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Neuigkeiten (05.07.05)

Mon, 04 Jul 2005 20:03:08 GMT
Mon, 04 Jul 2005 20:03:08 GMT
Mon, 04 Jul 2005 20:03:11 GMT
Heute morgen hat ein weiteres Blawg seinen Weg in die JuraBlogs gefunden. Das IT-Blawg von Rechtsanw�ltin Carola Ernesti m�chte die "bereits bestehenden hervorragenden Lawblogs" erg�nzen und besch�ftigt sich mit Neuem rund um das spannende Thema IT-Recht. Viel Erfolg! (Blawg gefunden via Jurabilis)

Heute morgen hat ein weiteres Blawg seinen Weg in die JuraBlogs gefunden.



Das IT-Blawg von Rechtsanw�ltin Carola Ernesti m�chte die “bereits bestehenden hervorragenden Lawblogs” erg�nzen und besch�ftigt sich mit Neuem rund um das spannende Thema IT-Recht.



Viel Erfolg! (Blawg gefunden via Jurabilis)

Thu, 21 Apr 2005 06:49:02 +0000
Mon, 04 Jul 2005 20:03:12 GMT
Der Senat hat die Begr�ndung seiner Entscheidung gem�� ��32 Abs.�5 Satz�2 BVerfGG nach Bekanntgabe des Tenors des Beschlusses schriftlich niedergelegt.
2005-06-15T00:00:00+01:00
Zur Verpflichtung, den Visa-Untersuchungsausschuss fortzusetzen (Begr�ndung der Entscheidung wird den Beteiligten gem�� � 32 Absatz 5 Satz 2 BVerfGG gesondert �bermittelt)
2005-06-15T00:00:00+01:00
Der Beschwerdef�hrer begehrt vorl�ufigen Rechtsschutz gegen eine f�r sofort vollziehbar erkl�rte Ausweisungsverf�gung mit Abschiebungsandrohung.
2005-06-13T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerden betreffen den Ausschluss des Rechts des Beschwerdef�hrers, mit seinem Kind Umgang zu haben.
2005-06-10T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Bestimmung der Leistungsf�higkeit von Kindern, die aus �bergegangenem Recht vom Sozialhilfetr�ger zur Zahlung von Unterhalt f�r einen Elternteil herangezogen werden.
2005-06-07T00:00:00+01:00
Mon, 04 Jul 2005 20:03:12 GMT
2004-07-02: Newsletter - 6/2004
2004-07-02
2004-06-30: Aktion gegen das Rauchen
2004-06-30
2004-05-28: Schutz personenbezogener Daten
2004-05-28
Mon, 04 Jul 2005 20:03:12 GMT
Der Autor berichtet �ber den Stand der Verhandlungen zur neuen Entgeltordnung im �ffentlichen Dienst. Dieser Teil wurde zun�chst bei den Verhandlungen der Tarifvertragsparteien ausgeklammert und soll wegen seines Umfanges bis zum 31.12.2006 ausgearbeitet sein. Anhand der bereits vorliegenden Rechtsprechung des BAG zu den Begriffen " Auszu�bende T�tigkeit", "Eingruppierung" und "Direktionsrecht" erl�utert er die Schwierigkeiten f�r das neue Dienstrecht.
Mon, 04 Jul 2005 00:00:00 GMT
Der Anspruch auf Leistung eines Preises ergibt sich f�r den Teilnehmer eines Gewinnspiels gem. Art. 1371 Code civil bereits dann, wenn der Veranstalter den Preis ank�ndigt, ohne auf die Notwendigkeit einer weiteren Auslosung hinzuweisen.
Mon, 04 Jul 2005 00:00:00 GMT
Die Verfasser stellen die Problematik der Doppelbesteuerung von Gesellschaftereink�nften f�r den Fall dar, dass diese nachtr�glich als verdeckte Gewinnaussch�ttung qualifiziert werden. Im Anschluss erarbeiten die Autoren einen L�sungsvorschlag f�r diesen Problembereich.
Mon, 04 Jul 2005 00:00:00 GMT
Der Beitrag schildert die gesetzlich vorgesehenen Rechtsmittel, die Dritten gegen Zwangsvollstreckungsma�nahmen, insbesondere der Steuerbeh�rden zustehen. Schwerpunktm��ig werden die Drittwiderspruchsklage und die Klage auf vorzugsweise Befriedigung behandelt.
Mon, 04 Jul 2005 00:00:00 GMT
Mon, 04 Jul 2005 20:03:12 GMT
Wie Spiegel Online berichtet, ist die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di hinsichtlich der Verl�ngerung der Ladenschlusszeiten w�hrend der Fu�ball-WM 2006 "gespr�chsbereit". Ein Blick ins Gesetz offenbart, dass die Tarifverb�nde alles andere als ein M...
Rezension von Rechtsanwalt Dr. jur. Frank Sievert, Hamburg Mobbing im Arbeitsverh�ltnis geh�rt zur traurigen Realit�t des Arbeitsalltags in vielen deutschen Betrieben. Welche �u�erungen und welche Handlungen als Mobbing im Rechtssinne zu werten sind,...
Quelle: SPIEGEL ONLINE - 28.�Februar�2005,�11:15Interview mit Arbeitsrichterin SchmidtDas Bundesarbeitsgericht steht vor einer neuen �ra: Am Dienstag bekommt das h�chste deutsche Arbeitsgericht mit Ingrid Schmidt, 49, erstmals eine Pr�sidentin. Im In...
Ein Szenario, wie es in Deutschland am Tag hundertfach vorkommt: Der Arbeitgeber verlangt von seinem Arbeiter oder Angestellten Mehrarbeit, und das auch noch ganz pl�tzlich ohne jede Vorwarnung. "Da ist gerade ein neuer Auftrag reingekommen!" hei�t e...
Mon, 04 Jul 2005 20:03:13 GMT
Mon, 04 Jul 2005 20:03:13 GMT

