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Neuigkeiten (18.11.05)

Fri, 18 Nov 2005 02:07:41 GMT
Fri, 18 Nov 2005 02:07:42 GMT
Pressemitteilung 158/05 vom 10.11.2005
Fri, 18 Nov 2005 02:07:42 GMT
Seit bereits zwei Wochen unter den JuraBlogs (und sträflicherweise nicht von mir verkündet) ist das neue Blog "Medizin & Recht" von "Altblogger" und JuraWiki-Podcast-Gast Christian Säfken. Es geht um Medizin- und Pharmarecht sowie Bioethik. JurBlog.de ist das Blog von Ekrem Senol aus Köln. Der Aufnahmewunsch in die JuraBlogs war leider etwas ...

Seit bereits zwei Wochen unter den JuraBlogs (und sträflicherweise nicht von mir verkündet) ist das neue Blog “Medizin & Recht” von “Altblogger” und JuraWiki-Podcast-Gast Christian Säfken. Es geht um Medizin- und Pharmarecht sowie Bioethik.

JurBlog.de ist das Blog von Ekrem Senol aus Köln. Der Aufnahmewunsch in die JuraBlogs war leider etwas in meiner Mailbox untergegangen.. (danke an Dr. Johannes Rux für den Reminder und sorry an Ekrem Senol!)

Viel Erfolg von uns!

Thu, 10 Nov 2005 16:02:18 +0000
Fri, 18 Nov 2005 02:07:43 GMT
2005-11-09T00:00:00+01:00
Die Beschwerdeführer machen einen Eingriff in das Recht zur Vornamenswahl geltend.
2005-11-03T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Aufhebung eines Haftverschonungsbeschlusses aufgrund abweichender Beurteilung der Aussetzungsvoraussetzungen (§ 116 Abs. 1 StPO) durch das Oberlandesgericht im Verfahren über die Beschwerde allein des Beschuldigten gegen die Aufrechterhaltung des Haftbefehls. Das Oberlandesgericht ordnete den Vollzug des Untersuchungshaftbefehls an, ohne eine veränderte Sachlage (§ 116 Abs. 4 StPO) festzustellen.
2005-10-26T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde betrifft Unterlassungsansprüche wegen der Verbreitung herabsetzender Tatsachenbehauptungen.
2005-10-25T00:00:00+01:00
Mit den Verfassungsbeschwerden wenden die Beschwerdeführer sich gegen ihre Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer für Wohnungen, die sie gemietet haben, um ihrer Berufstätigkeit an einem anderen Ort als dem Ort ihrer ehelichen Wohnung nachzugehen.
2005-10-11T00:00:00+01:00
Fri, 18 Nov 2005 02:07:43 GMT
Fri, 18 Nov 2005 02:07:44 GMT
Thu, 17 Nov 2005 20:21:35 CET Uhr - bse1979 schrieb - Kündigung erlaubt? Hilfe!!
Hallo, ich bin neu hier und hoffe hier kompetente Ansprechpartner zu finden. Ich habe folgendes Problem: Meine Mieterin mit einem Kleinkind und dazu noch schwanger im 7. Monat hält sich seit geraumer Zeit nicht an die Hausordnung: - Sie mach übermäßig lärm trotz auffoderungen leiser zu machen - Sie übergibt die Miete zum wiederholtenmale nicht am 1. sondern erst am 10,11 ...

MfG Euer LOW-Team
2005-11-17CET20:21:35+01:00
Tue, 15 Nov 2005 21:51:35 CET Uhr - Unterfranke schrieb - Kündigungsfristen nach 15 Jahren?
Hallo! Bin neu hier und habe gleich mal eine Frage! Es geht darum, ich wohne mit meiner Frau in einem gemieteten Haus, das wir nächstes Jahr Räumen müssen (schon wegen der vielen Mängel, ist das Wohnen dort unzumutbar). Meine Schwiegermutter hat noch ein Haus vermietet, seit über 15 Jahren an denselben Mieter (der auch mal nicht zahlt, da er arbeitslos ist). Wie sieht das n ...

MfG Euer LOW-Team
2005-11-15CET21:51:35+01:00
Tue, 15 Nov 2005 11:44:42 CET Uhr - Qwällfläschkopp schrieb - Vorzeitig kündigen?!
Hallo Leute, mein Mietvertrag läuft noch bis 07. Ich möchte aber gerne jetzt schon (01.01.06) ausziehen. Die Kündigung habe ich dem Vermieter rechtzeitig (31.10.05) gegeben. Erst hieß es, es gehe in Ordnung und nun macht dieser nun doch Schwierigkeiten. Von wegen Vertrag bis 07 und ich müsste mich um Nachmieter kümmer. Wenn ich Ihm drei Nachmieter gebracht habe und er alle a ...

MfG Euer LOW-Team
2005-11-15CET11:44:42+01:00
Tue, 15 Nov 2005 08:49:59 CET Uhr - cucumber schrieb - Sparbuch als Kaution
Moin, wieder mal 'ne bescheidene Frage. Zum 1.November wird ein neuer Mieter in die Wohnung einziehen. Vertrag sollte eigentlich schon am letzten Samstag unterschrieben werden, doch der Mieter wird heute unterschreiben. Mir gefallen ein paar Ausagen vom Neumieter nicht: Das Sparbuch liegt noch bei der letzten Verwaltung und das will er uns am 1.November übergeben. Ist da ...

