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Neuigkeiten (11.01.06)

Wed, 11 Jan 2006 02:19:54 GMT
Wed, 11 Jan 2006 02:19:54 GMT
Wed, 11 Jan 2006 02:19:54 GMT
Einen Tag verspätet, aber deshalb nicht weniger ernst gemeint: Wir wünschen allen Lesern und Autoren der JuraBlogs ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr!

Einen Tag verspätet, aber deshalb nicht weniger ernst gemeint: Wir wünschen allen Lesern und Autoren der JuraBlogs ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr!

Mon, 02 Jan 2006 11:23:19 +0000
Wed, 11 Jan 2006 02:19:55 GMT
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Anordnung und Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft.
2005-12-29T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen ��10 Abs. 2 und ��12 des Landesjustizkostengesetzes Baden-W�rttemberg (LJKG) in der durch das Gesetz zur �nderung des Landesjustizkostengesetzes und des Landesgesetzes �ber die freiwillige Gerichtsbarkeit vom 28.�Juli 2005 (GBl S. 580) ab dem 1. Januar 2006 geltenden Fassung.
2005-12-23T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Grundrechtskonformit�t eines gegen den Beschwerdef�hrer verh�ngten vorl�ufigen Berufsverbots nach ��132 a StPO.
2005-12-15T00:00:00+01:00
Die Beschwerdef�hrerin wendet sich mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen freiheitsentziehende Ma�nahmen im Zusammenhang mit einer Sitzblockade.
2005-12-13T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage aufenthaltsrechtlicher Schutzwirkungen aus Art.�6 GG zugunsten des umgangsberechtigten Vaters eines deutschen Kindes.
2005-12-08T00:00:00+01:00
Wed, 11 Jan 2006 02:19:56 GMT
Tue, 10 Jan 2006 16:26:19 CET Uhr - top-sicret schrieb - Mieter zahlt keine Kaution und ist im Mietr�ckstand
Hallo, seit einiger Zeit plage ich mich mit meinem Mieter der die Kaution noch nicht bezahlt hat und auch mit der Miete einen Monat im R�ckstand ist. Ja ich wei�, man soll die Mieter erst nach der �bergabe der Kaution einziehen lassen. Jetzt bin ich auch schlauer. Der Mieter hat die Kaution, welche zwei Monatsmieten betr�gt und die letzte Monatsmiete nicht �berwiesen, obwohl ...

MfG Euer LOW-Team
2006-01-10CET16:26:19+01:00
Tue, 10 Jan 2006 13:30:53 CET Uhr - tooltime schrieb - Sch�den bei Wohnungs�bergabe
Meine Mieter haben Ihre Wohnung im Dezember fristgem�� zum 31.03.06 gek�ndigt. Daraufhin haben wir sofort eine Besichtigung der Wohnung vereinbart um im vornherein �ber m�gliche Sch�den und deren Beseitigung zu sprechen. Zwei Sch�den liegen mir dabei etwas schwer im Magen. Der eine ist ein 30 cm langer Kratzer in einem T�rrahmen und der andere ist ein 2x3 cm gro�er Ausbruch im ...

MfG Euer LOW-Team
2006-01-10CET13:30:53+01:00
Fri, 06 Jan 2006 15:58:21 CET Uhr - Hausverwalter schrieb - Hausverbot
Hallo! Ich verwalte ein Wohn/Gesch�fsthaus mit 4 Parteien. Seid einiger Zeit habe ich mit einem der L�den im Haus �rger. Nun hat sich sich der Ehemann einer Mieterin eingemischt . Kann ich im verbieten das Haus und den Laden seiner Frau zu betreten. Um in den Laden zu kommen mu� er auch durch einen kleinen Vorflur im Haus. Wie gesagt Mieter des Ladenlokals ist die Ehefrau nich ...

MfG Euer LOW-Team
2006-01-06CET15:58:21+01:00
Fri, 06 Jan 2006 14:55:48 CET Uhr - GESO schrieb - Mieter sind eingezogen vor Mietbeginn.
Hallo, ich brauche dringend Hilfe einen Mieter wieder schnellstm�glich zum Auszug zu bewegen. Der Mieter hat einen Mietvertrag bei mir abgeschlossen zum 01.02.06. Dann wollte er jedoch vorher in die Wohnung um eine kleine Umbauma�nahme im Badezimmer durchzuf�hren. Zwischen den Jahren hatt er mich dann gebeten, dass er doch schon fr�her in die Wohnung einziehen d�rfte, ab dem 01 ...

MfG Euer LOW-Team
2006-01-06CET14:55:48+01:00
Tue, 03 Jan 2006 20:10:41 CET Uhr - Unterfranke schrieb - Schimmel am, um das Fenster herum, was tun?
Hallo! Habe mal eine akute Frage, denn bei uns ist am Fenster (Einfachverglast) und um das Fenster direkt auf dem Mauerwerk Schimmel. Meine Frau hatte jetzt den Schimmel einfach weggewicht vom Fensterbrett, dabei aber wohl den Schimmel in die Fugen unterm Fenster reingedr�ckt. Die Fenster wurden behandelt vor gut 3 Jahren, die Wand mit Anti-Schimmel-Farbe gestrichen, trotzdem ...

