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Neuigkeiten (29.12.05)

Thu, 29 Dec 2005 02:19:41 GMT
Thu, 29 Dec 2005 02:19:42 GMT
Pressemitteilung 180/05 vom 23.12.2005
Pressemitteilung 178/05 vom 16.12.2005
Thu, 29 Dec 2005 02:19:43 GMT
Umgesetzt, weil oft gewünscht: Ab sofort gibt es nicht nur die TOP-Meldungen, sondern auch die aktuellen Meldungen der JuraBlogs als RSS-Feed. Neben dem Newsletter und unserer Toolbar gibt es nun drei Möglichkeiten für die tägliche Portion JuraBlogs :-).. Unter http://www.jurablogs.com/rss/jurablogs.xml stehen die aktuellen Meldungen als RSS 2.0-Feed zur Verfügung. Firefox- und ...

Umgesetzt, weil oft gewünscht: Ab sofort gibt es nicht nur die TOP-Meldungen, sondern auch die aktuellen Meldungen der JuraBlogs als RSS-Feed. Neben dem Newsletter und unserer Toolbar gibt es nun drei Möglichkeiten für die tägliche Portion JuraBlogs :-)..

Unter http://www.jurablogs.com/rss/jurablogs.xml stehen die aktuellen Meldungen als RSS 2.0-Feed zur Verfügung. Firefox- und Opera-User sollten in der Adresszeile des Browsers (bzw. bei älteren Firefox-Versionen rechts unten) das Symbol für die sogenannten “Live-Bookmarks” finden. Ein Klick und die aktuellen Meldungen lassen sich über die Bookmarks abrufen.

Mon, 28 Nov 2005 22:50:12 +0000
Thu, 29 Dec 2005 02:19:44 GMT
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen ��10 Abs. 2 und ��12 des Landesjustizkostengesetzes Baden-W�rttemberg (LJKG) in der durch das Gesetz zur �nderung des Landesjustizkostengesetzes und des Landesgesetzes �ber die freiwillige Gerichtsbarkeit vom 28.�Juli 2005 (GBl S. 580) ab dem 1. Januar 2006 geltenden Fassung.
2005-12-23T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Grundrechtskonformit�t eines gegen den Beschwerdef�hrer verh�ngten vorl�ufigen Berufsverbots nach ��132 a StPO.
2005-12-15T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage aufenthaltsrechtlicher Schutzwirkungen aus Art.�6 GG zugunsten des umgangsberechtigten Vaters eines deutschen Kindes.
2005-12-08T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung f�r so genannte neue Behandlungsmethoden in F�llen einer lebensbedrohlichen oder regelm��ig t�dlichen Erkrankung im Rahmen der ambulanten �rztlichen Versorgung.
2005-12-06T00:00:00+01:00
Das Vorlageverfahren betrifft den durch Heirat eintretenden Verlust des vorher ge�nderten Vornamens, mit dem ein Transsexueller das Geschlecht zum Ausdruck gebracht hat, dem er sich zugeh�rig empfindet.
2005-12-06T00:00:00+01:00
Thu, 29 Dec 2005 02:19:44 GMT
Wed, 28 Dec 2005 19:03:35 CET Uhr - Urmel schrieb - Waschmaschine in Wohnung trotz Waschk�che
Hallo, in unserem 3-FH gibt es eine Waschk�che und einen Trockenraum. 2 Mietparteien waschen im Wechsel. Eine Mietpartei hat das Gl�ck, die W�sche seiner Mutter bringen zu k�nnen. Nun kam es des �fteren zu Streitereien wegen allerlei, nicht aber wegen dem Waschen, und eine Mietpartei will nun ihre Waschmaschine in die Wohnung holen, um niemandem mehr im Haus begegnen zu m�sse ...

MfG Euer LOW-Team
2005-12-28CET19:03:35+01:00
Wed, 28 Dec 2005 13:57:38 CET Uhr - hon502da schrieb - Was kann ich tun
Problem Wir haben uns ein Haus gekauft , was zum Teil noch vermietet ist. Den Mietvertrag wollen wir wegen Eigenbedarf k�ndigen. Das Haus hat zwei Etagen,welche �ber einen zentralen Flur vom Erdgeschoss erreichbar ist. Das Erdgeschoss ist z.Zt. vermietet und der Mietvertrag(welchen wir vom Vormieter �bernehmen) umfasst 4Zimmer+kleine Werkstatt als Nebenraum. Diese R�ume befind ...

MfG Euer LOW-Team
2005-12-28CET13:57:38+01:00
Wed, 28 Dec 2005 12:10:39 CET Uhr - sky180 schrieb - Heizung und Wasserversorgung wird eingestellt
Hallo zusammen, ich hoffe ihr k�nnt mir weiterhelfen, folgendes Schreiben wurde mir eben zugestellt: Die Heizung und Wasserversorgung wird zum 4.1.2006 eingestellt! Aufgrund der Mietr�ckst�nde vereinzelnder Mieter sind wir leider nicht mehr in der Lage, in Vorkasse f�r Heizung und Wasser zu treten. Wir bedauern diese Ma�nahme aber sehen uns hierzu leider gezwungen. Sollten b ...