MfG Euer LOW-Team
2005-11-15CET08:49:59+01:00
Sun, 13 Nov 2005 12:19:19 CET Uhr - dschenni schrieb - Mieter ist nicht erreichbar
Hallo, wir wollen unsere Wohnung vermieten, unsere jetztigen Mieter haben sich getrennt und der Mann ist in der Wohnung geblieben, mit seienr Einverständnis haben wir Anzeigen in Zeitungen bezüglich Vermietung oder Verkauf der Wohnung geschaltet. Es haben sich auch schon mehrere Interessenten gemeldet, jedoch ist eine Besichtigung der Wohnung nicht möglich da wir den noch dort ...

MfG Euer LOW-Team
2005-11-13CET12:19:19+01:00
Fri, 18 Nov 2005 02:07:45 GMT
beim zeigen auf andere sind manche ganz groß, besonders beim thema menschenrechte. daß die auch in deutschland gelten, wird dann großzügig interpretiert. vor dem hintergrund der koalitionsverhandlungen und der (angeblichen) sozialschmarotzer, der inf...
Am 7. Juli hatte das Bundesarbeitsgericht über eine Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers zu urteilen, der fristlos gekündigt wurde, weil er das Internet während der Arbeitszeit für private Zwecke benutzte, insbesondere auf Pornoseiten gesurft wa...
Wie Spiegel Online berichtet, ist die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di hinsichtlich der Verlängerung der Ladenschlusszeiten während der Fußball-WM 2006 "gesprächsbereit". Ein Blick ins Gesetz offenbart, dass die Tarifverbände alles andere als ein M...
Rezension von Rechtsanwalt Dr. jur. Frank Sievert, Hamburg Mobbing im Arbeitsverhältnis gehört zur traurigen Realität des Arbeitsalltags in vielen deutschen Betrieben. Welche Äußerungen und welche Handlungen als Mobbing im Rechtssinne zu werten sind,...
Thu, 17 Nov 2005 22:00:07 GMT
2004-07-02: Newsletter - 6/2004
2004-07-02
2004-06-30: Aktion gegen das Rauchen
2004-06-30
2004-05-28: Schutz personenbezogener Daten
2004-05-28
Fri, 18 Nov 2005 02:09:45 GMT

Wie der Spiegel in seiner online-Ausgabe berichtet, ist deutschen und estnischen Ermittlern ein Fahndungserfolg gegen die Urheber von Phishing-Attacken gelungen. Es dürfte kaum jemanden geben, der in der jüngeren Vergangenheit nicht eine Phishing-Mail in seinem elektronischen Postfach vorgefunden hat. Meist in schlechtem Deutsch geschrieben, wird man aufgefordert, einem Link zu folgen, der jedoch nicht zur Bank, sondern zu einer gefälschten Internetseite führt. Sinn ist es, PIN und TAN der Bankkunden auszuspionieren. Die bereits im Juli festgenommenen Tatverdächtigen hätten auf diese Weise einen Betrag von 100.000 Euro erbeutet, von dem 20.000 Euro bei Hausdurchsuchungen sichergestellt worden seien.

2005-11-16T11:52:06+01:00

Im Rahmen der Veranstaltung "Einführung in die Rechtsinformatik" an der Universität des Saarlandes ging es heute um die Freien juristischen Internetprojekte.

Iris Speiser stellte das JIPS und das LAWgical vor und ging auch auf die "Blawgosphäre" insgesamt ein. Ich selbst durfte dann das JuraWiki präsentieren. Das Mindmap zu meinem Vortrag ist auf dieser Seite verlinkt (PDF, 18 S., 416 KB).

Wie schon gestern in NeuesAusDemJuraWiki angekündigt, haben wir vor Ort auch einen kleinen Podcast produziert und sofort online gestellt.

MP3, 3:02 min., 1,4 MB

2005-11-10T16:44:24+01:00

Logo EDV-GTProf. Dr. Dr. h. c. Helmut Rüßmann hatte es beim diesjährigen EDV-Gerichtstag angekündigt - jetzt ist es amtlich: In Merzig entsteht die "Europäische EDV-Akademie des Rechts". Der saarländische Wissenschaftsminister Jürgen Schreier und der Vorstandsvorsitzende des Deutschen EDV-Gerichtstages e. V., Prof. Dr. Maximilian Herberger, haben gestern den Gesellschaftervertrag zur Gründung der Europäischen EDV-Akademie des Rechts gGmbH (EAR) unterzeichnet.

Mehr dazu in der Pressemitteilung des Ministeriums vom 08.11.05.

2005-11-09T13:57:08+01:00

Die peer-to-peer Internet-Tauschbörse "Grokster" beendet ihr Angebot - vorläufig. Nachdem Grokster in einem Rechtsstreit vor dem Supreme Court der USA unterlegen war, hat man nach einer Meldung von Tagesschau-online nun eine teure Einigung mit der Musikindustrie erreicht. Grokster informiert seine Nutzer auf seiner Website darüber, dass die bisher angebotene Software illegal sei und daher nicht länger angeboten würde.

