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Neuigkeiten (28.10.06)
Fri, 27 Oct 2006 23:38:35 GMT
Fri, 27 Oct 2006 23:38:35 GMT
Pressemitteilung 148/06 vom 27.10.2006
Pressemitteilung 147/06 vom 27.10.2006
Pressemitteilung 146/06 vom 27.10.2006
Pressemitteilung 145/06 vom 25.10.2006
Pressemitteilung 144/06 vom 24.10.2006
Fri, 27 Oct 2006 23:38:37 GMT
Mehr als zwei Jahre lang immer auf das gleiche Layout zu sehen ist nicht schön. Irgendwann kommt immer der Punkt, an dem ich mich an einem eigenen Design sattgesehen habe und sich dies negativ auf meine "Weiter-gehts-wir-haben-viel-vor"-Motivation auswirkt. Heute war der Punkt gekommen.
Die neue Version von JuraBlogs ist immer noch ... Mehr als zwei Jahre lang immer auf das gleiche Layout zu sehen ist nicht schön. Irgendwann kommt immer der Punkt, an dem ich mich an einem eigenen Design sattgesehen habe und sich dies negativ auf meine “Weiter-gehts-wir-haben-viel-vor”-Motivation auswirkt. Heute war der Punkt gekommen.
Die neue Version von JuraBlogs ist immer noch nicht fertig und da ich leider nicht abschätzen kann, wie lange es noch dauert, habe ich also den Sonntag genutzt, um unser altes System hier ein wenig zu überholen. Neben vielen gepunkteten Linien und jeder Menge überflüssiger Dinge im technischen Bereich, mussten auch die farbigen Hintergründe häufig gelesener Artikel dran glauben. Dafür gibt es jetzt – je nach Anzahl der Leser – unterschiedliche Schriftgrößen für die Artikelüberschriften. Dadurch sind spannende Artikel, die entweder im unteren Bereich der Startseite oder aber rechts zu sehen sind, wesentlich besser zu erkennen. Die Änderung der Schriftart (von Verdana zu Arial) lässt auf gleichem Platz mehr Inhalte zu und das Layout insgesamt kompakter erscheinen. Soviel zumindest zu meiner Intention 
Ein paar neue Funktionen gibt es auch. Unter http://www.jurablogs.com/top/ sind die meistgelesenen Meldungen des aktuellen Tages, der letzten 24 Stunden und der letzten 7, 30 und 90 Tage mit einem Klick darstellbar. Wer nicht täglich bei uns vorbeischaut, kann sich mit dieser neuem Funktion einen schnellen Überblick über das Wichtigste der letzten Zeit verschaffen (nicht jeder mag ja täglich die Top-Meldungen per E-Mail empfangen).
Eine kleine Diskussion rund um die Designanpassung gibt es schon bei Jurabilis, aber ich würde mich freuen, wenn sich die Diskussion hierher verlagert. Ich bitte wirklich um zahlreiches Feedback, da ich nur meine eigenen Augen und meine Erfahrung habe – ein “normaler” Benutzer bin ich nicht .. Kann also gut sein, dass ich mit den Änderungen nicht.. ganz richtig liege 
Lob ist natürlich auch gern gelesen – und weil wir zwar viele Besucher haben, Ihr aber – sofern Ihr bloggt oder eine Website habt – auch, freue ich mich auch sehr über Verlinkungen. Ist schon in Ordnung, wenn hier auch mal zwei, drei Artikel über JuraBlogs in den JuraBlogs zu lesen sind 
Na dann einen guten Start in die neue Woche!
Update: Ich habe jetzt ein wenig mit verschiedenen Schriftfarben und dafür etwas weniger starken Schriftgrößen rumgespielt. Bin noch nicht ganz sicher, ob das weniger chaotisch enden kann, aber mal abwarten 
Update2: Jetzt sind wir wieder bei gleichen Schriftgrößen und einheitlich roter Schriftfarbe. Sind die Inhalte jetzt besser erfassbar?
Sun, 22 Oct 2006 22:09:30 +0000
Fri, 27 Oct 2006 23:38:37 GMT
Die Beschwerdeführer wenden sich mit ihren Verfassungsbeschwerden gegen die Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft.
2006-10-20
Das abstrakte Normkontrollverfahren betrifft die Frage, ob das Land Berlin ab dem Jahre 2002 Anspruch auf Gewährung von Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen zum Zwecke der Haushaltssanierung gemäß Art. 107 Abs. 2 Satz 3 GG in Verbindung mit dem bundesstaatlichen Prinzip hat.
