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Neuigkeiten (04.11.05)

Thu, 03 Nov 2005 23:08:25 GMT
Thu, 03 Nov 2005 23:08:25 GMT
Thu, 03 Nov 2005 23:08:26 GMT
Zur Zeit gibt es Probleme mit dem Abruf von RSS-Feeds einiger Blogs. Wir bemühen uns, dies schnell wieder in den Griff zu bekommen. Unabhängig davon gab es heute Nacht ein kleineres SPAM-Problem. Ein an den JuraBlogs teilnehmendes Blog wurde offenbar kurzzeitig hijacked.. Wir recherchieren aber noch. Update: Die "Probleme" sind behoben. ...

Zur Zeit gibt es Probleme mit dem Abruf von RSS-Feeds einiger Blogs. Wir bemühen uns, dies schnell wieder in den Griff zu bekommen. Unabhängig davon gab es heute Nacht ein kleineres SPAM-Problem. Ein an den JuraBlogs teilnehmendes Blog wurde offenbar kurzzeitig hijacked.. Wir recherchieren aber noch.

Update: Die “Probleme” sind behoben.

Thu, 03 Nov 2005 09:45:30 +0000
Thu, 03 Nov 2005 23:08:28 GMT
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Aufhebung eines Haftverschonungsbeschlusses aufgrund abweichender Beurteilung der Aussetzungsvoraussetzungen (§ 116 Abs. 1 StPO) durch das Oberlandesgericht im Verfahren über die Beschwerde allein des Beschuldigten gegen die Aufrechterhaltung des Haftbefehls. Das Oberlandesgericht ordnete den Vollzug des Untersuchungshaftbefehls an, ohne eine veränderte Sachlage (§ 116 Abs. 4 StPO) festzustellen.
2005-10-26T00:00:00+01:00
Die Beschwerdeführer wenden sich gegen Art. 1 Nr. 48, Art. 8 Nr. 2 Buchstaben b) und c) sowie gegen Art. 11 Nr. 1 Buchstabe a) des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 vom 20. Dezember 2001 (BGBl I S. 3926). Diese Regelungen führen dazu, dass die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge der Versorgungsempfänger mit den auf den 31. Dezember 2002 folgenden Anpassungen nach § 70 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) vermindert werden und die steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge auf aktive Beamte beschränkt bleibt. Die Beschwerdeführer sehen hierin eine Verletzung von Art. 33 Abs. 5 GG und Art. 3 Abs. 1 GG sowie des rechtsstaatlichen Vertrauensschutzprinzips.
2005-09-27T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerden betreffen die rechtlichen Folgen fehlerhafter Aufnahme von Rechtsbeschwerden durch Rechtspfleger. Die Beschwerdeführer sind Strafgefangene.
2005-09-27T00:00:00+01:00
Gegenstand der Vorlagen ist die in der Landesbeihilfenverordnung (NW BVO) geregelte beihilferechtliche Kostendämpfungspauschale im nordrhein-westfälischen Beamtenrecht.
2005-09-27T00:00:00+01:00
Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die sofortige Vollziehung einer Untersagungs- und Einstellungsverfügung betreffend die Vermittlung von Sportwetten zu festen Gewinnquoten.
2005-09-27T00:00:00+01:00
Thu, 03 Nov 2005 23:08:28 GMT
Thu, 03 Nov 2005 23:08:34 GMT
Thu, 03 Nov 2005 22:55:10 CET Uhr - EFMenzel schrieb - Zahlung der Miete wegen Mitbewohner
Hi, folgendes Problem würde ich gerne geklärt haben: Am 01.10. dieses Jahres zog ich, zusammen mit einer Mitbewohnerin, in eine Wohnung ein. Die Kaution von 700 Euro wurden von mir aufgebracht, aus rechtlichen Gründen stehen jedoch beide Namen als Sparbuchinhaber drin. Soweit so gut, nun habe ich die Miete für Oktober überwiesen (pünktlich den vollen Betrag) und konnte meinen ...

MfG Euer LOW-Team
2005-11-03CET22:55:10+01:00
Wed, 02 Nov 2005 21:27:44 CET Uhr - LiZe schrieb - Instandsetzung einer Garage
Hallo, ich habe ein Problem. Die Garage einer Mietpartei muss instand gesetzt werden, da diese Risse aufweist, große Risse. Es ist leider eine umfangreiche Baumaßnahme erforderlich (Erneuerung der Pfeiler, evtl. sogar Erneurung der Fundamente, neue Garagen tore). Naja, jetzt kommt eigentlich das eigentliche Problem: Die Mieter haben noch einen Mietvertrag für die Wohnung einsch ...

