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          |   Neuigkeiten (29.10.05) 
         
        
            
            
        
         
        
        Fri, 28 Oct 2005 21:57:58 GMT 
  
         
        
            
            
        
         
        
        Fri, 28 Oct 2005 21:57:58 GMT   
         
        Pressemitteilung 150/05 vom 27.10.2005 
   
         
        Pressemitteilung 149/05 vom 27.10.2005 
   
         
        Pressemitteilung 148/05 vom 25.10.2005 
   
         
        Pressemitteilung 147/05 vom 24.10.2005 
   
         
        Pressemitteilung 146/05 vom 21.10.2005 
 
  
         
        
            
            
        
         
        
        Fri, 28 Oct 2005 21:57:59 GMT   
         
        Neu unter den JuraBlogs ist heute das Knastblog von LawBlogger Udo Vetter.Knastblog.de beschäftigt sich mit allen Facetten des Strafvollzugs. Von der U-Haft bis zur Resozialisierung. Rechtliches, Menschliches, Kurioses - hier soll alles seinen Platz haben.Viel Wert wird darauf gelegt, dass es sich um ein offenes Gemeinschaftsblog handelt. Mitmachen (als Strafverteidiger, ...	Neu unter den JuraBlogs ist heute das Knastblog von LawBlogger Udo Vetter. Knastblog.de beschäftigt sich mit allen Facetten des Strafvollzugs. Von der U-Haft bis zur Resozialisierung. Rechtliches, Menschliches, Kurioses – hier soll alles seinen Platz haben. Viel Wert wird darauf gelegt, dass es sich um ein offenes Gemeinschaftsblog handelt. Mitmachen (als Strafverteidiger, Betroffener etc.) ist also nicht nur möglich, sondern ausdrücklich erwünscht!
 Viel Erfolg!
 Thu, 27 Oct 2005 12:45:34 +0000 
  
         
        
            
            
        
         
        
        Fri, 28 Oct 2005 21:58:00 GMT   
         
        Die Beschwerdeführer wenden sich gegen Art. 1 Nr. 48, Art. 8 Nr. 2 Buchstaben b) und c) sowie gegen Art. 11 Nr. 1 Buchstabe a) des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 vom 20. Dezember 2001 (BGBl I S. 3926). Diese Regelungen führen dazu, dass die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge der Versorgungsempfänger mit den auf den 31. Dezember 2002 folgenden Anpassungen nach § 70 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) vermindert werden und die steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge auf aktive Beamte beschränkt bleibt. Die Beschwerdeführer sehen hierin eine Verletzung von Art. 33 Abs. 5 GG und Art. 3 Abs. 1 GG sowie des rechtsstaatlichen Vertrauensschutzprinzips. 2005-09-27T00:00:00+01:00   
         
        Die Verfassungsbeschwerden betreffen die rechtlichen Folgen fehlerhafter Aufnahme von Rechtsbeschwerden durch Rechtspfleger. Die Beschwerdeführer sind Strafgefangene. 2005-09-27T00:00:00+01:00   
         
        Gegenstand der Vorlagen ist die in der Landesbeihilfenverordnung (NW BVO) geregelte beihilferechtliche Kostendämpfungspauschale im nordrhein-westfälischen Beamtenrecht. 2005-09-27T00:00:00+01:00   
         
        Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die sofortige Vollziehung einer Untersagungs- und Einstellungsverfügung betreffend die Vermittlung von Sportwetten zu festen Gewinnquoten. 2005-09-27T00:00:00+01:00   
         
        Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die sofortige Vollziehung einer Untersagungs- und Einstellungsverfügung betreffend die Vermittlung von Sportwetten zu festen Gewinnquoten. 2005-09-27T00:00:00+01:00 
  
         
        
            
            
        
         
        
        Fri, 28 Oct 2005 21:58:00 GMT 
  
         
        
            
            
        
         
        
        Fri, 28 Oct 2005 21:58:01 GMT   
         
        
 Fri, 28 Oct 2005 06:58:51 CEST Uhr - cory schrieb - provisionhallo.
in einem expose ist die kaltmiete mit 350,00 euro ausgeschrieben und ein tiefgaragenplatz extra aufgezählt mit 30,70 euro.
ist es normal, wenn im expose steht "1 Kaltmiete + 16%" das die tiefgarage mit zur kaltmiete berechnet wird?
Viele Grüße ... Cory
 
 MfG
Euer LOW-Team
 
 2005-10-28CEST06:58:51+01:00   
         
        
 Mon, 24 Oct 2005 12:13:09 CEST Uhr - Vermieterfreund schrieb - Auszug EhemannNach dem Auszug des Ehemannes soll der bestehende Mietvertrag (mit beiden Eheleuten geschlossen) auf die Ehefrau ausgestellt werden. Der Ehemann möchte das Kautionssparbuch zurück (das nur auf seinen Namen ausgestellt ist). Problem: Ehefrau mit 2 Kindern hat kein eigenes Einkommen und hat ALG II beantragt. Fragen: Muss der bestehende Mietvertrag mit der Ehefrau allein weitergef ...
 