2006-10-19
Die Beteiligten in den zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung verbundenen Verfahren streiten um die Frage, ob der Bund berechtigt ist, von den Ländern die vollständige Erstattung von Beträgen zu verlangen, die der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen von Rechnungsabschlussentscheidungen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften durch die Anlastung von Marktordnungsausgaben des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft auferlegt wurden.
2006-10-17
Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen die Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft.
2006-10-05
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Durchsuchung seiner Wohnung in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ohne vorherige richterliche Genehmigung.
2006-09-28
Fri, 27 Oct 2006 23:38:37 GMT
Fri, 27 Oct 2006 23:38:37 GMT
Fri, 27 Oct 2006 11:11:36 CEST Uhr - msdudel schrieb - Renovierung bei Auszug nach 20 Monate Guten Tag,
ich weiss, dass schon des �fteren das Thema "Renovierung bei Auszug" angesprochen wurde.
Dennoch m�chte ich kurz meine Sachlage schildern:
Ich bin im Januar 2005 in eine Wohnung eingezogen, die zwar malerm��ig instand gesetzt war, dies aber augenscheinlich schon etwas zur�ck lag. (nicht frisch renoviert).
Nun bin ich jetzt im September, nach nichtmal 2 Ja ...
MfG
Euer LOW-Team
2006-10-27CEST11:11:36+01:00
Fri, 27 Oct 2006 09:48:40 CEST Uhr - frankfurter69 schrieb - Mietminderung bei teilweiser Nichtnutzbarkeit? Hallo,
in Teilen unserer Wohnung (u.a. Arbeitszimmer) wurde k�rzlich nach einem Wasserschaden der Bodenbelag entfernt. Dabei wurde festgestellt, da� der Estrich immer noch na� ist und erst austrocknen mu�. Zudem haben sich irgendwelche Stoffe verfl�chtigt, die zwar nicht mehr stark riechen, aber in der gesamten Wohnung in Nase, Hals und Augen ziemlich "beissen".
Mein ...
MfG
Euer LOW-Team
2006-10-27CEST09:48:40+01:00
Thu, 26 Oct 2006 23:21:24 CEST Uhr - linse schrieb - Wieviel Miete setze ich an Hallo,
ich hab mir alles etwas einfacher vorgestellt, aber je mehr ich hier im Forum lese, umso komplizierter und umfangreicher erscheint mir unser ganzes Vorhhaben.
Wir haben ein drei Parteien Haus gebaut und m�chten nun bald vermieten.
Nun stellt sich die Frage, wie hoch wird die Miete f�r die einzelnen Parteien.
Mietspiegel f�r das bergische Land liegt bei 5,20 bis 5,90�.
N ...
MfG
Euer LOW-Team
2006-10-26CEST23:21:24+01:00
Thu, 26 Oct 2006 14:28:10 CEST Uhr - OLIausOS schrieb - Wohnungs�bergabe - Muss ich diesen M�lleimer ersetzen? Moin allerseits!
Am Samstag habe ich endlich meine Wohnungs�bergabe nachdem ich ja fristlos k�ndigen musste.
Nun steht in meiner vollm�blierten Wohnung auch ein Trittm�lleimer. Dort ist irgendwann der Deckel abgefallen (Fotos belegen, Sollbruchstelle durch normalen Gebrauch).
Das Plastikschanier, was Deckel und Eimer zusammenhielt, ist durch das auf und zumachen einfach por ...
MfG
Euer LOW-Team
2006-10-26CEST14:28:10+01:00
Thu, 26 Oct 2006 11:25:16 CEST Uhr - Dragonlady schrieb - Fu�boden - Sache des Mieters?? Hallo,
ich bin ein bisschen ratlos im Moment. Vielleicht k�nnen Sie mir helfen!?
Ich habe mir nun mehrere Wohnungen angesehen und eine gef�llt mir gut vom Schnitt her usw..
Nun ist in der Wohnung im Schlaf- und Wohnzimmer KEIN Fu�boden drin. Kein PVC, Teppich, Linoleum, Laminat, Parkett usw... ), sondern nur Estrich.
Nach Aussage der Vermieterin haben sie selber den Teppich ...