MfG Euer LOW-Team
2006-01-03CET20:10:41+01:00
Wed, 11 Jan 2006 02:19:56 GMT
Nach dem Urteil des BAG vom 01.12.2004 (BGH NJW 2005, 382) f�hrt ein zun�chst nur m�ndlich geschlossener und damit formnichtiger Vertrag auch bei nachtr�glich schriftlicher Fixierung nicht dazu, dass die Befristung r�ckwirkend wirksam wird. Gem�� � ...
Wed, 11 Jan 2006 02:19:57 GMT
2004-07-02: Newsletter - 6/2004
2004-07-02
2004-06-30: Aktion gegen das Rauchen
2004-06-30
2004-05-28: Schutz personenbezogener Daten
2004-05-28
Wed, 11 Jan 2006 02:19:57 GMT

Das ist und bleibt das sch�ne am Wiki: Es entwickelt sich weiter, auch wenn sich einzelne mal eine Auszeit nehmen. Im JuraWiki gab es auch �ber die Feiertage und im Neuen Jahr zahlreichen �nderungen.

Und auch "unter der Haube" hat sich wieder was getan, denn die aktuelle Version 1.5.0 der WikiEngine MoinMoin ist jetzt im JuraWiki aktiv. Mein Dank gilt den zahlreichen Entwicklern, die uns dieses sch�ne St�ck Software geschenkt haben. Jetzt lassen sich Seiten �hnlich einfach editieren wie mit g�ngigen Textverarbeitungsprogrammen. Ausprobieren!

Julia Wehrendt aus Braunschweig hat sich an dem MalWettbewerb beteiligt und seit heute ziert ihre Zeichnung die StartSeite des JuraWiki. Vielen Dank!

2006-01-09T22:30:45+01:00

Wer in diesen Tagen in der aktuellen Ausgabe der Mitgliederzeitschrift eines gro�en Automobilclubs bl�ttert, findet dort einen Artikel "Top, der Handel gilt". Dort erf�hrt man, dass viele ratsuchende Mitglieder sich an die Juristen in der M�nchener Zentrale des Clubs wenden, nachdem sie die Unterschrift unter einen Vertrag reut. Ob sie in diesen F�llen dort aber gut beraten werden, darf nach diesem Beitrag im Clubmagazin bezweifelt werden. Denn dort steht zu lesen, dass bei Kaufvertr�gen im Internet ein zweiw�chiges Widerrufs- und R�ckgaberecht besteht, dies aber grunds�tzlich nicht f�r Waren gelte, die im Internert z.B. bei eBay ersteigert w�rden. Dort hei�e es "gekauft wie geklickt".

Das grundlegende Urteil des BGH (VIII ZR 375/03 vom 3.11.2004) scheint in der Vereinszentrale noch nicht angekommen zu sein. Hiernach w�re zu differenzieren, ob es sich um eine "echte" Versteigerung im Sinne von � 156 BGB oder eine Zeitablaufauktion handelt und im letzteren Falle weiter danach, ob Einlieferer der Ware ein Unternehmer ist oder nicht. Denn Unternehmer, die Waren in Wege der Zeitablaufauktion an einen Verbraucher gegen H�chstgebot verkaufen(!), haben das gesetzliche 14t�gige Widerrufsrecht gem. �� 312d Abs. 1, Satz 1, 355 BGB ihres Kunden nicht nur hinzunehmen, sondern auch auf das Bestehen eines solchen hinzuweisen, oder sie k�nnen dem Kunden ein R�ckgaberecht gem. �� 312d Abs. 1, Satz 2, 356 BGB einr�umen, auf das ebenfalls besonders hinzuweisen w�re. Damit ist das Beispiel eBay denkbar schlecht gew�hlt, denn hier handelt es sich um Zeitablaufauktionen, die zu einem nicht unbetr�chtlichen Teil von Unternehmern in Gang gesetzt werden.

Bleibt im Interesse des Clubs zu hoffen dass es auf die aus der Werbung bekannte Frage "wer sind denn die?" nicht bald �berall hei�t: die Ahnungslosen. Denn eine derartige Fehlinformation ist nicht nur h�chst peinlich.

2006-01-05T09:39:43+01:00

In Anbetracht der neuesten Ereignisse in der Blog-Szene stellt sich allm�hlich die Frage, ob der erste April diesmal auf den Jahreswechsel vorgezogen wurde.

Am 30.12.2005 erh�lt der Shopblogger Post vom Sozialgericht Bremen. Er m�ge es unterlassen, einen seiner Beitr�ge mit der �berschrift "Sozialgericht Bremen" zu �berschreiben, da man seinen Beitrag bei einer Google-Suche ansonsten mit der Homepage des Gerichts verwechseln k�nnte. (LAWgical vom 01.01.2006)

Einen Tag sp�ter erwischt es den Werbeblogger. Er hat �ber Heidi Klums Werbet�tigkeit f�r eine Hamburgerkette berichtet und dabei ihren Namen in �berschrift und URL des entsprechenden Blog-Beitrages verwendet. Jetzt fordert jemand unter dem Namen "G�nter Klum", nach seinen Angaben der Vater von Heidi, diese Werbung mit dem Namen seiner Tochter zu unterlassen. Laut Netzeitung ist Herr Klum jedoch f�r eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Die Angelegenheit ist einigerma�en mysteri�s. (Zur weiteren Entwicklung siehe hier)

Nicht genug damit; heute ist Udo vom LawBlog an der Reihe. Ihm wird vorgeworfen, den Namen einer D�nerzutatenmischmaschine genannt zu haben, ohne den Hersteller vorher um Erlaubnis gebeten zu haben.

