Neuigkeiten (11.10.06)
Wed, 11 Oct 2006 00:44:33 GMT
Wed, 11 Oct 2006 00:44:33 GMT
Pressemitteilung 133/06 vom 09.10.2006
Pressemitteilung 132/06 vom 05.10.2006
Pressemitteilung 131/06 vom 05.10.2006
Pressemitteilung 130/06 vom 28.09.2006
Pressemitteilung 129/06 vom 25.09.2006
Tue, 10 Oct 2006 14:41:06 GMT
"Ich soll also Gebühren dafür zahlen, dass ich ein Internet-fähiges Gerät besitze, auch wenn ich gar keinen Internet-Anschluss habe? Tja, dann werde ich mal ganz schnell Kindergeld beantragen. Ich habe zwar noch keine Kinder, aber das Gerät ist vorhanden."
via Basic Thinking “Ich soll also Gebühren dafür zahlen, dass ich ein Internet-fähiges Gerät besitze, auch wenn ich gar keinen Internet-Anschluss habe? Tja, dann werde ich mal ganz schnell Kindergeld beantragen. Ich habe zwar noch keine Kinder, aber das Gerät ist vorhanden.”
via Basic Thinking
Sat, 07 Oct 2006 13:58:23 +0000
Wed, 11 Oct 2006 00:44:33 GMT
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Durchsuchung seiner Wohnung in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ohne vorherige richterliche Genehmigung.
2006-09-28
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betrifft die sofortige Vollziehung einer Verfügung, mit der dem Beschwerdeführer die Vermittlung von Sportwetten untersagt wurde.
2006-09-21
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Überleitung der im staatlichen Alterssicherungssystem der Deutschen Demokratischen Republik erworbenen Ansprüche und Anwartschaften. Konkret geht es um die Dynamisierung des so genannten besitzgeschützten Zahlbetrages.
2006-09-15
Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine Anordnung der Durchsuchung einer Anwaltskanzlei in einem gegen den Beschwerdeführer geführten Ordnungswidrigkeiten-Verfahren.
2006-09-07
Die Beschwerdeführer wenden sich gegen die Durchsuchung ihrer Rechtsanwaltskanzlei.
2006-09-07
Wed, 11 Oct 2006 00:44:34 GMT
Tue, 10 Oct 2006 14:41:07 GMT
Tue, 10 Oct 2006 13:58:11 CEST Uhr - Sebastian schrieb - Fl�chenabweichung Hallo,
ich habe noch eine Frage:
In meinem Wohnvertrag steht drin, das die Wohnung ca. 70qm gro� ist. Nun hatte ich einen Freund da der mit einem Lasermessger�t meine Wohnung vermessen hat. Dabei ist herausgekommen, das die Wohnung nur knapp 45qm gro� ist.
Da ich eine Dachgeschosswohnung habe, haben wir wie folgt gerechnet
Deckenh�he <= 1m = 0% Wohnfl�che
Deckenh�he ...
MfG
Euer LOW-Team
2006-10-10CEST13:58:11+01:00
Tue, 10 Oct 2006 13:52:36 CEST Uhr - Sebastian schrieb - Mietr�ckst�nde mit Kaution verrechnen Guten Tag,
ich habe folgendes Problem. Ich habe mir vor 1 Jahr eine Wohnung genommen. Mein Opa hat f�r mich die Kaution bezhalt.
Nun bin ich aber in Mietr�ckst�nde gekommen.
Ich w�rde nun gerne die R�ckst�nde mit der Kaution verrechnen. Mein Vermieterin w�rde es auch tun, blo� mein Opa droht damit meine Vermieterin zu verklagen, wenn er ihr die Kaution nicht zur�ckbezahlt, ...
MfG
Euer LOW-Team
2006-10-10CEST13:52:36+01:00
Tue, 10 Oct 2006 12:37:55 CEST Uhr - simalexa schrieb - R�ckzahlung Mietminderung Hallo zusammen.
Schon �fter habe ich nun gelesen, dass man bei vorher angezeigten M�ngeln die Miete mindern kann. Nun hab ich aber auch schon gelesen, dass bei Beseitigung des Mangels die einbehaltene Miete nachbezahlt werden muss. Ist das so richtig? Wenn ich z. B. zugige Fenster habe und die Miete mindere, der Mangel danach beseitigt wurde, muss ich dann hier die einbehaltene ...
