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Neuigkeiten (10.10.05)

Sun, 09 Oct 2005 21:55:36 GMT
Sun, 09 Oct 2005 21:55:36 GMT
Sun, 09 Oct 2005 21:55:37 GMT
So langsam häufte sich das Feedback zur Suchfunktion auf JuraBlogs.. und da es sich dabei selten um extrem Positives handelte, steht ab sofort eine umfangreichere Suche zur Verfügung. Unter suche.jurablogs.com kann fleissig getestet werden. Erweiterungen sind schon angedacht - aber eins nach dem anderen ;-).. Feedback ist - wie immer - ...

So langsam häufte sich das Feedback zur Suchfunktion auf JuraBlogs.. und da es sich dabei selten um extrem Positives handelte, steht ab sofort eine umfangreichere Suche zur Verfügung.

Unter suche.jurablogs.com kann fleissig getestet werden. Erweiterungen sind schon angedacht – aber eins nach dem anderen ;-).. Feedback ist – wie immer – willkommen!

Wed, 05 Oct 2005 00:00:02 +0000
Sun, 09 Oct 2005 21:55:38 GMT
Die Beschwerdeführer wenden sich gegen Art. 1 Nr. 48, Art. 8 Nr. 2 Buchstaben b) und c) sowie gegen Art. 11 Nr. 1 Buchstabe a) des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 vom 20. Dezember 2001 (BGBl I S. 3926). Diese Regelungen führen dazu, dass die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge der Versorgungsempfänger mit den auf den 31. Dezember 2002 folgenden Anpassungen nach § 70 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) vermindert werden und die steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge auf aktive Beamte beschränkt bleibt. Die Beschwerdeführer sehen hierin eine Verletzung von Art. 33 Abs. 5 GG und Art. 3 Abs. 1 GG sowie des rechtsstaatlichen Vertrauensschutzprinzips.
2005-09-27T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Anordnung und Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft.
2005-09-23T00:00:00+01:00
Die Beschwerdeführerin ist seit Februar 2003 im Niedersächsischen Landeskrankenhaus Moringen gemäß § 63 StGB untergebracht. Mit ihrer Verfassungsbeschwerde wendet sie sich gegen die Entscheidung der Niedersächsischen Landesregierung, sämtliche Landeskrankenhäuser zu privatisieren; sie verweist auf Zeitungsmeldungen über einen entsprechenden, Anfang Juli 2005 gefassten Kabinettsbeschluss, wonach eine Ausschreibung erfolgen soll. Einer Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit vom 17. August 2005 ist hierzu zu entnehmen, dass die europaweite Ausschreibung des Bieterverfahrens für März 2006 vorgesehen ist. Bis dahin sollen die Bedingungen und Kriterien für die geplante Ausschreibung festgelegt werden.
2005-09-21T00:00:00+01:00
1. Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung richten sich gegen die vom Bundeswahlleiter geäußerte Absicht, in der Wahlnacht des 18. September 2005 ein vorläufiges Wahlergebnis für die Bundestagswahl durch die Stimmauszählung in 298 von 299 Wahlkreisen ermitteln und bekannt geben zu wollen (vgl. die Pressemitteilung des Bundeswahlleiters vom 9. September 2005, www.bundeswahlleiter.de). Für den Wahlkreis 160 (Dresden I), in dem die Bundestagswahl für den 18. September 2005 durch den Kreiswahlleiter wegen des Todes einer Direktkandidatin abgesagt und von der Landeswahlleiterin des Landes Sachsen für den 2. Oktober 2005 neu angesetzt worden ist, soll das Wahlergebnis am Abend der Nachwahl bekannt gegeben werden (vgl. die Pressemitteilung der Landeswahlleiterin des Landes Sachsen, www.statistik.sachsen.de/wahlen/allg/Seite_1.htm).
2005-09-13T00:00:00+01:00
Die Antragstellerin ist eine politische Partei, die weder im Deutschen Bundestag noch in einem Landtag vertreten ist. Sie begehrt die Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Unterschriftenquorums gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 BWG. Sie beantragt darüber hinaus den Erlass einer einstweiligen Anordnung. Die Kürze der Wahlvorbereitungszeit mache es der Antragstellerin unmöglich, die in § 27 Abs. 1 Satz 2 BWG geforderten Unterstützungsunterschriften beizubringen. Die angegriffenen Maßnahmen verletzten ihr Recht auf Chancengleichheit nach Art. 21 Abs. 1 und Art. 38 Abs. 1 GG. Die Reduzierung der Zahl der erforderlichen Unterschriften auf 0,5 vom Tausend der Wahlberechtigten des Landes bei der letzten Bundestagswahl, jedoch höchsten 1000 Wahlberechtigten, sei unter den besonderen Umständen der Wahlen zum 16. Deutschen Bundestag für den Nachweis der Ernsthaftigkeit des Wahlvorschlags ausreichend.
2005-09-13T00:00:00+01:00
Sun, 09 Oct 2005 21:55:38 GMT
Sun, 09 Oct 2005 21:55:39 GMT
Sun, 09 Oct 2005 20:49:54 CEST Uhr - cucumber schrieb - Halbe Kaution oder nicht?
Halli hallo, probierte schon unter "Suchen", doch hab' nischt gefunden. Am Feitag wird ein Mietvertrag unterschrieben. Also wird der Mieter ab Samstag, den 15.10.05 dort einziehen. So, wie sieht's nun mit der Kaution aus? Kann ich nur 2,5 oder wie immer 3 Monate als Kaution verlangen? Der Oktober zählt ja nur als halber Monat. Danke! cucumber