MfG
Euer LOW-Team
2006-10-26CEST11:25:16+01:00
Fri, 27 Oct 2006 23:38:37 GMT
Fri, 27 Oct 2006 23:38:38 GMT
2004-07-02: Newsletter - 6/2004
2004-07-02
2004-06-30: Aktion gegen das Rauchen
2004-06-30
2004-05-28: Schutz personenbezogener Daten
2004-05-28
Fri, 27 Oct 2006 23:38:38 GMT
LAWgical wird im Laufe des Tages auf ein neues System umgestellt. Es kann daher vor�bergehend zu kurzfristigen St�rungen kommen.
Die neuen Seiten werden aber nach wie vor unter der gewohnten URL http://lawgical.jura.uni-sb.de erreichbar sein. (W�hrend der Umstellungsphase k�nnen Sie die neue Version bereits �ber diesen Link aufrufen.)
Falls Sie den LAWgical-Newsfeed abonniert haben, �ndern Sie bitte die Einstellungen in Ihrem Feed-Reader. Die neue Adresse des RSS 2.0 Feeds lautet http://lawgical.jura.uni-sb.de/index.php?/feeds/index.rss2.
Die bisherigen Beitr�ge sind weiterhin �ber die Seite http://lawgical.jura.uni-sb.de/index-old.html zug�nglich. Die Kommentarfunktion steht jedoch nicht mehr zur Verf�gung.
Wir hoffen, Sie auch als Leser im neuen LAWgical begr��en zu k�nnen.
Ihr LAWgical-Team
2006-08-24T13:25:41+01:00
Wir hatten gestern �ber eine Entscheidung einer allg�uer Jugendrichterin berichtet, die zwei 14j�hrige Jugendliche zur Leistung gemeinn�tziger Arbeit und dem Schreiben eines Aufsatzes "verurteilt" hat. In diesem Zusammenhang werden zwei Fragen immer wieder gestellt: Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgte die Verurteilung und wo ist das Schreiben eines Aufsatzes als Strafe vorgesehen?
Diesen Fragen m�chte ich nachfolgend etwas genauer nachgehen.
2006-08-24T10:37:50+01:00
Auf wortwolken.de lassen sich die "am besten passenden, verwandten Artikel" zu Wikipedia-Beitr�gen in sog. Wortwolken anzeigen. Hier ein Beispiel: http://wortwolken.de/Ju/JuraWiki.html.
Das gleiche gibt es dann unter wortwolke.de (also ohne n) auch f�r einige sonstige Internetseiten.
Leider fehlt eine Erkl�rung, wie die W�rter ermittelt werden und wozu das ganze gut ist.
2006-08-23T13:01:38+01:00
Damit hatten die zwei 14j�hrigen Sch�ler aus dem Allg�u sicher nicht gerechnet: F�r das Herunterladen von Porno- und Gewaltvideos auf ihr Handy wurden sie laut dpa von der Jugendrichterin am Amtsgericht in Sonthofen zu gemeinn�tziger Arbeit verurteilt. Dar�ber hinaus sollen sie einen Aufsatz �ber ihr Motiv schreiben, so der Bericht weiter. Die Handys seien eingezogen worden.
2006-08-23T08:55:33+01:00
Das saarl�ndische Umweltministerium l�sst derzeit in den W�ldern rund 330 Tafeln, die ein wei�es Kreuz auf gr�nem Grund zeigen und mit einer fortlaufenden Nummer sowie der Rufnummer der Rettungsleitstelle versehen sind, aufstellen. Damit soll gew�hrleistet werden, dass bei Unf�llen im Wald Rettungskr�fte nach einer Unfallmeldung �ber Mobiltelefon schnell den Ungl�cksort erreichen, was wegen ungenauer Ortsangaben der Anrufer in der Vergangenheit nicht immer der Fall gewesen sei. Einzigartig ist im Saarland, dass die Rettungspunkte auch �ber die g�ngigen Navigationssysteme angefahren werden k�nnen.
2006-08-22T16:39:31+01:00
Fri, 27 Oct 2006 23:38:38 GMT
Die American Civil Liberties Union (ACLU), eine US-amerikanische Bürgerrechtsvereinigung, führt ...
2006-10-26 12:00:00
Auf Betreiben von insgesamt 23 japanischen Urheberrechtsvereinigungen und Medienanstalten wurden ...
2006-10-26 12:00:00
Seit fast genau einem Jahr ist es möglich, Petitionen im Deutschen Bundestag auch online ...