Wer wohl morgen Post bekommt...?

2006-01-02T17:06:02+01:00

Durch einen anonymen Linksetzer in den JuristischenDefinitionen (�ber dieses JuraWiki-Projekt berichteten wir bereits hier) zum Polizeirecht bin ich soeben auf ein sehr ambitioniertes Projekt des Richters am S�chsischen Finanzgericht Hans Georg Patt aufmerksam geworden. Unter der URL http://www.polizeirecht-sachsen.de/ stellt der Autor eine Kommentierung zum S�chsischen Polizeigesetz zur Verf�gung, die sich laut eigener Aussage an der Struktur des in gedruckter Form erh�ltlichen Kommentars von Reiner Belz orientiert und diesen (sogar) noch "um wesentliche Hinweise zu Rechtsprechung und Literatur sowie abweichende Ansichten" erg�nzt. Damit solle "jedermann der Zugang zur aktuellen polizeirechtlichen Rechtsprechung im Freistaat Sachsen und - soweit relevant - in den �brigen L�ndern der Bundesrepublik Deutschland gegeben" werden.

Zwar soll das Werk in den kommenden Monaten noch weiter ausgebaut und vervollst�ndigt werden. Die Kommentierung zu den ersten 38 (von insgesamt 83) Paragrafen - und damit die f�r Ausbildung und Praxis besonders wesentlichen Teile - stehen aber bereits jetzt zur Verf�gung. Auch der Gesetzestext selbst ist in zusammenh�ngender Form auf der Website abrufbar und direkt mit den einzelnen Kommentierungen verlinkt. Der hierdurch erm�glichte gesetzessystematische Einstieg macht die Seite nicht nur f�r S�chsische Polizeirechtler interessant. Im �brigen h�lt der Freistaat Sachsen aber auch hier zahlreiche Landesvorschriften im PDF-Format bereit.

2006-01-01T23:15:46+01:00

Das Sozialgericht Bremen hat der Bloggerszene in der jahreswechsel-bedingten "Saure-Gurken-Zeit" unverhofft Stoff f�r eine Jahresendposse verschafft.

Angefangen hat die ganze Story am 27. Mai 2005. Damals berichtete der Shopblogger �ber eine ihm (dem Anschein nach irrt�mlich) zugegangene Ladung des Sozialgerichts Bremen. Nichtsahnend �berschrieb er seinen Blog-Beitrag mit "Sozialgericht Bremen".

Soweit so gut. Bis irgendjemand beim SG Bremen auf die Idee kam, bei Google nach "Sozialgericht Bremen" zu suchen. Leider fand sich in der Liste der Top 10 Ergebnisse unter der �berschrift "Sozialgericht Bremen - Der Shopblogger" nicht das SG Bremen sondern der besagte Blog-Beitrag. Von diesem Weihnachtsgeschenk wenig begeistert, holte das SG Bremen die gro�e juristische Keule aus der Ecke und pr�gelte auf den armen Blogger ein. Er habe eine Namensanma�ung begangen. Hierdurch werde eine Zuordnungsverletzung ausgel�st, da, wenn man unter Google den Namen "Sozialgericht Bremen" eingebe, die Internetadresse des Shopbloggers unter den ersten zehn Treffern erscheine.

Inzwischen haben sich zahlreiche juristische Blogs der Analyse der Rechtslage gewidmet (z.B. LawBlog, RA-Blog, Vertretbar, Christian Saefken, Finblog, Dr. Bahr, Die Rente ist sicher und auch der winkelschreiber). Im Wesentlichen ist man sich einig, dass die Nennung des Namens des SG nicht mit einer Nutzung gleichzusetzen sei.

Neben der Frage der Namensverletztung stellt sich aber die ebenfalls nicht uninteressante Frage "Warum liebt Google den Shopblogger mehr als das SG Bremen?" Auf der Homepage des SG Bremen, die �ber die nicht gerade aussagekr�ftige URL http://www.bremen.de/sixcms/detail.php?id=339240 zu erreichen ist, befindet sich noch nicht einmal die Phrase "Sozialgericht Bremen". Ein Wunder, dass Google die Seite bei diesem Suchbegriff �berhaupt findet. Sie steht sogar ebenfalls unter den Top 10 - wird allerdings mit dem ebenfalls wenig aussagekr�ftigen Titel "bremen.online - Freie Hansestadt Bremen -" nachgewiesen.
Das S-O-S SEO Blog hat dem Sozialgericht Bremen f�r dieses Lehrst�ck in Sachen schlechte Suchmaschinenoptimierung zu Recht den "AntiSeo-Award" verliehen.