MfG Euer LOW-Team
2005-11-02CET21:27:44+01:00
Wed, 02 Nov 2005 13:08:25 CET Uhr - gast schrieb - Neuling
Hallo, wir haben uns nach langem hin und her überlegt unsere Eigentumswohnung zu vermieten. Es ist eine Dg Wohnung 97qm, eine Küche ist drin. Die Wohnung wurde 2002 neu renoviert. Wer kann mir sagen, worauf wir achten müssen. Bzw. was müssen wir anmelden? Wieviel Miete können wir verlangen? Vielen Dank für eure Ratschläge Fam. Kutien

MfG Euer LOW-Team
2005-11-02CET13:08:25+01:00
Tue, 01 Nov 2005 23:50:39 CET Uhr - cucumber schrieb - Mietnomade
Salü! ich wollte nur mal 'nen kleinen Zwischenfall vom sogenannten Nomadismus einer Mieterin erläutern: Im Juni zog 'ne junge Frau ein, zahlte sogar cash die Kaution, doch bis Ende September keine einzige Miete :stupid . Sie wurde in dieser Zeit mehrmals angemahnt, doch null Resonan ...

MfG Euer LOW-Team
2005-11-01CET23:50:39+01:00
Mon, 31 Oct 2005 20:18:26 CET Uhr - Drossel schrieb - Kann Kündigungstermin nicht einhalten!!!
Hallo, ich habe zum 31.12. die Kündigung wegen Eigenbedarf für meine Wohnung bekommen. Jetzt nin ich am suchen. Aber eine Wohnung zum 01.01. ist schwer zu finden. Die meisten sind zu teuer. Und viele sagen das es bescheuert ist über Weihnachten und Silvester um zu ziehen.... Jedenfalls hätte ich jetzt eine Wohnung, aber erst zum 01.2. also 4 Wochen nach Kündigungstermin. Jetz ...

MfG Euer LOW-Team
2005-10-31CET20:18:26+01:00
Thu, 03 Nov 2005 23:08:34 GMT
Am 7. Juli hatte das Bundesarbeitsgericht über eine Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers zu urteilen, der fristlos gekündigt wurde, weil er das Internet während der Arbeitszeit für private Zwecke benutzte, insbesondere auf Pornoseiten gesurft wa...
Wie Spiegel Online berichtet, ist die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di hinsichtlich der Verlängerung der Ladenschlusszeiten während der Fußball-WM 2006 "gesprächsbereit". Ein Blick ins Gesetz offenbart, dass die Tarifverbände alles andere als ein M...
Rezension von Rechtsanwalt Dr. jur. Frank Sievert, Hamburg Mobbing im Arbeitsverhältnis gehört zur traurigen Realität des Arbeitsalltags in vielen deutschen Betrieben. Welche Äußerungen und welche Handlungen als Mobbing im Rechtssinne zu werten sind,...
Quelle: SPIEGEL ONLINE - 28. Februar 2005, 11:15Interview mit Arbeitsrichterin SchmidtDas Bundesarbeitsgericht steht vor einer neuen Ära: Am Dienstag bekommt das höchste deutsche Arbeitsgericht mit Ingrid Schmidt, 49, erstmals eine Präsidentin. Im In...
Thu, 03 Nov 2005 23:08:34 GMT
2004-07-02: Newsletter - 6/2004
2004-07-02
2004-06-30: Aktion gegen das Rauchen
2004-06-30
2004-05-28: Schutz personenbezogener Daten
2004-05-28
Thu, 03 Nov 2005 23:08:34 GMT

Wer sich beeilt und womöglich noch etwas Glück mitbringt, kann heute noch den ersten Band der von ZEIT und BROCKHAUS gemeinsam herausgebrachten Welt- und Kulturgeschichte für nur drei Euro ergattern. Und bekommt natürlich noch die heutige Ausgabe der ZEIT gratis dazu (oder war es umgekehrt?).

Im ersten Band werden auf 608 reich bebilderten Seiten die Anfänge der Menschheit und das Alte Ägypten (bis 330 v. Chr.) dargestellt. Die weiteren Bände, die sich in einem ersten Teil (bis Band 16) auf insgesamt über 8000 Seiten mit den Fragen zu den Epochen der Welt- und Kulturgeschichte befassen, in einem zweiten Teil (Bände 17 bis 19) auf 1800 Seiten Einträge zu Personen, Ereignissen und Themen der Weltgeschichte enthalten und im letzten Band eine stichwortartige Chronik der Weltgeschichte sowie ein Gesamtinhaltsverzeichnis und Lesetipps bieten, erscheinen in den kommenden Wochen einzeln für je 14,90 EUR (für ZEIT-Abonnenten 12,90 EUR).

2005-11-03T11:53:24+01:00

In dem Prozess um den Internet-Versand gefälschter Arzneimittel (wir berichteten) hat das Saarbrücker Landgericht heute das Urteil verkündet. Die beiden Hauptangeklagten wurden zu Freiheitsstrafen von 3 Jahren und 5 Monaten bzw. 3 Jahren verurteilt. Die beiden weiteren Angeklagten waren nach Ansicht des Gerichts lediglich Mitläufer, was jedoch auch ihnen eine Verurteilung (1 Jahr bzw. 1 Jahr und 3 Monate jeweils zur Bewährung) nicht ersparte. Die Angeklagten hatten die ihnen vorgeworfenen Taten gestanden, durch die sie in den Jahren 2003 und 2004 rund zwei Millionen Euro erbeuteten.