MfG Euer LOW-Team
2005-12-28CET12:10:39+01:00
Tue, 27 Dec 2005 12:58:50 CET Uhr - Strokermen schrieb - Wie ein schreiben zur mieterh�hung
hallo wie hat ein schreiben f�r eine mieterh�hung auszusehen ? gibt es da vorlagen? welche frist mu� ich einhalten? danke stroki p.s. bin neu hier aber sch�n das es sowas gibt

MfG Euer LOW-Team
2005-12-27CET12:58:50+01:00
Thu, 22 Dec 2005 23:48:25 CET Uhr - sonnenstern228 schrieb - zur Duldungspflicht des Mieters f�r Arbeiten zum Anschlu� der Wohnung an ein r�ckkanalf�higes Breitb
zur Duldungspflicht des Mieters f�r Arbeiten zum Anschlu� der Wohnung an ein r�ckkanalf�higes Breitbandkabelnetz Der unter anderem f�r das Wohnungsmietrecht zust�ndige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, da� der vom Vermieter beabsichtigte Anschlu� einer Wohnanlage an ein r�ckkanalf�higes Breitbandkabelnetz auch im Empfangsbereich des in Berlin zu e ...

MfG Euer LOW-Team
2005-12-22CET23:48:25+01:00
Thu, 29 Dec 2005 02:19:45 GMT
Nach dem Urteil des BAG vom 01.12.2004 (BGH NJW 2005, 382) f�hrt ein zun�chst nur m�ndlich geschlossener und damit formnichtiger Vertrag auch bei nachtr�glich schriftlicher Fixierung nicht dazu, dass die Befristung r�ckwirkend wirksam wird. Gem�� � ...
Thu, 29 Dec 2005 02:19:45 GMT
2004-07-02: Newsletter - 6/2004
2004-07-02
2004-06-30: Aktion gegen das Rauchen
2004-06-30
2004-05-28: Schutz personenbezogener Daten
2004-05-28
Thu, 29 Dec 2005 02:19:45 GMT

Wer kennt nicht die nervigen Werbespots mit dem verr�ckten Frosch oder dem kleinen gelben K�ken, in denen man aufgefordert wird eine SMS mit einem Codewort an eine Servicenummer zu senden um einen Klingelton f�r das Handy zu bekommen? Spiegel-online berichtet, dass die britische Regulierungsbeh�rde Icstis einem Anbieter solcher Klingelt�ne k�rzlich auferlegt hat, Kunden, die statt eines einzelnen Klingeltones gleich ein ganzes Abonnement erhalten haben, zu entsch�digen. Ferner muss der Anbieter eine Geldstrafe in H�he von umgerechnet 60.000 Euro zahlen, so Spiegel-online weiter.

Hierdurch habe sich Marktf�hrer Jamba veranlasst gesehen f�r den deutschen Markt mit einer Kindersicherung zu reagieren. Bei einem Blick auf die Website von Jamba entdeckt man dann im unteren Bereich tats�chlich - noch unter dem Hinweis, welche Angebote mit welchen Handys genutzt werden k�nnen und etwas versteckt - den Men�punkt "Kindersicherung", mit dem sich das Handy f�r die sog. Premiumdienste sperren l�sst. Ob das allerdings der Anfang vom Ende des Klingelton-Booms ist, wie Spiegel-online behauptet, darf bezweifelt werden.

2005-12-28T10:20:18+01:00

Immer donnerstags berichtet Verena Mayer in der Frankfurter Rundschau �ber allt�gliche und manchmal auch spektakul�re Prozesse. Ihr geht es nicht um juristische Details, sie beschreibt die Menschen, die mit der Justiz konfrontiert werden. Eine spannende Lekt�re als Alternative zu trockenen Sachverhaltsschilderungen.

Schade, dass die Texte nicht im kostenlosen Teil von fr-aktuell.de abrufbar sind, es gibt aber Kostproben bei textetage.com.

2005-12-22T09:54:43+01:00

Nach einer dpa-Meldung ist am Freitag die Entscheidung des OLG M�nchen in dem Verfahren 29 U 1913/05 bekannt geworden, nach der die Firma Fujitsu Siemens nun f�r jeden seit dem 24.03.2001 nach Deutschland eingef�hrten Computer je zw�lf Euro an die VG Wort zu zahlen habe. Damit habe das OLG eine erstinstanzliche Entscheidung des LG M�nchen vom 23.12.2004 im Grundsatz best�tigt. Gleichzeitig sei aber die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen worden. Fujitsu Siemens habe angek�ndigt, von dieser M�glichkeit Gebrauch machen zu wollen.

Der Vizepr�sident des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) kritisiere, dass bereits Abgaben auf CD- und DVD-Brenner sowie Scanner gezahlt w�rden. Man sei zwar nicht grunds�tzlich gegen die Abgaben an die Verwertungsgesellschaft, wehre sich aber, soweit bei Computern gleich mehrfach Anspr�che erhoben w�rden. Dies belaste die Branche mit einem dreistelligen Millionenbetrag und bremse die Verbreitung von Informationstechnologie in Deutschland. Dies gelte umso mehr, als eine entsprechende Abgabe in anderen EU-L�ndern nicht anfalle.