MfG
Euer LOW-Team
2006-10-10CEST12:37:55+01:00
Tue, 10 Oct 2006 09:28:22 CEST Uhr - Bimsinger69 schrieb - Sonderk�ndigungsrecht?!? Hallo,
ich wohne mit meiner Familie in einem Zwei-Familienhaus, in dem der Vermieter auch selbst wohnt. Ich im Untergescho�, er im Erdgescho�.
Seit l�ngerer Zeit habe ich nun Probleme mit meinem Vermieter, der mir jetzt die Wohnung k�ndigen will. Gut, ich habe mich nicht immer einwandfrei verhalten. Z. Bsp. hatte ich ihm bei meinem Einzug versprochen, nicht in der Wohnung, son ...
MfG
Euer LOW-Team
2006-10-10CEST09:28:22+01:00
Mon, 09 Oct 2006 15:32:22 CEST Uhr - bacardi1x schrieb - Zu hohe Luftfeuchtigkeit Hi ho
heute komm ich ganz k.o von der Arbeit wieder konnte mich kaum ausziehen da nerven meine Mieter schon wieder , das angeblich in ihren R�umen zu hohe Luftfeuchtigkeit herscht angeblich von 60 % und ob es feuchtigkeitsproblleme gibt , seid dem die hier eingezogen sind sind die nur am meckern ich hab alles neu renovieren lassen sogar nen teil konnte die selber aussuchen w ...
MfG
Euer LOW-Team
2006-10-09CEST15:32:22+01:00
Wed, 11 Oct 2006 00:44:34 GMT
Wed, 11 Oct 2006 00:44:34 GMT
2004-07-02: Newsletter - 6/2004
2004-07-02
2004-06-30: Aktion gegen das Rauchen
2004-06-30
2004-05-28: Schutz personenbezogener Daten
2004-05-28
Wed, 11 Oct 2006 00:44:34 GMT
LAWgical wird im Laufe des Tages auf ein neues System umgestellt. Es kann daher vor�bergehend zu kurzfristigen St�rungen kommen.
Die neuen Seiten werden aber nach wie vor unter der gewohnten URL http://lawgical.jura.uni-sb.de erreichbar sein. (W�hrend der Umstellungsphase k�nnen Sie die neue Version bereits �ber diesen Link aufrufen.)
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Die bisherigen Beitr�ge sind weiterhin �ber die Seite http://lawgical.jura.uni-sb.de/index-old.html zug�nglich. Die Kommentarfunktion steht jedoch nicht mehr zur Verf�gung.
Wir hoffen, Sie auch als Leser im neuen LAWgical begr��en zu k�nnen.
Ihr LAWgical-Team
2006-08-24T13:25:41+01:00
Wir hatten gestern �ber eine Entscheidung einer allg�uer Jugendrichterin berichtet, die zwei 14j�hrige Jugendliche zur Leistung gemeinn�tziger Arbeit und dem Schreiben eines Aufsatzes "verurteilt" hat. In diesem Zusammenhang werden zwei Fragen immer wieder gestellt: Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgte die Verurteilung und wo ist das Schreiben eines Aufsatzes als Strafe vorgesehen?
Diesen Fragen m�chte ich nachfolgend etwas genauer nachgehen.
2006-08-24T10:37:50+01:00
Auf wortwolken.de lassen sich die "am besten passenden, verwandten Artikel" zu Wikipedia-Beitr�gen in sog. Wortwolken anzeigen. Hier ein Beispiel: http://wortwolken.de/Ju/JuraWiki.html.
Das gleiche gibt es dann unter wortwolke.de (also ohne n) auch f�r einige sonstige Internetseiten.
Leider fehlt eine Erkl�rung, wie die W�rter ermittelt werden und wozu das ganze gut ist.
2006-08-23T13:01:38+01:00
Damit hatten die zwei 14j�hrigen Sch�ler aus dem Allg�u sicher nicht gerechnet: F�r das Herunterladen von Porno- und Gewaltvideos auf ihr Handy wurden sie laut dpa von der Jugendrichterin am Amtsgericht in Sonthofen zu gemeinn�tziger Arbeit verurteilt. Dar�ber hinaus sollen sie einen Aufsatz �ber ihr Motiv schreiben, so der Bericht weiter. Die Handys seien eingezogen worden.