2006-10-26 12:00:00
Die ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik (KMK) ist ein ...
2006-10-27 12:00:00
Fri, 27 Oct 2006 23:38:44 GMT
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute die chinesische
Justizministerin Wu Aiying zu einem Meinungsaustausch empfangen.
Anl�sslich des Besuchs der chinesischen Justizministerin
zeichneten beide eine Vereinbarung, mit der die bilaterale
Zusammenarbeit weiter ausgebaut werden soll. Die heute
geschlossene Vereinbarung erg�nzt das laufende, im September 2005
unterzeichnete Zwei-Jahres-Programm des deutsch-chinesischen
Rechtsstaatsdialogs.
?Die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und China auf dem
Gebiet des Rechts ist eng und vertrauensvoll. Seit 1999, als der
deutsch-chinesische Rechtsstaatsdialog begann, haben wir die
Zusammenarbeit im Rechtsbereich stetig erweitert. Heute haben wir
uns auf einen Meinungsaustausch zu Forschung und Praxis in der
Rechtspflege mit dem Schwerpunkt Gesetzgebung und der Entwicklung
von Rechtsdienstleistungen verst�ndigt. Auch �ber unsere
Erfahrungen bei der Ausbildung und Qualifizierung der in der
Justiz Besch�ftigten wollen wir uns austauschen. F�rdern wollen
wir zudem den Austausch zwischen Rechtswissenschaftlern,
Rechtsanw�lten und ihren Organisationen und Verb�nden, um das
gegenseitige Verst�ndnis weiter auszubauen?, sagte
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries bei der Unterzeichnung
der Vereinbarung.
Der institutionalisierte Austausch �ber Fragen des Rechtsstaats
zwischen beiden L�ndern geht zur�ck auf das Jahr 1999.
Konkretisiert wird die Zusammenarbeit durch Zwei-Jahres-Pl�ne, in
denen die zust�ndigen Minister beider L�nder als nationale
Koordinatoren jeweils gezielt Projekte der Zusammenarbeit
festlegen.
Neben den sieben gro�en Symposien unter Beteiligung der Minister
in den Jahren 2000-2006 lebt der Rechtsstaatsdialog wesentlich
von den vielf�ltigen Projekten zur rechtlichen Zusammenarbeit, in
denen sich Fachleute beider L�nder gezielt zu Fachfragen
austauschen. Gegenstand der Veranstaltungen zum
Rechtsstaatsdialog waren Fragen des Verfassungs- und
Rechtssystems, das Berufsrecht von Richtern, Anw�lten und
Notaren, das deutsche Schuldrecht, das Strafrecht und der
Strafvollzug, Fragen der Geldw�sche- und Korruptionsbek�mpfung,
die B�rgerbeteiligung am Gesetzgebungsprozess sowie der Einsatz
von Informationstechnologie in der Justiz. In j�ngster Zeit liegt
der Schwerpunkt der Zusammenarbeit im wirtschaftsrechtlichen
Bereich, neben dem Schutz des geistigen Eigentums stehen
beispielsweise Fragen des Kapitalmarktrechts, der Produkthaftung
und Rechtsfragen zur Registrierung von Immobilien (Grundbuch- und
Katasterfragen) dabei im Mittelpunkt.
Als Projektpartner fungieren die jeweils zust�ndigen Ministerien
oder andere staatliche Einrichtungen, ebenso wie
gesellschaftliche Organisationen, politische Stiftungen,
Hochschulen und Universit�ten.
Weitere Informationen zum Deutsch-chinesischen Rechtsstaatsdialog
und die gemeinsam mit der Gesellschaft f�r technische
Zusammenarbeit herausgegebene Dokumentation zu den bisherigen
Symposien und Projekten finden Sie unter www.bmj.bund.de/china.
Thu, 26 Oct 2006 15:01:17 +0200
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat mit Unverst�ndnis auf
die Sorge des bayerischen Ministerpr�sidenten Edmund Stoiber
reagiert, dass deutsche Staatsb�rger nach dem EU-Beitritt
Rum�niens und Bulgariens an die rum�nische oder bulgarische
Justiz ausgeliefert werden und in dortigen Gef�ngnissen eine
Haftstrafe verb��en m�ssten.
?Diese �berlegungen zeigen, dass Herr Stoiber den
Europ�ischen Haftbefehl in seinen Auswirkungen v�llig verkennt.