Aber immerhin hat die Aktion dem Sozialgericht Bremen einen neuen eigenen Wikipedia-Artikel eingebracht.

2006-01-01T13:54:40+01:00
Wed, 11 Jan 2006 02:19:57 GMT
Die EU hat ein Arbeitspapier zum rechtlichen Schutz von Datenbanken veröffentlicht, in dem die ...
2005-12-15 12:00:00
Das Europäische Parlament hat am 14. Dezember mehrheitlich eine Richtlinie zur Speicherung von ...
2005-12-15 12:00:00
Am 13. Dezember hatte der spanische Kongress über die Annahme von zwei inhaltlich nahezu ...
2005-12-15 12:00:00
In Zusammenarbeit mit LexisNexis, Dienstleister für Rechtsinformationen, hat das Justizministerium ...
2005-12-22 12:00:00
Am 1. Dezember 2005 tritt die Aktion�rsforumsverordnung (AktFoV) in Kraft. Dann k�nnen Aktion�re im Internet unter den Adressen www.ebundesanzeiger.de und www.unternehmensregister.de�sowie www.aktion�rsforum.de (sofern der verwendete Browser dies technisch unterst�tzt) zu einem gemeinsamen aktienrechtlichen Antrag oder zur Aus�bung des Stimmrechts in einer Hauptversammlung aufrufen. ?Das Aktion�rsforum ist die konsequente Antwort des Gesellschaftsrechts auf die Ver�nderungen der Kapitalm�rkte: Die Aktien vieler Gesellschaften befinden sich in breiterem Streubesitz als fr�her. Gleichzeitig stellen wir eine zunehmende Internationalisierung der Anteilseigner fest. Hier bieten die modernen Informationstechnologien neue M�glichkeiten, die Kommunikation zwischen den Aktion�ren zu erleichtern. Das verbessert die Kontrolle durch die Aktion�re?, erl�uterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Mit dem Gesetz zur Unternehmenskontrolle und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG), das zum 1. November 2005 in Kraft getreten ist, wurde das Aktion�rsforum als eine neuartige elektronische Plattform im Internet geschaffen. Die Bundesministerin der Justiz hat jetzt die dazugeh�rige Aktion�rsforumsverordnung erlassen. Damit kann das Aktion�rsforum voll funktionsf�hig an den Start gehen. Aktion�re und Aktion�rsvereinigungen k�nnen sich beim Aktion�rsregister registrieren und anschlie�end Aufrufe an Mitaktion�re platzieren. Sie k�nnen dabei Adressen (insbesondere E-Mail-Adressen) angeben, um die Kontaktaufnahme zu erleichtern. Eine Begr�ndung f�r das Aktion�rsbegehren darf im Forum nicht angegeben werden. Dazu kann der Aktion�r aber auf seine Internetseite verweisen, die eine n�here Begr�ndung enth�lt. Die betroffenen Gesellschaften k�nnen ihrerseits im Aktion�rsforum einen Hinweis auf ihre Website platzieren, und dort dem Aufruf entgegentreten oder eine Gegendarstellung abgeben. Das Forum selbst dient nicht zur Auseinandersetzung �ber Inhalte, sondern ist eine reine elektronische ?Pinwand? um anderen Aktion�ren die Kontaktaufnahme und anschlie�ende gemeinsame Aktion zu erm�glichen.
Fri, 30 Dec 2005 15:52:13 +0100
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat eine weitere Steigerung der Ausbildungspl�tze in ihrem Gesch�ftsbereich (Bundesgerichte, Deutsches Patent- und Markenamt, und die Generalbundesanwaltschaft) angek�ndigt. Im Zeitraum von November 2003 bis Oktober 2005 wurde die Zahl der Ausbildungsverh�ltnisse bereits von 34 auf 141 erh�ht. Dies entspricht einer Steigerung von 415 Prozent. Das Bundesministerium der Justiz bildete im Jahr 2005 21 junge Menschen zu Fachangestellten f�r B�rokommunikation aus. Die Ausbildungsquote der sozialversicherungspflichtigen Besch�ftigten lag damit zum Stichtag 15. Oktober 2005 bei 7,26 Prozent. Auch der Generalbundesanwalt, das Deutsche Patent- und Markenamt sowie die Bundesgerichte haben viele Berufsanf�nger besch�ftigt: Bei ihnen allen lag die Ausbildungsquote �ber 7 Prozent - mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes, der erst seit 2004 ausbildet und gleichwohl bereits eine Quote von 6,5 Prozent erreichte. "Ich freue mich, dass wir so vielen jungen M�nnern und Frauen die Chance bieten k�nnen, einen Beruf zu erlernen. Eine vern�nftige Ausbildung ist schlie�lich die wichtigste Voraussetzung, um sich auf dem Arbeitsmarkt zu behaupten. Eine Ausbildungsquote von 7 Prozent in unserem Gesch�ftsbereich