2006-08-23T08:55:33+01:00
Das saarl�ndische Umweltministerium l�sst derzeit in den W�ldern rund 330 Tafeln, die ein wei�es Kreuz auf gr�nem Grund zeigen und mit einer fortlaufenden Nummer sowie der Rufnummer der Rettungsleitstelle versehen sind, aufstellen. Damit soll gew�hrleistet werden, dass bei Unf�llen im Wald Rettungskr�fte nach einer Unfallmeldung �ber Mobiltelefon schnell den Ungl�cksort erreichen, was wegen ungenauer Ortsangaben der Anrufer in der Vergangenheit nicht immer der Fall gewesen sei. Einzigartig ist im Saarland, dass die Rettungspunkte auch �ber die g�ngigen Navigationssysteme angefahren werden k�nnen.
2006-08-22T16:39:31+01:00
Wed, 11 Oct 2006 00:44:34 GMT
Die internationale Handelskammer ICC, die branchenübergreifende Vertretung der Weltwirtschaft, hat ...
2006-10-06 12:00:00
Die zentrale Vergabestelle von Internet-Namen und -Adressen ICANN hat eine neue Vereinbarung mit ...
2006-10-05 12:00:00
In einer Anhörung vor dem Europäischen Parlament hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter ...
2006-10-05 12:00:00
Die World Intellectual Property Organisation (WIPO) ist eine Teilorganisation mit dem Ziel, ...
2006-10-06 12:00:00
Wed, 11 Oct 2006 00:44:41 GMT
Die Justizminister der EU-Mitgliedstaaten haben heute in
Luxemburg einen Rahmenbeschluss zur gegenseitigen Anerkennung von
Einziehungsentscheidungen angenommen. „Dieser
Rahmenbeschluss baut einige Verfahrensh�rden bei der europ�ischen
Zusammenarbeit in strafrechtlichen Fragen ab. Die Absch�pfung von
Ertr�gen aus Straftaten wird k�nftig grenz�berschreitend
erheblich vereinfacht“, sagte Bundesjustizministerin
Brigitte Zypries.
Nach deutschem Strafrecht k�nnen Gegenst�nde, die zur Begehung
einer vors�tzlichen Straftat gebraucht wurden, eingezogen werden.
Auch kann der Verfall von Verm�genswerten angeordnet werden, die
durch Straftaten erlangt wurden – beispielsweise gehen
Gewinne aus Drogenverk�ufen dann an den Staat. Vergleichbare
Regeln gibt es auch in den nationalen Rechtsordnungen der anderen
EU-Mitgliedsstaaten. Hat der T�ter das Geld allerdings bereits
ins Ausland geschafft, konnte eine solche gerichtliche Anordnung
bisher nur mit erheblichem b�rokratischem Aufwand vollstreckt
werden.
Die Vollstreckung von rechtskr�ftigen ausl�ndischen Einziehungs-
und Verfallsentscheidungen war bislang schwierig, weil die
jeweiligen nationalen Vorschriften erheblich voneinander
abwichen. Zudem forderten die Einzelstaaten f�r eine
Vollstreckung die sogenannte beiderseitige Strafbarkeit, das
hei�t, die zugrunde liegende Tat musste auch im
Vollstreckungsstaat unter Strafe gestellt sein.
Mit dem Rahmenbeschluss werden k�nftig – �hnlich wie beim
Europ�ischen Haftbefehl – rechtskr�ftige Einziehungs- und
Verfallsentscheidungen, die in einem Mitgliedstaat der
Europ�ischen Union ergangen sind, grunds�tzlich in einem anderen
Mitgliedstaat anerkannt und vollstreckt. Die Vollstreckung kann
nur in Ausnahmef�llen verweigert werden, beispielsweise wenn der
Betroffene wegen derselben Tat bereits in einem anderen Staat
verurteilt wurde oder die gerichtliche Entscheidung in seiner
Abwesenheit erging.