Mit dem EU-Haftbefehl werden Auslieferungsverfahren zur
Strafverfolgung innerhalb der Europ�ischen Union beschleunigt.
Kein deutscher Staatsb�rger muss bef�rchten, dass er gegen seinen
Willen eine Haftstrafe in Rum�nien oder Bulgarien verb��en muss,
denn die Vollstreckung der Freiheitsstrafe erfolgt im
Heimatland?, stellte Zypries klar.
Nach den Regelungen des EU-Haftbefehls ist die Auslieferung eines
Deutschen zur Strafverfolgung nur zul�ssig, wenn
keine menschenrechtswidrige Behandlung droht,
grunds�tzlich die sp�tere R�ck�berstellung zur Vollstreckung
einer verh�ngten Strafe gesichert ist, und die Tat
keinen ma�geblichen Inlandsbezug aufweist und
entweder einen ma�geblichen Bezug zum ersuchenden Staat
aufweist oder
die beiderseitige Strafbarkeit gegeben ist und bei konkreter
Abw�gung der widerstreitenden Interessen kein schutzw�rdiges
Vertrauen des Verfolgten in seine Nichtauslieferung besteht.
Es kommt f�r die Frage, ob ein Deutscher an einen
EU-Mitgliedstaat ausgeliefert werden kann, entscheidend auf den
Auslands- bzw. Inlandsbezug der Tat an.
Mon, 23 Oct 2006 13:58:38 +0200
Nach einer entsprechenden Berichterstattung in den
Sonntags-Zeitungen erkl�rt die Bundesjustizministerin Brigitte
Zypries:
?Eine Grundgesetz�nderung, die der Bundeswehr generell
einen Einsatz im Inneren erm�glicht, ist nicht geplant. Eine
solche �nderung ergibt sich schon gar nicht aus dem Wei�buch zur
Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr, das die
Bundesregierung im Herbst dieses Jahres vorlegen wird. Meldungen,
die dies vermuten lassen, entbehren jeglicher Grundlage.?
Mon, 16 Oct 2006 14:31:07 +0200
Deutschland und Frankreich werden k�nftig noch enger
zusammenarbeiten, um die grenz�berschreitende Kriminalit�t zu
bek�mpfen. Eine entsprechende Erkl�rung haben
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und der franz�sische
Justizminister Pascal Cl�ment heute auf dem deutsch-franz�sischen
Ministerrat in Paris unterzeichnet. Konkret wurde darin
vereinbart, die Errichtung gemeinsamer Ermittlungsgruppen der
beiden Staaten zu erleichtern. ?Kriminelle Vereinigungen
operieren heutzutage weltweit, also darf der Kampf gegen den
Terrorismus auch nicht an den eigenen Grenzen halt machen. Schon
in den vergangenen Jahren haben wir in der Rechtshilfe mit
Frankreich ausgesprochen positive Erfahrungen gemacht. Allerdings
beschr�nkt sich die traditionelle Rechtshilfe darauf, punktuell
bestimmte Ausk�nfte zwischen den Nachbarl�ndern auszutauschen.
Wir wollen jetzt noch einen Schritt weitergehen. K�nftig sollen
deutsche und franz�sische Polizisten, Staatsanw�lte und Richter
in einem Team zusammenarbeiten, um grenz�berschreitende F�lle
aufzukl�ren?, sagte Bundesjustizministerin Brigitte
Zypries.
Die Ermittlungsgruppen werden jeweils im Einzelfall mit dem Ziel
gebildet, die in Deutschland und Frankreich verf�gbaren
Ausk�nfte, Beweismittel und Ma�nahmen gleicherma�en zu nutzen.
Sie sollen dabei keine st�ndige Einrichtung werden. Das neue
Instrument erm�glicht den beteiligten Justizbeh�rden und
Dienststellen ohne besondere formale Erfordernisse operative
Ausk�nfte auszutauschen, gemeinsame Untersuchungshandlungen
w�hrend des gesamten Verlaufs der Ermittlungen durchzuf�hren
sowie nach Abschluss der Ermittlungen die Strafverfolgung zu
koordinieren. ?Nach dem Europ�ischen Haftbefehl, der in
Deutschland seit dem 2. August 2006 gilt, ist dieses Abkommen ein
weiterer wichtiger Schritt in der justiziellen Zusammenarbeit
zwischen Frankreich und Deutschland?, sagte
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Thu, 12 Oct 2006 14:22:21 +0200
Fri, 27 Oct 2006 23:38:47 GMT
CK - Washington. There is some debate in Germany over whether or not lawyers may demand legal fees for the prosecution of their own claims. Generally, matters of minor significance which would not ordinarily require the engagement of an attorney do not trigger an award of legal fees. An October 16, 2006 decision by the Bautzen court examines these rules in the context of spam sent to a law firm.