Gem�� � 1 i. V. m. � 10 II BayObLGAuflG tritt morgen die Aufhebung des Art. 1 BayGerOrgG u. a. in Kraft. Ich bin gespannt, ob die Website des Gerichts morgen offline geht (telefonisch war jedenfalls schon niemand mehr erreichbar) und was aus www.bayoblg-freunde.de wird.

(siehe auch LAWgical vom 06.11.04)

2005-06-30T16:43:57+01:00

Andreas Hohnheiser wechselt von der juris GmbH zur Schulthess Juristische Medien AG. Wie das schweizer Verlagshaus auf seiner Homepage mitteilt, wurde er zum Vorsitzenden der Gesch�ftsleitung Verlag ernannt. Einzelheiten sind der Pressemitteilung (3 Seiten PDF) zu entnehmen.

Bei juris war Andreas Hohnheiser u. a. ma�geblich an der Konzeption und dem Aufbau des neuen Portals beteiligt. Einen Eindruck von der innovativen Rechercheoberfl�che gibt es hier.

Andreas Hohnheiser bleibt dem Saarland nicht zuletzt als Mitglied des WikiTeam Saarbr�cken verbunden.

Ich w�nsche Andreas alles Gute und viel Erfolg im neuen Wirkungskreis!

2005-06-21T22:39:35+01:00

Der nach eigenen Angaben "erste Online Videorekorder" wird kommerziell. Zur Begr�ndung hei�t es im aktuellen Newsletter:

"Die Einnahmen werden vor allem f�r die Prozesse, die einige Privatsender gegen
shift TV begonnen haben, verwendet. RTL z.B. will shift TV unter allen
Umst�nden stoppen. Ein Gang zum Bundesgerichtshof scheint hier unvermeidlich."

