53 CET Uhr - Jack schrieb - Mieter ist Messi - wie vorgehen? Ich habe heute festgestellt, dass mein Mieter (Einzelhaus) ein Messi ist.
Der gesamte Wohnraum ist komplett zugem�llt. �berall liegt Unrat und Essenreste.
Ich will euch die Einzelheiten ersparen, aber ich mache mir gro�e Sorgen, dass das Haus bald abrissreif ist (Schimmel- und Pilzbefall e.t.c.)
Fristlose K�ndigung ist zwecklos, da der Mieter schon seit l�ngerem meine Post ig ...
MfG
Euer LOW-Team
2006-11-03CET20:59:53+01:00
Fri, 03 Nov 2006 18:48:23 CET Uhr - jpucky schrieb - Fristlos oder Fristgerecht k�ndigen ? Moin,
ich habe mal eine Frage an die Expertenrunde. Folgende Situation: Momantan schuldet mir meine Mieterin Kaution + 1xMiete + 1x10EUR im ersten Monat zu wenig gezahlt = 1440 EUR f�r die Monate 09-11.2006.
Ich habe im Oktober nur gemahnt, obwohl ich, so wie ich meinen Online-Anwalt verstanden habe, bereits h�tte k�ndigen k�nnen (Schulden: 1153 EUR > 2Warmmieten: 1140 ...
MfG
Euer LOW-Team
2006-11-03CET18:48:23+01:00
Fri, 03 Nov 2006 18:01:10 CET Uhr - Einsteiger schrieb - K�ndigungseinspruch Hallo,
ich habe ein Haus das vermietet ist. �lteres Einfamilienhaus
Jetzt habe ich der Mieterin gek�ndigt und als Grund den Hausverkauf angegeben. K�ndigungszeit bis Mai 2007. Prompt kam der Einspruch - war eigentlich klar.
Es bestand niemals ein Mietervertrag - bleibt auch dann der Einspruch bestehen ?
Unter anderem geht es mir um die Haustiere die gehalten werden - Hund - Ka ...
MfG
Euer LOW-Team
2006-11-03CET18:01:10+01:00
Mon, 06 Nov 2006 01:17:36 GMT
Mon, 06 Nov 2006 01:17:36 GMT
2004-07-02: Newsletter - 6/2004
2004-07-02
2004-06-30: Aktion gegen das Rauchen
2004-06-30
2004-05-28: Schutz personenbezogener Daten
2004-05-28
Mon, 06 Nov 2006 01:17:36 GMT
LAWgical wird im Laufe des Tages auf ein neues System umgestellt. Es kann daher vor�bergehend zu kurzfristigen St�rungen kommen.
Die neuen Seiten werden aber nach wie vor unter der gewohnten URL http://lawgical.jura.uni-sb.de erreichbar sein. (W�hrend der Umstellungsphase k�nnen Sie die neue Version bereits �ber diesen Link aufrufen.)
Falls Sie den LAWgical-Newsfeed abonniert haben, �ndern Sie bitte die Einstellungen in Ihrem Feed-Reader. Die neue Adresse des RSS 2.0 Feeds lautet http://lawgical.jura.uni-sb.de/index.php?/feeds/index.rss2.
Die bisherigen Beitr�ge sind weiterhin �ber die Seite http://lawgical.jura.uni-sb.de/index-old.html zug�nglich. Die Kommentarfunktion steht jedoch nicht mehr zur Verf�gung.
Wir hoffen, Sie auch als Leser im neuen LAWgical begr��en zu k�nnen.
Ihr LAWgical-Team
2006-08-24T13:25:41+01:00
Wir hatten gestern �ber eine Entscheidung einer allg�uer Jugendrichterin berichtet, die zwei 14j�hrige Jugendliche zur Leistung gemeinn�tziger Arbeit und dem Schreiben eines Aufsatzes "verurteilt" hat. In diesem Zusammenhang werden zwei Fragen immer wieder gestellt: Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgte die Verurteilung und wo ist das Schreiben eines Aufsatzes als Strafe vorgesehen?
Diesen Fragen m�chte ich nachfolgend etwas genauer nachgehen.
2006-08-24T10:37:50+01:00
Auf wortwolken.de lassen sich die "am besten passenden, verwandten Artikel" zu Wikipedia-Beitr�gen in sog. Wortwolken anzeigen. Hier ein Beispiel: http://wortwolken.de/Ju/JuraWiki.html.