 MfG
Euer LOW-Team
 
 2005-10-24CEST12:13:09+01:00   
         
        
 Sun, 23 Oct 2005 23:21:00 CEST Uhr - Lüllsche schrieb - Auszug - Mieter macht nix mehr - Und nu?Moin Moin alle,
aaaaaaaaaaaaaaaaaaaaalso es geht um folgendes:
Die Mieterin hat form- und fristgerecht zum 01.11.05 gekündigt. Am 8.10 hat sie einen Schlüssel dagelassen (um Interessenten die Wohnung schon mal zeigen zu können) mit dem Kommentar, dass sie eh keinen Handschlag mehr tut, und ward seitdem nicht mehr gesehen.
Nun stellt sich die Frage, was noch - seitens der Mieter ...
 
 MfG
Euer LOW-Team
 
 2005-10-23CEST23:21:00+01:00   
         
        
 Sat, 22 Oct 2005 13:50:07 CEST Uhr - Zorro schrieb - Scheidung = neuer Mietvertragbin vor 14 jahren in die wohnung meines lebensgefährten eingezogen. wir heirateten kurze zeit später, der mietvertrag lief und läuft immer noch auf seinen namen. vor 4 jahren kam es zur trennung und scheidung. wir trennten uns im guten, mein ex zog in eine andere wohnung und ich blieb allein in der wohnung, zahlte weiter die miete und es gab keinerlei probleme mit dem vermieter ...
 
 MfG
Euer LOW-Team
 
 2005-10-22CEST13:50:07+01:00   
         
        
 Sat, 22 Oct 2005 11:46:41 CEST Uhr - Erkan83 schrieb - MietverzugHallo leute wollte erstmal einiges in Erfahrung bringen bevor ich den ersten Schritt mache.
Es geht darum das unsere Mieterin schon seit zwei Monaten die Miete nicht bezahlt hat. Wir haben sie schon mündlich darauf angesprochen aber darauf kam keine reaktion.
Zudem kommt noch dazu das sie ab ende diesen Monat ausziehen wird.
Wie sollte ich am besten an die sache ran gehen???
 ...
 
 MfG
Euer LOW-Team
 
 2005-10-22CEST11:46:41+01:00 
  
         
        
            
            
        
         
        
        Fri, 28 Oct 2005 21:58:01 GMT   
         
        Am 7. Juli hatte das Bundesarbeitsgericht über eine Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers zu urteilen, der fristlos gekündigt wurde, weil er das Internet während der Arbeitszeit für private Zwecke benutzte, insbesondere auf Pornoseiten gesurft wa... 
   
         
        Wie Spiegel Online berichtet, ist die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di hinsichtlich der Verlängerung der Ladenschlusszeiten während der Fußball-WM 2006 "gesprächsbereit". Ein Blick ins Gesetz offenbart, dass die Tarifverbände alles andere als ein M... 
   
         
        Rezension von Rechtsanwalt Dr. jur. Frank Sievert, Hamburg
Mobbing im Arbeitsverhältnis gehört zur traurigen Realität des Arbeitsalltags in vielen deutschen Betrieben. Welche Äußerungen und welche Handlungen als Mobbing im Rechtssinne zu werten sind,... 
   
         
        Quelle: SPIEGEL ONLINE - 28. Februar 2005, 11:15Interview mit Arbeitsrichterin SchmidtDas Bundesarbeitsgericht steht vor einer neuen Ära: Am Dienstag bekommt das höchste deutsche Arbeitsgericht mit Ingrid Schmidt, 49, erstmals eine Präsidentin. Im In... 
 
  
         
        
            
            
        
         
        
        Fri, 28 Oct 2005 21:58:01 GMT   
         
        2004-07-02: Newsletter - 6/2004 2004-07-02   
         
        2004-06-30: Aktion gegen das Rauchen 2004-06-30   
         
        2004-05-28: Schutz personenbezogener Daten 2004-05-28 
  
         
        
            
            
        
         
        
        Fri, 28 Oct 2005 21:58:01 GMT   
         
        Letzte Nacht hat das JuraWiki-Team unter www.JuristischeBegriffe.de ein zunächst provisorisch eingerichtetes Verzeichnis zum Download meiner 133 juristischen HörDefinitionen online gestellt. Unter dieser Domain soll in naher Zukunft u.a. ein komfortabler Podcast-Server eingerichtet werden, der auf die im Rahmen des JuraWiki-Kollaborationsprojektes JuristischeBegriffe (bestehend aus JuristischeDefinition und  JuristenLatein) entstandenen Früchte aufmerksam machen soll. Hier werden nämlich diejenigen juristischen Definitionen und Lateinvokabeln zusammengetragen, die als unverzichtbares, auswendig zu lernendes Rüstzeug für den Examenskandidaten gelten können. Um sich diese besser einprägen zu können, werden die entsprechenden Erklärungen aber nicht nur in einen textbasierten Lernindex eingepflegt, sondern auch nach und nach in MP3-Dateien, die sich jeder Examenskandidat für die eigene mobile Lernvorbereitung frei herunterladen kann, vertont. Nähere Informationen gibt es auch im aktuellen NeuesAusDemJuraWiki-Podcast vom 26.10.2005.2005-10-27T17:38:45+01:00   
         