MfG Euer LOW-Team
2005-10-09CEST20:49:54+01:00
Sun, 09 Oct 2005 19:27:54 CEST Uhr - otrox schrieb - Befristeter Mietvertrag über Frist hinweg weiter gelaufen.Welcher Status liegt nun vor?
Ich bin Mieter einer Wohnung, bei der ich einen auf 4 Jahre befristeten Mietvertrag, ohne die Möglichkeit einer Verlängerung, abgschlossen habe. Der Vetrag lief vom 01.01.01 bis zum 01.01.05. Der Vermieter und auch ich haben das Ende wohl verpennt und der Mietverhältnis läuft seitdem problemlos weiter. Aber welchen Status habe ich als Mieter nun? Vielen Dank im Voraus! Gruß

MfG Euer LOW-Team
2005-10-09CEST19:27:54+01:00
Sat, 08 Oct 2005 14:30:57 CEST Uhr - Freddy schrieb - Umstellung der Abrechnungsmethode - jetzt spielen die Mieter verrückt
Hallo, ich bin neu hier. Benötige dringend einen Rat. Ich, Familienvater von 2 Kindern und Ehefrau, bin Vermieter von 4 Wohnungen im gleichen Haus. Das Haus wurde im September 2001 von mir und den Mietern bezogen. Damals gab es in dem Haus nur einen gemeinsamen Stromzähler und auch sonst keine Zähler. Nur in meine eigene Wohnung ließ ich einen Stromzähler einbauen. Die anderen, ...

MfG Euer LOW-Team
2005-10-08CEST14:30:57+01:00
Fri, 07 Oct 2005 00:10:00 CEST Uhr - tictac schrieb - Heimlicher Auszug des Mieters-Wie komm ich an mein Geld
Hallo Leute, hab da mal ne Frage: Habe auf 1.Juni eine wohnung von mir neu vermietet und bekam bis Mitte August weder die vereinbarte Summe für die Küchenablösung noch die vereinbarte Kaution. Habe nach mehreren Gesprächen,verstrichenen Fristen und unbeachtet gebliebenen Abmahnungen im August die Notbremse gezogen und dem Mieter auf ende November fristgerecht gekündigt. Es wurd ...

MfG Euer LOW-Team
2005-10-07CEST00:10:00+01:00
Thu, 06 Oct 2005 15:54:43 CEST Uhr - tooltime schrieb - Mahnung für unpünktlichen Mieteingang
Hallo an alle, ich beschäftige mich gerade mit folgendem Problem: Meine Mieter nehmen es mit der pünktlichen Mietzahlung nicht so genau. Kann oder muss ich sogar, wenn die Miete nach dem 3. Werktag des Monats nicht auf meinem Konto ist, dem Mieter eine Mahnung schreiben? Ich will nicht in irgendwelche Gesetzeslücken stolpern, sollten die Zahlungen einmal länger oder ganz ausb ...

MfG Euer LOW-Team
2005-10-06CEST15:54:43+01:00
Sun, 09 Oct 2005 21:55:40 GMT
Am 7. Juli hatte das Bundesarbeitsgericht über eine Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers zu urteilen, der fristlos gekündigt wurde, weil er das Internet während der Arbeitszeit für private Zwecke benutzte, insbesondere auf Pornoseiten gesurft wa...
Wie Spiegel Online berichtet, ist die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di hinsichtlich der Verlängerung der Ladenschlusszeiten während der Fußball-WM 2006 "gesprächsbereit". Ein Blick ins Gesetz offenbart, dass die Tarifverbände alles andere als ein M...
Rezension von Rechtsanwalt Dr. jur. Frank Sievert, Hamburg Mobbing im Arbeitsverhältnis gehört zur traurigen Realität des Arbeitsalltags in vielen deutschen Betrieben. Welche Äußerungen und welche Handlungen als Mobbing im Rechtssinne zu werten sind,...
Quelle: SPIEGEL ONLINE - 28. Februar 2005, 11:15Interview mit Arbeitsrichterin SchmidtDas Bundesarbeitsgericht steht vor einer neuen Ära: Am Dienstag bekommt das höchste deutsche Arbeitsgericht mit Ingrid Schmidt, 49, erstmals eine Präsidentin. Im In...
Sun, 09 Oct 2005 21:55:40 GMT
2004-07-02: Newsletter - 6/2004
2004-07-02
2004-06-30: Aktion gegen das Rauchen
2004-06-30
2004-05-28: Schutz personenbezogener Daten
2004-05-28
Sun, 09 Oct 2005 21:55:40 GMT

Logo EDV-GTZum Arbeitskreis "Barrierefreiheit" hat das LAWgical-Team beim EDV-Gerichtstag Ende September leider keinen zeitnahen Kurzbericht erhalten. Meike Schneider vom JuraWikiTeam hat jedoch eine Mindmap zu dieser Veranstaltung erstellt, die auf der JuriWiki-Seite BarriereFreiheit im JPEG-Format abgerufen werden kann.