In the matter 22 C 0492/05, EMail spam reached a law firm which sent a cease and desist demand to the spammer and requested the reimbursement of its statutory legal fees under traditional theories for damages to their business. The spammer refused to pay.
The Bautzen court explained that spam sent to a law firm is particularly damaging because lawyers, possibly more than others, must examine every mailed item. The simply act of sending even a single EMail into the junk pile is fraught with risk.
Therefore, a single spam item may justify immediate defensive action by a lawyer. While drafting a cease and desist demand may not always be the most difficult task, the challenge of researching the underlying facts--such as identifying the true originator or beneficiary of the spam--must be taken into consideration when weighing whether or not the matter requires legal skill and justifies legal fees.
In this instance, the Bautzen court held that the required skill and presented task did warrant a lawyer's expertise and awarded the firm legal fees. These are to be computed on the statutory basis of a value in dispute, assessed here at 5,100 Euros. German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington. South Africa and West Germany did right by the victims of human rights crimes, World Court Judge Thomas Buergenthal indicated in his acceptance speech on October 17, 2006 at the International Law Center of Case Law School in Cleveland. Awarded the 2006 Frederick K. Cox International Law Center International Humanitarian Award for Advancing Global Justice, Buergenthal examined comparative advantages of criminal prosecutions and truth commissions in response to human rights crimes, drawing on empirical information from places as varied as El Salvador and the Balkans. The center holds the video of the instructive, and moving, lecture available for download. German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington. The owner of JurBlog announced on October 7, 2006 the suspension of his legal blog for fear of attacks by Islamic militants. He observed that the action may increase visits to his site. He blamed the statutory requirement of ownership identification for commercial websites and its uncertain application to blogs for endangering his ability to express himself. The article reads somewhat like a satirical piece. German American Law Journal :: Washington USA
Fri, 27 Oct 2006 23:38:47 GMT
Pressemitteilung vom 27.10.2006
2006-10-27
Pressemitteilung vom 26.10.2006
2006-10-26
Pressemitteilung vom 25.10.2006
2006-10-25
Pressemitteilung vom 24.10.2006
2006-10-24
Pressemitteilung vom 20.10.2006
2006-10-20
Fri, 27 Oct 2006 23:38:48 GMT
Wiesbaden (ots) - Das Bundeskriminalamt warnt vor neuen Tricks,
mit denen im Internet agierende Betr�ger unbescholtene B�rger ohne
deren Wissen zu Mitt�tern machen. Im Rahmen vorget�uschter legaler
Gesch�ftsaktivit�ten wird die Gutgl�ubigkeit ...
Fri, 20 Oct 2006 11:21:00 B
Wiesbaden (ots) - Gestohlene Kunstgegenst�nde werden h�ufig erst
nach Jahren und mehrmaligem Besitzerwechsel auf Kunstmessen oder �ber
Auktionsh�user zum Verkauf angeboten. Dies gilt vor allem f�r Objekte
musealer Qualit�t und Diebesgut aus ...
Thu, 19 Oct 2006 10:51:00 B
Wiesbaden (ots) - Seit dem 26.09.06 fahndeten die Spezialisten des
Bundeskriminalamtes (BKA) im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft
Jena nach dem moldawischen Staatsangeh�rigen, gegen den ein
Auslieferungsersuchen der moldawischen Beh�rden ...
Wed, 11 Oct 2006 13:05:00 B
Wiesbaden (ots) - F�r das Jahr 2005 wurden von den
Landespolizeidienststellen und dem BKA 14.689 Korruptionsstraftaten
und damit 93 % mehr als im Vorjahr registriert.
Daneben wurden 1.649 Ermittlungsverfahren gemeldet. Gegen�ber dem
Vorjahr ...
Tue, 10 Oct 2006 14:50:00 B
Wiesbaden (ots) - Von Oktober 2006 bis Januar 2007 f�hrt das
Bundeskriminalamt (BKA) im Auftrag des Bundesministeriums des Innern
im Mainzer Hauptbahnhof das Biometrieprojekt "Foto-Fahndung" durch.