2005-11-03T11:52:56+01:00

Ein neuer Begriff macht die Runde: "Splog". Der Begriff Splog ist eine sprachliche Verbindung der Worte "Spam" und "Blog". Darunter versteht man das Phänomen der in letzter Zeit vermehrt auftretenden Web Logs (Blogs), deren einziger Sinn es ist, mit unlauteren Mitteln einen höheren Page Rank der Websites ihrer Initiatoren zu erzielen. Zu diesem Zweck wird das Blog mit allerlei nicht wirklich lesenswerter Information gefüllt - es wird umfangreich gespammt. Eine Definition des Begriffs ist in englischer Sprache in wikipedia veröffentlicht.

Häufig nutzen Unternehmen die Möglichkeit der Kommunikation über ein Web Log. Dabei stehen auf den unternehmenseigenen Blog-Seiten - fast möchte man meinen selbstverständlich - Werbezwecke im Mittelpunkt. Dem Leser wird damit auferlegt, Wichtiges und Interessantes von Unwichtigem und Uninteressantem zu unterscheiden. Dies erfordert Zeit. Und so kann es auch nicht wirklich überraschen, wenn ebenso Unternehmen ihre Mitarbeiter durch eine entsprechend scharfe Einstellung der Filter daran zu hindern versuchen, Arbeitszeit mit dem Lesen von Blogs zu verbringen... oder zu verschwenden (?).

2005-10-31T11:35:44+01:00

Die Liste der am Freitag vergebenen "Oscars für Datenkraken" liest sich in diesem Jahr beinahe wie das Who is Who der deutschen Terrorismus- und Kriminalitätsbekämpfungsszene. Dabei fielen zwei Trends besonders unangenehm auf:

Zum einen musste die Jury registrieren, dass durch den zunehmenden Einsatz von RFID-Technik zur automatisierten Anwesenheitsfeststelung bestimmter Personen an bestimmten Orten schleichend eine potentielle Überwachungs- und Kontrollstruktur salonfähig gemacht wird. Ob bei den ab morgen eingeführten ePässen oder bei den ersten Hightech-Tickets zur kommenden Fußball-WM - Reisende wie Fußballfans werden sich künftig nur noch in Enthaltsamkeit üben können, wollen sie dem durch diese Technik ermöglichten Beobachtungspotenzial entgehen.

Zum anderen lernen Sicherheitsbehörden in jüngster Zeit offenbar zunehmend die schönen neuen Ortungs- und Abhör-Möglichkeiten der modernen mobilen Kommunikation zu schätzen und setzen sich dabei großzügig über Grundrechte und bisher für wesentlich gehaltene Strafverfahrensgrundsätze hinweg. So wurden auf Anordnung der Schleswig-Holsteinischen Staatsanwaltschaft gleich in zwei Fällen mal eben hunderte von Handy-Besitzern zu Verdächtigen gemacht, um mögliche Straftat-Zeugen ermitteln zu können. Und das auf die Urheberschaft des Hessischen Innenministers zurückgehende Hessische Polizeigesetz, das mit der Einführung der ansonsten überall in Deutschland (noch) verbotenen IMSI-Catcher nun auch ermöglicht, Handybesitzer selbst dann zu orten, wenn sie gerade nicht telefonieren, dürfte sogar gleich in mehreren Punkten verfassungswidrig sein ...

Für große Heiterkeit und schallenden Applaus sorgte jedoch der Lifetime-Award für (Noch-)Bundesinnenminister Otto Schily, der die zweifelhafte Auszeichnung für sein Lebenswerk (Stichworte: "ePass", "Antiterror"-Gesetze bzw. "Otto-Kataloge" und "Großer Lauschangriff", um nur einige zu nennen) erhielt.

2005-10-31T04:12:24+01:00

Warum heißen eigentlich so viele deutschsprachigen Blawgs und Metablawgs so ähnlich - irgendwas mit "jura" und "blog". Damit wir nicht ganz den Überblick verlieren, hier mal eine kleine Übersicht:

lfd. Nr. Name URL Bemerkung online seit
1
JuraBlogs www.jurablogs.com Meta-Blawg mit Suche, Ranking, Newsletter und mehr 27.08.04
2
JuraBlogs Blog www.jurablogs.com/blog Blog zu JuraBlogs (Nr. 1, s. o.) 16.09.04
3 JurBlog.de www.jurblog.de   06.12.04
4
JuraBlog www.jurablog.com   27.08.05
5 JURABLOG Infochannel www.jurablo.gs Meta-Blawg, das zum 01.11.05 starten will (siehe hierzu JuraWiki) 28.10.05

Angeregt dazu hat mich übrigens JuraBlog (Nr. 4) vom 28.10.05.