2005-10-09T16:33:02+01:00

Mit ROLLYO kann man sich seine eigene Suchmaschine bauen - ohne Programmierkenntnisse. Auf Basis der Yahoo!Search-Suchmaschine kann der Nutzer festlegen, welche Sites er in den Index "seiner" Suchmaschine aufnehmen will.

Eifrige Rechtsinformatik-Doktoranden überlegen schon, wie man damit eine neue, verbesserte juristische Suchmaschine bauen könnte...
(Link gefunden bei Marcus P. Zillman.)

2005-10-08T15:46:10+01:00

Anfangs hatten wir angedacht, ihn per Audio- oder Video-Konferenz zu unserem Gesprächskreis zuzuschalten. Auch wenn wir den Plan schon vor der ersten Kontaktaufnahme verwerfen mussten: Es wäre wohl zu logistischen Problemen gekommen. Denn Ernest E. Svenson, in Blawger-Kreisen besser bekannt als "Ernie The Attorney", wohnt in New Orleans und ist vom Hurricane Katrina entsprechend persönlich betroffen. Über seinen Flickr-Account veröffentlicht er beeindruckende Fotos. Auch seine Blog-Berichterstattung wird natürlich vom Hurricane geprägt. Wir wünschen ihm und seiner Familie in dieser schweren Zeit alles Gute!

2005-10-03T14:22:00+01:00

Logo EDV-GTIn dem von Wolfgang Golasowski moderierten Arbeitskreis Sicherheit im Internet aus Unternehmenssicht referierte zunächst der EDV-Sachverständige Siegfried Streitz über altuelle Sicherheitsfragen im Zusammenhang von Online-Shops. Ein großes Problem bei Online-Shops sei der Zugriff auf Kundenprofile durch unbefugte Dritte. Diesem Problem könne z.B. durch Anti-Hacker-Programme begegnet werden, durch die IP-Nummern von Angreifern protokolliert und ggf. zur Beweisführung verwendet werden können.

Ein weiteres Risiko haben in der Vergangenheit auch Dialer dargestellt, die sich als Trojaner auf PCs einnisten und den Rechner zur Nutzung teurer Einwahlnummern veranslassten. Seit der Gesetzgeber Ende 2003 die Gesetzgebung verschäft und der Bundesnetzagentur (früher: Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post) weitergehende Kompetenzen eingeräumt hat, ist dieses Problem jedoch stark rückläufig.

ID Phishing, also die kriminelle Praxis, sich in unzulässiger Weise Zugangskennungen, Passwörter oder ähnliche Zugangsdaten zu beschaffen und mit dieses unbefugt im Internet Dienste zu benutzen, werde derzeit in der Rechtsinformatik noch nicht intensiv behandelt. Dies werde sich jedoch zu einem großen praktischen Problem entwickeln, da es noch keine effektiven Schutzmaßnahmen gebe.

Anschließend stellte Herr Knapp von Interxion Deutschland die Nationale Initiative für Internet-Sicherheit vor. Die Initiative ist eine Selbsthilfeorganisation, die ihre Mitglieder - hauptsächlich Provider und andere Unternehmen - im Kampf gegen die wachsenden Gefahren aus dem Internet technisch, organisatorisch und rechtlich unterstützen will. Hierzu entwickelt NIFIS Konzepte wie Firewall- Spam- und Virenschutzsysteme und stellt diese dann der Wirtschaft zur Verfügung.

2005-09-29T11:51:03+01:00

Logo EDV-GTWas lange währt, wird endlich gut. Die AudioWerkstatt des JuraWiki hat während des EDV-Gerichtstages mehrere Podcasts aufgenommen, die jetzt online gegangen sind:

2005-09-28T09:29:18+01:00
Sun, 09 Oct 2005 21:55:41 GMT
In Ländern, in denen die Medien- und Meinugsfreiheit eingeschränkt ist, kann Bloggen mitunter ...
2005-10-06 12:00:00
Die Verurteilung des chinesischen Journalisten Shi Tao hatte weltweit für Schlagzeilen gesorgt: ...
2005-10-06 12:00:00
Typischer Fall: In einer E-Mail wird der Empfänger aufgefordert, das Passwort seines Online-Kontos ...
2005-10-06 12:00:00
Der peruanische Kongress hat am 23. September das Gesetz betreffend den Gebrauch, Erwerb und die ...
2005-10-06 12:00:00
Die Seite cisg-online.ch wurde am Institut für ausländisches und internationales Privatrecht ...
2005-10-06 12:00:00
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute gemeinsam mit ihrer japanischen Amtskollegin Nohno den rechtswissenschaftlichen Kongress "Globalisierung und Recht - Beiträge Japans und Deutschlands zu einer internationalen Rechtsordnung im 21. Jahrhundert " eröffnet. Veranstalter sind die Alexander von Humboldt Stiftung, der Deutsche Akademische Austausch Dienst und die Japan Society for the Promotion of Sciences. Eine Sonderveranstaltung wendet sich an die junge Juristengeneration Japans. Eine Vielzahl renommierter Wissenschaftler beider Länder diskutiert drei Tage die Auswirkungen der fortschreitenden Globalisierung auf die Entwicklung der internationalen Rechtsordnung und welche Beiträge Deutschland und Japan dazu konkret leisten können. Nicht zuletzt soll erörtert werden, welche Folgerungen sich daraus für die bilaterale Zusammenarbeit und die Juristenausbildung in beiden Ländern ergeben. Zypries unterstrich in ihrer Eröffnungsansprache die enge Verbundenheit beider Länder. Sie wies auf die Bedeutung der rechtlichen Steuerung im internationalen Globalisierungsprozess und die dafür notwendige internationale Zusammenarbeit bei der Erarbeitung von Regelwerken hin. "Mit Japan eint uns, dass wir den rechtlichen Steuerungsprozess der Globalisierung auf vielen Ebenen in internationalen Gremien aktiv mitgestalten", sagte die Bundesjustizministerin in Tokio. "Eine globalisierte Welt braucht globalisierte rechtliche Spielregeln. Um Übereinkünfte auf internationaler Ebene erfolgreich verhandeln zu können, brauchen wir gut ausgebildete Juristinnen und Juristen, die internationale Prozesse analysieren können. Deshalb ist es wichtig, dass wir unseren Nachwuchs international ausrichten. Dazu gehören persönliche Begegnungen und der Austausch miteinander - wie bei dieser Tagung.? Der heute eröffnete Kongress findet im Rahmen des Jahres "Deutschland in Japan 2005-2006" statt. Zum ersten Mal stellt sich Deutschland ein Jahr lang in seiner ganzen Vielfalt vor und hat Japan für dieses große Vorhaben ausgewählt. Von April 2005 bis kurz vor Beginn der Fußball-WM 2006 präsentiert sich unser Land als aktiver Wirtschaftspartner, traditionsreiche Kulturnation sowie moderner Bildungs-, Forschungs- und Investitionsstandort in einer einzigartigen Gesamtschau von Hokkaido bis Okinawa. "Deutschland in Japan 2005 / 2006" umfasst alle Bereiche deutschen Lebens. Darunter sind hochklassige kulturelle Veranstaltungen, aber auch wissenschaftliche Symposien und wirtschaftliche Ausstellungen. Das Deutschlandjahr ist zudem ein Symbol des Dankes und ein Ausdruck tiefer Verbundenheit beider Länder. Bereits 1999 / 2000 hat Japan ein eindrucksvolles Zeichen für die enge Freundschaft gesetzt und sich ein Jahr lang mit herausragenden Projekten in Deutschland präsentiert.
Thu, 29 Sep 2005 11:50:35 +0200
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und ihr chinesischer Amtskollege Cao Kangtai haben sich über die Fortsetzung des deutsch-chinesischen Rechtsstaatsdialogs verständigt. Beide Minister unterzeichneten heute in Shanghai eine Vereinbarung, in der Einzelheiten der bilateralen Zusammenarbeit für die kommenden beiden Jahren festgelegt sind. Wie schon in der Vereinbarung von 2003 unterstreichen beide Seiten erneut die Bedeutung des Menschenrechtsdialogs zwischen beiden Staaten, der parallel fortgesetzt wird. ?Der Deutsch-Chinesische Rechtsstaatsdialog hat sich als feste Größe in der Zusammenarbeit unserer beiden Staaten etabliert. Zum dritten Mal nach 2001 und 2003 haben wir in einem Zweijahresprogramm konkrete Projekte vereinbart, um ganz praktisch von einander zu lernen. Der Erfahrungsaustausch in den vergangenen Jahren hat viele Früchte getragen, das Verständnis für das Rechtssystem des anderen Staates ist gewachsen. Deshalb bleiben wir bei der bewährten Form der Zusammenarbeit, Experten zu konkreten fachlichen Fragen zusammenzubringen und einmal jährlich ein großes Symposium abwechselnd in Deutschland und China zu veranstalten?, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in Shanghai. Als Projektpartner fungieren die jeweils zuständigen Ministerien oder andere staatliche Einrichtungen, ebenso wie gesellschaftliche Organisationen, politische Stiftungen, Hochschulen und Universitäten. Nachdem der Schwerpunkt der Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren auf den Gebieten des Straf- und Verwaltungsverfahrensrechts sowie der Modernisierung des Strafvollzugs lag, wird sich die Zusammenarbeit in den kommenden beiden Jahren auf weitere Felder erstrecken: Im Zivilrecht wollen sich Experten über die Verbesserung der Registrierung von Immobilien (Kataster- und Grundbuchangelegenheiten) austauschen. Ein weiteres Projekt soll sich mit der rechtlichen Ausgestaltung des elektronischen Geschäftsverkehrs befassen. Im Handels- und Wirtschaftrecht bilden Projekte zum Schutz des geistigen Eigentums und zum Beitritt Chinas zur Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) sowie zum Kapitalmarktrecht neue Schwerpunkte. Im Arbeits- und Sozialrecht werden sich Fachleute vor allem über betriebsverfassungsrechtliche und unfallrechtliche Fragen austauschen. Die Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und Korruption ist ein weiterer Projektschwerpunkt. Dazu gehört auch der Austausch über effiziente Wege der Kriminalitätsbekämpfung. Flankiert werden diese Projekte durch einen Austausch über die Ausbildung von Richtern, Rechtsanwälten und Notaren. Schließlich haben sich beide Staaten darauf verständigt, ihre