Der Spiegel meldet in seiner Online-Ausgabe, dass es für Grokster dennoch eine Zukunft gebe. So sei geplant, Grokster als kostenpflichtigen Dienst weiterzuführen. Zu diesem Zweck sei bereits mit Sony/BMG ein Lizenzvertrag geschlossen worden. Dies sei die einzige Möglichkeit, legal ein peer-to-peer-Angebot zu betreiben, nachdem das höchste Gericht der USA den Anbietern von Tausch-Software in der bisherigen Form nun ein generelles Mitverschulden an Urheberrechtsverletzungen bescheinigt habe. Von der Entscheidung betroffen sind weitere Tauschbörsen, darunter so bekannte wie Morpheus und KaZaA.

2005-11-09T13:03:43+01:00

Wie man mit Hilfe von Google Kameras findet, die "öffentliche und nicht-öffentliche Bereiche kontrollieren", erklärt intern.de, nämlich so: http://www.google.com/search?q=liveapplet.

Die dort aufgelisteten Webcams lassen sich dann auch per Java-Applet steuern. Wenn man z. B. hier auf einzelne Personen zoomt, könnte man durchaus schon jemanden wiedererkennen - jedenfalls bei Tageslicht.

Die Videoanlage der Frankfurter Rundschau (siehe LAWgical vom 31.10.03) war übrigens bis vor kurzem "wegen Wartungsarbeiten" abgeklemmt und ist zur Stunde gar nicht mehr erreichbar.