2005-10-30T16:36:57+01:00
Thu, 03 Nov 2005 23:08:35 GMT
Die Enzyklopädie „Wikipedia“ feiert weltweit Erfolge. Dies gilt auch für den juristischen ...
2005-11-03 12:00:00
Immer wieder lassen sich arglose Internet-User von gefälschten E-Mails oder Internetseiten ...
2005-11-03 12:00:00
Aufgrund des Königlichen Dekrets 1228/2005 vom 13. Oktober 2005 wird jetzt in Spanien die ...
2005-11-03 12:00:00
Rechtzeitig zur Einführung des elektronischen Reisepass in der Bundesrepublik Deutschland hat die ...
2005-11-03 12:00:00
Das Bundeskabinett hat heute den zweiten Zwischenbericht zur Bereinigung des Bundesrechts entgegen genommen. Der Bericht zieht eine erfolgreiche Bilanz der Rechtsbereinigung, die als ein Kernprojekt der Initiative Bürokratieabbau im Februar 2003 gestartet wurde. An der Initiative Bürokratieabbau nehmen alle Ressorts teil. Sie durchforsten ihren Vorschriftenbestand zielgerichtet, bauen bürokratische Hemmnisse ab und schaffen verständlichere und zeitgemäßere Normen. In einem ersten Schritt werden vor allem alte und überholte Vorschriften aufgehoben. Bereits dadurch wird die Rechtsordnung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und der Verwaltung übersichtlicher, da nicht nötige Vorschriften den Blick auf das maßgebliche Recht verstellen und die Rechtsordnung unübersichtlich machen. In einem zweiten Schritt wird der so reduzierte Normenbestand darauf hin untersucht, welche Möglichkeiten der Vereinfachung und Entlastung von unnötigen bürokratischen Hemmnissen es gibt. Die Bundesregierung hatte am 4. Mai 2005 beschlossen, mehr als 350 nicht mehr benötigte Rechtsvorschriften aus den Bereichen Inneres, Justiz, Wirtschaft und Arbeit sowie Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft zur Aufhebung vorzuschlagen. Allein mit den Rechtsbereinigungsgesetzen aus diesen vier Ressorts beseitigt die Bundesregierung mehr als 350 überflüssige Gesetze und Verordnungen. Weitere Rechtsbereinigungsgesetze sollen folgen. Einige Ministerien, die im ersten Schritt nur relativ wenige aufhebbare Vorschriften ermittelt haben, heben diese bei Gelegenheit anderer Rechtsetzungsvorhaben auf; seit Beginn der Initiative Bürokratieabbau im Februar 2003 sind so schon 75 Gesetze und 296 Rechtsverordnungen außer Kraft gesetzt worden. Die Rechtsbereinigung ist damit keinesfalls abgeschlossen, sie ist vielmehr ständige Aufgabe und Teil guter Gesetzgebung. Weitere Rechtsbereinigungsgesetze werden deshalb folgen und Ergebnisse spürbarer Entbürokratisierung und Rechtsvereinfachung präsentieren. Bereits jetzt hat das Projekt Rechtsbereinigung den größten Beitrag zur Bereinigung des Bundesrechts in den letzten vierzig Jahren geleistet.
Wed, 02 Nov 2005 11:10:50 +0100
Heute sind zwei wesentliche Gesetze des 10-Punkte-Programms der Bundesregierung zur Stärkung der Unternehmensintegrität und des Anlegerschutzes in Kraft getreten - das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) und das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG). Das KapMuG ermöglicht geschädigten Kapitalanlegern eine verbesserte Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche. Jetzt kann ein Musterverfahren durchgeführt werden, um zu klären, ob eine falsche oder unterlassene öffentliche Kapitalmarktinformation vorlag. Tatsachen- und Rechtsfragen, die sich in mindestens zehn individuellen Schadensersatzprozessen stellen, werden nur einmal mit Bindungswirkung für alle geschädigten Anleger geklärt; es bedarf nur einer Beweisaufnahme. Das Prozesskostenrisiko für den einzelnen Anleger wird deutlich gesenkt. ?Das Gesetz, das auch auf bereits laufende Verfahren anwendbar ist, kann sich nun in der Praxis bewähren. Geschädigte Anleger können schneller zu ihrem Recht kommen, Massenverfahren sind für die Gerichte nun leichter zu organisieren", erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Kapitalanleger können sich mit dem neu geschaffenen elektronischen Klageregister unter www.ebundesanzeiger.de darüber informieren, ob bereits ein Musterverfahren beantragt oder gar eingeleitet worden ist. So wird die Entscheidung, selbst Klage einzureichen und sich diesem Musterverfahren anzuschließen, erleichtert. Das UMAG bringt wichtige Modernisierungen und Veränderungen an den Rahmenbedingungen unserer börsennotierten Aktiengesellschaften. ?Das Gesetz trägt dazu bei, das Vertrauen der Anleger in die Integrität, Stabilität und Transparenz der Aktienmärkte zurück zu gewinnen. Es ist ein gutes Signal für die Reformfähigkeit unseres Wirtschaftsrechts?, betonte Zypries. Dabei sind insbesondere drei Punkte hervorzuheben: Die Haftungsklage, also die Schadensersatzklage der Gesellschaft gegen Vorstand und Aufsichtsrat wegen Unredlichkeiten und groben Rechtsverstößen wird in der Durchsetzung verbessert. Die Anfechtungsklage gegen Hauptversammlungsbeschlüsse wird vor missbräuchlicher Ausnutzung geschützt. Das System der Anmeldung und Legitimation von Aktionären zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmrechtsausübung wird modernisiert und auf internationale Gepflogenheiten umgestellt. Das UMAG schafft unter www.ebundesanzeiger.de ein Aktionärsforum für klagewillige Kleinaktionäre. Damit können Aktionäre Mitstreiter für das Erreichen gesetzlicher Quoren und zur Stimmrechtsausübung suchen und zum Mitmachen aufrufen.
Tue, 01 Nov 2005 11:04:29 +0100