Weiterhin wird angek�ndigt, dass man sich k�nftig "die Privatkopie" auch downloaden kann. Bisher standen die aufgezeichneten Sendungen nur als Stream zur Verf�gung.

www.shift.tv

2005-06-20T23:31:42+01:00

Gestern Abend wurde der JUSTITIA Award 2005, die "�sterreichische Auszeichnung f�r die besten Websites mit juristischem Kontext", im Grand Hotel Wien vergeben. Die Gewinner sind:

Kategorie 1 (Beste Homepage mit juristischem Kontext der �ffentlichen Hand, Interessensvertretungen und Ausbildung ):

  1. www.wien.at
  2. www.help.gv.at
  3. www.notar.at

Kategorie 2 (Beste Homepage mit juristischem Kontext der Rechtsanw�lte und Notare):

  1. www.dbj.co.at
  2. www.rechtdirekt.at
  3. www.hasch.co.at

Kategorie 3 (beste Homepage mit juristischem Kontext der Wirtschaftstreuh�nder):

  1. www.kanzleiklein.at
  2. www.ornezeder.at
  3. www.keppert.at

Als "Rechtsinformatiker des Jahres" wurde Nikolaus Forg� ausgezeichnet.

2005-06-17T07:30:42+01:00

Mit einer sehr anregenden Diskussion zum Thema "Wozu brauchen wir ein Informationsfreiheitsgesetz?" endete der diesj�hrige Kongress ChaosControl in Wien.

Er�ffnet wurde die Veranstaltung gestern Abend von Stevan Harnad mit einem Vortrag zum Thema "Open Access to Scientific Research: Why and How?" und einem Aufruf an wissenschaftliche Autoren zum "Self-Archiving".

Nikolaus Forg� stellte die Wiener Erkl�rung vor und will damit die Diskussion zur Informationsfreiheit in �sterreich in Gang bringen.

Die weiteren Themen entnehmen Sie einstweilen bitte dem Programm. Denn jetzt geht es gleich weiter mit der Verleihung des JUSTITIA Award.

(siehe auch Beitrag vom 10.05.05)