         
        2005-10-24T10:22:16+01:00   
         
         
        2005-10-22T14:53:51+01:00   
         
        Die Bundesrepublik Deutschland händigt als erstes Land der Welt ab 1. November den elektronischen Reisepass aus. Dieser e-Passport soll weltweit akzeptiert werden und muss nicht zuletzt deshalb vielfältigen Anforderungen und  internationalen Standards genügen.  Herzstück ist ein kontaktloser Chip, der den Pass fälschungssicher machen soll und der zusätzliche Informationen über den Inhaber wie Iris und Fingerabdrücke speichert. Da es sich hierbei um sensible Daten handelt, müssen spezielle Verschlüsselungsverfahren genutzt werden, durch die verhindert wird, dass Unbefugte Daten auslesen oder verändern können.  Verantwortlich für die Sicherheit des elektronischen Reisepasses ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Dieses hat nun der in Saarbrücken ansässigen Firma Cetecom den Auftrag zur Prüfung der Chips für den e-Passport erteilt. Cetecom wird in Zusammenarbeit mit dem BSI ein Prüflabor aufbauen und die ersten Chips selbst testen. Hierbei kann das saarländische Unternehmen seine Kompetenz im Bereich Funktechnik und Chipkarten einbringen.2005-10-22T10:02:02+01:00   
         
         Wie Sie sehen, sehen Sie nichts ... als gelbe Punkte auf blauem Grund. Doch was den Laien entfernt an die im Jahre 1820 durch den Franzosen Louis Braille entwickelte Blindenschrift erinnert, wird selbst für Sehende erst wirklich sichtbar, wenn man den Ausdruck eines Xerox DocuColor 12 Druckers unter UV-Licht mit der Lupe betrachtet.
 Bereits im Jahre 2004 erhielt die Firma Canon die Negativ-Datenschutz-Auszeichnung Big Brother Award für ihre Praxis, auf jede Farbkopie einen mit bloßem Auge nicht sichtbaren Code aufzudrucken, der technische Details über den verwendeten Farbkopierer (deren Eigentümer ihr durch Servicevertrag oder Registrierung oftmals bekannt ist) enthält, ohne hierüber ihre Kunden zu informieren. Die Electronic Frontiers Foundation (EFF) hat nun mit Hilfe einer großen Zahl von eingesendeten Beispiel-Drucken herausgefunden, dass diese in ein 512 bit (64 Zeichen) großes Binärmuster überführbaren Punkt-Codes bei einigen Geräten nicht nur deren Seriennummer, sondern auch Datum und Uhrzeit des jeweiligen Ausdrucks verraten. Der Chaos Computer Club e.V. beschreibt hier allgemein die von den verschiedenen Herstellern von Druckern, Kopierern sowie Scannern zur Behinderung von Hobby-Geldfälschern eingesetzten Techniken und Verfahren sowie deren beunruhigenden Konsequenzen für die Informationsfreiheit.2005-10-19T14:31:21+01:00 
  
         
        
            
            
        
         
        
        Fri, 28 Oct 2005 21:58:02 GMT   
         
        Seit Anfang 2004 ist in der rheinland-pfälzischen Justiz der elektronische Rechtsverkehr ... 2005-10-27 12:00:00   
         
        Die WIPO (World Intellectual World Organisation) hat ein Papier herausgegeben, das als Leitfaden ... 2005-10-27 12:00:00   
         
        Am 14. Oktober fand in Lima eine Vorschau auf die Einführung („Pre-lanzamiento“) der ... 2005-10-27 12:00:00   
         
        SICE ist eine Einrichtung der OAS (Organisation Amerikanischer Staaten) in Washington, D.C., ... 2005-10-27 12:00:00 
  
         
        
            
            
        
         
        
        Fri, 28 Oct 2005 21:58:03 GMT   
         
        
  Das Institut für Opferschutz im Strafverfahren RECHT WÜRDE HELFEN
  beginnt heute zum ersten Mal einen Weiterbildungskurs, in dem
  Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen zu professionellen
  Prozessbegleitern für verletzte Zeuginnen und Zeugen im
  Strafverfahren ausgebildet werden. Bundesjustizministerin
  Brigitte Zypries, die Schirmherrin des Projekts ist, begrüßte die
  neuartige Fortbildungsmöglichkeit. ?Ziel dieses Lehrgangs
  ist es, die Position des Opfers im Strafverfahren zu stärken. Die
  Betroffenen werden individuell betreut und so auf schwierige
  Prozesssituationen psychologisch und juristisch vorbereitet. Das
  ist ganz besonders wichtig, wenn die Opfer im Prozess als Zeugen
  gehört werden und damit unter einer großen psychischen Anspannung
  stehen?, sagte Bundesjustizministerin Zypries.
  Die Dozentinnen und Dozenten für die achtmonatige
  interdisziplinäre Fortbildung kommen aus der Jugendhilfe, der
  Justiz, der Polizei, der Psychologie oder der Soziologie. Die
  Prozessbegleiter sollen so in die Lage versetzt werden, mit den
  anderen Prozessbeteiligten kooperativ zusammenzuarbeiten und das
  Opfer so umfassender betreuen zu können. ?Bislang steht im
  Mittelpunkt des Strafverfahrens der Täter und die Frage nach
  seiner Schuld. Die Belastungen für das Opfer, das dem Täter im
  Gerichtssaal meist begegnet und im Prozess erneut mit der
  Straftat konfrontiert wird, drohen dabei in Vergessenheit zu
  geraten. Die Sozialpädagogische Prozessbegleitung ist daher ein
  weiterer wichtiger Schritt zu unserem Ziel, den Opferschutz im
  Strafverfahren insgesamt zu verbessern?, sagte
  Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
  Die Opferrechte sind bereits in den vergangenen beiden
  Legislaturperioden erheblich gestärkt worden: Genannt sei in
  diesem Zusammenhang vor allem das Opferrechtsreformgesetz aus dem
  Jahr 2004. Wichtige Neuerung brachten auch das das Gesetz zur
  strafverfahrensrechtlichen Verankerung des Täter-Opfer-Ausgleichs
  vom Dezember 1999 sowie das Gesetz zur Änderung des
  Sexualstrafrechts vom 23. Dezember 2003. (Dazu: www.bmj.bund.de).
 Thu, 27 Oct 2005 13:54:06 +0200   
         