Fri, 06 Oct 2006 12:51:53 +0200
Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz �ber elektronische
Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das
Unternehmensregister (EHUG) beschlossen. „Das EHUG f�hrt zu
einer grundlegenden Modernisierung des Umgangs mit
ver�ffentlichungspflichtigen Unternehmensdaten. Wir senken die
Informationskosten, bauen B�rokratie ab, beschleunigen Abl�ufe
und Existenzgr�ndungen und geben damit der deutschen Wirtschaft
einen wichtigen Innovationsschub“, sagte
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Zu den �nderungen im Einzelnen:
1. Elektronisches Handels-, Genossenschafts- und
Partnerschaftsregister
Sp�testens bis zum 1. Januar 2007 werden Handels-,
Genossenschafts- und Partnerschaftsregister auf den
elektronischen Betrieb umgestellt. Zust�ndig f�r die F�hrung der
Register bleiben die Amtsgerichte. Um die Verwaltung der Register
zu beschleunigen, k�nnen Unterlagen in Zukunft nur noch
elektronisch eingereicht werden. Die Bundesl�nder k�nnen
allerdings �bergangsfristen vorsehen, nach denen die Unterlagen
bis sp�testens Ende 2009 auch noch in Papierform eingereicht
werden k�nnen. Aus Gr�nden der Rechtssicherheit bleibt f�r die
Anmeldungen zur Eintragung eine �ffentliche Beglaubigung
erforderlich. Zur Beschleunigung der Eintragung ist unter anderem
vorgesehen, dass �ber den Antrag grunds�tzlich
„unverz�glich“ zu entscheiden ist.
Weil die Register elektronisch gef�hrt werden, werden
Handelsregistereintragungen k�nftig auch elektronisch bekannt
gemacht ─ eine preiswerte und f�r jeden Interessenten aus
dem In- und Ausland in gleicher Weise leicht zug�ngliche Form.
F�r einen �bergangszeitraum bis Ende 2008 wird die Bekanntmachung
zus�tzlich noch in einer Tageszeitung erfolgen.
Beispiel aus der Praxis:
Der Unternehmer U m�chte eine GmbH gr�nden. Um die erforderliche
Handelsregisteranmeldung zu veranlassen, geht er zum Notar N.
Liegen die Anmeldung und die notwendigen Unterlagen nur in
Papierform vor, �bertr�gt N die Dokumente zun�chst in ein
elektronisches Format. Anschlie�end nimmt er die erforderlichen
elektronischen Beglaubigungen vor und �bermittelt die Dokumente
�ber das elektronische Gerichtspostfach elektronisch an das
zust�ndige Registergericht R, wo sie direkt nach Eingang
bearbeitet werden k�nnen. Nach Pr�fung der Anmeldung tr�gt R die
GmbH in das elektronische Handelsregister ein. Mit der Eintragung
wird zugleich die elektronische Bekanntmachung ausgel�st. Die
Daten sind f�r jedermann online einsehbar – etwa �ber
www.unternehmensregister.de.
2. Offenlegung der Jahresabschl�sse
Um die Ver�ffentlichung der Jahresabschl�sse zu
erleichtern, werden f�r ihre zentrale Entgegennahme, Speicherung
und Ver�ffentlichung nicht mehr die Amtsgerichte, sondern der
elektronische Bundesanzeiger zust�ndig sein. Damit werden die
Gerichte von justizfernem Verwaltungsaufwand entlastet und der
elektronische Bundesanzeiger zu einem zentralen
Ver�ffentlichungsorgan f�r wirtschaftsrechtliche Bekanntmachungen
ausgebaut.
3. Elektronisches Unternehmensregister –
www.unternehmensregister.de
Ab dem 1. Januar 2007 k�nnen unter www.unternehmensregister.de�wesentliche
publikationspflichtige Daten eines Unternehmens online abgerufen
werden. Damit gibt es eine zentrale Internetadresse, �ber die
alle wesentlichen Unternehmensdaten, deren Offenlegung von der
Rechtsordnung vorgesehen ist, online bereit stehen („one
stop shopping“). Der Rechts- und Wirtschaftsverkehr wird
k�nftig nicht mehr verschiedene Informationsquellen bem�hen
m�ssen, um die wesentlichen publizit�tspflichtigen Angaben �ber
ein Unternehmen zu erhalten.
Das EHUG setzt die Richtlinie 2003/58/EG zur �nderung der 1.
gesellschaftsrechtlichen Richtlinie, Teile der
EU-Transparenzrichtlinie 2004/109/EG sowie Beschl�sse der
Regierungskommission Corporate Governance um. Es ist ferner ein
Beitrag zum „small-company-act“ zur Entlastung von
Mittelstand und Existenzgr�ndern.