Das gleiche gibt es dann unter wortwolke.de (also ohne n) auch f�r einige sonstige Internetseiten.
Leider fehlt eine Erkl�rung, wie die W�rter ermittelt werden und wozu das ganze gut ist.
2006-08-23T13:01:38+01:00
Damit hatten die zwei 14j�hrigen Sch�ler aus dem Allg�u sicher nicht gerechnet: F�r das Herunterladen von Porno- und Gewaltvideos auf ihr Handy wurden sie laut dpa von der Jugendrichterin am Amtsgericht in Sonthofen zu gemeinn�tziger Arbeit verurteilt. Dar�ber hinaus sollen sie einen Aufsatz �ber ihr Motiv schreiben, so der Bericht weiter. Die Handys seien eingezogen worden.
2006-08-23T08:55:33+01:00
Das saarl�ndische Umweltministerium l�sst derzeit in den W�ldern rund 330 Tafeln, die ein wei�es Kreuz auf gr�nem Grund zeigen und mit einer fortlaufenden Nummer sowie der Rufnummer der Rettungsleitstelle versehen sind, aufstellen. Damit soll gew�hrleistet werden, dass bei Unf�llen im Wald Rettungskr�fte nach einer Unfallmeldung �ber Mobiltelefon schnell den Ungl�cksort erreichen, was wegen ungenauer Ortsangaben der Anrufer in der Vergangenheit nicht immer der Fall gewesen sei. Einzigartig ist im Saarland, dass die Rettungspunkte auch �ber die g�ngigen Navigationssysteme angefahren werden k�nnen.
2006-08-22T16:39:31+01:00
Mon, 06 Nov 2006 01:17:36 GMT
Die American Civil Liberties Union (ACLU), eine US-amerikanische Bürgerrechtsvereinigung, führt ...
2006-10-26 12:00:00
Auf Betreiben von insgesamt 23 japanischen Urheberrechtsvereinigungen und Medienanstalten wurden ...
2006-10-26 12:00:00
Seit fast genau einem Jahr ist es möglich, Petitionen im Deutschen Bundestag auch online ...
2006-10-26 12:00:00
Die ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik (KMK) ist ein ...
2006-10-27 12:00:00
Mon, 06 Nov 2006 01:17:42 GMT
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute die chinesische
Justizministerin Wu Aiying zu einem Meinungsaustausch empfangen.
Anl�sslich des Besuchs der chinesischen Justizministerin
zeichneten beide eine Vereinbarung, mit der die bilaterale
Zusammenarbeit weiter ausgebaut werden soll. Die heute
geschlossene Vereinbarung erg�nzt das laufende, im September 2005
unterzeichnete Zwei-Jahres-Programm des deutsch-chinesischen
Rechtsstaatsdialogs.
?Die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und China auf dem
Gebiet des Rechts ist eng und vertrauensvoll. Seit 1999, als der
deutsch-chinesische Rechtsstaatsdialog begann, haben wir die
Zusammenarbeit im Rechtsbereich stetig erweitert. Heute haben wir
uns auf einen Meinungsaustausch zu Forschung und Praxis in der
Rechtspflege mit dem Schwerpunkt Gesetzgebung und der Entwicklung
von Rechtsdienstleistungen verst�ndigt. Auch �ber unsere
Erfahrungen bei der Ausbildung und Qualifizierung der in der
Justiz Besch�ftigten wollen wir uns austauschen. F�rdern wollen
wir zudem den Austausch zwischen Rechtswissenschaftlern,
Rechtsanw�lten und ihren Organisationen und Verb�nden, um das
gegenseitige Verst�ndnis weiter auszubauen?, sagte
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries bei der Unterzeichnung
der Vereinbarung.
Der institutionalisierte Austausch �ber Fragen des Rechtsstaats
zwischen beiden L�ndern geht zur�ck auf das Jahr 1999.
Konkretisiert wird die Zusammenarbeit durch Zwei-Jahres-Pl�ne, in
denen die zust�ndigen Minister beider L�nder als nationale
Koordinatoren jeweils gezielt Projekte der Zusammenarbeit
festlegen.