        
  ?Der EuGH hat grundsätzlich bestätigt, dass das deutsche
  Recht und die Rechtsprechung des BGH zum Widerruf von
  Haustürgeschäften europarechtskonform ist. Dies begrüße ich. Es
  ist sorgfältig zu prüfen, welche Konsequenzen die Ausführungen zu
  den Rechtsfolgen einer nicht oder verspätet erfolgten
  Widerrufsbelehrung haben. Hier sind nun zunächst die mit den
  zugrunde liegenden Verfahren befassten Gerichte gefragt?,
  sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
  Hintergrund des Urteils sind Rechtsstreitigkeiten zwischen Banken
  und Anlegern. In den 90er Jahren erwarben zahlreiche Bürgerinnen
  und Bürger auf Darlehensbasis Eigentumswohnungen oder Anteile an
  Immobilienfonds. In der Regel brachten Finanzvermittler die
  Geschäfte zwischen Banken und Anlegern zum Abschluss. Dabei
  gingen die Anleger davon aus, die Rückzahlung der Darlehen aus
  Mieteinnahmen und Steuervorteilen finanzieren zu können. Die
  Erwartung der Erwerber hat sich in vielen Fällen nicht erfüllt.
  Die Anleger wollten deshalb den Kreditvertrag widerrufen und die
  Immobilie an die Bank herausgeben, anstatt den Kredit zurück zu
  zahlen.
  Nach deutschem Verbraucherschutzrecht, das auf europäischen
  Vorgaben beruht, können die Anleger den Kreditvertrag widerrufen,
  wenn sie Verbraucher waren und vor der Unterzeichnung eines
  Kreditvertrags von einem Vermittler zu Hause aufgesucht wurden
  (Haustürgeschäft). Folge ist dann, dass sie die Darlehenssumme
  sofort zurückzahlen müssten. Dies ist für die Verbraucher aber
  oft nicht möglich, da sie die damit angeschaffte Immobilie nicht
  mit ausreichendem Erlös veräußern können. Vom notariell
  beurkundeten Immobilienkaufvertrag können sie sich aber nicht
  nach den Grundsätzen des Haustürwiderrufs trennen. Da der
  Widerruf des Kreditvertrags in vielen Fällen dem Verbraucher so
  oftmals nicht weiterhilft, haben das Landgericht Bochum und das
  Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen dem EuGH die Frage
  vorgelegt, ob die deutsche Rechtslage den Anforderungen der
  europarechtlichen Haustürgeschäfterichtline widerspricht.
  Die europäischen Richter haben jetzt verbindlich entschieden,
  dass Verbraucher nicht das Recht haben müssen, einen in einer
  Haustürsituation geschlossenen Immobilienkaufvertrag zu
  widerrufen. Wegen des eindeutigen Wortlauts der europäischen
  Haustürgeschäfterichtlinie sei der Immobilienkaufvertrag nicht
  selbständig widerrufbar. Das Ergebnis ändere sich auch nicht,
  wenn der Immobilienkaufvertrag mit dem widerrufbaren
  Verbraucherkreditvertrag ein ?einheitliches
  Finanzgeschäft? bilde. Ferner stellte der EuGH klar, dass
  der Verbraucher bei Widerruf des Kreditvertrags den erhaltenen
  Darlehensbetrag sofort zurückzuzahlen hat. Dies gelte auch dann,
  wenn der Darlehensbetrag auf Anweisung des Verbrauchers direkt an
  den Verkäufer ausgezahlt wurde.
  Zu prüfen ist die Entscheidung hinsichtlich der Rechtsfolgen
  einer nicht oder verspätet erfolgten Widerrufsbelehrung. Hier
  betont der EuGH für den Fall, dass der Verbraucher die mit einer
  Kapitalanlage verbundene Risiken bei rechtzeitiger Belehrung
  hätte vermeiden können, die Notwendigkeit des Schutzes vor der
  Verwirklichung dieser Risiken. Es sei Sache der nationalen
  Gerichte, die nationale Regelung so auszulegen, dass dies
  erreicht werde.
  Die EuGH-Urteile C-350/03 und C-229/04 finden Sie im Wortlaut
  unter http://curia.eu.int.
 Tue, 25 Oct 2005 14:24:49 +0200   
         