2005-12-17T09:17:50+01:00

Wie im Prozedere vorgeschrieben ging die Initiative zur Vorratsdatenspeicherung von der Kommission aus, mittels KOM(2005) 438. In Artikel 7 finden wir eine generelle Vorratsdatenspeicherung von einem Jahr und eine spezielle Vorratsdatenspeicherung f�r Internet von 6 Monaten

Die Kommission rief nun den Europ�ischen Datenschutzbeauftragten an. Dieser bedankte sich artig ob der transparenten Durchf�hrung. Der generell kritische Ton der Stellungnahme des Europ�ischen Datenschutzbeauftragten und das Aufzeigen von m�glichen Problemen t�uscht ein wenig dar�ber hinweg, dass Peter Hustinx im Paragraph 62 erkl�rt, die Fristen von einem Jahr f�r Telefon und 6 Monaten f�r Internet entspr�chen den Gepflogenheiten und Bed�rfnissen der Strafverfolgungsbeh�rden.

Nun wurde das Vorhaben an das Europ�ische Parlament weitergeleitet. Der Ausschuss f�r b�rgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres erarbeitet eine Liste aller �nderungsvorschl�ge. Anstatt feste Fristen vorzugeben, sind die Mitgliedsstaaten nun frei, eine Speicherungsverpflichtung von 6 bis 12 Monaten auszusprechen. Damit wird der Kampf um die Speicherungsfristen auch in der Umsetzung der Richtlinie fortgesetzt werden k�nnen. Auch k�nnen sich Strafverfolgungsbeh�rden nicht mehr darauf verlassen, dass europaweit die Daten eine feste Zeit lang vorgehalten werden.

Am 14. Dezember 2005 hat sich das Europ�ische Parlament der Sache angenommen. Es hat noch weitere �nderungen vorgenommen, die nicht im Dokument des Auschusses f�r b�rgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres enthalten sind. Dies betrifft auch Artikel 7 der Richtlinie, der nunmehr eine variable Speicherungsverpflichtung zwischen 6 Monaten und 2! Jahren erm�glicht. Eine Verf�gbarkeit von 2 Jahren aber brauchen die Strafverfolgungsbeh�rden laut Kommission und Europ�ischem Datenschutzbeauftragten gar nicht. Es w�re interessant herauszufinden, welches Argument die Abgeordneten zu diesem Schritt bewogen hat. Denn nunmehr ist es eine Sache der nationalen Umsetzung, ob die Speicherung 6 Monate dauert oder 2 Jahre. Es wird interessante nationale Kampagnen geben und erfahrungsgem�ss werden in 25 Staaten mindestens 25 verschiedene L�sungen obsiegen. Damit ist aber die Harmonisierung als Ziel der Richtlinie als ganzes gef�hrdet. Das Europ�ische Parlament hat sich selbst einen B�rendienst erwiesen.

Ich hatte 2004 mit befreundeten Netz-Gurus diskutiert welche und wie lange man sinnvollerweise Daten vorh�lt. Es gab eine interessante Diskussion, die sich jeder selbst ergooglen sollte. �berraschenderweise konnten wir eine Einigung erzielen: Man braucht einen vollen flow zur Fehlerbehebung und aus Sicherheitsgr�nden [hacking]. Dieser flow produziert soviel Daten, dass er nach 3 Tagen gel�scht wird. Der volle Weg der Daten wird eine Woche vorgehalten um auftretende weitere Probleme nachzuvollziehen. Abrechnungsrelevante Daten brauchen wohl 2 Monate, manchmal l�nger wenn eine Zahlungsverz�gerung auftritt. Die Strafverfolgungsbeh�rden sollten innerhalb von 3 Monaten reagieren und ein routinem�ssiges L�schen verhindern k�nnen [freeze]. Das alles ist gar nicht so weit weg vom Vorschlag der Kommission. Der Streit w�re danach um 3 Monate weiterer Speicherung gegangen.

Aber das Parlament war noch grausamer zu den Providern: Hatte der Vorschlag der Kommission noch vorgesehen, dass Provider f�r die Vorratsdatenspeicherung entsch�digt w�rden, hatte diese Bestimmung noch den Ausschuss �berlebt, so wurde Artikel 10 in der Endfassung vom Parlament gestrichen. Europa l�sst sich also seine Strafverfolgung privat finanzieren. Dies wird sich direkt auf die Verbraucherpreise auswirken und den Verzug zur Lissabonner Agenda weiter erh�hen.

Die Vorratsdatenspeicherung ist ein Lehrst�ck der Demokratie, wie ein sinnvoller Ansatz in ein administratives Werk mit mangelndem Bezug zur Realit�t verwandelt werden kann; bei gleichzeitiger Erh�hung der volkswirtschaftlichen Kosten.