Neben den sieben gro�en Symposien unter Beteiligung der Minister
in den Jahren 2000-2006 lebt der Rechtsstaatsdialog wesentlich
von den vielf�ltigen Projekten zur rechtlichen Zusammenarbeit, in
denen sich Fachleute beider L�nder gezielt zu Fachfragen
austauschen. Gegenstand der Veranstaltungen zum
Rechtsstaatsdialog waren Fragen des Verfassungs- und
Rechtssystems, das Berufsrecht von Richtern, Anw�lten und
Notaren, das deutsche Schuldrecht, das Strafrecht und der
Strafvollzug, Fragen der Geldw�sche- und Korruptionsbek�mpfung,
die B�rgerbeteiligung am Gesetzgebungsprozess sowie der Einsatz
von Informationstechnologie in der Justiz. In j�ngster Zeit liegt
der Schwerpunkt der Zusammenarbeit im wirtschaftsrechtlichen
Bereich, neben dem Schutz des geistigen Eigentums stehen
beispielsweise Fragen des Kapitalmarktrechts, der Produkthaftung
und Rechtsfragen zur Registrierung von Immobilien (Grundbuch- und
Katasterfragen) dabei im Mittelpunkt.
Als Projektpartner fungieren die jeweils zust�ndigen Ministerien
oder andere staatliche Einrichtungen, ebenso wie
gesellschaftliche Organisationen, politische Stiftungen,
Hochschulen und Universit�ten.
Weitere Informationen zum Deutsch-chinesischen Rechtsstaatsdialog
und die gemeinsam mit der Gesellschaft f�r technische
Zusammenarbeit herausgegebene Dokumentation zu den bisherigen
Symposien und Projekten finden Sie unter www.bmj.bund.de/china.
Thu, 26 Oct 2006 15:01:17 +0200
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat mit Unverst�ndnis auf
die Sorge des bayerischen Ministerpr�sidenten Edmund Stoiber
reagiert, dass deutsche Staatsb�rger nach dem EU-Beitritt
Rum�niens und Bulgariens an die rum�nische oder bulgarische
Justiz ausgeliefert werden und in dortigen Gef�ngnissen eine
Haftstrafe verb��en m�ssten.
?Diese �berlegungen zeigen, dass Herr Stoiber den
Europ�ischen Haftbefehl in seinen Auswirkungen v�llig verkennt.
Mit dem EU-Haftbefehl werden Auslieferungsverfahren zur
Strafverfolgung innerhalb der Europ�ischen Union beschleunigt.
Kein deutscher Staatsb�rger muss bef�rchten, dass er gegen seinen
Willen eine Haftstrafe in Rum�nien oder Bulgarien verb��en muss,
denn die Vollstreckung der Freiheitsstrafe erfolgt im
Heimatland?, stellte Zypries klar.
Nach den Regelungen des EU-Haftbefehls ist die Auslieferung eines
Deutschen zur Strafverfolgung nur zul�ssig, wenn
keine menschenrechtswidrige Behandlung droht,
grunds�tzlich die sp�tere R�ck�berstellung zur Vollstreckung
einer verh�ngten Strafe gesichert ist, und die Tat
keinen ma�geblichen Inlandsbezug aufweist und
entweder einen ma�geblichen Bezug zum ersuchenden Staat
aufweist oder
die beiderseitige Strafbarkeit gegeben ist und bei konkreter
Abw�gung der widerstreitenden Interessen kein schutzw�rdiges
Vertrauen des Verfolgten in seine Nichtauslieferung besteht.
Es kommt f�r die Frage, ob ein Deutscher an einen
EU-Mitgliedstaat ausgeliefert werden kann, entscheidend auf den
Auslands- bzw. Inlandsbezug der Tat an.
Mon, 23 Oct 2006 13:58:38 +0200
Nach einer entsprechenden Berichterstattung in den
Sonntags-Zeitungen erkl�rt die Bundesjustizministerin Brigitte
Zypries:
?Eine Grundgesetz�nderung, die der Bundeswehr generell
einen Einsatz im Inneren erm�glicht, ist nicht geplant. Eine
solche �nderung ergibt sich schon gar nicht aus dem Wei�buch zur
Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr, das die
Bundesregierung im Herbst dieses Jahres vorlegen wird. Meldungen,
die dies vermuten lassen, entbehren jeglicher Grundlage.?