        
  Das Gesetz zur Ächtung von Gewalt in der Erziehung hat bereits
  fünf Jahre nach seinem Inkrafttreten zu einem Bewusstseinswandel
  in der Bevölkerung geführt. So lautet die positive Bilanz, die
  Bundesjustizministerin Brigitte Zypries heute bei der
  Europäischen Fachtagung ?Gewaltfreie Erziehung? vor
  Wissenschaftlern, Praktikern und Experten gezogen hat. Das Recht
  des Kindes auf gewaltfreie Erziehung wurde im November 2000 im
  Bürgerlichen Gesetzbuch verankert und damit jede Art körperlicher
  oder seelischer Gewalt gegenüber Kindern verboten. ?Unsere
  Gesellschaft muss alles dafür tun, dass Kinder in Liebe und
  Fürsorge aufwachsen können. Schläge und Ohrfeigen in der
  Erziehung zerstören das Urvertrauen eines Menschen schon zu
  Beginn seines Lebens. Ich bin daher sehr froh, dass sich das
  Ideal einer gewaltfreien Erziehung in der Praxis immer weiter
  durchsetzt?, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
  Bei der Tagung stellte Bundesjustizministerium Zypries eine
  aktuelle Studie vor, die Prof. Dr. Kai-D. Bussmann im Auftrag des
  Ministeriums durchgeführt hat. Dafür wurden Eltern, Kinder,
  Jugendliche und Mitarbeiter von Beratungseinrichtungen befragt.
  Demnach deckt sich die Erziehungseinstellung der Eltern immer
  mehr mit dem dort verankerten gesetzlichen Leitbild. So halten
  Eltern, die das Gewaltverbot kennen, die gewaltfreie Erziehung
  heute zu 95% für ein erstrebenswertes Ideal. Sie sind zunehmend
  davon überzeugt, dass sie mit Körperstrafen ihren Kindern ein
  falsches Verhalten beibringen und die Persönlichkeit des Kindes
  missachten. ?Vergleicht man die erzieherische Einstellung
  zu Körperstrafen und das Rechtsbewusstsein der Eltern im Laufe
  der Zeit, so zeigt sich ein bemerkenswerter Wandel?, sagte
  Zypries.
  Zudem hat das Gewaltverbot die Einstellung der Bevölkerung
  insgesamt verändert. Personen, die das Gewaltverbot kennen, haben
  heute deutlich weniger Zweifel, sich einzumischen. Kaum jemand
  würde den Verdacht einer körperlichen Misshandlung noch
  ignorieren. Gleichzeitig ist die Bereitschaft der Eltern
  gestiegen, Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen. Dieser Wandel im
  Rechtsbewusstsein lässt weitere positive Entwicklungen erwarten,
  die sich dann auch im tatsächlichen Erziehungsverhalten der
  Eltern noch deutlicher zeigen werden.
  Im Bürgerlichen Gesetzbuch war Gewalt lange Zeit als
  Erziehungsmittel akzeptiert. Im Jahr 1900 war dort verankert,
  dass der Vater ?kraft des Erziehungsrechtes angemessene
  Zuchtmittel gegen das Kind anwenden? durfte. Dieses
  gesetzliche Züchtigungsrecht wurde zwar 1957 abgeschafft, galt
  gewohnheitsrechtlich aber fort. 1979 begannen die Diskussionen um
  ein ausdrückliches Gewaltverbot ? 21 Jahre später konnte es
  schließlich in Kraft treten. Die Kurzfassung der Studie von Prof.
  Dr. Bussmann finden Sie unter www.bmj.bund.de/bussmann.
 Thu, 20 Oct 2005 11:25:39 +0200   
         
        
  Das Bundesjustizministerium hat heute den Referentenentwurf zur
  Reform des Genossenschaftsrechts den Bundesministerien, Ländern
  und Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet.
  Anlass ist die Einführung der Europäischen Genossenschaft oder
  Societas Cooperativa Europaea (SCE) in das deutsche Recht. Die
  SCE ist eine neue Rechtsform nach europäischem
  Gemeinschaftsrecht. Sie tritt neben die Genossenschaft nach
  nationalem Recht. Grundlage sind zwei EU-Rechtsakte vom Sommer
  2003: eine Verordnung, die unmittelbar in den Mitgliedstaten
  gilt, und eine Richtlinie über die Beteiligung der Arbeitnehmer,
  die bis August 2006 in nationales Recht umzusetzen ist.
  ?Die neue Rechtsform der Europäischen Genossenschaft soll
  Genossenschaften die grenzüberschreitende Betätigung erleichtern.
  Durch attraktive Ausführungsvorschriften wollen wir einen Anreiz
  bieten, dass eine neu gegründete Europäische Genossenschaft ihren
  Sitz in Deutschland nimmt", erklärte die Bundesjustizministerin
  Brigitte Zypries.
  Um die Wettbewerbsfähigkeit der inländischen Genossenschaft
  gegenüber der SCE zu gewährleisten, sieht der Gesetzentwurf neben
  den Ausführungsvorschriften zum europäischen Recht eine maßvolle
  Modernisierung des deutschen Genossenschaftsgesetzes vor:
  Die Gründung von Genossenschaften soll erleichtert und die
  allgemeinen Rahmenbedingungen gerade für kleine Genossenschaften
  verbessert werden. Zum Beispiel soll die Mindestmitgliederzahl
  von sieben auf drei abgesenkt werden. Die Rechtsform der
  Genossenschaft soll auch für soziale oder kulturelle Zwecke
  geöffnet werden. Besonders wichtig für kleine Genossenschaften
  ist die vorgesehene Ausnahme von der Prüfung des
  Jahresabschlusses bei Genossenschaften mit einer Bilanzsumme bis
  einer Million Euro.
  