2005-12-15T23:08:34+01:00

Zwar sind die Handwerker noch an der Arbeit, aber man sieht schon, wie es aussehen wird, wenn es fertig ist. Das neue EUR-Lex-Portal der EU pr�sentiert sich unter der neuen URL http://europa.eu.int/eur-lex/lex/de/index.htm (Vorsicht! alte Bookmarks f�hren noch auf die alte Oberfl�che, die nur noch eingeschr�nkt gewartet wird und nur Dokumente bis 2004 enth�lt.).

Neben dem Amtsblatt bietet das Portal unter anderem auch wie gewohnt Zugang zur vollst�ndigen Sammlung des geltenden Gemeinschaftsrecht sowie zu Vertr�gen, Abkommen und der in CELEX enthaltenen Rechtsprechung des EuGH.

Die Funktion der "Einfachen Suche" ist ein wenig gew�hnungsbed�rftig, da zun�chst die Art der Suche (nach Dokumentnummer, Datum u.�.) spezifiziert werden muss, bevor man den Suchbegriff eingeben kann. Die Erweiterte Suche steht noch nicht zur Verf�gung, soll aber bis Anfang 2006 fertiggestellt sein.

Verhei�ungsvoll klingt der Link "LexAlert", der bisher leider nur mit einem Baustellenschild geschm�ckt ist. Vielleicht wird es ja in nacher Zukunft auch wieder einen EUR-Lex-RSS-Feed geben. Der alte wurde bekanntlich vor �ber einem Jahr eingestellt.