Das Institut für Opferschutz im Strafverfahren RECHT WÜRDE HELFEN beginnt heute zum ersten Mal einen Weiterbildungskurs, in dem Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen zu professionellen Prozessbegleitern für verletzte Zeuginnen und Zeugen im Strafverfahren ausgebildet werden. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, die Schirmherrin des Projekts ist, begrüßte die neuartige Fortbildungsmöglichkeit. ?Ziel dieses Lehrgangs ist es, die Position des Opfers im Strafverfahren zu stärken. Die Betroffenen werden individuell betreut und so auf schwierige Prozesssituationen psychologisch und juristisch vorbereitet. Das ist ganz besonders wichtig, wenn die Opfer im Prozess als Zeugen gehört werden und damit unter einer großen psychischen Anspannung stehen?, sagte Bundesjustizministerin Zypries. Die Dozentinnen und Dozenten für die achtmonatige interdisziplinäre Fortbildung kommen aus der Jugendhilfe, der Justiz, der Polizei, der Psychologie oder der Soziologie. Die Prozessbegleiter sollen so in die Lage versetzt werden, mit den anderen Prozessbeteiligten kooperativ zusammenzuarbeiten und das Opfer so umfassender betreuen zu können. ?Bislang steht im Mittelpunkt des Strafverfahrens der Täter und die Frage nach seiner Schuld. Die Belastungen für das Opfer, das dem Täter im Gerichtssaal meist begegnet und im Prozess erneut mit der Straftat konfrontiert wird, drohen dabei in Vergessenheit zu geraten. Die Sozialpädagogische Prozessbegleitung ist daher ein weiterer wichtiger Schritt zu unserem Ziel, den Opferschutz im Strafverfahren insgesamt zu verbessern?, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Die Opferrechte sind bereits in den vergangenen beiden Legislaturperioden erheblich gestärkt worden: Genannt sei in diesem Zusammenhang vor allem das Opferrechtsreformgesetz aus dem Jahr 2004. Wichtige Neuerung brachten auch das das Gesetz zur strafverfahrensrechtlichen Verankerung des Täter-Opfer-Ausgleichs vom Dezember 1999 sowie das Gesetz zur Änderung des Sexualstrafrechts vom 23. Dezember 2003. (Dazu: www.bmj.bund.de).
Thu, 27 Oct 2005 13:54:06 +0200
?Der EuGH hat grundsätzlich bestätigt, dass das deutsche Recht und die Rechtsprechung des BGH zum Widerruf von Haustürgeschäften europarechtskonform ist. Dies begrüße ich. Es ist sorgfältig zu prüfen, welche Konsequenzen die Ausführungen zu den Rechtsfolgen einer nicht oder verspätet erfolgten Widerrufsbelehrung haben. Hier sind nun zunächst die mit den zugrunde liegenden Verfahren befassten Gerichte gefragt?, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Hintergrund des Urteils sind Rechtsstreitigkeiten zwischen Banken und Anlegern. In den 90er Jahren erwarben zahlreiche Bürgerinnen und Bürger auf Darlehensbasis Eigentumswohnungen oder Anteile an Immobilienfonds. In der Regel brachten Finanzvermittler die Geschäfte zwischen Banken und Anlegern zum Abschluss. Dabei gingen die Anleger davon aus, die Rückzahlung der Darlehen aus Mieteinnahmen und Steuervorteilen finanzieren zu können. Die Erwartung der Erwerber hat sich in vielen Fällen nicht erfüllt. Die Anleger wollten deshalb den Kreditvertrag widerrufen und die Immobilie an die Bank herausgeben, anstatt den Kredit zurück zu zahlen. Nach deutschem Verbraucherschutzrecht, das auf europäischen Vorgaben beruht, können die Anleger den Kreditvertrag widerrufen, wenn sie Verbraucher waren und vor der Unterzeichnung eines Kreditvertrags von einem Vermittler zu Hause aufgesucht wurden (Haustürgeschäft). Folge ist dann, dass sie die Darlehenssumme sofort zurückzahlen müssten. Dies ist für die Verbraucher aber oft nicht möglich, da sie die damit angeschaffte Immobilie nicht mit ausreichendem Erlös veräußern können. Vom notariell beurkundeten Immobilienkaufvertrag können sie sich aber nicht nach den Grundsätzen des Haustürwiderrufs trennen. Da der Widerruf des Kreditvertrags in vielen Fällen dem Verbraucher so oftmals nicht weiterhilft, haben das Landgericht Bochum und das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die deutsche Rechtslage den Anforderungen der europarechtlichen Haustürgeschäfterichtline widerspricht. Die europäischen Richter haben jetzt verbindlich entschieden, dass Verbraucher nicht das Recht haben müssen, einen in einer Haustürsituation geschlossenen Immobilienkaufvertrag zu widerrufen. Wegen des eindeutigen Wortlauts der europäischen Haustürgeschäfterichtlinie sei der Immobilienkaufvertrag nicht selbständig widerrufbar. Das Ergebnis ändere sich auch nicht, wenn der Immobilienkaufvertrag mit dem widerrufbaren Verbraucherkreditvertrag ein ?einheitliches Finanzgeschäft? bilde. Ferner stellte der EuGH klar, dass der Verbraucher bei Widerruf des Kreditvertrags den erhaltenen Darlehensbetrag sofort zurückzuzahlen hat. Dies gelte auch dann, wenn der Darlehensbetrag auf Anweisung des Verbrauchers direkt an den Verkäufer ausgezahlt wurde. Zu prüfen ist die Entscheidung hinsichtlich der Rechtsfolgen einer nicht oder verspätet erfolgten Widerrufsbelehrung. Hier betont der EuGH für den Fall, dass der Verbraucher die mit einer Kapitalanlage verbundene Risiken bei rechtzeitiger Belehrung hätte vermeiden können, die Notwendigkeit des Schutzes vor der Verwirklichung dieser Risiken. Es sei Sache der nationalen Gerichte, die nationale Regelung so auszulegen, dass dies erreicht werde. Die EuGH-Urteile C-350/03 und C-229/04 finden Sie im Wortlaut unter http://curia.eu.int.
Tue, 25 Oct 2005 14:24:49 +0200
CK - Washington.   On October 24, 2005, the highest German court for civil matters, the Bundesgerichtshof in Karlsruhe, decided on a claim by the owner of a Oskar Schlemmer painting against an heir of the painter. The heir had stated--in a confidential note to a third party that ended up being conveyed to the owner of the painting--his belief that the painting continued to belong to the painter's estate.