  Ideen aus der im Aktienrecht geführten
  Corporate-Governance-Diskussion sollen auf die Genossenschaft
  übertragen werden. Dabei geht es z.B. um die Stärkung der Rolle
  des Aufsichtsrats durch Informationsrechte des einzelnen
  Aufsichtsratsmitglieds und um bessere Informationsversorgung und
  Einflussmöglichkeiten der Mitglieder.
  
  Die Kapitalbeschaffung und Kapitalerhaltung soll erleichtert
  werden: Hierfür soll zum Beispiel eine Sachgründung zugelassen
  werden, ein Mindestkapital eingeführt werden können, rein
  investierende Mitglieder zugelassen werden.
  
  ?Mein Ziel ist es, die Attraktivität der Genossenschaft zu
  stärken und deutlich zu machen, dass die Genossenschaft eine den
  Ansprüchen des modernen Wirtschaftslebens entsprechende
  Rechtsform ist. Denn Genossenschaften sind eine bewährte Form
  wirtschaftlicher Tätigkeit, bei denen sich unternehmerische
  Initiative, Selbsthilfe und soziale Orientierung miteinander
  verbinden. In Zeiten, in denen mehr Bürgerinitiative gefragt ist,
  und das Bewusstsein wächst, dass zum Unternehmertum auch soziale
  Verantwortung gehört, sollte die Genossenschaft eine größere
  Rolle im Wirtschaftsleben und in der Gesellschaft spielen?,
  so Zypries weiter.
 Wed, 19 Oct 2005 12:50:26 +0200 
  
         
        
            
            
        
         
        
        Fri, 28 Oct 2005 21:58:06 GMT   
         
        CK - Washington.   German courts are pushing internet operators ever harder. A June 6, 2005 decision by the Winsen a.d. Luhe court holds the operator of an internet forum responsible for comments by a visitor. The visitor added a fake mug shot that displays a photo of the plaintiff.
 Claiming defamation, the plaintiff sent an EMail to the defendant operator, demanding the removal of the mug shot within 24 hours and 17 minutes. When the defendant failed to act, the plaintiff sued. The court granted his motion for an injunction, under §11(2) TDG. Later, the defendant explained his inaction by his personal absence which rendered him unable to react promptly.
 
 The court held that his absence did not excuse his failure. Participants in the Internet must act in Internet time, it noted in the matter of M.K. v. B.R., docket no. 23 C 155/05, reported by JurPC, discussed by Muepe.de, critiqued by Gramespacher and quoted by Handakte.de.
 
 As a result, German forum operators will need to shut down operations when they travel, get stuck in traffic or visit the restroom. After all, the federal Statute on Remote Services, Teledienstgesetz, absolves them from liability only if they act immediately, not merely promptly. That is, according to the statute, upon learning of illegal content. And under the Winsen rule, also when they have no such knowledge.
 German American Law Journal :: Washington USA
 
   
         
        CK - Washington.   The German hoopla over the English corporate form of Limited and its use in Germany appears to ebb. Interest in the form is waning, according to Flensburg tax and insolvency specialists Ehler Ermer & Partner.
 The October 2005 issue of the EEP Journal reports a recognition in German corporate minds that meeting mandatory English and German balance sheet requirements and annual notifications to two corporate registers increases costs and efforts substantially while the benefit of minimal capitalization is marginal.
 
 EEP does not advocate an end to the use of the Ltd. in Germany but recommends proper decision-making and planning before implementing such a concept. German business may also want to look at the benefits of American corporations which are simple to establish and maintain and offer very low capitalization requirements.
 German American Law Journal :: Washington USA
 
   
         
        CK - Washington.   The Markenblog blog reports that on October 21, 2005 the term law blog has been registered by the owner of the popular German blog law blog.  The registration does not expressly cover blogs but legal services in class 42 and services including the presentation of creative works in class 41. The German registration should not affect the general use of the generic or descriptive term by others. German American Law Journal :: Washington USA
 
   
         
        CK - Washington.   German defense counsel are outraged over the conviction of, and the penalty imposed today on, a respected colleague who in a crimial matter dared question the integrity of police reports. From discussions in German lawyers' boards, the attorney appears to have understood the document(s) to have been tampered with and the police officer(s) to have misrepresented information on their handling.
 The matter is the topic of a special purpose blog, Vier Strafverteidiger, i.e. four defense counsel. The Braunschweig court did not mete out a true criminal punishment. Instead, it chose a warning with the threat of a fine measured by 15 days.
 
 This amount is just below the threshhold for eligibility for an appeal--causing additional outrage. The Lichtenrader Notizen blog explains the appellate issues and the option of going beyond the next higher court for a legal review, Revision, specifically a Sprungrevision.
 German American Law Journal :: Washington USA
 
   
         
        CK - Washington.   In the matter 33 O 209/03, the Cologne District Court, Landgericht ruled on September 13, 2005 that a German trademark for hotels in Germany is not violated by the same mark used for a hotel in Spain even if the Spanish hotel is listed in the English and German-language fliers and English Internet presentations and works with a German bus operator which advertises in Germany and brings tourists to the Spanish hotel.
 In addition to the trademark claim, the court addressed an unfair competition claim raised by the German trademark owner and determined that there is no civil liability under competition law because the customers exist in distinguishable markets which appear not to be in competition with each other.
 