Der Schwerpunkt des Forschungsprojektes ...
Thu, 05 Oct 2006 11:35:00 B
Fri, 27 Oct 2006 23:38:48 GMT
1. Setzt das Gericht den Zust�ndigkeitsstreitwert vorab durch gesonderten Beschluss fest, so kann diese Festsetzung nicht isoliert mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.
Wird die Klage wegen fehlender sachlicher Zust�ndigkeit abgewiesen, steht dem Kl�ger das Rechtsmittel der Berufung offen.
2. Die vorl�ufige Festsetzung des Geb�hrenstreitwerts unterliegt nicht der Beschwerde nach � 68 GKG.
Fri, 27 Oct 2006 16:09:02 +0200
Die Auslandsverwendungszulage (Verordnung �ber die Gew�hrung eines Auslandsverwendungszuschlags) ist Teil des Einkommens. Der Verlust ist ein ersatzf�higer Verdienstausfallschaden.
Thu, 26 Oct 2006 15:09:19 +0200
1. Erg�nzungszuweisungen des Bundes gem�� Art. 107 Abs. 2 Satz 3 GG sind abschlie�ender Bestandteil des mehrstufigen Systems zur Verteilung des Finanzaufkommens im Bundesstaat. Diese Verteilung zielt insgesamt darauf ab, Bund und L�ndern die Erf�llung ihrer verfassungsm��igen Aufgaben in staatlicher Eigenst�ndigkeit und Eigenverantwortung finanziell zu erm�glichen.
2. Sanierungspflichten des Bundes und korrespondierende Anspr�che eines Not leidenden Landes erweisen sich nach Zweck und Systematik des Art. 107 Abs. 2 Satz 3 GG als Fremdk�rper innerhalb des geltenden bundesstaatlichen Finanzausgleichs. Bundeserg�nzungszuweisungen zum Zwecke der Sanierung eines Not leidenden Landeshaushalts unterliegen einem strengen Ultima-Ratio-Prinzip.
a) Sanierungshilfen sind nur dann verfassungsrechtlich zul�ssig und geboten, wenn die Haushaltsnotlage eines Landes relativ - im Verh�ltnis zu den �brigen L�ndern - als extrem zu werten ist, und absolut - nach dem Ma�stab der dem Land verfassungsrechtlich zugewiesenen Aufgaben - ein so extremes Ausma� erreicht hat, dass ein bundesstaatlicher Notstand eingetreten ist.
b) Ein bundesstaatlicher Notstand im Sinne einer nicht ohne fremde Hilfe abzuwehrenden Existenzbedrohung des Landes als verfassungsgerecht handlungsf�higen Tr�gers staatlicher Aufgaben setzt voraus, dass das Land alle ihm verf�gbaren M�glichkeiten der Abhilfe ersch�pft hat, so dass sich eine Bundeshilfe als einzig verbliebener Ausweg darstellt.
Fri, 20 Oct 2006 15:16:19 +0200
Im Rahmen der Wertermittlung f�r die Vollstreckungsabwehrklage (� 767 ZPO) sind Zinsen nur dann als Nebenforderungen im Sinne von � 43 Abs. 1 GKG einzustufen, wenn sie sich aus dem anh�ngigen Teil des - mit der Klage negierten - Hauptanspruchs errechnen.
Dagegen stellen Zinsen, die einen bereits unstreitig beglichenen und daher nicht anh�ngig gewordenen Teil des Hauptanspruchs betreffen, eine Hauptforderung dar und sind daher bei der Berechnung des (Geb�hren-) Streitwerts zu ber�cksichtigen.
Mon, 23 Oct 2006 15:41:02 +0200
1. Art. 104a Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2 GG ist in den F�llen der gemeinschaftsrechtlichen Anlastung eine unmittelbar anwendbare Haftungsgrundlage. Die Haftung ist verschuldensunabh�ngig.
2. Der Bund hat sich in diesen F�llen m�gliche Mitverursachungsbeitr�ge anrechnen zu lassen.
Fri, 20 Oct 2006 15:20:08 +0200
1. Art. 104a Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2 GG ist in den F�llen der gemeinschaftsrechtlichen Anlastung eine unmittelbar anwendbare Haftungsgrundlage. Die Haftung ist verschuldensunabh�ngig.