2005-11-08T22:44:04+01:00
Fri, 18 Nov 2005 02:09:45 GMT
Das schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) teilt mit, dass es das ...
2005-11-17 12:00:00
Nachdem die Firma Sony BMG durch die Einführung einer Sicherheitssoftware zum Kopierschutz von ...
2005-11-17 12:00:00
Carolina Botero, Mitinitiatorin der kolumbianischen Sektion der „Creative Commons“, stellt in ...
2005-11-17 12:00:00
Der [http://europa.eu.int/eur-lex/de/about/pap/process_and_players5.html#1|Europäische ...
2005-11-11 12:00:00
„Her Majesty´s Court Service“(MCS) ist eine Einrichtung des britischen Ministeriums für ...
2005-11-10 12:00:00
?Das Ergebnis der Koalitionsverhandlungen ist eine gute Arbeitsgrundlage für die kommenden vier Jahre. Die Vereinbarung sichert Kontinuität in der Innen- und Rechtspolitik in der neuen Legislaturperiode. Wir können die erfolgreiche Arbeit in der Rechtspolitik fortsetzen. In der Kriminalpolitik sorgen wir dafür, dass das Bedürfnis der Menschen nach Sicherheit und ihr grundgesetzlich garantiertes Recht auf Freiheit weiterhin in einem ausgewogenen Verhältnis bleiben. Rechtsstaatlichkeit und Grundrechtsschutz sind der strikte Maßstab, an dem sich alle kriminalpolitischen Maßnahmen auch in der Zukunft messen lassen müssen?, unterstrich Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Zudem sind Leitlinien für eine Politik festgeschrieben, die Verbraucherinnen und Verbraucher schützt und gleichzeitig ihre Eigenverantwortung und Selbstbestimmung stärkt. ?Die Koalitionspartner haben sich weiterhin darauf verständigt, mit ihrer Rechtspolitik dem Umstand Rechnung zu tragen, dass unsere Gesellschaft toleranter geworden ist, neue Lebensentwürfe akzeptiert und auf Minderheiten Rücksicht nimmt. Diese Entwicklung wollen wir begleiten und fördern?, unterstrich Zypries. Die Vereinbarungen im Überblick: Kriminalpolitik: Es gibt keinen Paradigmenwechsel im Jugendstrafrecht. Auch zukünftig werden junge Erwachsene nur dann nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt, wenn sie über den Reifegrad eines Erwachsenen verfügen. Die Höchstfreiheitsstrafe im Jugendstrafrecht wird nicht erhöht, sie bleibt bei 10 Jahren. Der Jugendstrafvollzug wird auf eine verlässliche gesetzliche Grundlage gestellt. Jugendliche Straftäter, die wegen schwerster Straftaten gegen das Leben, die sexuelle Selbstbestimmung oder die körperliche Unversehrtheit verurteilt wurden, sollen künftig nachträglich in Sicherungsverwahrung genommen werden können, wenn sich ihre besondere Gefährlichkeit während des Strafvollzugs ergeben hat. Weitergehende rechtliche Konsequenzen im Kampf gegen den Terrorismus werden nur gezogen, wenn dies nach dem Evaluierungsbericht zum Terrorismusbekämpfungsgesetz geboten ist. Eine sog. Sicherungshaft, also die Festsetzung eines Terrorverdächtigen auf bloßen Verdacht, wird es nicht geben. Die Regelungen zur Strafbarkeit wegen Graffiti-Schmierereien, zum genetischen Fingerabdruck und zur akustischen Wohnraumüberwachung werden nicht verschärft. Die kürzlich dazu verabschiedeten Gesetze werden nach mehreren Jahren der Anwendung in der Praxis evaluiert. Ergänzend zu den bereits vorhandenen Möglichkeiten, einen Straftäter milder zu bestrafen, wenn dieser hilft Straftaten aufzuklären, wird eine allgemeine Strafzumessungsregelung eingeführt, die Strafmilderungen oder ?befreiungen für sog. Kronzeugen ermöglicht. Die Rechte der Betroffenen werden bei der Novellierung der Vorschriften über die Telefonüberwachung gestärkt. Um den Opferschutz zu verbessern, wird das beharrliche Nachstellen (sog. ?Stalking?) künftig in einem eigenen Straftatbestand unter Strafe gestellt. Ebenso sollen die Opfer von Zwangsprostitution mit den Mitteln des Strafrechts noch besser geschützt und Freier von Zwangsprostituierten bestraft werden. Zur Verhinderung von Zwangsverheiratungen, werden alle geeigneten rechtlichen Instrumente geprüft. Selbstbestimmung und Toleranz: Die Koalitionspartner haben unterstrichen, dass die EU-Gleichbehandlungsrichtlinien umgesetzt werden müssen. Es gibt keine Festlegung, dass dies ohne inhaltliche Erweiterung der Vorgaben aus Brüssel geschehen muss. Die Bundesjustizministerin wird daher weiter dafür eintreten, dass neben den europarechtlichen Vorgaben (ethnische Herkunft, Geschlecht) bei Massengeschäften des täglichen Lebens niemand wegen seiner Religion, seiner Weltanschauung, einer Behinderung, seines Alter und seiner sexuellen Ausrichtung benachteiligt werden darf. Im Unterhaltsrecht sollen Kinder mit ihren Unterhaltsansprüche in Mangelfällen besser gestellt werden, die nacheheliche Eigenverantwortung von Ehegatten wird gestärkt. Wirtschaft und Verbraucherschutz: Mit einem neuen Versicherungsvertragsrecht wird für einen gerechteren Interessenausgleich zugunsten der Versicherten gesorgt. Das Verfahren zur Entschuldung mittelloser Personen wird unter Wahrung der Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern neu gestaltet. Um den Wirtschaftsstandort Deutschland und seine Attraktivität für Investoren zu sichern, wird das GmbH-Recht reformiert, um Unternehmensgründungen zu beschleunigen, die Wettbewerbsfähigkeit der GmbH im Vergleich mit ausländischen Rechtsformen zu sichern und Missbräuche bei Insolvenzen zu bekämpfen. Da die öffentliche Hand Vorbild bei Leistungsfähigkeit und Transparenz sein soll, haben sich die Verhandlungspartner darauf verständigt, die gesetzliche Pflicht zur Offenlegung von Managergehältern bei Unternehmen mit überwiegender Bundesbeteiligung anzustreben.
Mon, 14 Nov 2005 14:14:01 +0100