 Without explanation, the Dr. Bahr blog calls the ruling wrong. Bahr is in the northern city of Hamburg. The Hamburg courts tend to favor extreme positions when it comes to the Internet, advocating an extraterritorial approach to German law that other German courts appear to reject.
 
 Since trademarks, like other intellectual property rights, confer legality upon a monopoly, the general rule is that they be constructed restrictively, and the Cologne court seems to properly affirm that rule. Also, the Cologne court respects the territoriality principle of trademark law.
 
 Update:  Reading the Bahr comment again, Bahr may not actually disapprove of the Cologne decision. A comma after Zu Unrecht would clarify what he means.
 German American Law Journal :: Washington USA
 
 
  
         
        
            
            
        
         
        
        Fri, 28 Oct 2005 21:58:07 GMT   
         
        Aktenzeichen: 2 BvR 669/04 2005-10-28T00:00:00+01:00   
         
        Aktenzeichen: 2 BvR 2099/04 2005-10-28T00:00:00+01:00   
         
        Aktenzeichen: 2 BvR 669/04 2005-10-28T00:00:00+01:00   
         
        Aktenzeichen: 2 BvR 1019/01. Siehe auch: Entscheidung vom 26.09.2005 2005-10-28T00:00:00+01:00   
         
        Aktenzeichen: 1 BvR 1773/03. Siehe auch: Entscheidung vom 26.09.2005 2005-10-25T00:00:00+01:00 
  
         
        
            
            
        
         
        
        Fri, 28 Oct 2005 21:58:07 GMT   
         
           Wiesbaden (ots) - Terroristen werben Kämpfer für den Irak in 
Europa an, Rauschgiftkuriere nutzen Deutschland als Drehscheibe auf 
ihren Schmuggelrouten, das Internet verbindet Täter, die auf diesem 
Wege weltweit kinderpornografische Bilder ... Tue, 25 Oct 2005 11:22:00 B   
         
           Wiesbaden (ots) - Im Zuge der Bekämpfung internationaler und or-
ganisierter Kriminalität, insbesondere der illegalen Einfuhr von 
Kokain nach Deutschland und Europa, hat das Bundeskriminalamt (BKA) 
über viele Jahre hinweg auch für die Polizeien ... Wed, 19 Oct 2005 11:00:00 B   
         
           Wiesbaden (ots) - Das Bundeskriminalamt hat gemeinsam mit dem 
schweizerischen Partner, dem Bundesamt für Polizei in Bern, den 
gegenseitigen automatisierten Zugriff auf deutsche und schweizerische
Sachfahndungsdaten geschaffen. Hierfür erhält ... Tue, 18 Oct 2005 13:08:00 B   
         
           Wiesbaden (ots) - Die Bekämpfung der Arzneimittelkriminalität, 
besonders der Arzneimittelfälschungen, stellt hohe Anforderungen an 
die beteiligten Strafverfolgungs- und Überwachungsbehörden sowie auch
an die Pharmaindustrie selbst. Im rasch ... Tue, 11 Oct 2005 15:41:00 B   
         
           Wiesbaden (ots) - Das Bundeskriminalamt hat beim Landgericht 
Hamburg gegen die Tomorrow Focus AG sowie gegen die Focus Magazin 
Verlag GmbH einstweilige gerichtliche Verfügungen erwirkt.
   Focus-Online und das Magazin Focus verbreiteten online ... Thu, 06 Oct 2005 16:45:00 B 
  
         
        
            
            
        
         
        
        Fri, 28 Oct 2005 21:58:08 GMT   
         
        1. Zur Anfechtung der Kostenentscheidung, wenn das Gericht Teilanerkenntnisurteil zur Hauptsache erlässt und (nur) über die Kosten gesondert durch Beschluss entscheidet.
2. Zur Anwendung des § 93 ZPO bei sofortigem Anerkenntnis nach Hauptsacheklage, wenn im einstweiligen Verfügungsverfahren der Schuldner die Anordnung nach § 926 ZPO beantragt hatte. Tue, 25 Oct 2005 14:12:52 +0200   
         
        Die drittelparitätische Mitbestimmung im Aufsichtsrat einer arbeitnehmerlos gewordenen "Air-Aktiengesellschaft entfällt, wenn die AG zwar Muttergesellschaft eines Konzern ist, ihr die Arbeitnehmer der Tochtergesellschaften aber nicht zuzurechnen sind, weil weder eine Eingliederung i.S.v. § 319 ff AktG noch ein Beherrschungsvertrag i.S.v. § 291 AktG besteht. Wed, 26 Oct 2005 14:55:23 +0200   
         
        Fehlt es zunächst an einer schlüssigen Klage, kann der (die) Beklagte noch nach Behebung dieses Mangels den Anspruch "sofort" anerkennen mit der Folge, dass dann dem Kläger die Kosten des Rechtsstrfeits aufzuerlegen sind. Tue, 25 Oct 2005 14:11:58 +0200   
         