Zusammenarbeit im Hochschulbereich zu intensivieren. Das Stipendienprogramm für chinesische Studierende und junge Wissenschaftler, die Entsendung deutscher Dozenten an chinesische Hochschulen und die Ausbildung chinesischer Studierender im deutschen Recht sollen fortgesetzt werden. Im Bereich der Rechtstatsachenforschung soll ein neuer Schwerpunkt gesetzt werden. So soll untersucht werden, warum die Anwendung der Gesetze in den Provinzen teilweise unzureichend ist. Der Rechtsstaatsdialog zwischen Deutschland und China geht auf die Initiative von Bundeskanzler Gerhard Schröder vom November 1999 zurück. Bei seinem damaligen Besuch in China hatte der Bundeskanzler einen umfassenden Dialog mit China über Fragen des Rechtsstaats vorgeschlagen. Im Sommer 2000 unterzeichneten die beiden Koordinatoren für den Rechtsstaatsdialog ? der Minister des chinesischen Rechtsamts und die Bundesjustizministerin ? eine entsprechende Vereinbarung. Seither fand in jedem Jahr ein bilaterales Rechtssymposium zu zentralen Fragen der Entwicklung des Rechtsstaats statt. Das letzte Symposium hatte im Juni 2005 in Hamburg das aktuelle Thema ?Die Offenlegung von Informationen der Regierung und Verwaltung? behandelt. Weitere Informationen zu Stand und Entwicklung des Rechtsstaatsdialogs finden Sie unter www.bmj.bund.de/china.
Tue, 27 Sep 2005 13:58:43 +0200
Der Bundesrat hat in der heutigen Sitzung die Pläne der Bundesregierung zur Absicherung der Altersvorsorge Selbständiger unterstützt. Mit diesen Neuregelungen sollen selbständige Unternehmer besser als bisher abgesichert werden. ?Der Pfändungsschutz für Lebensversicherungen, die einen wesentlichen Bestandteil der Altersvorsorge bilden, wird damit deutlich verbessert. Versicherungen von Selbständigen werden genauso geschützt wie etwa die Rente oder Pensionen bei abhängig Beschäftigten?, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries im Bundesrat. Im Vergleich zu Arbeitseinkommen genießen die Einkünfte Selbständiger bislang keinen Pfändungsschutz. Sie unterfallen, selbst wenn sie ausschließlich der Alterssicherung dienen, der Einzel- oder Gesamtvollstreckung. Diesem Risiko ist der Empfänger von Leistungen aus einer gesetzlichen oder betrieblichen Rentenversicherung nicht ausgesetzt. Ihm verbleiben die Rentenansprüche aus der Rentenversicherung, die nur wie Arbeitseinkommen gepfändet werden können. ?Diese Ungleichbehandlung ist nicht gerechtfertigt. Auch das der Alterssicherung dienende Vermögen und die der Alterssicherung dienenden Einkünfte Selbständiger sind vor dem Vollstreckungszugriff der Gläubiger zu schützen, um das Existenzminimum des Selbständigen im Alter zu sichern, den Staat von Sozialleistungen zu entlasten, bessere Rahmenbedingungen für Existenzgründungen zu schaffen und eine Kultur der Selbständigkeit zu fördern?, betonte Zypries.
Fri, 23 Sep 2005 11:25:39 +0200
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zu Überlegungen des niedersächsischen Ministerpräsidenten, eine Bundesratsinitiative zu den Folgen der Enteignungen in der sowjetischen Besatzungszone zwischen 1945 und 1949 zu starten: ?Mit seinen Überlegungen spielt Herr Wulff aus wahltaktischen Gründen mit den Erwartungen der Menschen. Er weiß, dass es für eine Ausdehnung der Wiedergutmachungsleistung weder finanzielle Spielräume noch die Aussicht auf politische Mehrheiten gibt. Es war schließlich die CDU-geführte Bundesregierung, die für den gesetzlichen Ausschluss von Rückübertragungsansprüchen und die Höhe der Wiedergutmachungsleistung verantwortlich zeichnet. Die rot-grüne Bundesregierung steht zum Einigungsvertrag und zu den Umsetzungsregelungen als einem fairen Interessenausgleich. Dabei haben wir auch die Belange der Menschen in den neuen Bundesländern berücksichtigt, die unter schwierigen Bedingungen Vermögen aufgebaut haben. Wir haben diese Lösung erfolgreich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vertreten.? Zum Hintergrund: Nach dem Vermögensgesetz ist bei Enteignungen in der Besatzungszeit 1945 bis 1949 eine Rückübertragung des Eigentums ausgeschlossen. Dies ist das Ergebnis der Verhandlungen über die deutsche Einheit, die zwischen den beiden deutschen Staaten und parallel dazu mit den vier Siegermächten des 2. Weltkriegs geführt wurden. Auf die entsprechenden Grundsätze hatten sich die Regierungen der beiden deutschen Staaten bereits in einer Gemeinsamen Erklärung vom 15. Juni 1990 geeinigt, die später Bestandteil des Einigungsvertrages wurde. Der Einigungsvertrag enthält zugleich die Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland, keine Regelungen zu erlassen, der Gemeinsamen Erklärung widersprechen. Die Alteigentümer, die durch die sog. Bodenreform Land verloren haben, erhalten jedoch eine Wiedergutmachungsleistung der Bundesrepublik Deutschland für enteignete Grundstücke bzw. Unternehmen. Die Höhe dieser Wiedergutmachungsleistungen ist im Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz vom 27. September 1994 geregelt. Sie entspricht genau der Höhe der Entschädigung, die auch die Opfer von Vermögenseinziehungen aus der Zeit der NS-Herrschaft und aus der Zeit der DDR erhalten, wenn die Vermögenswerte heute aus bestimmten Gründen nicht zurückgegeben werden können. Zusätzlich haben den Opfer der Bodenreform bereits jetzt die Möglichkeit land- und forstwirtschaftliche Flächen zu vergünstigten Bedingungen zu erwerben. Am 30. März 2005 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ? wie schon früher das Bundesverfassungsgericht - gegen dieses Gesetz gerichtete Beschwerden zurückgewiesen.
Thu, 08 Sep 2005 13:30:35 +0200
CK - Washington.   In the Embassy Law Blog, Thomas Corcoran explains the D.C. Circuit's September 30, 2005 ruling in Robert Lee Beecham et al. v. Socialist People's Libyan Arab Jamahiriya et al., docket number 04-7037, which involves the issue of damages for those killed in the Berlin discotheque bombing--which followed the killing of 35 Libyan seamen in a naval clash with the United States of America and after which then-President Reagan bombed Tripoli, killing another 15--and the sovereign immunity exception claimed by the government of Libya under the Foreign Sovereign Immunities Act.