2005-12-15T13:18:06+01:00
Thu, 29 Dec 2005 02:19:45 GMT
Die EU hat ein Arbeitspapier zum rechtlichen Schutz von Datenbanken veröffentlicht, in dem die ...
2005-12-15 12:00:00
Das Europäische Parlament hat am 14. Dezember mehrheitlich eine Richtlinie zur Speicherung von ...
2005-12-15 12:00:00
Am 13. Dezember hatte der spanische Kongress über die Annahme von zwei inhaltlich nahezu ...
2005-12-15 12:00:00
In Zusammenarbeit mit LexisNexis, Dienstleister für Rechtsinformationen, hat das Justizministerium ...
2005-12-22 12:00:00
2005-12-01 12:00:00
Das Bundesministerium der Justiz hat heute den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mindestkapitals im GmbH-Recht (MindestKapG) den L�ndern und Verb�nden zur Stellungnahme zugeleitet. Nach dem Gesetzentwurf wird das Mindeststammkapital der Gesellschaft mit beschr�nkter Haftung ab dem 1. Januar 2006 von derzeit 25.000 ? auf 10.000 ? abgesenkt. ?Durch die Absenkung des Mindeststammkapitals wird es insbesondere f�r Unternehmensgr�nderinnen und Unternehmensgr�nder aus dem Dienstleistungsbereich erheblich einfacher, unternehmerisch t�tig zu werden. Dies erh�ht die Attraktivit�t der Rechtsform der GmbH f�r den deutschen Mittelstand und st�rkt den Wirtschaftsstandort Deutschland insgesamt?, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Der Gesetzentwurf ist Teil des 20-Punkte Programms zur Fortsetzung der Agenda 2010, das Bundeskanzler Gerhard Schr�der in seiner Regierungserkl�rung am 17. M�rz 2005 vorgestellt hat. Mit diesem ersten Schritt zur Reform des GmbH-Rechts wird das Mindeststammkapital der GmbH deutlich abgesenkt. Dies geschieht auch mit Blick auf den zunehmenden Wettbewerb der Rechtsformen von Kapitalgesellschaften in der Europ�ischen Union: Die Wettbewerbsf�higkeit der deutschen GmbH soll auch im europ�ischen Vergleich erhalten und gest�rkt werden, ohne die Vorteile des deutschen GmbH-Rechts aufzugeben. Die Absenkung des Mindeststammkapitals wird flankiert durch eine verst�rkte Transparenz gegen�ber Dritten, insbesondere den Gesch�ftspartnern: Die Haftkapitalausstattung der Gesellschaft muss k�nftig offen gelegt werden, indem die Gesellschaft die H�he des gezeichneten Stammkapitals auf ihren Gesch�ftsbriefen angibt. In einem zweiten Gesetz wird es vor allem um die Problematik der missbr�uchlichen Verwendung der GmbH in der Krise gehen. Der Schwerpunkt wird darin liegen, Verbesserungen f�r die sogenannten Bestattungsf�lle zu schaffen, in denen die GmbH zum Schaden ihrer Gl�ubiger einer ordentlichen Liquidation oder Insolvenz entzogen wird. Zudem soll verhindert werden, dass Gesellschafter und Gesch�ftsf�hrer sich ihrer Verantwortung entziehen, indem die GmbH entweder gar keine Gesch�ftsf�hrer mehr hat oder diese nur noch im Ausland schwer erreichbar sind. Den aktuellen Sachstand erfahren Sie hier.
Wed, 21 Dec 2005 10:54:31 +0100
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mindestkapitals der GmbH (MindestkapG) beschlossen. Der Entwurf sieht vor, das Mindeststammkapital der Gesellschaften mit beschr�nkter Haftung von derzeit 25.000 ? auf 10.000 ? abzusenken. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2006 in Kraft treten. ?Die Bundesregierung tr�gt mit dem Entwurf dem Wandel des Wirtschaftslebens Rechnung: Die Mehrzahl der Neugr�ndungen sind nicht mehr Produktionsunternehmen, sondern Unternehmen aus dem Dienstleistungssektor, die oft weniger Startkapital ben�tigen. Gerade Kleinunternehmen und Existenzgr�nder k�nnen durch dieses Gesetz leichter eine Gesellschaft gr�nden als bisher. Der Gesetzentwurf st�rkt die Wettbewerbsf�higkeit der deutschen GmbH auch im europ�ischen Vergleich, ohne die Vorteile des deutschen GmbH-Rechts aufzugeben?, erl�uterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Der Gesetzentwurf ist Teil des 20-Punkte Programms zur Fortsetzung der Agenda 2010, das Bundeskanzler Gerhard Schr�der in seiner Regierungserkl�rung am 17. M�rz 2005 vorgestellt hat. Mit diesem ersten Schritt zur Reform des GmbH-Rechts wird das Mindeststammkapital der GmbH deutlich abgesenkt. Dies geschieht auch mit Blick auf den zunehmenden Wettbewerb der Rechtsformen von Kapitalgesellschaften in der Europ�ischen Union. In einem zweiten Gesetz wird es vor allem um die Problematik der missbr�uchlichen Verwendung der GmbH in der Krise gehen. Der Schwerpunkt wird darin liegen, Verbesserungen f�r die sogenannten Bestattungsf�lle zu schaffen, in denen die GmbH zum Schaden ihrer Gl�ubiger einer ordentlichen Liquidation oder Insolvenz entzogen wird. Zudem soll verhindert werden, dass Gesellschafter und Gesch�ftsf�hrer sich ihrer Verantwortung entziehen, indem die GmbH entweder gar keine Gesch�ftsf�hrer mehr hat oder diese nur noch im Ausland schwer erreichbar sind.
Wed, 21 Dec 2005 10:52:58 +0100