2. Der Bund hat sich in diesen F�llen m�gliche Mitverursachungsbeitr�ge anrechnen zu lassen.
Fri, 20 Oct 2006 15:19:51 +0200
Ein Beamtenbeisitzer ist nicht von seinem Amt zu entbinden, wenn er nicht (mehr) derjenigen Laufbahngruppe angeh�rt, f�r die er vorgeschlagen und gew�hlt worden ist.
Fri, 27 Oct 2006 15:21:36 +0200
1. Es spricht viel daf�r, auch im Falle einer einheitlichen gemischten Bar- und Sachkapitalerh�hung die Anfechtung des Kapitalerh�hungsbeschlusses gem. � 255 Abs. 2 AktG analog zu gestatten, wenn eine �berbewertung der Sacheinlage geltend gemacht wird, insbesondere dann, wenn der Erwerb der Sacheinlage vom Mehrheitsaktion�r erfolgen soll.
2. Die aktienrechtliche Differenzhaftung erfa�t den vollen Gegenwert der daf�r ausgegebenen Aktien.
3. Ist die Klage gegen einen Kapitalerh�hungsbeschlu�, mit dem die �berbewertung der Sacheinlage ger�gt wird, nicht offensichtlich unbegr�ndet, dann kann dennoch im Freigabeverfahren gem. �� 255 Abs. 3, 246a AktG das Interesse der Gesellschaft an der Eintragung der Kapitalerh�hung in das Handelsregister gegen�ber dem Aufschubinteresse des Kl�gers �berwiegen, wenn der Erfolg der Hauptsacheklage zweifelhaft ist; bei der Abw�gung ist weiterhin zu ber�cksichtigen, ob im Falle einer erfolgreichen Anfechtung die Durchsetzung einer m�glichen Differenzhaftung realistisch ist.
Thu, 26 Oct 2006 15:05:03 +0200
F�r Streitigkeiten zwischen einem Verwaltungsangestellten einer Gemeinde und der Bayerischen Verwaltungsschule wegen des Bestehens der Fachpr�fung II ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten gegeben.
Fri, 27 Oct 2006 15:27:30 +0200
Bei der Festsetzung des Gegenstandswertes f�r ein Beschlussverfahren, in dem um die Zust�ndigkeit einer bereits gebildeten Einigungsstelle zur Aufstellung eines Sozialplans gestritten wird, kann von einem Bruchteil des umstrittenen Sozialplanvolumens ausgegangen werden.
Ein Beschlussverfahren, das die Zust�ndigkeit oder Unzust�ndigkeit einer Einigungsstelle verbindlich feststellt, muss angesichts der weitreichenden Rechtskraftwirkung im Rahmen des � 23 Abs. 3 RVG h�her bewertet werden als ein Einigungsstellenbesetzungsverfahren nach � 98 ArbGG.
Tue, 24 Oct 2006 16:07:48 +0200
Fri, 27 Oct 2006 23:38:52 GMT
1Die auf die Revisionszulassungsgr�nde gem�� � 132 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 VwGO, � 69 BDG gest�tzte Beschwerde ist nicht begr�ndet.
21. Der Beklagte r�gt als Verfahrensmangel gem�� � 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, das Berufungsgericht habe nicht beanstandet, dass die Kl�gerin die Disziplinarklage ausschlie�...
Fri, 01 Sep 2006 14:06:34 +0200
1Die auf � 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gest�tzte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Die grunds�tzliche Bedeutung der Rechtssache kann dem Beschwerdevorbringen nicht entnommen werden.
2Die Zulassung der Revision wegen grunds�tzlicher Bedeutung der Rechtssache setzt voraus, dass eine kl�rungsf�hige und kl�r...
Fri, 01 Sep 2006 14:02:35 +0200
1Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist abzulehnen, weil die Beschwerde wie sich aus den nachfolgenden Ausf�hrungen ergibt keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (� 166 VwGO, � 114 ZPO).
2Die auf eine grunds�tzliche Bedeutung der Rechtssache (� 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) un...
Wed, 23 Aug 2006 11:06:37 +0200
1Die auf eine grunds�tzliche Bedeutung der Rechtssache (� 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und einen Verfahrensmangel (� 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) gest�tzte Beschwerde hat keinen Erfolg. Sie entspricht im Wesentlichen schon nicht den Anforderungen an die Darlegung der geltend gemachten Zulassungsgr�nde.
21. ...
Wed, 23 Aug 2006 11:05:26 +0200
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