2005-06-16T18:43:20+01:00
Mon, 04 Jul 2005 20:03:13 GMT
Im Fall "Metro-Goldwyn-Mayer Studios Inc. et al v. Grokster, Ltd., et al" hat der US Supreme Court ...
2005-06-30 12:00:00
Die OECD hat einen Bericht über den Online-Musik-Vertrieb (online music distribution) ...
2005-06-30 12:00:00
Im Rahmen der Dritten Konferenz der "OSCE Representative on Freedom of the Media", die vom 17. bis ...
2005-06-30 12:00:00
Der "Juzgado de Primera Instancia" von Madrid hat als Gericht erster Instanz durch Urteil vom ...
2005-06-30 12:00:00
Die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (HccH) ist eine Einrichtung, die sich seit ...
2005-06-30 12:00:00
In der Debatte �ber die sogenannte ?Gro�e Justizreform? fordert Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, die Abl�ufe in der Justiz so zu reformieren, dass B�rgerinnen und B�rger ebenso wie die in und mit der Justiz Arbeitenden Verbesserungen unmittelbar sp�ren. ?Z�gige Rechtsgew�hrung ist ein Markenzeichen des Rechtsstaats, sie sichert den Rechtsfrieden in der Gesellschaft. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, muss die Justiz zun�chst ihre Binnenorganisation weiter verbessern und sich noch st�rker am Dienstleistungsgedanken orientieren. Zu einer leistungsf�higen Justiz geh�ren effiziente Ablauforganisation, sachgerechter Personaleinsatz, fl�chendeckender Einsatz von EDV zur Rationalisierung und Beschleunigung von Abl�ufen sowie moderne Qualtit�tssicherungsmechanismen. In einem weiteren Schritt ist der Gesetzgeber gefordert, die notwendige Leistungsst�rke und Zukunftsf�higkeit der Justiz durch Verfahrensvereinfachungen und mehr Transparenz langfristig zu sichern. Ver�nderungen in diesem Bereich m�ssen sich aber immer an dem Gebot der Rechtsstaatlichkeit messen lassen?, sagte Brigitte Zypries. Die Bundesregierung hat bereits in der vergangenen Legislaturperiode Vorschl�ge f�r eine weitergehende Reform unterbreitet, die von den L�ndern mehrheitlich abgelehnt wurden. ?Deshalb ist es zun�chst erfreulich, dass die L�nder nun offenbar ihre ablehndende Haltung aufgeben. Oberstes Gebot bei den Reform�berlegungen bleibt f�r mich aber, effektiven Rechtsschutz f�r B�rgerinnen und B�rger zu erhalten. Das gilt in besonderem Ma� bei Grundrechtseinschr�nkungen wie im Strafrecht oder im Zwangsvollstreckungsrecht. Deshalb ist mit mir eine Beschneidung des Rechtschutzes gegen mehr als die H�lfte aller ausgeurteilten Geldstrafen, wie sie die unionsgef�hrten Bundesl�nder planen, nicht zu machen. Auch eine Einschr�nkung des Beweisantragsrechts des Angeklagten im Strafprozess wird es mit mir nicht geben?, machte die Bundesjustizministerin deutlich. ?�berhaupt kein Verst�ndnis habe ich f�r Forderungen, 10 Euro Eigenbeteiligung bei Prozesskostenhilfe einzuf�hren. Das halte ich nicht nur f�r h�chst unsozial, sondern auch f�r verfassungsrechtlich bedenklich, weil Prozesskostenhilfe gerade diejenigen in die Lage versetzen soll ihre Rechte durchzusetzen, die die notwendigen Mittel f�r eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht aus eigener Kraft aufbringen k�nnen?, erg�nzte Zypries. Im Strafprozess muss im Bereich der kleinen und mittleren Kriminalit�t zudem der bestehende Instanzenzug erhalten bleiben. Nach geltendem Recht kann das Berufungsgericht die Annahme von Berufungen gegen alle Urteile ablehnen, in denen zu nicht mehr als 15 Tagess�tzen verurteilt wurde. Diese Grenze wollen unionsregierte Bundesl�nder nun auf 60 Tagess�tze anheben. Damit w�rde der Rechtsschutz gegen weit mehr als die H�lfte aller Urteile im Bereich der kleineren und mittleren Kriminalit�t