kann sich sehen lassen - wir haben unser selbst gesetztes Ziel erreicht. Aber f�r 2006 haben wir uns noch einen Prozentpunkt mehr vorgenommen", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Die Bundesregierung und die Wirtschaft haben im Sommer 2004 den Nationalen Pakt f�r Ausbildung und F�hrungskr�ftenachwuchs in Deutschland beschlossen. Die Bundesregierung hat sich darin verpflichtet, die Zahl der Ausbildungspl�tze in der Bundesverwaltung 2004 um rund 20 Prozent gegen�ber dem Vorjahr zu erh�hen. Zus�tzlich hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, eine Ausbildungsquote von 7 Prozent der sozialversicherungspflichtig Besch�ftigten zu erreichen.
Fri, 30 Dec 2005 09:00:44 +0100
Die Initiative BundOnline2005 geht auch f�r das Bundesministerium der Justiz mit einer erfolgreichen Bilanz zu Ende. BundOnline 2005 wurde im Jahr 2000 mit dem Ziel gestartet, alle internetf�higen Dienstleistungen der Bundesverwaltung bis Ende des Jahres 2005 im Internet zur Verf�gung zu stellen. Das Bundesministerium der Justiz hat unter dem Dach von BundOnline2005 insgesamt 32 Dienstleistungen realisiert, die sich unter dem Begriff ?eJustice? ? b�rgernahe Justiz durch elektronische Kommunikation? zusammenfassen lassen. Die Skala der Dienstleistungen reicht von elektronischen Publikationsplattformen f�r Patente bis zur M�glichkeit, gerichtliche Schrifts�tze per E-Mail einzureichen. ?BundOnline2005 hat einen enormen Fortschritt f�r den Einsatz der Informationstechnologie in der Justiz gebracht. Von den neuen technischen M�glichkeiten profitieren Rechtssuchende und Justiz gleicherma�en. Zum Beispiel sind elektronisch �bersandte Dokumente schneller beim Gericht als Briefe und Faxe, und sie haben den Vorteil, dass man damit elektronische Akten anlegen kann. Das vermeidet unwirtschaftliche Medienbr�che, also die Umwandlung von elektronischen Dokumenten in Papierdokumente. Gerichtsinterne Arbeitsabl�ufe k�nnen so effizienter gestaltet werden. Das ist eine wesentliche Voraussetzung daf�r, dass B�rgerinnen und B�rger letztlich schneller zu ihrem Recht kommen?, erl�uterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Mit allen Gerichten und Beh�rden im Gesch�ftsbereich des Bundesministeriums der Justiz kann jetzt rechtswirksam elektronisch kommuniziert werden. Dar�ber hinaus sorgen umfangreiche elektronische Informationsangebote daf�r, dass sich B�rgerinnen und B�rger schnell und zuverl�ssig �ber die Justiz informieren k�nnen. Einige Beispiele: Unter der Internet-Adresse www.gesetze-im-internet.de stellt das Bundesjustizministerium in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH B�rgerinnen und B�rger das aktuelle Bundesrecht kostenlos bereit. Bislang war eine Auswahl von etwa 750 Gesetzen und Verordnungen abrufbar. Seit dem 25. November 2005 sind auf den Webseiten rund 5.000 Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes in der aktuell geltenden Fassung verf�gbar. Bereits seit Ende 2001 k�nnen Anw�ltinnen und Anw�lte ihre Schrifts�tze an die Zivilsenate des Bundesgerichtshofs rechtswirksam per E Mail �bersenden. Demn�chst k�nnen dort die weiteren M�glichkeiten des Justizkommunikationsgesetzes genutzt und die Vorg�nge auch papierlos bearbeitet werden: Noch im Jahre 2006 soll ein entsprechendes elektronisches System m�glichst allen Zivilsenaten des Bundesgerichtshofs zur Verf�gung gestellt werden. Auch beim Bundesverwaltungsgericht und beim Bundesfinanzhof hat der elektronische Rechtsverkehr Einzug gehalten: Seit 1. Dezember 2004 kann �ber das gemeinsame elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (www.egvp.de) mit den beiden Bundesgerichten sicher elektronisch kommuniziert werden. Unverzichtbar ist seit langem der umfassende Einsatz der Informationstechnik beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Patentschriften werden vollelektronisch publiziert, unter der Adresse http://depatisnet.dpma.de k�nnen Unternehmen, aber auch interessierte B�rgerinnen und B�rger in den Datenbest�nden �ber das Internet recherchieren. Im n�chsten Jahr sollen nicht mehr nur