The court noted that the owner had purchased the painting at auction in the United States in 1959. There is an unresolved issue as to whether the painting made in 1931 had been improperly taken by the Nazi regime. In any case, both parties agreed that the owner had acquired ownership in the painting, at least through adverse possession under §937 of the civil code, Bürgerliches Gesetzbuch.

The issue for the court was whether the owner could properly claim that the heir cease and desist making a statement that casts a cloud on the title. The court sided with the owner in the matter II ZR 329/03.

A day later, another division of the same court turned down a claim for payment on debentures issued 80 years ago by the city of Dresden. The debenture certificates had become worthless as financial instruments but are generally appreciated as art-like historical artifacts. The court based its decision on the statute of limitations of 30 years and the fact that the East German government had validly reconstituted the political entities which incidentally absolved cities such as Dresden from liabilities such as the then-worthless debentures.

Such bonds cases remind the reader of similar claims discussed periodially in the United States for the redemption of railroad and other bonds issued by long-defunct entities. Filing lawsuits for bonds that expired 50, 100 or 150 years ago raises the issue of an abuse of the legal system and a waste of holders' recources.

That may apply particularly to the warning by counsel in the Dresden case to bring the same matter before an American court, as 123recht.net reports and Handakte mirrors. A similar case being marketed by the German Goldbond Redemption Group, LLC is currently before the United States District Court for the Middle District of Florida.
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington.   German courts are pushing internet operators ever harder. A June 6, 2005 decision by the Winsen a.d. Luhe court holds the operator of an internet forum responsible for comments by a visitor. The visitor added a fake mug shot that displays a photo of the plaintiff.

Claiming defamation, the plaintiff sent an EMail to the defendant operator, demanding the removal of the mug shot within 24 hours and 17 minutes. When the defendant failed to act, the plaintiff sued. The court granted his motion for an injunction, under §11(2) TDG. Later, the defendant explained his inaction by his personal absence which rendered him unable to react promptly.

The court held that his absence did not excuse his failure. Participants in the Internet must act in Internet time, it noted in the matter of M.K. v. B.R., docket no. 23 C 155/05, reported by JurPC, discussed by Muepe.de, critiqued by Gramespacher and quoted by Handakte.de.

As a result, German forum operators will need to shut down operations when they travel, get stuck in traffic or visit the restroom. After all, the federal Statute on Remote Services, Teledienstgesetz, absolves them from liability only if they act immediately, not merely promptly. That is, according to the statute, upon learning of illegal content. And under the Winsen rule, also when they have no such knowledge.
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington.   The German hoopla over the English corporate form of Limited and its use in Germany appears to ebb. Interest in the form is waning, according to Flensburg tax and insolvency specialists Ehler Ermer & Partner.

The October 2005 issue of the EEP Journal reports a recognition in German corporate minds that meeting mandatory English and German balance sheet requirements and annual notifications to two corporate registers increases costs and efforts substantially while the benefit of minimal capitalization is marginal.

EEP does not advocate an end to the use of the Ltd. in Germany but recommends proper decision-making and planning before implementing such a concept. German business may also want to look at the benefits of American corporations which are simple to establish and maintain and offer very low capitalization requirements.
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington.   The Markenblog blog reports that on October 21, 2005 the term law blog has been registered by the owner of the popular German blog law blog. The registration does not expressly cover blogs but legal services in class 42 and services including the presentation of creative works in class 41. The German registration should not affect the general use of the generic or descriptive term by others.
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington.   German defense counsel are outraged over the conviction of, and the penalty imposed today on, a respected colleague who in a crimial matter dared question the integrity of police reports. From discussions in German lawyers' boards, the attorney appears to have understood the document(s) to have been tampered with and the police officer(s) to have misrepresented information on their handling.