massiv beschnitten. Deshalb lehnt das Bundesjustizministerium dies strikt ab. Diese Einsch�tzung teilt auch der Deutsche Richterbund in einer Stellungnahme zu dieser Forderung der unionsgef�hrten L�nder. ?Was die von einzelnen L�ndern angestrebte strikte funktionale Zweistufigkeit angeht, begr��e ich sehr, dass diese in ihrer radikalen Auspr�gung nicht weiterverfolgt wird. Das h�tte zu einer nicht hinnehmbaren Beschneidung des Rechtsschutzes gef�hrt. Auch in Zukunft muss es grunds�tzlich bei einer zweiten Tatsacheninstanz bleiben. Allerdings halte ich es f�r sinnvoll weiter zu pr�fen, ob man einheitliche Zulassungskriterien f�r eine Berufung entwickeln kann. Vor einer Entscheidung dar�ber sollten in jedem Fall die Evaluierungsergebnisse zur ZPO-Reform abgewartet werden, die bis Fr�hjahr 2006 vorliegen?, unterstrich Zypries. Urspr�nglich sollte nach den Vorstellungen der L�nder lediglich die Eingangsinstanz Tatsachen feststellen und die zweite Instanz Entscheidungen auf Rechtsfehler �berpr�fen. Der dritten Instanz sollte lediglich vorbehalten bleiben, Divergenzen in der Rechtsprechung unterschiedlicher Berufungsgerichte beseitigen. ?Unverzichtbar im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes f�r B�rgerinnen und B�rger ist, dass die Revision auch weiterhin Parteirechtsmittel bleibt, also Kl�ger oder Beklagter entscheiden k�nnen, ob sie Revision einlegen wollen und diese nicht darauf reduziert wird, divergierende Entscheidungen verschiedener Berufsgerichte zu vereinheitlichen. Eine blo�e Divergenzrevision w�rde zudem der Bedeutung der Revisionsrechtsprechung f�r die Rechtsfortbildung nicht gerecht?, machte Zypries deutlich. Diese Position st�tzen auch die Pr�sidenten der Bundesgerichte, die sich vergangene Woche dezidiert gegen eine ausschlie�liche Divergenzrevision ausgesprochen haben. ?Das Recht muss insbesondere die Schwachen sch�tzen. Deshalb halte ich es f�r keine gute Idee, Scheidungen den Notaren zu �bertragen?, sagte Zypries weiter. ?Bei einer Scheidung sind viele, oft weitreichende Entscheidungen wie Sorge- und Umgangsrecht f�r Kinder, Unterhaltsfragen und Versorgungsausgleich zu treffen. Im Interesse des schw�cheren Partners ist es deshalb richtig, die Entscheidung und damit verbunden auch einen entsprechenden Pr�fungsauftrag f�r beide Ehepartner in die H�nde eines unabh�ngigen Gerichts zu legen. Auch die diskutierte Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesen halte ich f�r den falschen Weg. Zum einen meine ich, sollte die Anwendung hoheitlicher Gewalt zur Durchsetzung titulierter zivilrechtlicher Anspr�che in den H�nden des Staates bleiben. Zudem f�hrte eine Privatisierung unweigerlich zu einer Verdreifachung der Kosten f�r denjenigen, der Titel vollstrecken l�sst. Die Zwangsvollstreckung von Urteilen muss f�r B�rgerinnen und B�rger aber bezahlbar bleiben, weil der Staat ihnen nicht nur Rechtsgew�hrung, sondern auch die Durchsetzung ihres erstrittenen Rechts in angemessener Weise schuldet?, unterstrich die Bundesjustizministerin. Um mehr Transparenz f�r die Rechtsanwender zu erhalten, ist es ein lohnenswertes Ziel, die Gerichtsverfassungen und Prozessordnungen der verschiedenen Gerichtsbarkeiten (ordentliche Gerichtsbarkeit,Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit) einander weiter anzugleichen. Zudem sollten allgemein g�ltige Kriterien f�r alle Verfahrensordnungen normiert werden, unter welchen Kautelen ehrenamtliche Richterinnen und Richter eingesetzt werden sollen. ?Ich halte sie immer dann f�r unverzichtbar, wenn ihr Mitwirken dazu dienen soll, die Akzeptanz der Rechtsprechung zu bef�rdern (Straf-, Arbeits- und Sozialgerichtsverfahren) oder wenn es gerade auf ihre besondere Kenntnisse ankommt, beispielsweise in der Kammer f�r Handelssachen?, sagte Zypries.