Patente, sondern alle Schutzrechte elektronisch angemeldet werden; in einigen Jahren sollen sie im DPMA auch in einer elektronischen Schutzrechtsakte bearbeitet werden k�nnen. Diese Vorhaben st�rken die Position Deutschlands als attraktiver Standort f�r Innovationen und zukunftsweisende Technologien. Zugleich sichern sie die Wettbewerbsf�higkeit und internationale Kooperationsf�higkeit des DPMA. ?Die Projekte bei den Bundesgerichten und den Beh�rden im Gesch�ftsbereich des Bundesministeriums der Justiz haben eine hohe Signalwirkung f�r die gesamte Justiz in Deutschland. Zugleich spielt die europ�ische Dimension eine immer gr��ere Rolle. Wir wollen daf�r sorgen, dass unsere L�sungen auch in die Entwicklung von europ�ischen Standards f�r eJustice einflie�en?, sagte die Ministerin und gab einen Ausblick auf das zum Informatikjahr erhobene Jahr 2006 (www.informatikjahr.de). Das Bundesministerium der Justiz ist Partner des Informatikjahrs. ?Auch im kommenden Wissenschaftsjahr werden wir den Schwung von BundOnline 2005 und die Chancen nutzen, die eJustice bietet. Beispielsweise wollen wir in Kooperation mit L�ndern und Kommunen die M�glichkeit schaffen, dass B�rgerinnen und B�rger ihre F�hrungszeugnisse elektronisch beantragen k�nnen. Es gilt, den B�rgerservice weiter zu modernisieren und den IT-Standort Deutschland insgesamt zu st�rken.?
Thu, 29 Dec 2005 11:26:10 +0100
Das Bundesministerium der Justiz hat heute den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mindestkapitals im GmbH-Recht (MindestKapG) den L�ndern und Verb�nden zur Stellungnahme zugeleitet. Nach dem Gesetzentwurf wird das Mindeststammkapital der Gesellschaft mit beschr�nkter Haftung ab dem 1. Januar 2006 von derzeit 25.000 ? auf 10.000 ? abgesenkt. ?Durch die Absenkung des Mindeststammkapitals wird es insbesondere f�r Unternehmensgr�nderinnen und Unternehmensgr�nder aus dem Dienstleistungsbereich erheblich einfacher, unternehmerisch t�tig zu werden. Dies erh�ht die Attraktivit�t der Rechtsform der GmbH f�r den deutschen Mittelstand und st�rkt den Wirtschaftsstandort Deutschland insgesamt?, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Der Gesetzentwurf ist Teil des 20-Punkte Programms zur Fortsetzung der Agenda 2010, das Bundeskanzler Gerhard Schr�der in seiner Regierungserkl�rung am 17. M�rz 2005 vorgestellt hat. Mit diesem ersten Schritt zur Reform des GmbH-Rechts wird das Mindeststammkapital der GmbH deutlich abgesenkt. Dies geschieht auch mit Blick auf den zunehmenden Wettbewerb der Rechtsformen von Kapitalgesellschaften in der Europ�ischen Union: Die Wettbewerbsf�higkeit der deutschen GmbH soll auch im europ�ischen Vergleich erhalten und gest�rkt werden, ohne die Vorteile des deutschen GmbH-Rechts aufzugeben. Die Absenkung des Mindeststammkapitals wird flankiert durch eine verst�rkte Transparenz gegen�ber Dritten, insbesondere den Gesch�ftspartnern: Die Haftkapitalausstattung der Gesellschaft muss k�nftig offen gelegt werden, indem die Gesellschaft die H�he des gezeichneten Stammkapitals auf ihren Gesch�ftsbriefen angibt. In einem zweiten Gesetz wird es vor allem um die Problematik der missbr�uchlichen Verwendung der GmbH in der Krise gehen. Der Schwerpunkt wird darin liegen, Verbesserungen f�r die sogenannten Bestattungsf�lle zu schaffen, in denen die GmbH zum Schaden ihrer Gl�ubiger einer ordentlichen Liquidation oder Insolvenz entzogen wird. Zudem soll verhindert werden, dass Gesellschafter und Gesch�ftsf�hrer sich ihrer Verantwortung entziehen, indem die GmbH entweder gar keine Gesch�ftsf�hrer mehr hat oder diese nur noch im Ausland schwer erreichbar sind. Den aktuellen Sachstand erfahren Sie hier.
Wed, 21 Dec 2005 10:54:31 +0100
CK - Washington.   The new federal freedom of information statute, Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes became effective today in Germany. Section 6 provides for the protection of intellectual property. Section 7 addresses procedural issues. Third parties, whose data may be affected by governmental disclosure, may intervene under procedures stated in section 8.