Mon, 16 Oct 2006 14:31:07 +0200
Deutschland und Frankreich werden k�nftig noch enger
zusammenarbeiten, um die grenz�berschreitende Kriminalit�t zu
bek�mpfen. Eine entsprechende Erkl�rung haben
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und der franz�sische
Justizminister Pascal Cl�ment heute auf dem deutsch-franz�sischen
Ministerrat in Paris unterzeichnet. Konkret wurde darin
vereinbart, die Errichtung gemeinsamer Ermittlungsgruppen der
beiden Staaten zu erleichtern. ?Kriminelle Vereinigungen
operieren heutzutage weltweit, also darf der Kampf gegen den
Terrorismus auch nicht an den eigenen Grenzen halt machen. Schon
in den vergangenen Jahren haben wir in der Rechtshilfe mit
Frankreich ausgesprochen positive Erfahrungen gemacht. Allerdings
beschr�nkt sich die traditionelle Rechtshilfe darauf, punktuell
bestimmte Ausk�nfte zwischen den Nachbarl�ndern auszutauschen.
Wir wollen jetzt noch einen Schritt weitergehen. K�nftig sollen
deutsche und franz�sische Polizisten, Staatsanw�lte und Richter
in einem Team zusammenarbeiten, um grenz�berschreitende F�lle
aufzukl�ren?, sagte Bundesjustizministerin Brigitte
Zypries.
Die Ermittlungsgruppen werden jeweils im Einzelfall mit dem Ziel
gebildet, die in Deutschland und Frankreich verf�gbaren
Ausk�nfte, Beweismittel und Ma�nahmen gleicherma�en zu nutzen.
Sie sollen dabei keine st�ndige Einrichtung werden. Das neue
Instrument erm�glicht den beteiligten Justizbeh�rden und
Dienststellen ohne besondere formale Erfordernisse operative
Ausk�nfte auszutauschen, gemeinsame Untersuchungshandlungen
w�hrend des gesamten Verlaufs der Ermittlungen durchzuf�hren
sowie nach Abschluss der Ermittlungen die Strafverfolgung zu
koordinieren. ?Nach dem Europ�ischen Haftbefehl, der in
Deutschland seit dem 2. August 2006 gilt, ist dieses Abkommen ein
weiterer wichtiger Schritt in der justiziellen Zusammenarbeit
zwischen Frankreich und Deutschland?, sagte
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Thu, 12 Oct 2006 14:22:21 +0200
Mon, 06 Nov 2006 01:17:46 GMT
CK - Washington. The business of abusive cease and desist demands in Germany may become less profitable. Occasionally, bloggers report on such demands, organize opposition and refer affected colleagues to experienced counsel.
A new step is a community blog, Abmahnung. In its introduction, it warns that the publication does not render legal advice. Instead, it is structured to collect information on abusive incidents and to aggregate sources of abusive demands.
In particular, it hopes to empower bloggers with few readers to alert the public to abuses of the legal instrument. Under German law, a cease and desist demand may be combined with a demand for attorneys fees. If ignored or opposed, the demand may grow into full-fledged litigation and generate additional legal fees.
Much empirical evidence points to inappropriate demands by lawyers or others who issue serial demands and treat the instrument as a means to generate legal fees. Bloggers see the instrument as a step toward censorship of unflattering content, as has become evident in the Parteibuch blog.
Surprisingly, there is little opposition to the chilling notion that bloggers may be subject to the intrusive identification requirement colloquially known as Impressum which gives abusers, including criminals, easy access to vital personal information of web publishers. Most bloggers publish such information out of fear of cease and desist demands, whether or not they are covered by the statutory requirement. German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington. Netzeitung provides an update on the photo scandal involving German troops in Kabul, Afghanistan. The scandal has been the main news topic in Germany for the past 10 days. Nobody understands why soldiers would pose with skulls and bones found in a pit near Camp Warehouse.
On November 4, 2006, a speaker for the umbrella organization for Protestant churches in Germany speculates that society at large may be to fault: Symbols of death have become so pervasive that they may affect the minds of soldiers in stress situations. There may be lack of preparation of the troops: Based on their training, they show respect for religious instutions in the host country. By contrast, they fail in this matter of plain decency for which society should have prepared them.