Das Bundeskabinett hat heute den zweiten Zwischenbericht zur Bereinigung des Bundesrechts entgegen genommen. Der Bericht zieht eine erfolgreiche Bilanz der Rechtsbereinigung, die als ein Kernprojekt der Initiative Bürokratieabbau im Februar 2003 gestartet wurde. An der Initiative Bürokratieabbau nehmen alle Ressorts teil. Sie durchforsten ihren Vorschriftenbestand zielgerichtet, bauen bürokratische Hemmnisse ab und schaffen verständlichere und zeitgemäßere Normen. In einem ersten Schritt werden vor allem alte und überholte Vorschriften aufgehoben. Bereits dadurch wird die Rechtsordnung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und der Verwaltung übersichtlicher, da nicht nötige Vorschriften den Blick auf das maßgebliche Recht verstellen und die Rechtsordnung unübersichtlich machen. In einem zweiten Schritt wird der so reduzierte Normenbestand darauf hin untersucht, welche Möglichkeiten der Vereinfachung und Entlastung von unnötigen bürokratischen Hemmnissen es gibt. Die Bundesregierung hatte am 4. Mai 2005 beschlossen, mehr als 350 nicht mehr benötigte Rechtsvorschriften aus den Bereichen Inneres, Justiz, Wirtschaft und Arbeit sowie Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft zur Aufhebung vorzuschlagen. Allein mit den Rechtsbereinigungsgesetzen aus diesen vier Ressorts beseitigt die Bundesregierung mehr als 350 überflüssige Gesetze und Verordnungen. Weitere Rechtsbereinigungsgesetze sollen folgen. Einige Ministerien, die im ersten Schritt nur relativ wenige aufhebbare Vorschriften ermittelt haben, heben diese bei Gelegenheit anderer Rechtsetzungsvorhaben auf; seit Beginn der Initiative Bürokratieabbau im Februar 2003 sind so schon 75 Gesetze und 296 Rechtsverordnungen außer Kraft gesetzt worden. Die Rechtsbereinigung ist damit keinesfalls abgeschlossen, sie ist vielmehr ständige Aufgabe und Teil guter Gesetzgebung. Weitere Rechtsbereinigungsgesetze werden deshalb folgen und Ergebnisse spürbarer Entbürokratisierung und Rechtsvereinfachung präsentieren. Bereits jetzt hat das Projekt Rechtsbereinigung den größten Beitrag zur Bereinigung des Bundesrechts in den letzten vierzig Jahren geleistet.
Thu, 10 Nov 2005 16:23:40 +0100
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries legt Wert auf die Klarstellung einer missverständlichen Äußerung des designierten Bundesministers der Verteidigung, Franz Josef Jung. Dieser hatte heute geäußert, Union und SPD hätten gemeinsam in den Koalitionsverhandlungen darüber gesprochen, ?dass wir es selbstverständlich für notwendig erachten, die Bundeswehr auch zur Terrorismusbekämpfung im Inland einzusetzen.? Gemeinsame Linie beider Seiten sei, so Jung weiter, für entsprechende gesetzliche Reglungen zu sorgen, sobald das Bundesverfassungsgericht dies in einem noch anstehenden Urteil zum Luftsicherheitsgesetz verlange. Zypries dagegen unterstrich, man habe sich für den Koalitionsvertrag vielmehr darauf verständigt, dass die grundsätzliche Trennung zwischen polizeilichen und militärischen Aufgaben gelte. ?Die Koalitionspartner wollen nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz prüfen, ob und inwieweit verfassungsrechtlicher Regelungsbedarf besteht. Das ist der Inhalt der Verabredungen mit Wolfgang Schäuble wie auch mit Franz Josef Jung?, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Tue, 08 Nov 2005 14:28:27 +0100
Heute sind zwei wesentliche Gesetze des 10-Punkte-Programms der Bundesregierung zur Stärkung der Unternehmensintegrität und des Anlegerschutzes in Kraft getreten - das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) und das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG). Das KapMuG ermöglicht geschädigten Kapitalanlegern eine verbesserte Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche. Jetzt kann ein Musterverfahren durchgeführt werden, um zu klären, ob eine falsche oder unterlassene öffentliche Kapitalmarktinformation vorlag. Tatsachen- und Rechtsfragen, die sich in mindestens zehn individuellen Schadensersatzprozessen stellen, werden nur einmal mit Bindungswirkung für alle geschädigten Anleger geklärt; es bedarf nur einer Beweisaufnahme. Das Prozesskostenrisiko für den einzelnen Anleger wird deutlich gesenkt. ?Das Gesetz, das auch auf bereits laufende Verfahren anwendbar ist, kann sich nun in der Praxis bewähren. Geschädigte Anleger können schneller zu ihrem Recht kommen, Massenverfahren sind für die Gerichte nun leichter zu organisieren", erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Kapitalanleger können sich mit dem neu geschaffenen elektronischen Klageregister unter www.ebundesanzeiger.de darüber informieren, ob bereits ein Musterverfahren beantragt oder gar eingeleitet worden ist. So wird die Entscheidung, selbst Klage einzureichen und sich diesem Musterverfahren anzuschließen, erleichtert. Das UMAG bringt wichtige Modernisierungen und Veränderungen an den Rahmenbedingungen unserer börsennotierten Aktiengesellschaften. ?Das Gesetz trägt dazu bei, das Vertrauen der Anleger in die Integrität, Stabilität und Transparenz der Aktienmärkte zurück zu gewinnen. Es ist ein gutes Signal für die Reformfähigkeit unseres Wirtschaftsrechts?, betonte Zypries. Dabei sind insbesondere drei Punkte hervorzuheben: Die Haftungsklage, also die Schadensersatzklage der Gesellschaft gegen Vorstand und Aufsichtsrat wegen Unredlichkeiten und groben Rechtsverstößen wird in der Durchsetzung verbessert. Die Anfechtungsklage gegen Hauptversammlungsbeschlüsse wird vor missbräuchlicher Ausnutzung geschützt. Das System der Anmeldung und Legitimation von Aktionären zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmrechtsausübung wird modernisiert und auf internationale Gepflogenheiten umgestellt. Das UMAG schafft unter www.ebundesanzeiger.de ein Aktionärsforum für klagewillige Kleinaktionäre. Damit können Aktionäre Mitstreiter für das Erreichen gesetzlicher Quoren und zur Stimmrechtsausübung suchen und zum Mitmachen aufrufen.
Tue, 01 Nov 2005 11:04:29 +0100
CK - Washington.   The Hamburg court of first instance issued a TRO, not a final judgment, against a publishing company prohibiting that company's use of a generic domain name which the court found to improperly convey the notion that it was endorsed by German trade guilds.