The statute is commonly known as the Freedom of Information Statute, Informationsfreiheitsgesetz. The IFG complements existing Land codifications.
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington.   A Bremen court, Sozialgericht Bremen, won the Anti Search Engine Optimization Award 2005 after gaining the attention of bloggers in Germany through a cease and desist letter from the court to a grocery shop blogger.

Various law blogs consider the demand nonsense. The court speculates that a blogger's reference to the name of the court is an illegal assumption, or usurpation, of its proper name, in violation of §12 of the German Civil Code, Bürgerliches Gesetzbuch.

The grocery blog's entry on the court appears in the Google top ten. Through the search engine, visitors reach its story on a court action. The story page begins with the headline Sozialgericht Bremen. The presiding judge equates the appearance of the entry with a web site that claims to be the official website of the court.

The court has its own website which is accessible only in a most circuitous and cumbersome manner and is styled such that the visitor does not necessarily recognize the arrival at a court site. The general consensus among German law bloggers is that the Sozialgericht Bremen's demand is legally and factually unfounded. §12 BGB does not prohibit the mention of proper names and marks. Limitations on the use of a name or trademark are limited to fraud, deception, anti-competition and such.

In the Bremen court's defense, one should note that it operates as a specialty court and within budgetary constraints that may fail to provide for funding for outside legal advice on basic civil and internet matters.
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington.   The authors of Commercial Dispute Resolution in Germany are highly respected transnational practitioners. Their new book, ISBN 3-406-52169-X, in the C.H. Beck series German Law Accessible shares with English-speaking practitioners, but also Germans desiring to explain their law to foreign counterparts, their intense experience and comprehensive knowledge of the German practice of dispute resolution.

Approximately half of the 473-page softbound volume contains English translations of the pertinent German statutes, such as the rules of civil procedure and arbitration, but also the statute on the recognition and enforcement in Germany of foreign judgments. The legislative materials extend to certain treaties that relate to the subject matter, such as the Hague conventions on service and evidence. What is particularly useful for foreign and German users is the two column approach of the original German and the translated English materials.

In Part 1, the authors introduce the reader to commercial dispute resolution in Germany, beginning with the basics and essentials, such as the court systems, jurisdiction and securing evidence. They move on quickly to particulars of the judicial process in litigation and then turn to arbitration and finally to mediation. Sequentially and methodically, Rützel, Wegen and Wilske guide the reader through the various facets and the turns and tribulations of these procedures.

Useful tables and indices complement the introduction to the German dispute resolution mechanisms and make the new book the most important current addition to--and practical tool in--any lawyer's library that covers transnational litigation, arbitration and mediation with a German nexus. The publisher offers a PDF sample for download.
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington.   The Ruperto Carola university in Heidelberg plans to establish a Heidelberg House near Amherst, MA next year, reports the UniSpiegel 5/2005 edition on page 3. The new facility is designed to complement the existing Heidelberg Center for American Studies in Heidelberg.

In addition, the paper announced a new society devoted to legal history, the Heidelberger Rechtshistorische Gesellschaft e.V. at Friedrich-Ebert-Platz, 69117 Heidelberg, almost in the heart of Old Heidelberg. The society is open to legal historians and interested legal practitioners.
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington.   Andreas Schwartmann of Cologne announced in the main German law mailing list ANWALT the relocation of the off-topic mailing list Juratalk to the Google System at http://groups.google.com/group/juratalk.