Thu, 30 Jun 2005 12:11:25 +0200
Am 1. Juli 2005 tritt das zweite Betreuungsrechts�nderungsgesetz in Kraft. Im Mittelpunkt der Gesetzes�nderungen stehen die St�rkung der Selbstbestimmung der betroffenen Menschen sowie die Entb�rokratisierung des Betreuungswesens. ?Das Betreuungsrecht regelt, wie und in welchem Umfang f�r eine hilfsbed�rftige Person vom Gericht eine Betreuerin/ein Betreuer bestellt wird. Das Gericht legt auch den Umfang fest, in dessen Rahmen man die fremden Angelegenheiten regeln kann. Das Betreuungsrecht dient dazu, den betroffenen Personen den notwendigen Schutz und die erforderliche F�rsorge zu gew�hren, ihnen zugleich aber auch ein gr��tm�gliches Ma� an Selbstbestimmung zu erhalten. Das pers�nliche Wohlergehen des hilfsbed�rftigen Menschen steht im Vordergrund. Das l�sst sich freilich nur erreichen, wenn m�glichst viele Menschen bereit sind, die verantwortungsvolle Aufgabe einer ehrenamtlichen Betreuung zu �bernehmen. Hier sind wir alle gefordert, durch privates Engagement zu helfen und so das Recht mit Leben zu f�llen?, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Ein wichtiges Instrument zur Wahrung der Selbstbestimmung f�r den Fall, dass man selbst nicht mehr entscheiden kann, ist die Vorsorgevollmacht. Hier sieht das Gesetz nicht nur Verbesserungen bei der Beratung �ber die Vorsorgevollmacht vor. Vorsorgevollmachten k�nnen ab sofort auch von den Betreuungsbeh�rden beglaubigt werden. Auf Wunsch erhalten k�nftig auch Bevollm�chtigte und nicht nur Betreuer bei den Betreuungsbeh�rden und Betreuungsvereinen Hilfe bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Betreuungsvereine d�rfen bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten beraten. Bereits seit M�rz 2005 k�nnen die Vorsorgevollmachten bei dem Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (http://www.vorsorgeregister.de) registriert werden. Unterst�tzung erhalten die Vorsorgebevollm�chtigten auch von den Banken und Sparkassen. Die Kreditinstitute bieten f�r die im Regelfall erforderlichen Bankgesch�fte des Vorsorgebevollm�chtigten eine ?Konto-Depotvollmacht? an. Das Vollmachtsformular ist in den Gesch�ftsstellen der Kreditinstitute erh�ltlich und sollte dort nach fachkundiger Beratung ausgef�llt werden. Zur Entb�rokratisierung wird die Einf�hrung der neuen pauschalierten Verg�tung f�r Berufsbetreuer beitragen. Der Abrechnungsaufwand wird erheblich reduziert. Ferner gelten k�nftig f�r alle von Berufsbetreuern gef�hrten Betreuungen feste Stundens�tze zwischen 27 und 44 Euro. Die Vorschriften hierzu finden sich im neuen Berufsvorm�nder- und Betreuerverg�tungsgesetz. Die Gesetzes�nderungen sind in der �berarbeiteten 15. Auflage der vom Bundesministerium der Justiz herausgegebenen Brosch�re ?Betreuungsrecht?, Stand Juli 2005, enthalten. Hierin findet sich auch ein umfangreicher Anhang mit Erl�uterungen zur Vorsorgevollmacht und zur Betreuungsverf�gung sowie den dazugeh�rigen Musterformularen zum Heraustrennen. ?Die Brosch�re ?Betreuungsrecht? soll Sie ermuntern, f�r den Fall der eigenen Hilfsbed�rftigkeit rechtzeitig selbst vorzusorgen und zu bestimmen, wer Ihre Interessen im Ernstfall vertreten soll. Gleichzeitig soll sie zum sozialen Engagement f�r schon heute hilfsbed�rftige Menschen anregen?; erkl�rte Zypries. Die Brosch�re ist erh�ltlich beim Publikationsversand der Bundesregierung, Postfach 481009, 18132 Rostock, eMail: publikationen@bundesregierung.de. Der Text der Brosch�re sowie Musterformulare sind unter www.bmj.bund.de/ratgeber�abrufbar.