Thu, 28 Sep 2006 23:03:32 +0200
Die Bundesregierung hat heute den Bericht von
Bundesjustizministerin Zypries und Bundesinnenminister Dr.
Sch�uble �ber Ma�nahmen zur akustischen Wohnraum�berwachung f�r
das Jahr 2005 zur Kenntnis genommen. Nach Art. 13 Abs. 6 des
Grundgesetzes wird dieser Bericht j�hrlich gegen�ber dem
Deutschen Bundestag erstattet.
Im letzten Jahr ist in der Bundesrepublik Deutschland in sieben
(von j�hrlich knapp f�nf Millionen) Ermittlungsverfahren die
akustische �berwachung von Wohnr�umen angeordnet und in sechs
F�llen auch durchgef�hrt worden. Zum Vergleich: Im Jahre 2004
wurde die Wohnraum�berwachung noch in insgesamt elf Verfahren
durchgef�hrt, in 2003 in 37 Verfahren, 2002 in 31 Verfahren.
„Die Zahlen f�r 2005 belegen, dass die akustische
Wohnraum�berwachung noch zur�ckhaltender als bisher eingesetzt
wird. Dies beruht nicht zuletzt auf dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts vom 3. M�rz 2004 sowie dem zum 1. Juli
2005 in Kraft getretenen Gesetz zur Umsetzung des vorgenannten
Urteils“, erl�uterte Bundesjustizministerin Brigitte
Zypries. Das Verfassungsgericht hatte Vorkehrungen zum Schutz des
Kernbereichs privater Lebensgestaltung gefordert.
�berwacht wurden im Jahr 2005 insgesamt sechs Objekte, darunter
drei Privatwohnungen. In vier dieser F�lle bestand ein Bezug zur
organisierten Kriminalit�t. Mit der akustischen
Wohnraum�berwachung wurden in diesen Verfahren Ergebnisse
erzielt, die jeweils f�r das Verfahren von Relevanz waren.
Wed, 27 Sep 2006 15:43:54 +0200
Die Bundesl�nder Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hessen,
Niedersachsen und Th�ringen haben heute im Bundesrat den Entwurf
eines Gesetzes zur Effektivierung des Strafverfahrens vorgelegt.
„Bei den Vorschl�gen der L�nder handelt es sich um alte,
lediglich neu verpackte Vorschl�ge zur Justizentlastung. Solange
die L�nder mit der Effektivierung des Strafverfahrens nur Geld in
der Justiz einsparen wollen, ist das Projekt zum Scheitern
verurteilt“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
„Effektiver Rechtsschutz f�r B�rgerinnen und B�rger muss
das oberste Gebot aller Reform�berlegungen sein. Ver�nderungen in
diesem Bereich m�ssen sich immer an dem Gebot der
Rechtsstaatlichkeit messen lassen. Das gilt im besonderen Ma� bei
Grundrechtseinschr�nkungen im Straf- oder Strafverfahrensrecht.
Deshalb lehne ich die Pl�ne der f�nf Bundesl�nder ab.“
Bei Urteilen, die Geldstrafen von bis zu 15 Tagess�tzen
vorsehen, kann das Berufungsgericht nach geltendem Recht die
Annahme der Berufung ablehnen. Diese Grenze will der
L�nderentwurf auf 60 Tagess�tze anheben. Damit w�rde der
Rechtschutz gegen mehr als zwei Drittel aller auf Geldstrafen
gerichteten Urteile - sprich etwa 80 % aller nach allgemeinem
Strafrecht ergangenen Urteile - massiv beschnitten.
Die vorgesehene Erweiterung des Strafbefehlsverfahrens und
des beschleunigten Verfahrens auf eine Strafandrohung von 2
Jahren (geltendes Recht: 1 Jahr) erscheint rechtsstaatlich
bedenklich. Die Besonderheiten und Beschr�nkungen dieser
Verfahrensarten sind auf F�lle der kleineren Kriminalit�t
zugeschnitten, passen aber nicht f�r eine bis zu zweij�hrige
Freiheitsstrafe, die in Bereiche der mittleren Kriminalit�t
hineinreicht. Besonders zweifelhaft erscheint, wie in diesen
Verfahrensarten bei einer zweij�hrigen Freiheitsstrafe, die nur
ausnahmsweise zur Bew�hrung ausgesetzt werden darf, die
notwendige Erforschung von Pers�nlichkeit und Tat betrieben
werden soll.