A speaker for the military noted that the legal issues are complicated. To the extent German law applies, photographs displaying bones of unidentified persons may not necessarily violate criminal code section 168 StGB that outlaws the desecration of the dead. Two soldiers have been suspended and others are under investigation. There are plans to honor the unknown dead with a memorial to be built by Germany in Afghanistan. German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington. The Supreme Court in Karlsruhe displayed common sense when it scrutinized the scope of statutory obligations to publish identifying information on certain web sites. On July 20, 2006, it rebuffed the
pixel pickiness of some courts and numerous commentators who had fostered a spirit of collective fear of cease and desist orders in owners of web sites.
German law, like that in some other countries, requires certain commercial web site owners to publish detailed identifying information. Over the past several years, a business developed among a segment of lawyers who descend like sharks on all sorts of sites and claim violations of the law--and substantial legal fees--for the wrong or incomplete placement of owner identification. In 2003, a Munich court even counted the pixels and number of clicks necessary to reach the owner's contact, about or FAQ page.
The Supreme Court put an end to such abuse. In the matter I ZR 228/03, it held that web sites need not be structured so that the visitor would inevitably, in the course of a transaction, come across the identifying information. In addition, the statutory requirement of the remote services statute, Teledienstegesetz, and the BGB-InfoV statute, is met even if the visitor may need to navigate through two links to reach the information, Anbieterkennzeichnung, which is colloquially known as Impressum. The court inserted into its decision a screenshot of the web site at issue. German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington. Did Germany's surrender in 1945 trigger its loss of sovereign immunity so that Germany may be sued in American courts under the Foreign Sovereign Immunities Act? A German American heir to German tax debts failed to convince the United States District Court for the District of Columbia of this proposition, in the matter Harold William Gutch v. Federal Republic of Germany, case number 05-2338, decided on July 27, 2006. In addition, the court found that neither NATO-SOFA nor other alleged bases fell within the exceptions to the FSIA. German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington. There is some debate in Germany over whether or not lawyers may demand legal fees for the prosecution of their own claims. Generally, matters of minor significance which would not ordinarily require the engagement of an attorney do not trigger an award of legal fees. An October 16, 2006 decision by the Bautzen court examines these rules in the context of spam sent to a law firm.
In the matter 22 C 0492/05, EMail spam reached a law firm which sent a cease and desist demand to the spammer and requested the reimbursement of its statutory legal fees under traditional theories for damages to their business. The spammer refused to pay.
The Bautzen court explained that spam sent to a law firm is particularly damaging because lawyers, possibly more than others, must examine every mailed item. The simply act of sending even a single EMail into the junk pile is fraught with risk.
Therefore, a single spam item may justify immediate defensive action by a lawyer. While drafting a cease and desist demand may not always be the most difficult task, the challenge of researching the underlying facts--such as identifying the true originator or beneficiary of the spam--must be taken into consideration when weighing whether or not the matter requires legal skill and justifies legal fees.
In this instance, the Bautzen court held that the required skill and presented task did warrant a lawyer's expertise and awarded the firm legal fees. These are to be computed on the statutory basis of a value in dispute, assessed here at 5,100 Euros. German American Law Journal :: Washington USA
Mon, 06 Nov 2006 01:17:46 GMT
Pressemitteilung vom 03.11.2006
2006-11-03
Pressemitteilung vom 03.11.2006
2006-11-03
Pressemitteilung vom 02.11.2006
2006-11-02
Pressemitteilung vom 31.10.2006
2006-10-31
Pressemitteilung vom 30.10.2006
2006-10-30
Mon, 06 Nov 2006 01:17:46 GMT
Wiesbaden (ots) - Das Bundeskriminalamt warnt vor neuen Tricks,
mit denen im Internet agierende Betr�ger unbescholtene B�rger ohne
deren Wissen zu Mitt�tern machen. Im Rahmen vorget�uschter legaler
Gesch�ftsaktivit�ten wird die Gutgl�ubigkeit ...
Fri, 20 Oct 2006 11:21:00 B
Wiesbaden (ots) - Gestohlene Kunstgegenst�nde werden h�ufig erst
nach Jahren und mehrmaligem Besitzerwechsel auf Kunstmessen oder �ber
Auktionsh�user zum Verkauf angeboten. Dies gilt vor allem f�r Objekte
musealer Qualit�t und Diebesgut aus ...
Thu, 19 Oct 2006 10:51:00 B
Wiesbaden (ots) - Seit dem 26.09.06 fahndeten die Spezialisten des
Bundeskriminalamtes (BKA) im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft
Jena nach dem moldawischen Staatsangeh�rigen, gegen den ein
Auslieferungsersuchen der moldawischen Beh�rden ...