Now, the publisher, ID-Medien, itself subject to criticizm, has sent cease and desist orders to two internet sites, muepe.de, a blog specializing in domain news, and Schwerin-NEWS. Muepe had copied and pasted information from the Schwerin site. The Schwerin report was based on information released by the trade guild covering its temporary victory. Schwerin says it published an "article by the [guild]", einen auf Schwerin-NEWS am 7.11.2005 veröffentlichten Artikel der Handwerkskammer Schwerin.

The cease and desist orders claim that ID-Medien had not accepted the TRO and may appeal it. On that basis, ID-Medien argues that the web reports mislead readers by conveying the notion that the guild had won a final judgment. In turn, this impression is claimed to cause ID-Medien irreparable harm in its business.

Muepe added a note to its report to explain the status of the Hamburg ruling. Schwerin-NEWS published the details of the cease and desist order.

This development highlights the risks inherent in the uncommented and unedited republication of information published elsewhere. While copy and paste of excerpts may constitute legal fair use under copyright law and has become a popular technique in German law blogs, the minimalistic effort in populating a blog does expose bloggers to substantial legal exposure.

ID-Medien may be wrong in its claims and cannot realistically expect others to know how it feels about a TRO--other than the typical dissatisfaction of a losing defendant--and what action it might take against it. At the same time, there is now some legal basis on which bloggers may be required to state whether or not a court ruling has become final. See Legal News, Final or Risky on a--possibly non-final--Munich decision suggesting that websites update reports on reversed decisions.
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington.   The German legal metablog engine, JuraBlogs, has achieved important status in the German world of legal blogs. Recently, JuraBlogs developed several search and informational tools which it offers without charge to users of the Firefox and Flock browsers.

JuraBlogs Toolbar is an extension with a search function. Enter a legal term, such as Bundesberufungsgericht, press enter, and Jurablogs will list all articles with that term.

Kontextsuche enables the user to hightlight a word in any text displayed in the browser, right-click to display the menu option for a search of such text in JuraBlogs, and voila: Jurablogs lists the pertinent blog entries.

Finally, the toolbar contains a button for current blog entries listed on JuraBlogs. This function enables the user to by-pass the JuraBlogs site and head directly to the most recent additions listed with JuraBlogs--a somewhat altruistic tool from a website that makes it forego some traffic. Only a site that is worth visiting several times a day can afford to offer such a tool, and JuraBlogs has achieved that prominence.
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington.   Reporting on court decisions can be risky. A German court almost held an owner of a website liable for defamation after a party mentioned in a decision reported on the site succeeded in having the decision amended and then sued the publisher.

Fortunately, the case was dismissed. The court stated that the owner of the site should have been given reasonable time to alert its readers to the change after the appeal. The Bahr blog reports also on two similar cases. The most recent decision is from the Munich court of first instance in the matter 161 C 17453/04 of September 14, 2005.

Disclaimer: The Munich decision may be subject to an appeal and this report may later prove wrong but will not change.
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington.   On October 24, 2005, the highest German court for civil matters, the Bundesgerichtshof in Karlsruhe, decided on a claim by the owner of a Oskar Schlemmer painting against an heir of the painter. The heir had stated--in a confidential note to a third party that ended up being conveyed to the owner of the painting--his belief that the painting continued to belong to the painter's estate.

The court noted that the owner had purchased the painting at auction in the United States in 1959. There is an unresolved issue as to whether the painting made in 1931 had been improperly taken by the Nazi regime. In any case, both parties agreed that the owner had acquired ownership in the painting, at least through adverse possession under §937 of the civil code, Bürgerliches Gesetzbuch.

The issue for the court was whether the owner could properly claim that the heir cease and desist making a statement that casts a cloud on the title. The court sided with the owner in the matter II ZR 329/03.

A day later, another division of the same court turned down a claim for payment on debentures issued 80 years ago by the city of Dresden. The debenture certificates had become worthless as financial instruments but are generally appreciated as art-like historical artifacts. The court based its decision on the statute of limitations of 30 years and the fact that the East German government had validly reconstituted the political entities which incidentally absolved cities such as Dresden from liabilities such as the then-worthless debentures.

Such bonds cases remind the reader of similar claims discussed periodially in the United States for the redemption of railroad and other bonds issued by long-defunct entities. Filing lawsuits for bonds that expired 50, 100 or 150 years ago raises the issue of an abuse of the legal system and a waste of holders' recources.

That may apply particularly to the warning by counsel in the Dresden case to bring the same matter before an American court, as 123recht.net reports and Handakte mirrors. A similar case being marketed by the German Goldbond Redemption Group, LLC is currently before the United States District Court for the Middle District of Florida.
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington.   German courts are pushing internet operators ever harder. A June 6, 2005 decision by the Winsen a.d. Luhe court holds the operator of an internet forum responsible for comments by a visitor. The visitor added a fake mug shot that displays a photo of the plaintiff.

Claiming defamation, the plaintiff sent an EMail to the defendant operator, demanding the removal of the mug shot within 24 hours and 17 minutes. When the defendant failed to act, the plaintiff sued. The court granted his motion for an injunction, under §11(2) TDG. Later, the defendant explained his inaction by his personal absence which rendered him unable to react promptly.

The court held that his absence did not excuse his failure. Participants in the Internet must act in Internet time, it noted in the matter of M.K. v. B.R., docket no. 23 C 155/05, reported by JurPC, discussed by Muepe.de, critiqued by Gramespacher and quoted by Handakte.de.