Fri, 22 Sep 2006 14:00:29 +0200
Wed, 11 Oct 2006 00:44:44 GMT
CK - Washington. The owner of JurBlog announced on October 7, 2006 the suspension of his legal blog for fear of attacks by Islamic militants. He observed that the action may increase visits to his site. He blamed the statutory requirement of ownership identification for commercial websites and its uncertain application to blogs for endangering his ability to express himself. The article reads somewhat like a satirical piece. German American Law Journal :: Washington USA
EE - Washington. After posting the German Civil Code in English on September 6, 2006
the Department of Justice in Berlin has withdrawn the translation from their website. A notification on the department's website cites flaws in the translation as the reason for its removal.
A number of blogs have commented on the difficulty in translating the German Code due to the style and nature of the language used, as well as the inherent difficulty of translating a piece of law, whose meaning is open to interpretation even in its original language.
Whether or not pulling the translation,
however flawed, was a good idea is up for debate. Clearly, the German government must use caution when releasing an official translation, as such a translation presumably holds the same weight of law as the original code. However, making the translation available, even with flaws, provides an important and useful starting point for non-German speakers to navigate the German code. German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington. The federal government enacted legislation to retain seized illicit gains of criminals. Currently, German criminal law provides that victims may claim such gains but if they fail to, the seized assets will eventually return to criminals, unless other asset forfeiture rules apply.
The bill announced by the Berlin Attorney General would entitle the state to retain the seized assets in the event that victims do not step forward.
The enhanced forfeiture rules would also provide victims with a priority claim to such assets, thus disadvantaging other creditors.
The diet, Bundestag, approved the bill on June 29, 2006, and the second chamber, Bundesrat, consented in its 825th session on September 22, 2006. The statute, entitled Gesetz zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten is set to enter into force in 2007. German American Law Journal :: Washington USA
Wed, 11 Oct 2006 00:44:44 GMT
Pressemitteilung vom 10.10.2006
2006-10-10
Pressemitteilung vom 10.10.2006
2006-10-10
Pressemitteilung vom 10.10.2006
2006-10-10
Pressemitteilung vom 05.10.2006
2006-10-05
Pressemitteilung vom 01.10.2006
2006-10-01
Wed, 11 Oct 2006 00:44:45 GMT
Wiesbaden (ots) - F�r das Jahr 2005 wurden von den
Landespolizeidienststellen und dem BKA 14.689 Korruptionsstraftaten
und damit 93 % mehr als im Vorjahr registriert.
Daneben wurden 1.649 Ermittlungsverfahren gemeldet. Gegen�ber dem
Vorjahr ...
Tue, 10 Oct 2006 14:50:00 B
Wiesbaden (ots) - Von Oktober 2006 bis Januar 2007 f�hrt das
Bundeskriminalamt (BKA) im Auftrag des Bundesministeriums des Innern
im Mainzer Hauptbahnhof das Biometrieprojekt "Foto-Fahndung" durch.
Der Schwerpunkt des Forschungsprojektes ...
Thu, 05 Oct 2006 11:35:00 B
Wiesbaden (ots) - Ermittlungen des Bundeskriminalamtes (BKA)
f�hrten in Zusammenarbeit mit der belgischen Polizei in diesem Monat
zur Sicherstellung von insgesamt ca. 5 Tonnen Haschisch.
Nachdem es bereits am 04.09.06 zur Sicherstellung von ...
Tue, 26 Sep 2006 10:56:00 B
Wiesbaden (ots) - Am heutigen Vormittag wurden insgesamt zehn
Wohnungen und Firmenr�ume in einem von der Staatsanwaltschaft Bonn
gef�hrten Ermittlungsverfahren, das sich gegen Personen aus dem
Radrennsport richtet, durchsucht. Sowohl im In- ...
Wed, 13 Sep 2006 15:31:00 B
Wed, 11 Oct 2006 00:44:45 GMT
Dem Gerichtshof der Europ�ischen Gemeinschaften werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
1. Lassen sich Artikel 4 Abs. 1 und Artikel 5 (1) der Richtlinie 85/577/EWG dahin gehend auslegen, dass der nationale Gesetzgeber nicht daran gehindert ist, das nach Artikel 5 der Richtlinie einger�umte Recht, zur�ckzutreten, trotz fehlerhafter Belehrung des Verbrauchers dadurch zeitlich zu begrenzen, dass es einen Monat nach beiderseits vollst�ndiger Erbringung der Leistungen aus dem Vertrag erlischt?