Wed, 11 Oct 2006 13:05:00 B
Wiesbaden (ots) - F�r das Jahr 2005 wurden von den
Landespolizeidienststellen und dem BKA 14.689 Korruptionsstraftaten
und damit 93 % mehr als im Vorjahr registriert.
Daneben wurden 1.649 Ermittlungsverfahren gemeldet. Gegen�ber dem
Vorjahr ...
Tue, 10 Oct 2006 14:50:00 B
Mon, 06 Nov 2006 01:17:47 GMT
1. Setzt das Gericht den Zust�ndigkeitsstreitwert vorab durch gesonderten Beschluss fest, so kann diese Festsetzung nicht isoliert mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.
Wird die Klage wegen fehlender sachlicher Zust�ndigkeit abgewiesen, steht dem Kl�ger das Rechtsmittel der Berufung offen.
2. Die vorl�ufige Festsetzung des Geb�hrenstreitwerts unterliegt nicht der Beschwerde nach � 68 GKG.
Fri, 27 Oct 2006 16:09:02 +0200
Der B�rge kann sich auch nach geltendem Recht nicht auf Verj�hrung der Hauptschuld berufen, wenn der Mangel in unverj�hrter Zeit ger�gt, die B�rgschaft aber erst in verj�hrter Zeit in Anspruch genommen wird. Die Forderung aus der Gew�hrleistungsb�rgschaft unterliegt grunds�tzlich der Verj�hrungsfrist von drei Jahren. Die Verj�hrungsfrist beginnt, wenn sich der Anspruch des Auftraggebers gegen den Unternehmer auf Nachbesserung in eine Geldschuld umgewandelt hat.
Thu, 02 Nov 2006 18:37:36 +0100
Der Ehezeitanteil betrieblicher Versorgungsanwartschaften aus einer Entgeltumwandlungszusage ist nicht nach der zeitratierlichen Methode des � 1587 a Abs. 2 N. 3 BGB, sondern in entsprechender Anwendung des � 1587 a Abs. 2 Nr. 5 BGB auf der Grundlage des bei Ehezeitende angesammelten Deckungskapitals zu berechnen.
Tue, 31 Oct 2006 15:22:52 +0100
1. Die Verj�hrung eines im Scheidungsverbundverfahren mit einem Stufenantrag rechtsh�ngig gewordenen Zugewinnausgleichsanspruchs beginnt mit Kenntnis des Ehegatten von der Rechtskraft des Scheidungsausspruchs.
2. Wird eine aus dem Verbund abgetrennte Zugewinnausgleichs-Folgesache trotz bewilligter Prozesskostenhilfe nicht weiter betrieben, sondern statt dessen (ausdr�cklich) eine isolierte Klage auf Zugewinnausgleich eingereicht, so ist ein damit verbundener Prozesskostenhilfeantrag nicht geeignet, die Verj�hrung gem�� � 204 Abs. 1 Nr. 14 BGB zu hemmen.
Tue, 31 Oct 2006 15:22:38 +0100
Kein hinreichender Tatverdacht eines �ffentlichen Aufforderns zu Straftaten, wenn in einem Internet-Forum in der �u�eren Form eines Gebets ("Mubahala") die Bestrafung eines Islamkritikers vom "allm�chtigen Sch�pfer" erfleht wird.
Tue, 31 Oct 2006 15:23:04 +0100
Eine Untersuchungs- und Vorf�hrungsanordnung ist bei verfassungsgem��er Auslegung des � 68 b Abs. 3 S. 2 FGG zumindest dann anfechtbar, wenn gleichzeitig die Befugnis zur Anwendung von Gewalt gegen den Betroffenen und/oder die Erlaubnis zum gewaltsamen Zutritt zu dessen Wohnung erteilt wird.
Tue, 31 Oct 2006 15:22:26 +0100
Die Auslandsverwendungszulage (Verordnung �ber die Gew�hrung eines Auslandsverwendungszuschlags) ist Teil des Einkommens. Der Verlust ist ein ersatzf�higer Verdienstausfallschaden.