Das Kabinett hat heute die von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegten Gesetzentw�rfe beschlossen, mit denen das Internationale �bereinkommen von 2001 �ber die zivilrechtliche Haftung f�r Bunker�lverschmutzungssch�den ratifiziert werden soll. ?Das ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Verbesserung des Opfer- und Umweltschutzes bei Schiffshavarien?, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. ?Auch von Schiffen, die nicht �l oder gef�hrliche Ladung bef�rdern, k�nnen erhebliche Gefahren f�r Mensch und Natur ausgehen. Das hat die Havarie des Holzfrachters ?Pallas? vor der deutschen Nordseek�ste im Jahre 1998 deutlich gemacht, bei der Millionensch�den durch Bunker�l, d.h. Schiffstreibstoff, entstanden sind. Um diese Gefahren zu verringern, reichen Ma�nahmen auf nationaler Ebene nicht aus. Ich begr��e es daher sehr, dass sich die internationale Staatengemeinschaft auf einheitliche Haftungs- und Versicherungsregelungen f�r Bunker�l-Verschmutzungssch�den verst�ndigt hat.? Das sog. Bunker�l-�bereinkommen f�hrt erstmalig auf internationaler Ebene eine Haftung des Schiffseigent�mers f�r Verschmutzungen durch Bunker�l ein. Sie greift unabh�ngig davon ein, ob dem Schiffseigent�mer im Einzelfall ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Ersetzt werden m�ssen insbesondere Sch�den und Aufwendungen wegen der Verunreinigung von Str�nden, Strandbefestigungen und der nat�rlichen Meeresumwelt sowie ein entgangener Gewinn etwa von Hotels oder Restaurationsbetrieben. Au�erdem werden alle Eigent�mer von Schiffen, die sich in deutschen Gew�ssern befinden und die eine Bruttoraumzahl von mehr als 1.000 aufweisen, verpflichtet, ihre Haftung f�r Bunker�l-Verschmutzungssch�den zu versichern und den Abschluss der Versicherung durch eine amtliche Versicherungsbescheinigung nachzuweisen. Das betrifft Schiffe ab der Gr��enordnung eines K�stenmotorschiffs von etwa 100 m L�nge. Zu versichern sind nicht nur Schiffe unter deutscher, sondern auch solche unter ausl�ndischer Flagge. Das Bunker�l-�bereinkommen tritt in Kraft, wenn es von achtzehn Staaten, darunter f�nf Staaten mit einer Flotte von mindestens 1.000.000 Bruttoraumzahl ratifiziert wurde. Da der Rat der Europ�ischen Union beschlossen hat, dass alle Mitgliedstaaten m�glichst vor dem 30. Juli 2006 die erforderlichen Ma�nahmen zur Ratifikation des �bereinkommens ergreifen, ist mit einem baldigen Inkrafttreten des �bereinkommens zu rechnen.
Wed, 14 Dec 2005 11:37:37 +0100
Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegten Gesetzentwurf zur St�rkung der R�ckgewinnungshilfe und der Verm�gensabsch�pfung bei Straftaten beschlossen. ?Die Begehung von Straftaten darf sich nicht lohnen. Kriminelle Gewinne m�ssen deshalb wirksam abgesch�pft und vorrangig den Opfern zur Verf�gung gestellt werden. Die Praxis hat in diesem Bereich in den letzten Jahren gro�e Fortschritte gemacht und damit einen wichtigen Beitrag insbesondere auch zur Bek�mpfung der durch Gewinnstreben gekennzeichneten Organisierten Kriminalit�t geleistet. Mit dem Gesetzentwurf werden wir die Instrumentarien weiter verbessern. Das kommt den Opfern zu Gute und dient einer effektiven Strafrechtspflege?, sagte Zypries. Kernst�ck des Entwurfs ist ein Auffangrechtserwerb des Staates: Nach geltendem Recht kann nicht in allen F�llen verhindert werden, dass kriminelle Gewinne wieder an den T�ter zur�ckfallen. Sind die Opfer der Straftat unbekannt oder verfolgen sie ihre Anspr�che nicht, m�ssen die Verm�genswerte, die durch die Straftat erlangt und im Strafverfahren vorl�ufig sichergestellt wurden, grunds�tzlich wieder an den T�ter heraus gegeben werden. Dies ist unbefriedigend. Der Gesetzentwurf schafft in diesen F�llen Abhilfe, indem er ein Verfahren f�r einen sp�teren Auffangrechtserwerb des Staates bereitstellt, wenn die Opfer ihre Anspr�che nicht binnen drei Jahren nach der Verurteilung des T�ters geltend machen. Beispiele: ? Ein T�ter betr�gt zahlreiche Personen um geringe Geldbetr�ge, zum Beispiel durch den verschleierten Verkauf minderwertigen Fleisches. Er erzielt dadurch einen betr�chtlichen Gewinn, der von der Staatsanwaltschaft zugunsten der Gesch�digten sichergestellt wird. Die Gesch�digten sehen im Hinblick auf ihren jeweils relativ geringen Schaden davon ab, gegen den Betr�ger gerichtlich vorzugehen und einen Titel zu erwirken. ? Der Betr�ger hat jeweils gro�e Schadenssummen "ergaunert", etwa durch falsche Angaben �ber Kapitalanlagen. Die Gesch�digten machen ihre Anspr�che aber nicht geltend, weil es sich bei dem von ihnen eingesetzten Verm�gen jeweils um "Schwarzgeld" (unversteuerte Einnahmen) handelte. L�sung: Geltendes Recht: Weil die Ersatzanspr�che der Gesch�digten Vorrang haben, kann das betr�gerisch erlangte Verm�gen jeweils nicht zugunsten des Staates f�r verfallen erkl�rt werden. Konsequenz: Das sichergestellte Verm�gen muss dem T�ter sp�testens drei Monaten nach der Verurteilung wieder zur�ckgegeben werden. K�nftige Regelung: Die Gesch�digten haben drei Jahre Zeit, ihre Anspr�che geltend zu machen und Zwangsvollstreckungsma�nahmen in das sichergestellte Verm�gen zu betreiben. Die Frist l�uft ab dem Zeitpunkt der Verurteilung des T�ters im Strafverfahren. Unterlassen dies die Gesch�digten, so f�llt das sichergestellte Verm�gen nach Ablauf der drei Jahre an den Staat (sog. Auffangrechtserwerb des Staates). Der Entwurf sieht ferner vor, dass die Anspr�che der Opfer grunds�tzlich Vorrang gegen�ber denen sonstiger Gl�ubiger des T�ters erhalten. Au�erdem wird die Information der Opfer verbessert: Sind die Opfer pers�nlich noch unbekannt, z.B. bei einer gro� angelegten Betrugskampagne, kann die Staatsanwaltschaft im elektronischen Bundesanzeiger (www.ebundesanzeiger.de) mitteilen, dass Sicherungsma�nahmen gegen das Verm�gen des Beschuldigten ergangen sind. Daneben enth�lt der Entwurf zahlreiche Detailverbesserungen im Verfahrensrecht, z.B. werden die Zust�ndigkeiten klarer und praxisn�her ausgestaltet.
Wed, 14 Dec 2005 11:37:09 +0100
CK - Washington.   The authors of Commercial Dispute Resolution in Germany are highly respected transnational practitioners. Their new book, ISBN 3-406-52169-X, in the C.H. Beck series German Law Accessible shares with English-speaking practitioners, but also Germans desiring to explain their law to foreign counterparts, their intense experience and comprehensive knowledge of the German practice of dispute resolution.