As a result, German forum operators will need to shut down operations when they travel, get stuck in traffic or visit the restroom. After all, the federal Statute on Remote Services, Teledienstgesetz, absolves them from liability only if they act immediately, not merely promptly. That is, according to the statute, upon learning of illegal content. And under the Winsen rule, also when they have no such knowledge.
German American Law Journal :: Washington USA
Thu, 17 Nov 2005 22:00:12 GMT
Aktenzeichen: 1 BvR 1696/98. Siehe auch: Entscheidung vom 25.10.2005
2005-11-16T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 1 BvR 691/03. Siehe auch: Entscheidung vom 03.11.2005
2005-11-15T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 2 BvR 1198/03. Siehe auch: Entscheidung vom 09.11.2005
2005-11-11T00:00:00+01:00
Thu, 17 Nov 2005 22:00:12 GMT
Wiesbaden (ots) - Nach gemeinsamen Ermittlungen des Bundeskriminalamts (BKA) und der Estonian Central Criminal Police konnten Anfang Juli 2005 in Tallinn (Estland) mehrere estnische Staatsangehörige wegen Verdachts des Computerbetrugs (Phishing) ...
Mon, 14 Nov 2005 13:43:00 B
Wiesbaden (ots) - Einen gemeinsamen Erfolg im Kampf gegen die Rauschgiftkriminalität konnten das Bundeskriminalamt (BKA), die Gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift (GER) von Zoll und Polizei beim Landeskriminalamt Hamburg sowie die ...
Wed, 09 Nov 2005 13:51:00 B
Wiesbaden (ots) - Zu Veröffentlichungen hinsichtlich der Überlassung von Materialien durch den Journalisten Bruno Schirra stellt das Bundeskriminalamt (BKA) fest: Beim Verhältnis zwischen dem BKA und Bruno Schirra handelte es sich um einen ...
Sat, 05 Nov 2005 14:46:00 B
Wiesbaden (ots) - In einem Verfahren der Staatsanwaltschaften Gießen und Osnabrück wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie Herstellung und Verbreitung von Kinderpornografie hat die Polizeiinspektion Osnabrück mit Unterstützung ...
Wed, 02 Nov 2005 09:14:00 B
Wiesbaden (ots) - Terroristen werben Kämpfer für den Irak in Europa an, Rauschgiftkuriere nutzen Deutschland als Drehscheibe auf ihren Schmuggelrouten, das Internet verbindet Täter, die auf diesem Wege weltweit kinderpornografische Bilder ...
Mon, 31 Oct 2005 11:36:00 B
Wird der Rechtsanwalt, der bereits vor dem 1. Juli 2004 als Pflichtverteidiger beigeordnet war, nach dem Stichtag (auch noch) für die Revisionshauptverhandlung zum Pflichtverteidiger bestellt, hat das auf die Anwendung der BRAGO auf das vorhergehende Verfahren keine Auswirkungen.
Wed, 16 Nov 2005 14:06:33 +0100
1. Erlässt das Amtsgericht in einer Wohnungseigentumssache einen Beweisbeschluss, wonach ein Sachverständigengutachten über die Prozessfähigkeit des Antragstellers eingeholt werden soll und die Ärztekammer um Vorschlag eines geeigneten Sachverständigen gebeten wird, so liegt bereits hierin ein erheblicher Eingriff in die Rechte des Betroffenen, der diese Zwischenentscheidung ausnahmsweise anfechtbar macht. 2. Eine Kosten- und Auslagenentscheidung nach § 47 WEG ist in dem (Zwischen)-Verfahren nicht zu treffen, weil die abzuwägenden Billigkeitsgesichtspunkte sich vor Beendigung des Hauptsacheverfahrens nicht abschließend bewerten lassen.
Mon, 14 Nov 2005 15:33:14 +0100
Gestatten die übrigen Wohnungseigentümer durch Beschluss die Errichtung eines Wintergartens bei "Selbstfinanzierung" durch den die bauliche Veränderung vornehmenden Wohnungseigentümer, so ist dieser allein verpflichtet, die im Bereich der Wintergartenkonstruktion durch Feuchtigkeitsschäden entstehenden Folgekosten zu tragen. Diese Kostenlast geht, ohne dass es einer Grundbucheintragung bedarf, auf den Sondernachfolger des ausbauenden Wohnungseigentümers über.
Mon, 14 Nov 2005 14:25:54 +0100
Bei summarischer Überprüfung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO lässt sich derzeit nicht abschließend feststellen, ob im Lichte der Rechtsprechung des EuGH die Entziehung einer im EU-Ausland ausgestellten Fahrerlaubnis rechtmäßig oder rechtswirdig ist, wenn sie einen im Inland lebenden Verkehrsteilnehmer betrifft, dem vor der Erlangung der ausländischen Fahrerlaubnis seine deutsche Fahrerlaubnis wegen Eignungsmängeln entzogen worden war. Bei der demnach durchzuführenden Interessenabwägung sind die Belange der Sicherheit des Straßenverkehrs dem Interesse des Verkehrsteilnehmers übergeordnet, zu seinem Vorteil von der europarechtlich garantierten Freizügigkeit Gebrauch machen zu können.
Wed, 16 Nov 2005 14:18:40 +0100