Falls der Gerichtshof die erste Vorlagefrage verneint:
2. Ist die Richtlinie 85/577/EWG dahin gehend auszulegen, dass das Recht, zur�ckzutreten, vom Verbraucher - insb. nach Abwicklung des Vertrags - nicht verwirkt werden kann, wenn er nicht nach Artikel 4 Abs. 1 der Richtlinie belehrt wurde?
Thu, 05 Oct 2006 15:28:35 +0200
Bei Besitz von Bet�ubungsmitteln in geringf�gigen Mengen kommt trotz einschl�giger Vorstrafen und laufender Bew�hrung die Verh�ngung einer kurzen Freiheitsstrafe gem�� � 47 Abs. 1 StGB nur in ganz besonders gelagerten Ausnahmef�llen in Betracht.
Fri, 06 Oct 2006 15:40:44 +0200
1. Konkurriert ein Anspruch auf Aufstockungsunterhalt nach langj�hriger Ehe (mehr als 23 Jahre) mit dem Anspruch des kinderbetreuenden Ehegatten in einer neuen Ehe, ist es zur Vermeidung eines verfassungswidrigen Ergebnisses geboten, � 1582 Abs. 1 BGB in der Weise auszulegen, dass es sich um keine Ehe von "langer Dauer" handelt und beide Anspr�che gleichrangig sind. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Aufstockungsunterhalt lediglich dazu dient, dem geschiedenen Ehegatten einen die eigene, eheunabh�ngige Lebensstellung �bersteigenden Lebensstandard zu sichern.
2. Alle nach der Ehescheidung entstandenen gleichrangigen Anspr�che wirken sich beim nachehelichen Unterhalt bedarfsmindernd aus.
Thu, 05 Oct 2006 15:26:59 +0200
a) Das Insolvenzgericht und nicht das Vollstreckungsgericht ist funktionell zust�ndig, um �ber eine auf Massearmut gest�tzte Erinnerung des Insolvenzverwalters gegen den Erlass eines Pf�ndungs- und �berweisungsbeschlusses zu entscheiden, durch den ein Kostengl�ubiger in die Insolvenzmasse vollstreckt.
b) Das Vollstreckungsverbot des � 210 InsO gilt entsprechend, wenn ein Kostengl�ubiger nach Eintritt der Massearmut in die Insolvenzmasse vollstreckt.
Mon, 09 Oct 2006 14:39:41 +0200
Der P�chter einer landwirtschaftlichen Fl�che ist bei Beendigung des Pachtverh�ltnisses ohne eine abweichende Vereinbarung nicht zu einer (unentgeltlichen) �bertragung von Betriebspr�mien-Zahlungsanspr�chen auf den Verp�chter oder von diesem benannte Nachfolgep�chter verpflichtet.
Thu, 05 Oct 2006 15:26:11 +0200
1. Der Betreiber einer Online-Handelsplattform, der als St�rer f�r Urheberrechtsverletzungen von Anbietern haftet, kann ab Eintritt der St�rerhaftung nach � 101a UrhG auskunftspflichtig sein.
2. � 101a UrhG ist eine andere Rechtsvorschrift im Sinne des � 3 Abs. 2 TDDSG.
Tue, 26 Sep 2006 15:30:09 +0200
Die vom Gesetzgeber auf die Vollendung des 68. Lebensjahres festgesetzte Altersgrenze f�r gew�hlte Kommunalbeamte auf Zeit (� 183 Abs. 2 Satz 2 LBG) begegnet nach derzeitigem Erkenntnisstand keinen verfassungs- oder europarechtlichen Bedenken. Der Erlass einer einstweiligen Anordnung zugunsten eines aufgrund Erreichens der Altersgrenze vor Ablauf der Wahlperiode aus dem Amt scheidenden Amtsinhabers (hier: Oberb�rgermeister) scheidet daher aus.
Thu, 28 Sep 2006 14:46:01 +0200
Der Aufwendungsersatzanspruch f�r die Herstellung eines im �ffentlichen Verkehrsraum verlegten Abwasseranschlusskanals entsteht mit dessen Fertigstellung.