Libya's appeal of the jurisdictional discovery plan suggested by the district court was ruled premature. As a result, in FSIA cases, sovereign defendants may be ordered to participate in a joint effort to develop a plan for jurisdictional discovery without being able to claim that the order constitutes an undue burden under the FSIA.
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington.   Today, the Cologne Circuit published a press release in the matter 16 U 36/04 explaining its ruling on an interlocutory appeal dated September 12, 2005. The court expands the jurisdiction of German courts and possibly other European courts by permitting domestic parties to sue economically more advantaged foreign parties, such as insurance carriers, domestically.

The dispute involves a car driver's insurance claim against the insurer of a vehicle after an accident outside of Germany. The plaintiff sued the foreign insurer in Germany, and the local court dismissed the complaint for lack of international jurisdiction.

On appeal, the Cologne Court of Appeals construed the EU directive of December 22, 2000 on jurisdiction and the recognition and enforcement of judgments in civil and commercial matters to mean that the legislator intended to confer international jurisdiction over a foreign insurer in automobile accident matters and to permit the victim to sue a foreign insurer domestically.

The court found additional support in a guideline of May 2005 which it read to strengthen the position of consumers against insurers. The decision is not final. It runs counter to the majority of interpretations of the jurisdictional rules in Germany and may be limited to European defendants.
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington.   Thanks to Professor Dr. Karsten Otte, we know that the key periodical of the German American Lawyers' Association, Deutsch-Amerikanische Juristen-Vereinigung e.V. will soon appear in a new and improved format.

The DAJV-Newsletter will be published by the major law publisher Verlag Recht und Wirtschaft in Frankfurt/Main.