Insbesondere die Notwendigkeit der ordnungsgemäßen Durchführung einer Hauptverhandlung kann im Ausnahmefall die kurzzeitige Überstellung eines vorläufig Untergebrachten in eine Justizvollzugsanstalt erfordern.
Wed, 16 Nov 2005 14:09:57 +0100
1. Wer einen Auflieger über das Wochenende auf einem in einem Gewerbegebiet gelegenen verschlossenen, nachts beleuchteten und in unregelmäßigen Abständen von einem Bewachungsunternehmen bestreiften Firmengelände abstellt, handelt nicht leichtfertig und in dem Bewusstsein, das ein Schaden wahrscheinlich eintreten werde, wenn der gesamte Auflieger nebst Ladung vom Gelände entwendet wird. 2. Bei der Berechnung des Haftungshöchstbetrages nach § 431 HGB ist das Gewicht von Teilen der Ladung, die der Versender später wieder erlangt, nicht vom maßgeblichen Rohgewicht der Sendung abzuziehen.
Thu, 17 Nov 2005 14:43:41 +0100
Bestätigung der Rechtsprechung der Beschwerdekammer zur Bewertung mehrerer Kündigungsschutzanträge sowie einer Vergütungsklage, die im gleichen Rechtsstreit verfolgt werden.
Thu, 17 Nov 2005 15:47:31 +0100
1. Bei mehreren unaufgeklärt gebliebenen Verkehrsverstößen mit verschiedenen auf einen Halter zugelassenen Firmenfahrzeugen kann die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bezogen auf den gesamten Fahrzeugpark gerechtfertigt sein. 2. Eine solche Anordnung bedarf einer ihre Auswirkungen auf den betroffenen Halter bzw. Fahrzeugführer berücksichtigenden Verhältnismäßigkeitsprüfung und setzt deshalb Ermittlungen über Art und Umfang des Fahrzeugparks voraus.
Wed, 9 Nov 2005 13:59:10 +0100
Grundsätzlich liegt ein zur Minderung berechtigender Rechtsmangel nicht schon dann vor, wenn nur ein Recht eines Dritten auf die vermietete Sache besteht, das zu einer Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs führen könnte. Ein Rechtsmangel entsteht vielmehr erst dann, wenn der Dritte sein Recht in einer Weise geltend macht, die zu einer Beeinträchtigung des Gebrauchs durch den Mieter führt. Wendet sich der Dritte mangels Kenntnis von Namen und Adressen per Rundbrief an die Untermieter und fordert diese unter Hinweis auf die fehlende Berechtigung ihres Vermieters zur Herausgabe des Grundstückes an ihn auf, liegt noch keine konkrete Gebrauchsbeeinträchtigung vor.
Mon, 7 Nov 2005 13:25:23 +0100
1. Die Voraussetzungen der Ausnahmevorschrift des Art. 1 § 3 Nr. 8 RberG sind nur erfüllt, wenn besondere Umstände vorliegen, welche die gerichtliche Einziehung der konkreten Forderung durch einen Verbraucherverband im Interesse des Verbraucherschutzes erfordern. Es genügt nicht, dass sich im Rahmen des Rechtsstreits Fragen stellen, die für Verbraucher von Interesse sind, also irgendein verbraucherrechtlicher Sachzusammenhang oder ein "Kollektivinteresse" besteht (vgl. Senatsurteil vom 17. Oktober 2003 - I - 16 U 197/02 -, abgedruckt in NJW 2004, 1532 und WM 2004, 319). 2. Diese Anforderungen sind nicht gegeben, wenn ein Verbraucherverband Vorfälle eines Kartenmissbrauchs zu Lasten verschiedener Verbraucher verbindet und eine Sammelklage gegen das Bankinstitut erhebt, welches das jeweilige Konto der Betroffenen mit den abgehobenen Beträgen belastet hat.
Thu, 17 Nov 2005 14:44:01 +0100
Thu, 17 Nov 2005 22:00:18 GMT
I. 1. In dem ordnungsgemäß eingeleiteten förmlichen Disziplinarverfahren hat der Bundesdisziplinaranwalt den Ruhestandsbeamten angeschuldigt, dadurch ein Dienstvergehen begangen zu haben, dass er1 1. am 6. Oktober 1996 beim ... Polizeirevier in F. den Diebstahl seines damaligen Wohnmobils Che...
Thu, 10 Nov 2005 16:31:02 +0100
I. Das Verfahren über den Antrag wurde durch den Beschluss des Amtsgerichts Uelzen vom 8. Juli 2005, durch den nach Mitteilung der Antragstellerin ein vorläufiger Insolvenzverwalter für ihr Vermögen bestellt und angeordnet wurde, dass Verfügungen der Antragstellerin nur mit dessen Zustimmung wirks...
Thu, 10 Nov 2005 16:26:54 +0100
Die allein auf einen Verfahrensmangel (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) gestützte Beschwerde der Kläger hat keinen Erfolg.1 Die Beschwerde rügt, das Oberverwaltungsgericht habe die Präklusionsvorschriften nach § 79 Abs. 1 AsylVfG i.V.m. § 128 a Abs. 1 VwGO falsch angewandt und die Kläger mit ihrem Vorbrin...
Thu, 10 Nov 2005 16:23:11 +0100
Die nach § 137 Abs. 3 Satz 2 des Telekommunikationsgesetzes vom 22. Juni 2004 (BGBl I S. 1190) TKG 2004 i.V.m. §§ 135 und 132 Abs. 2 VwGO zulässige Beschwerde hat keinen Erfolg. Die Revision ist weder wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (1.) noch wegen Divergenz (2.) zuzulassen.1 1...
Thu, 10 Nov 2005 16:19:10 +0100