In tats�chlicher Hinsicht ist der Anschlusskanal fertiggestellt, wenn er mit der auf dem Grundst�ck vorhandenen Entw�sserungsleitung funktionsbereit verbunden ist.
Die "Fertigstellung" ist zus�tzlich von der dauerhaften rechtlichen Sicherung der M�glichkeit, Abwasser mittels des Anschlusskanals abzuleiten, abh�ngig. Dies setzt eine zumindest konkludente Widmung des Anschlusskanals voraus.
Thu, 28 Sep 2006 14:43:48 +0200
Wird die Festsetzung des Kindergeldes r�ckwirkend ge�ndert, ist der kindergeldberechtigte Elternteil verpflichtet, unter Verwendung des Anhangs 14 zur DA-FamEStG die Weiterleitung an ihn zu best�tigen, soweit das Kindergeld von dem fr�her berechtigten Elternteil wirtschaftlich in einer Weise verwendet worden ist, die einer Auszahlung an ihn gleichkommt.
Eine dem �bereinstimmenden Willen der Eltern entsprechende Verwendung des Kindergeldes steht einer Auszahlung an den kindergeldberechtigten Elternteil gleich. Auf eine pers�nliche Auszahlung an diesen kommt es nicht an.
Wed, 27 Sep 2006 15:18:39 +0200
1. Die Mitteilung vom Ausgang eines beamtenrechtlichen Auswahlverfahrens an den unterlegenen Bewerber (sog. Negativmitteilung) bedarf keiner Begr�ndung. Im Hinblick auf die Offenlegung der beabsichtigten Ernennung des Mitbewerbers fehlt ihr der Regelungscharakter. In Bezug auf die gleichzeitige Ablehnung der Bewerbung des unterlegenen Beamten liegt zwar ein Verwaltungsakt vor. Dem Begr�ndungserfordernis nach � 39 VwVfG ist aber Gen�ge getan, wenn nach st�ndiger Verwaltungspraxis bekannt und gew�hrleistet ist, dass dem abgelehnten Bewerber die Gr�nde f�r die getroffene Auswahlentscheidung durch Ausk�nfte und/oder Einsichtnahme in den Besetzungsvorgang bekannt gemacht werden.
2. Der Dienstherr verst��t nicht gegen das Gebot der Bestenauslese, wenn er bei der Besetzung einer Schulleiterstelle einem Bewerber den Vorzug gibt, der im Vergleich zu anderen Mitbewerbern die bessere Gew�hr f�r die Umsetzung seiner schulpolitischen Grundsatzentscheidungen bietet (hier: Programm der Landesregierung zur "ganzheitlichen Qualit�tssicherung" an Schulen in Rheinland-Pfalz).
Thu, 28 Sep 2006 14:45:15 +0200
Wed, 11 Oct 2006 00:44:50 GMT
1Die auf die Revisionszulassungsgr�nde gem�� � 132 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 VwGO, � 69 BDG gest�tzte Beschwerde ist nicht begr�ndet.
21. Der Beklagte r�gt als Verfahrensmangel gem�� � 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, das Berufungsgericht habe nicht beanstandet, dass die Kl�gerin die Disziplinarklage ausschlie�...
Fri, 01 Sep 2006 14:06:34 +0200
1Die auf � 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gest�tzte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Die grunds�tzliche Bedeutung der Rechtssache kann dem Beschwerdevorbringen nicht entnommen werden.
2Die Zulassung der Revision wegen grunds�tzlicher Bedeutung der Rechtssache setzt voraus, dass eine kl�rungsf�hige und kl�r...
Fri, 01 Sep 2006 14:02:35 +0200
1Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist abzulehnen, weil die Beschwerde wie sich aus den nachfolgenden Ausf�hrungen ergibt keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (� 166 VwGO, � 114 ZPO).
2Die auf eine grunds�tzliche Bedeutung der Rechtssache (� 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) un...
Wed, 23 Aug 2006 11:06:37 +0200
1Die auf eine grunds�tzliche Bedeutung der Rechtssache (� 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und einen Verfahrensmangel (� 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) gest�tzte Beschwerde hat keinen Erfolg. Sie entspricht im Wesentlichen schon nicht den Anforderungen an die Darlegung der geltend gemachten Zulassungsgr�nde.
21. ...
Wed, 23 Aug 2006 11:05:26 +0200
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