Thu, 26 Oct 2006 15:09:19 +0200
1. Erg�nzungszuweisungen des Bundes gem�� Art. 107 Abs. 2 Satz 3 GG sind abschlie�ender Bestandteil des mehrstufigen Systems zur Verteilung des Finanzaufkommens im Bundesstaat. Diese Verteilung zielt insgesamt darauf ab, Bund und L�ndern die Erf�llung ihrer verfassungsm��igen Aufgaben in staatlicher Eigenst�ndigkeit und Eigenverantwortung finanziell zu erm�glichen.
2. Sanierungspflichten des Bundes und korrespondierende Anspr�che eines Not leidenden Landes erweisen sich nach Zweck und Systematik des Art. 107 Abs. 2 Satz 3 GG als Fremdk�rper innerhalb des geltenden bundesstaatlichen Finanzausgleichs. Bundeserg�nzungszuweisungen zum Zwecke der Sanierung eines Not leidenden Landeshaushalts unterliegen einem strengen Ultima-Ratio-Prinzip.
a) Sanierungshilfen sind nur dann verfassungsrechtlich zul�ssig und geboten, wenn die Haushaltsnotlage eines Landes relativ - im Verh�ltnis zu den �brigen L�ndern - als extrem zu werten ist, und absolut - nach dem Ma�stab der dem Land verfassungsrechtlich zugewiesenen Aufgaben - ein so extremes Ausma� erreicht hat, dass ein bundesstaatlicher Notstand eingetreten ist.
b) Ein bundesstaatlicher Notstand im Sinne einer nicht ohne fremde Hilfe abzuwehrenden Existenzbedrohung des Landes als verfassungsgerecht handlungsf�higen Tr�gers staatlicher Aufgaben setzt voraus, dass das Land alle ihm verf�gbaren M�glichkeiten der Abhilfe ersch�pft hat, so dass sich eine Bundeshilfe als einzig verbliebener Ausweg darstellt.
Fri, 20 Oct 2006 15:16:19 +0200
Einem Betriebsrat ist es zumutbar, zun�chst die innerbetrieblichen Informationsquellen auszusch�pfen, bevor ein Sachverst�ndiger nach � 80 Abs. 3 BetrVG hinzugezogen wird.
Fri, 03 Nov 2006 10:26:11 +0100
1. Der Wert unentgeltlicher Fremdnutzung ist nach dem Verm�gensgesetz dem Verf�gungsberechtigten zugewiesen.
2. Der Verf�gungsberechtigte handelt nicht pflichtwidrig, wenn er Dritten den Verm�genswert unentgeltlich zur Verf�gung stellt. 3. Weder � 7 Abs. 7 VermG noch � 3 Abs. 3 S. 1 VermG geben unter dem Gesichtspunkt einer Pflichtverletzung einen Anspruch auf Herausgabe (schuldhaft) nicht gezogener Nutzungen.
Thu, 02 Nov 2006 14:39:01 +0100
Sun, 05 Nov 2006 11:21:11 GMT
1Die auf die Revisionszulassungsgr�nde gem�� � 132 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 VwGO, � 69 BDG gest�tzte Beschwerde ist nicht begr�ndet.
21. Der Beklagte r�gt als Verfahrensmangel gem�� � 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, das Berufungsgericht habe nicht beanstandet, dass die Kl�gerin die Disziplinarklage ausschlie�...
Fri, 01 Sep 2006 14:06:34 +0200
1Die auf � 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gest�tzte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Die grunds�tzliche Bedeutung der Rechtssache kann dem Beschwerdevorbringen nicht entnommen werden.
2Die Zulassung der Revision wegen grunds�tzlicher Bedeutung der Rechtssache setzt voraus, dass eine kl�rungsf�hige und kl�r...
Fri, 01 Sep 2006 14:02:35 +0200
1Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist abzulehnen, weil die Beschwerde wie sich aus den nachfolgenden Ausf�hrungen ergibt keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (� 166 VwGO, � 114 ZPO).
2Die auf eine grunds�tzliche Bedeutung der Rechtssache (� 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) un...
Wed, 23 Aug 2006 11:06:37 +0200
1Die auf eine grunds�tzliche Bedeutung der Rechtssache (� 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und einen Verfahrensmangel (� 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) gest�tzte Beschwerde hat keinen Erfolg. Sie entspricht im Wesentlichen schon nicht den Anforderungen an die Darlegung der geltend gemachten Zulassungsgr�nde.
21. ...
Wed, 23 Aug 2006 11:05:26 +0200
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