The Newsletter will continue to publish articles and notes in German and English on subjects of American law and the intersection of German and American law. Although it has long outgrown the newsletter format, the publication will retain its historical name. News contributors should contact Prof. Otte, its editor. Orders should be directed to the publishing house.
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington.  The Düsseldorf law blog raises the issue of criminal investigations for the import of DVDs from American sources. Such imports can result in a notice of criminal investigation to the buyer. The blog lists the form used by the customs service.

The various comments to the note observe that the German age verification system, AVS, for pornography transactions on the Internet is easily and customarily circumvented by sellers in foreign countries, not only in the United States. They do not use the mandatory AVS for transactions with German buyers. The system intends to protect minors. Some doubt that such a system can ever work because it does not reach all types of delivery, for instance satellite transmissions.

One comment notes that any unrated DVD from abroad will be treated as pornographic and, therefore, result in an illegal import. The rationale is that the customs officer is not the proper authority to determine whether some content constitutes pornography or not. The investigation is directed against the seller, not the buyer but the notice to the buyer is often written in terms that cause buyers to believe they are the targets.
German American Law Journal :: Washington USA
CK - Washington.   A German export control case that resulted in a criminal conviction is the topic of a discussion in the Lichtenrader Notizen blog. A German company equipped Japanese SUVs with reinforced shielding and obtained several export licenses for the U.K. Apparently, the SUVs ended up in Iraq and successfully shielded Britons attacked there.

While the company obtained five export licenses for five vehicles, it exported 15 SUVs. As specially shielded equipment, they were subject to special controls, requiring a license for each vehicle, although the rules changed on July 1, 2005 to allow for a type license that now would cover the entire transaction.