        1. Der Widerruf der abgeleiteten Familienasylanerkennung setzt nicht die Unanfechtbarkeit des gegenüber dem Stammberechtigten ergangenen Widerrufs voraus.
2. Die Frage, ob für den Widerruf der Familienasylanerkennung allein das Ergehen einer Widerrufsentscheidung gegenüber dem Stammberechtigten ausreicht oder insoweit auch ein Widerrufsgrund der Sache nach vorliegen muss, wird offengelassen, weil jedenfalls wegen einer früheren Wehrdienstentziehung unter der sowjetischen Besatzung und dem kommunistischen Regimes Afghanistans heute keine Verfolgung mehr droht. Fri, 28 Oct 2005 13:08:05 +0200   
         
        1. Auch die Zulassung oder Duldung eines öffentlichen Verkehrs auf einem Grundstück - hier eines "Trampelpfades" - verpflichtet den Eigentümer grundsätzlich zur Verkehrssicherung. Der Umfang der Verkehrssicherungspflicht kann aber in einem solchen Fall nicht strenger beurteilt werden als der für ersichtlich mit Willen des Grundstückseigentümers für berechtigte Grundstücksnutzer geschaffenen Wege.
2. Insoweit gilt, dass der Benutzer die gegebenen Verhältnisse so hinnehmen muss, wie sie sich ihm erkennbar darbieten; ein Tätigwerden des Verkehrssicherungspflichtigen ist nur dann geboten, wenn Gefahren bestehen, die auch für einen sorgfältigen Nutzer nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag.
3. Verunfallt ein Nutzer auf einem erkennbar "behelfsmäßigen" unbefestigten Trampelpfad, weil sich damit eine erfahrungsgemäß beim Betreten eines abwärts führenden Trampelpfades von jedem Nutzer zu berücksichtigende Gefahr verwirklicht, so haftet der Nutzer allein, weil entweder schon eine Verkehrssicherungspflichtverletzung des Eigentümers des Grundstücks ganz ausscheidet oder jedenfalls das Eigenverschulden des Gestürzten so deutlich überwiegt, dass eine Mithaftung des Verkehrssicherungspflichtigen gänzlich zurücktritt. Tue, 25 Oct 2005 14:13:29 +0200   
         
        Einkommensteuerhinterziehung nach Provisionsverteilungen im "System Schreiber" (im Anschluss an BGHSt 49, 317). Mon, 24 Oct 2005 15:25:32 +0200   
         
        Die Versteigerung von apothekenpflichtigen Arzneimitteln im Internet verstößt gegen § 43 Abs. 1 Satz 2 Arzneimittelgesetz. Mon, 17 Oct 2005 17:01:24 +0200   
         
        Auch der Betriebsaufgabegewinn (hier: Aufgabe der Nutzung eines Fremdenverkehrsheims) unterliegt der Fremdenverkehrsbeitragspflicht. Mon, 17 Oct 2005 17:01:49 +0200   
         
        Das flächendeckende Prostitutionsverbot innerhalb des Rhein-Lahn-Kreises nach § 1 Nr. 09 der Rechtsverordnung zum Schutze der Jugend und des öffentlichen Anstandes für Rheinland-Pfalz - Prostitutionsverbote - vom 19. April 2005 ist unwirksam. Fri, 28 Oct 2005 13:14:44 +0200   
         
        Auch in Sorgerechtsverfahren kann grundsätzlich eine Einigungsgebühr anfallen.
So z.B., wenn der eine Elternteil seinen Antrag auf Übertragung der Alleinsorge für ein Kind nicht weiter verfolgt und der andere Elternteil dem Antrag hinsichtlich des weiteren Kindes zustimmt. Fri, 28 Oct 2005 16:11:22 +0200 
  
         
        
            
            
        
         
        
        Fri, 28 Oct 2005 21:58:10 GMT   
         
        
I.
Der Kläger war bis 2003 als Kursmakler tätig. Er führte sein Unternehmen als Einzelkaufmann mit in der Regel vier Angestellten. Er verfügte für seine Tätigkeit über eine Erlaubnis als Finanzdienstleistungsinstitut gemäß § 32 i.V.m. § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1, 2, 4 KWG. Er wendet sich gegen seine... Wed, 26 Oct 2005 17:08:57 +0200   
         
        
I.
1
Der Kläger, ein pakistanischer Staatsangehöriger, wendet sich gegen die Heranziehung zu den Kosten seiner Abschiebung nach Pakistan.1
2
Der Kläger, der mit einer deutschen Staatsangehörigen verheiratet ist, wurde im April 2000 aufgrund einer für sofort vollziehbar erklärten Ausweisungsverfüg... Wed, 26 Oct 2005 16:55:06 +0200   
         
        
Die Klägerin beansprucht eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für eine Schweinemastanlage in K. Eine ihrer Rechtsvorgängerinnen, die LPG Schweineproduktion G., zeigte den Betrieb Ende 1990 der Staatlichen Umweltinspektion Magdeburg an und bezifferte die Tierproduktion mit 34 000 Mas... Wed, 26 Oct 2005 16:50:34 +0200   
         
        
Die Beschwerde hat keinen Erfolg.1
1. Das Beschwerdevorbringen rechtfertigt nicht die Zulassung der Revision wegen der geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).2
a) Die Beschwerde sieht als grundsätzlich klärungsbedürftig die Frage an:3
"Stellt ein Ve... Wed, 26 Oct 2005 16:44:32 +0200 
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