With his announcement, he explains that the list is open to all lawyers interested in discussions on matters beyond the law. Based on the characterization of off-topic topics in ANWALT, such matters can include issues as diverse as technology, restaurants, travel or politics.
German American Law Journal :: Washington USA
Wed, 11 Jan 2006 02:20:02 GMT
Aktenzeichen: 2 BvR 447/05. Siehe auch: Entscheidung vom 13.12.2005
2006-01-05T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 2 BvR 2057/05. Siehe auch: Entscheidung vom 29.12.2005
2006-01-03T00:00:00+01:00
Wed, 11 Jan 2006 02:20:02 GMT
Wiesbaden (ots) - In der am 22.12.05 ausgestrahlten Sendung "ARD-Kontraste" wird der Vorwurf erhoben, das BKA habe im Herbst 2002 im Libanon Beschuldigte aus einem Verfahren des GBA vernehmen lassen, obwohl es Kenntnis von Folterungen gehabt ...
Fri, 23 Dec 2005 14:29:00 B
Wiesbaden (ots) - Sei Juni 2005 ist eine vermutlich deutsche Staatsangeh�rige in Indien in Haft. Ihre Identit�t konnte bisher nicht gekl�rt werden. Sie scheint geistig verwirrt zu sein. Personaldokumente oder sonstige Unterlagen, die Hinweise ...
Wed, 14 Dec 2005 11:23:00 B
Wiesbaden (ots) - Der Pr�sident des Bundeskriminalamtes (BKA) J�rg Ziercke, der Pr�sident des Bundesamtes f�r Verfassungsschutz (BfV) Heinz Fromm, der Vorsitzende des Zentralrates der Muslime in Deutschland (ZMD) Nadeem Elyas, der ...
Tue, 13 Dec 2005 16:59:00 B
Wiesbaden (ots) - In der vom Bayerischen Rundfunk gesteuerten Vorabmeldung zur heutigen Sendung "Report M�nchen" werden Aussagen des BKA-Pr�sidenten aus dem Zusammenhang gerissen und in falschem Kontext dargestellt. In der Vorabmeldung ...
Mon, 12 Dec 2005 19:42:00 B
Das Betreuungsrecht bietet keine ausreichende Grundlage f�r eine Zwangsbehandlung (Vorlage an den BGH).
Wed, 4 Jan 2006 15:26:02 +0100
1. Hatte der Unfallgesch�digte zun�chst erkl�rt, dass sich der Unfall auf einer Gesch�ftsfahrt ereignet hatte, ist er daf�r beweispflichtig, dass diese Erkl�rung irrt�mlich abgegeben wurde und � 115 Abs. 1 SGB VII nicht eingreift. 2. Selbst wenn anl�sslich einer mehrt�gigen Besuchsreise (hier: Teilnahme an einer Gastst�ttener�ffnung der Tochter) an einem Tag auch eine gesch�ftliche Unterredung an einem anderen Ort stattfand, handelt es sich bei der Heimfahrt, die an einem sp�teren Tag stattfand, nicht um eine betriebliche T�tigkeit i. S. von � 115 Abs. 1 SGB VII.
Wed, 4 Jan 2006 15:26:41 +0100
1. � 30 NWaldLG nimmt nur eine Konkretisierung dessen vor, was in � 14 BWaldG rahmenrechtlich geregelt ist, und stellt keine dar�ber hinausgehende (unzul�ssige) Erweiterung der Haftungsprivilegierung des Waldbesitzers dar. 2. Wer einen umgest�rzten Baum, der eine gefahrlose Weiterbenutzung eines Wanderweges verhindert, abseits des Weges bei Schnee auf einem Trampelpfad um die Baumkrone herum zu umgehen versucht und dabei st�rzt, handelt auf eigene Gefahr und hat sich die Folgen des Sturzes selbst zuzuschreiben. Der Waldbesitzer haftet unter diesen Umst�nden nicht wegen einer Verkehrssicherungspflichtverletzung.
Wed, 4 Jan 2006 15:26:20 +0100
Die einem Zeugen nach � 68b StPO f�r die Dauer seiner Vernehmung in der Hauptverhandlung vom Gericht bestellte Zeugenbeistand erh�lt von der Staatskasse nur die Geb�hr f�r eine Einzelt�tigkeit nach RVG VV Nr 4301 Ziffer 4.
Tue, 3 Jan 2006 15:24:13 +0100
Der Vierteljahresverdienst des Kl�gers bildet in entsprechender Anwendung des � 42 Abs. 4 Satz 1 GKG auch bei einem arbeitsgerichtlichen Rechtsstreit der Parteien �ber die Wirksamkeit einer getroffenen �nderungsvereinbarung (hier: Verdienstk�rzung um 10 %) die Obergrenze f�r den festzusetzenden Streitwert.
Thu, 5 Jan 2006 15:54:25 +0100
Im Rahmen bewilligter Prozesskostenhilfe sind der bed�rftigen Partei zwecks Wahrnehmung eines Gerichtstermins entstandene Reisekosten grunds�tzlich auch dann - nachtr�glich - zu erstatten, wenn sie dies erst nach Antritt der Reise verlangt, nachdem sie die Kosten zun�chst verauslagt hat.
Fri, 30 Dec 2005 11:32:11 +0100
Zur Frage der Befangenheit eines Sachverst�ndigen bei Beteiligung nur einer Partei an Ma�nahmen, welche der Befunderhebung vorausgehen.
Wed, 28 Dec 2005 15:19:21 +0100
Mit der Aktenversendungspauschale der Nr. 9003 KV GKG sind nicht auch die bei dem Rechtsanwalt nach Akteneinsichtnahme f�r die R�cksendung der Akten entstehenden Kosten abgegolten.
Wed, 28 Dec 2005 15:14:06 +0100
F�r das Entstehen der Geb�hr Nr. 4102 Ziffer 3 VV RVG ist erforderlich, dass "verhandelt" wird. Die Terminsgeb�hr entsteht nur dann, wenn in dem Termin mehr geschehen ist als die reine Verk�ndung des Haftbefehls.
Wed, 28 Dec 2005 15:14:21 +0100
Zur Abgrenzung zwischen Handwerk und Industrie beim Fassadenbau.
Thu, 5 Jan 2006 15:58:43 +0100
Wed, 11 Jan 2006 02:20:04 GMT
I. 1Die Kl�gerin verlangt Schadensersatz wegen Nichtbef�rderung. 2Sie wurde am zur Kriminalhauptkommissarin (Besoldungsgruppe A 11) ernannt. Im hier ma�geblichen Zeitraum war sie im Sachgebiet Wirtschaftskriminalit�t des Landeskriminalamts t�tig. In der Regelbeurteilung zum Stichtag 1. September...
Tue, 10 Jan 2006 09:41:59 +0100
1Die auf den Zulassungsgrund der grunds�tzlichen Bedeutung einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage (� 111 Abs. 3 HPersVG i.V.m. � 92 Abs. 1 und � 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG) gest�tzte Beschwerde hat keinen Erfolg. 2Im Hinblick auf � 81 Abs. 3 HPersVG, wonach "vor der Weiterleitung von Stellenanforde...
Fri, 06 Jan 2006 13:30:24 +0100
I. 1Die Beteiligten streiten um Mutterkuhpr�mien. 2Der Kl�ger beantragte am 20. April 1998 unter Hinweis auf seine individuelle H�chstgrenze von 65,3 Pr�mienanspr�chen die Mutterkuhpr�mie f�r insgesamt 64 Mutterk�he im Wirtschaftsjahr 1998. Bei 17 Tieren gab er das Datum der ersten Abkalbung nich...
Fri, 06 Jan 2006 13:17:05 +0100
1Die von Rechtsanwalt P. in eigenem Namen (" lege ich ") gegen den Beschluss des Truppendienstgerichts eingelegte Beschwerde ist unzul�ssig. Gegen die Ablehnung der beantragten Bestellung von Rechtsanwalt P. als Verteidiger nach � 90 Abs. 1 Satz 2 WDO durch den Vorsitzenden der Truppenkammer steht ...
Fri, 06 Jan 2006 12:48:59 +0100