Approximately half of the 473-page softbound volume contains English translations of the pertinent German statutes, such as the rules of civil procedure and arbitration, but also the statute on the recognition and enforcement in Germany of foreign judgments. The legislative materials extend to certain treaties that relate to the subject matter, such as the Hague conventions on service and evidence. What is particularly useful for foreign and German users is the two column approach of the original German and the translated English materials.

In Part 1, the authors introduce the reader to commercial dispute resolution in Germany, beginning with the basics and essentials, such as the court systems, jurisdiction and securing evidence. They move on quickly to particulars of the judicial process in litigation and then turn to arbitration and finally to mediation. Sequentially and methodically, Rützel, Wegen and Wilske guide the reader through the various facets and the turns and tribulations of these procedures.

Useful tables and indices complement the introduction to the German dispute resolution mechanisms and make the new book the most important current addition to--and practical tool in--any lawyer's library that covers transnational litigation, arbitration and mediation with a German nexus. The publisher offers a PDF sample for download.
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington.   The Ruperto Carola university in Heidelberg plans to establish a Heidelberg House near Amherst, MA next year, reports the UniSpiegel 5/2005 edition on page 3. The new facility is designed to complement the existing Heidelberg Center for American Studies in Heidelberg.

In addition, the paper announced a new society devoted to legal history, the Heidelberger Rechtshistorische Gesellschaft e.V. at Friedrich-Ebert-Platz, 69117 Heidelberg, almost in the heart of Old Heidelberg. The society is open to legal historians and interested legal practitioners.
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington.   Andreas Schwartmann of Cologne announced in the main German law mailing list ANWALT the relocation of the off-topic mailing list Juratalk to the Google System at http://groups.google.com/group/juratalk.