The matter is the topic of a special purpose blog, Vier Strafverteidiger, i.e. four defense counsel. The Braunschweig court did not mete out a true criminal punishment. Instead, it chose a warning with the threat of a fine measured by 15 days.

This amount is just below the threshhold for eligibility for an appeal--causing additional outrage. The Lichtenrader Notizen blog explains the appellate issues and the option of going beyond the next higher court for a legal review, Revision, specifically a Sprungrevision.
German American Law Journal :: Washington USA
Thu, 03 Nov 2005 23:08:40 GMT
Aktenzeichen: 2 BvR 1618/05. Siehe auch: Entscheidung vom 26.10.2005
2005-11-03T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 2 BvR 1019/01. Siehe auch: Entscheidung vom 26.09.2005
2005-10-28T00:00:00+01:00
Thu, 03 Nov 2005 23:08:40 GMT
Wiesbaden (ots) - In einem Verfahren der Staatsanwaltschaften Gießen und Osnabrück wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie Herstellung und Verbreitung von Kinderpornografie hat die Polizeiinspektion Osnabrück mit Unterstützung ...
Wed, 02 Nov 2005 09:14:00 B
Wiesbaden (ots) - Terroristen werben Kämpfer für den Irak in Europa an, Rauschgiftkuriere nutzen Deutschland als Drehscheibe auf ihren Schmuggelrouten, das Internet verbindet Täter, die auf diesem Wege weltweit kinderpornografische Bilder ...
Mon, 31 Oct 2005 11:36:00 B
Wiesbaden (ots) - Terroristen werben Kämpfer für den Irak in Europa an, Rauschgiftkuriere nutzen Deutschland als Drehscheibe auf ihren Schmuggelrouten, das Internet verbindet Täter, die auf diesem Wege weltweit kinderpornografische Bilder ...
Tue, 25 Oct 2005 11:22:00 B
Wiesbaden (ots) - Im Zuge der Bekämpfung internationaler und or- ganisierter Kriminalität, insbesondere der illegalen Einfuhr von Kokain nach Deutschland und Europa, hat das Bundeskriminalamt (BKA) über viele Jahre hinweg auch für die Polizeien ...
Wed, 19 Oct 2005 11:00:00 B
Wiesbaden (ots) - Das Bundeskriminalamt hat gemeinsam mit dem schweizerischen Partner, dem Bundesamt für Polizei in Bern, den gegenseitigen automatisierten Zugriff auf deutsche und schweizerische Sachfahndungsdaten geschaffen. Hierfür erhält ...
Tue, 18 Oct 2005 13:08:00 B
1. Zur Anfechtung der Kostenentscheidung, wenn das Gericht Teilanerkenntnisurteil zur Hauptsache erlässt und (nur) über die Kosten gesondert durch Beschluss entscheidet. 2. Zur Anwendung des § 93 ZPO bei sofortigem Anerkenntnis nach Hauptsacheklage, wenn im einstweiligen Verfügungsverfahren der Schuldner die Anordnung nach § 926 ZPO beantragt hatte.
Tue, 25 Oct 2005 14:12:52 +0200
Bestimmt die Teilungserklärung, dass die Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums aller Wohnungs- bzw. Teileigentümer im Verhältnis der Miteigentumsanteile zu tragen sind und soll diese Bestimmung auch für die Verteilung der Kosten gelten, die mit einer ordnungsgemäß beschlossenen Veränderung oder Erneuerung des gemeinschaftlichen Eigentums verbunden sind, sofern nicht ein anderes Kostenverteilungsverhältnis beschlossen wurde, so ist ein Mehrheitsbeschluss über eine abweichende Kostenverteilung im Zusammenhang mit künftig erforderlich werdenden Terrasseninstandsetzungen mangels Beschlusskompetenz der Gemeinschaft nichtig. Die Öffnungsklausel ist nicht im Wege der Auslegung auf Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung auszuweiten.
Wed, 2 Nov 2005 15:51:44 +0100
Für die Beurteilung der Frage, ob im Rahmen der Anmeldung einer Satzungsänderung eine neue Satzungsregelung als unwirksam beanstandet werden kann, ist eine Auslegung der Satzung vorzunehmen, die unter Berücksichtigung aller Regelungen vorzunehmen ist. Die Satzung einer GmbH kann dabei auch durch das Gericht der weiteren Beschwerde ohne Beschränkung ausgelegt werden. Unter Berücksichtigung dieses Maßstabs ist eine Regelung, nach der ein von einer Zwangseinziehung betroffener Gesellschafter mit dem Zugang des Einziehungsbeschlusses aus der Gesellschaft ausscheidet, nicht dahin zu verstehen, dass die Einziehung auch ohne Zahlung der dem Gesellschafter zustehenden Abfindung wirksam sein soll, wenn zugleich in der Satzung geregelt ist, dass die Einziehung nur zulässig ist, wenn die Abfindung gezahlt werden kann, ohne dass das Stammkapital angegriffen wird.