The transaction was valued at 1.8 million Euros, and the criminal conviction requires the company to pay this amount in restitution. The sentence is being appealed.
German American Law Journal :: Washington USA
Sun, 09 Oct 2005 21:55:49 GMT
Aktenzeichen: 2 BvR 1315/05. Siehe auch: Entscheidung vom 23.09.2005
2005-09-30T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 2 BvR 1338/05. Siehe auch: Entscheidung vom 21.09.2005
2005-09-29T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 1 BvR 620/01. Siehe auch: Entscheidung vom 09.09.2005
2005-09-28T00:00:00+01:00
Sun, 09 Oct 2005 21:55:49 GMT
Wiesbaden (ots) - Das Bundeskriminalamt hat beim Landgericht Hamburg gegen die Tomorrow Focus AG sowie gegen die Focus Magazin Verlag GmbH einstweilige gerichtliche Verfügungen erwirkt. Focus-Online und das Magazin Focus verbreiteten online ...
Thu, 06 Oct 2005 16:45:00 B
Bekenntnisunfähige Personen können bei der Abgabe eines Bekenntnisses durch die Erziehungsberechtigten vertreten werden. Bei Eltern verschiedener Volkszugehörigkeit können die Kinder verschieden geprägt sein und sind auch bei der Bekenntnisvertretung individuelle, je nach Kind verschiedene Lösungen möglich.
Thu, 24 Mar 2005 15:39:17 +0100
Hat nach klagabweisender erstinstanzlicher Entscheidung die Berufung aufgrund (zulässigen) neuen Vorbringens Aussicht auf Erfolg, so ist Prozesskostenhilfe gleichwohl im Hinblick auf § 97 Abs. 2 ZPO wegen Mutwilligkeit zu versagen.
Fri, 7 Oct 2005 15:25:15 +0200
Der Strafsenat des Oberlandesgerichts entscheidet über die Beschwerde gegen die Festsetzung des Geschäftswertes im Beschluss der Strafvollstreckungskammer nach § 115 StVollzG in der Besetzung mit drei Richtern. Sie ist nur dann statthaft, wenn auch die Hauptentscheidung mit der Rechtsbeschwerde angefochten wird und diese gemäß § 116 StVollzG zulässig ist.
Fri, 7 Oct 2005 15:24:57 +0200
1. Es existiert kein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums, der den Gesetzgeber verpflichtete, bei Anpassungen der Bezüge eine strikte Parallelität der Besoldungs- und Versorgungsentwicklung zu gewährleisten. Auch gibt es keinen hergebrachten Grundsatz, wonach der Höchstversorgungssatz mindestens 75 v.H. der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge betragen müsste. 2. Im Beamtenrecht ist das Bemühen, Ausgaben zu sparen, in aller Regel für sich genommen keine ausreichende Legitimation für eine Kürzung der Altersversorgung. 3. Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung können zur Bestimmung der Amtsangemessenheit der Versorgungsbezüge und zur Rechtfertigung von deren Absenkung nur herangezogen werden, soweit dies mit den strukturellen Unterschieden der Versorgungssysteme vereinbar ist.
Wed, 5 Oct 2005 15:51:09 +0200
1. Das Interesse einer Erbengemeinschaft, sich aus pragmatischen Gründen auseinanderzusetzen und deshalb eine ererbte Eigentumswohnung zu veräußern, rechtfertigt für sich allein keine Kündigung i. S. von § 573 Abs. 2 S. 3 BGB. 2. Wird eine Eigentumswohnung im Wege des Erbgangs in vermietetem Zustand von den Erben erworben, so ist für die Bewertung der Frage, ob eine Kündigung zur Ermöglichung der Verwertung gerechtfertigt ist, weil ansonsten ein erheblicher Verwertungsverlust entsteht, auf den Wert der Wohnung in vermietetem Zustand abzustellen. 3. Wird gekündigt, weil mit einer Wohnung in vermietetem Zustand ein erheblich geringerer Erlös zu erzielen ist als bei einer Veräußerung in unvermietetem Zustand, so ist der Nachteil an Hand der Marktverhältnisse konkret nachzuweisen.
Tue, 4 Oct 2005 15:19:05 +0200
Sind in einem Verfahren mehrere Pflichtverteidiger tätig, von denen der eine seine gesetzlichen Gebühren nach der BRAGO erhält, der andere aber schon nach RVG, lässt sich eine höhere als die nach der BRAGO angemessene Pauschgebühr für den Rechtsanwalt, der nach BRAGO abrechnet, nicht damit begründen, dass sein Mitverteidiger insgesamt nach dem RVG abrechnet und ihm damit für die gleiche Tätigkeit höhere Gebühren zustehen.
Fri, 30 Sep 2005 15:47:17 +0200
Die von einer Nachbarstadt (Mittelzentrum) durch die genehmigte großflächige Erweiterung eines bestehenden Bau- und Gartenmarktes in einem Sondergebiet einer als Grundzentrum ausgewiesenen Stadt befürchtete Investitionsgefährdung im Hinblick auf einen von ihr selbst gewünschten zusätzlichen großflächigen Bau- und Heimwerkermarkt stellt keinen Verstoß gegen das interkommunale Abstimmungsgebot des § 2 Abs. 2 BauGB dar.
Thu, 6 Oct 2005 15:59:10 +0200
Der Antrag auf Stellung einer Bürgschaft (hier: Sicherheitsleistung bei einem Gewerberaummietvertrag) kann nicht mit einem bedingten Antrag auf Schadensersatz für den Fall verbunden werden, dass die Sicherheit nicht fristgemäß erbracht wird.
Wed, 5 Oct 2005 15:51:32 +0200
Zur maßgeblichen Grundstücksfläche im Erschließungsbeitragsrecht: Geht die erschließungsbeitragsrechtliche Tiefengrenze über den Bereich hinaus, den eine Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB als im Zusammenhang bebauten Ortsteil festlegt, ergibt sich der Vorrang der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB aus der Verbindlichkeit, mit der sie die Abgrenzung des Innenbereichs vom Außenbereich, also des Baulands i.S.d. § 133 Abs. 1 Satz 2 BauGB von grundsätzlich unbebaubaren Grundstücksteilen regelt. Verläuft die erschließungsbeitragsrechtliche Tiefengrenze jedoch innerhalb des von einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB bestimmten Innenbereichs, ist diese Satzung nicht vorrangig, weil sie die in dieser Fallgestaltung maßgebliche beitragsrechtliche Frage nicht beantwortet, wie weit die Erschließungswirkung der in Rede stehenden Anlage reicht.
Thu, 6 Oct 2005 15:59:54 +0200
Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung bei der Daimler Chrysler Unterstützungskasse GmbH sind im Leistungsstadium volldynamisch.
Thu, 22 Sep 2005 20:08:09 +0200
Sun, 09 Oct 2005 21:55:51 GMT
Der Klägerin steht ein Anspruch auf eine höhere Besoldung als 20/27 der Dienstbezüge eines vollbeschäftigten Lehrers nicht aufgrund des speziellen Gleichheitssatzes in Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG und des Gebots der Lohngleichheit des Art. 141 EG-Vertrag zu.251 Nach Art. 141 EG-Vertrag stellt jeder Mit...
Fri, 07 Oct 2005 10:14:06 +0200
I. Mit Schreiben vom 23. Dezember 2003 leitete der Beteiligte dem Antragsteller den Entwurf einer Anordnung für Überstunden im Bereich Alg/Alhi/FbW zu und bat, über die Vorlage in der nächsten Sitzung zu beschließen. Mit Schreiben vom 15. Januar 2004 reklamierte der Antragsteller ein volles Mitbes...
Thu, 06 Oct 2005 15:05:42 +0200
I. Die Klägerin wendet sich gegen die Pflichten, die ihr durch die Vorschriften des Gesetzes über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz TEHG) auferlegt werden.1 Sie betreibt mehrere Anlagen zur Herstellung von Zement und zum Brennen v...
Thu, 06 Oct 2005 14:00:52 +0200
I. Die Beteiligten streiten über die Zulässigkeit der Pflichtmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft.1 Der Kläger ist als Eigentümer zweier Grundstücke in der Gemarkung G., Landkreis T., die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, gemäß § 9 Abs. 1 BJagdG Mitglied der Beklagten zu 1). N...
Thu, 06 Oct 2005 12:27:04 +0200