With his announcement, he explains that the list is open to all lawyers interested in discussions on matters beyond the law. Based on the characterization of off-topic topics in ANWALT, such matters can include issues as diverse as technology, restaurants, travel or politics.
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington.   Death and inheritance mean a lot of work not only for relatives, administrators and private sector parties, but also for various government agencies. A new rule that according to Handakte blog comes into effect on January 2, 2006, establishes new rules for the notification of such changes among government agencies. The rules also provide for the destruction of such data and for the cooperation of notaries with agencies. The published ruleset relates to the Land of Nordrhein-Westfalen, and similar rules are expected for other Länder.
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington.   A significant other of no fame may not be named in press reports on the life of a famous person with whom the noname other appears in public, the Frankfurt appellate court decided on July 26, 2005, docket no. 11 U 13/03, as reported on December 9, 2005 in the German LexisNexis legal news section by Peter Abke.
German American Law Journal :: Washington USA
Thu, 29 Dec 2005 02:19:51 GMT
Aktenzeichen: 2 BvR 1779/05. Siehe auch: Entscheidung vom 23.12.2005
2005-12-28T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 1 BvQ 35/05. Siehe auch: Entscheidung vom 02.12.2005
2005-12-27T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 2 BvR 673/05. Siehe auch: Entscheidung vom 15.12.2005
2005-12-23T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 2 BvR 1001/04. Siehe auch: Entscheidung vom 08.12.2005
2005-12-22T00:00:00+01:00
Thu, 29 Dec 2005 02:19:51 GMT
Wiesbaden (ots) - In der am 22.12.05 ausgestrahlten Sendung "ARD-Kontraste" wird der Vorwurf erhoben, das BKA habe im Herbst 2002 im Libanon Beschuldigte aus einem Verfahren des GBA vernehmen lassen, obwohl es Kenntnis von Folterungen gehabt ...
Fri, 23 Dec 2005 14:29:00 B
Wiesbaden (ots) - Sei Juni 2005 ist eine vermutlich deutsche Staatsangeh�rige in Indien in Haft. Ihre Identit�t konnte bisher nicht gekl�rt werden. Sie scheint geistig verwirrt zu sein. Personaldokumente oder sonstige Unterlagen, die Hinweise ...
Wed, 14 Dec 2005 11:23:00 B
Wiesbaden (ots) - Der Pr�sident des Bundeskriminalamtes (BKA) J�rg Ziercke, der Pr�sident des Bundesamtes f�r Verfassungsschutz (BfV) Heinz Fromm, der Vorsitzende des Zentralrates der Muslime in Deutschland (ZMD) Nadeem Elyas, der ...
Tue, 13 Dec 2005 16:59:00 B
Wiesbaden (ots) - In der vom Bayerischen Rundfunk gesteuerten Vorabmeldung zur heutigen Sendung "Report M�nchen" werden Aussagen des BKA-Pr�sidenten aus dem Zusammenhang gerissen und in falschem Kontext dargestellt. In der Vorabmeldung ...
Mon, 12 Dec 2005 19:42:00 B
Wiesbaden (ots) - Stellvertretend f�r alle beteiligten Mitarbeiter der deutschen Polizei sowie die Zahn- und Rechtsmediziner aus Deutschland hat eine Kriminalbeamtin des Bundeskriminalamtes (BKA) gestern in M�nchen den Medienpreis Bambi 2005 in ...
Fri, 02 Dec 2005 09:55:00 B
Zur Frage der Befangenheit eines Sachverst�ndigen bei Beteiligung nur einer Partei an Ma�nahmen, welche der Befunderhebung vorausgehen.
Wed, 28 Dec 2005 15:19:21 +0100
Mit der Aktenversendungspauschale der Nr. 9003 KV GKG sind nicht auch die bei dem Rechtsanwalt nach Akteneinsichtnahme f�r die R�cksendung der Akten entstehenden Kosten abgegolten.
Wed, 28 Dec 2005 15:14:06 +0100
F�r das Entstehen der Geb�hr Nr. 4102 Ziffer 3 VV RVG ist erforderlich, dass "verhandelt" wird. Die Terminsgeb�hr entsteht nur dann, wenn in dem Termin mehr geschehen ist als die reine Verk�ndung des Haftbefehls.
Wed, 28 Dec 2005 15:14:21 +0100
Die von der Justiz f�r die automatisierte Gew�hrung der Einsicht in das Grundbuch erhobenen Geb�hren kann der Notar dem Zahlungspflichtigen als verauslagte Gerichtskosten in Rechnung stellen.
Fri, 23 Dec 2005 13:15:52 +0100
Ein Beweisantrag, dem zun�chst stattgegeben worden ist, kann sp�ter noch abgelehnt werden.
Wed, 28 Dec 2005 15:15:09 +0100
Um eine dringende pers�nliche oder berufliche Angelegenheit, die das Ausbleiben zur Hauptverhandlung rechtfertigen k�nnte, handelt es sich bei einer Urlaubsreise des Betroffenen nicht, wenn die Reise in Kenntnis der Ladung zum Hauptverhandlungstermin gebucht und angetreten worden ist.
Wed, 28 Dec 2005 15:14:55 +0100
1. Die Bezeichnung von Teileigentumsr�umen in der Teilungserkl�rung als "Keller" enth�lt eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter. 2. Die Wohnnutzung eines Teileigentums mit der Zweckbestimmung "Keller" st�rt grunds�tzlich mehr als die bestimmungsgem��e Nutzung und muss von den �brigen Wohnungseigent�mern deshalb nicht geduldet werden.
Fri, 23 Dec 2005 13:15:30 +0100
Ein Versto� gegen � 407a Abs. 2 ZPO rechtfertigt nicht die Ablehnung des Sachverst�ndigen wegen Befangenheit.
Fri, 16 Dec 2005 12:10:58 +0100
Die unterschiedliche Behandlung des h�lftigen Kindergeldanteils in � 2 Abs. 2 Satz 1 des Unterhaltsvorschussgesetzes und � 1612 b Abs. 5 BGB ist mit dem Gleichheitssatz vereinbar.
Thu, 22 Dec 2005 13:37:58 +0100
Sind in einem Termin beide Parteien anwaltlich vertreten, entsteht eine Terminsgeb�hr nach RVG-VV Nr. 3104. Daran �ndert sich grunds�tzlich nichts, wenn eine Partei in dem Termin keinen Antrag stellt und gegen sie ein Vers�umnisurteil ergeht. Werden dieser Partei in einem nachfolgenden Urteil die Kosten ihrer S�umnis auferlegt, so f�llt die einmal entstandene Terminsgeb�hr nach RVG-VV Nr. 3104 nicht darunter.
Mon, 19 Dec 2005 14:50:59 +0100
Thu, 29 Dec 2005 02:19:54 GMT
I. 1Die Kl�ger wenden sich gegen ihre Inanspruchnahme f�r Abschiebungskosten nach � 83 AuslG. 2Die miteinander verheirateten Kl�ger sind albanische Staatsangeh�rige. Die Kl�gerin zu 1 reiste im M�rz 1996 mit gef�lschtem griechischen Pass in das Bundesgebiet ein. Im Juli 2000 folgte ihr die gemein...
Wed, 28 Dec 2005 14:25:53 +0100
1Namen ("… lege ich …") gegen den Beschluss des 2Truppendienstgerichts eingelegte Beschwerde ist unzul�ssig. Gegen 3die Ablehnung der beantragten Bestellung von Rechtsanwalt P. als 4Verteidiger nach � 90 Abs. 1 Satz 2 WDO durch den Vorsitzenden der 5Truppenkammer steht die Besc...
Wed, 28 Dec 2005 14:20:33 +0100
1Bedeutung einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage (� 111 Abs. 3 2HPersVG i.V.m. � 92 Abs. 1 und � 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG) gest�tzte 3Beschwerde hat keinen Erfolg. Im Hinblick auf � 81 Abs. 3 HPersVG, 4wonach "vor der Weiterleitung von Stellenanforderungen zum 5Haushaltsvoranschlag" der Personalra...
Wed, 28 Dec 2005 13:24:38 +0100
1Verf�gung vom 10. Januar 2003 fest, dass sich die T�tigkeit des 2Kl�gers gegen den Gedanken der V�lkerverst�ndigung richte, dass sie 3Gewaltanwendung als Mittel zur Durchsetzung politischer Belange 4bef�rworte und dass sie eine derartige Gewaltanwendung hervorrufen 5solle. Die Bet�tigung des Kl�ger...
Wed, 28 Dec 2005 13:12:41 +0100