Mon, 31 Oct 2005 16:03:23 +0100
Überweist ein Wohnungseigentümer von ihm geschuldetes Hausgeld auf ein "Verwaltungskonto" des Verwalters und überweist der Verwalter den Betrag mit dem Bemerken zurück, dass die Zahlung auf das dem Schuldner bekannt gegebene "Hausgeldkonto" (Treuhandkonto) zu erfolgen habe, so entfaltet die Überweisung auf das "Verwaltungskonto" keine Tilgungswirkung.
Wed, 2 Nov 2005 15:50:51 +0100
Die drittelparitätische Mitbestimmung im Aufsichtsrat einer arbeitnehmerlos gewordenen "Air-Aktiengesellschaft entfällt, wenn die AG zwar Muttergesellschaft eines Konzern ist, ihr die Arbeitnehmer der Tochtergesellschaften aber nicht zuzurechnen sind, weil weder eine Eingliederung i.S.v. § 319 ff AktG noch ein Beherrschungsvertrag i.S.v. § 291 AktG besteht.
Wed, 26 Oct 2005 14:55:23 +0200
Es verstößt weder gegen das Gebot effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 GG noch gegen die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG, wenn § 122 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 115 Abs. 1 Satz 2 des Wassergesetzes für das Land Rheinland-Pfalz in Verfahren zur Festsetzung eines Wasserschutzgebiets verspätet erhobene Einwendungen auch mit Wirkung für ein nachfolgendes verwaltungsgerichtliches Normenkontrollverfahren ausschließt.
Wed, 2 Nov 2005 15:47:34 +0100
Die Wiederholung der 12. Klasse einer Fachoberschule nach Wegfall des Wohnungsmangels ist kein Umzugshindernis im Sinn von § 12 Abs. Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 Satz 2 BUKG.
Mon, 31 Oct 2005 16:06:52 +0100
Fehlt es zunächst an einer schlüssigen Klage, kann der (die) Beklagte noch nach Behebung dieses Mangels den Anspruch "sofort" anerkennen mit der Folge, dass dann dem Kläger die Kosten des Rechtsstrfeits aufzuerlegen sind.
Tue, 25 Oct 2005 14:11:58 +0200
Der Anspruch auf ergänzende Einzelrestitution steht nicht dem rechtsgeschäftlichen Erwerber rückerstatteter Anteile des geschädigten Gesellschafters, sondern nur dem geschädigten Gesellschafter, seinen Erben oder bei fehlender Anspruchsanmeldung dieser Personen der Conference on Jewish Material Claims against Germany, Inc. als Rechtsnachfolgerin zu.
Wed, 2 Nov 2005 15:47:54 +0100
1. Der Widerruf der abgeleiteten Familienasylanerkennung setzt nicht die Unanfechtbarkeit des gegenüber dem Stammberechtigten ergangenen Widerrufs voraus. 2. Die Frage, ob für den Widerruf der Familienasylanerkennung allein das Ergehen einer Widerrufsentscheidung gegenüber dem Stammberechtigten ausreicht oder insoweit auch ein Widerrufsgrund der Sache nach vorliegen muss, wird offengelassen, weil jedenfalls wegen einer früheren Wehrdienstentziehung unter der sowjetischen Besatzung und dem kommunistischen Regimes Afghanistans heute keine Verfolgung mehr droht.
Fri, 28 Oct 2005 13:08:05 +0200
Thu, 03 Nov 2005 23:08:43 GMT
I. Der Kläger war bis 2003 als Kursmakler tätig. Er führte sein Unternehmen als Einzelkaufmann mit in der Regel vier Angestellten. Er verfügte für seine Tätigkeit über eine Erlaubnis als Finanzdienstleistungsinstitut gemäß § 32 i.V.m. § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1, 2, 4 KWG. Er wendet sich gegen seine...
Wed, 26 Oct 2005 17:08:57 +0200
I. 1 Der Kläger, ein pakistanischer Staatsangehöriger, wendet sich gegen die Heranziehung zu den Kosten seiner Abschiebung nach Pakistan.1 2 Der Kläger, der mit einer deutschen Staatsangehörigen verheiratet ist, wurde im April 2000 aufgrund einer für sofort vollziehbar erklärten Ausweisungsverfüg...
Wed, 26 Oct 2005 16:55:06 +0200
Die Klägerin beansprucht eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für eine Schweinemastanlage in K. Eine ihrer Rechtsvorgängerinnen, die LPG Schweineproduktion G., zeigte den Betrieb Ende 1990 der Staatlichen Umweltinspektion Magdeburg an und bezifferte die Tierproduktion mit 34 000 Mas...
Wed, 26 Oct 2005 16:50:34 +0200
Die Beschwerde hat keinen Erfolg.1 1. Das Beschwerdevorbringen rechtfertigt nicht die Zulassung der Revision wegen der geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).2 a) Die Beschwerde sieht als grundsätzlich klärungsbedürftig die Frage an:3 "Stellt ein Ve...
Wed, 26 Oct 2005 16:44:32 +0200