Thu, 30 Jun 2005 11:03:21 +0200
Die Gro�e Kammer des Europ�ischen Gerichtshofs f�r Menschenrechte hat heute verschiedene gegen die Bundesrepublik Deutschland erhobene Individualbeschwerden von Erben sogenannter Neubauern zur�ckgewiesen. Das Urteil ist rechtskr�ftig. ?Auch wenn das Ergebnis sicher f�r manchen nicht einfach zu akzeptieren ist, haben wir nun eine endg�ltige Entscheidung in dieser Streitfrage, also Rechtssicherheit f�r alle Beteiligten?, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Die Beschwerdef�hrer hatten ger�gt, durch die Anwendung des 2. Verm�gensrechts�nderungsG in ihren Eigentumsrechten verletzt worden zu sein. Dem ist die Gro�e Kammer des Gerichtshofs nicht gefolgt, nachdem eine Kammer des EGMR zun�chst im Sinne der Beschwerdef�hrer entschieden hatte. Gegen diese Entscheidung hatte die Bundesregierung die Gro�e Kammer angerufen. Die von der ehemaligen DDR 1949 durchgef�hrte Bodenreform hatte zum Zweck, enteignete und in Staatseigentum �berf�hrte Grundst�cke an Staatsb�rger - sog. Neubauern - zur landwirtschaftlichen Nutzung zu �bertragen. Die Eigentums�bertragung war nach dem Recht der DDR an die Bedingung gebunden, dass die Grundst�cke von den Eigent�mern landwirtschaftlich genutzt wurden. Entfiel diese, mussten die Grundst�cke nach DDR-Recht entsch�digungslos wieder an den staatlichen Bodenfonds zur�ckgef�hrt werden. Die Beschwerdef�hrer im Rechtsstreit Jahn u.a. ./. Bundesrepublik Deutschland sind Erben von Neubauern. Die Beschwerde-f�hrer waren noch zu DDR-Zeiten Erben dieser Neubauern geworden, aber selbst nicht in der Landwirtschaft t�tig. Im Falle der Beschwerdef�hrer und in zahlreichen anderen F�llen wurde jedoch entgegen dem geltenden DDR-Recht von den Beh�rden vers�umt, das Eigentum an diesen Grundst�cken wieder in den staatlichen Bodenfonds zur�ckzuf�hren. Dies hatte zur Folge, dass formal die Grundst�cke bei den Beschwerdef�hrern verblieben waren. Diese formale Position, die wegen Vers�umnissen der DDR-Beh�rden fortbestand und der materiellen Rechtslage in der DDR widersprach, f�hrte nach der Wiedervereinigung zu groben Ungerechtigkeiten. Denn ob Erben - obwohl sie das Grundst�ck nicht landwirtschaftlich nutzten - die Bodenreformgrundst�cke behalten durften, hing allein davon ab, ob die DDR-Beh�rden das zuvor geltende DDR-Recht angewendet hatten oder dies ? wie in den F�llen der Beschwerdef�hrer - unterlie�en. H�tten die DDR-Beh�rden das DDR-Recht ordnungsgem�� angewandt, h�tten die Beschwerdef�hrer zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung die Grundst�cke bereits an den staatlichen Bodenfonds verloren gehabt. So aber sind sie ? wegen eines schlichten Beh�rdenvers�umnisses w�hrend der DDR-Zeit - gegen�ber jenen DDR-B�rgern besser gestellt, die ebenfalls Erben von Bodenreformland waren, bei denen die DDR-Beh�rden das DDR-Recht aber durchgesetzt hatten mit der Folge, dass sie es mangels landwirtschaftlicher Nutzung an den staatlichen Bodenfonds zur�ckgeben mussten. Mit dem 2. Verm�gensrechts�nderungsgesetz vom 14. Juli 1992 hat der Gesetzgeber diese Ungleichbehandlung korrigiert und die Grundst�cke den neuen Bundesl�ndern �bertragen, sofern nicht Private vorrangig berechtigt waren. Auf der Grundlage der Regelungen aus dem Jahr 1992 haben die Erben der Neubauern Fl�chen in einem Umfang von ca. 100.000 ha an die L�nder abgegeben. Nach einer groben Sch�tzung bel�uft sich deren Wert auf ca. 340 Mio. ?. Zus�tzlich haben die L�nder in F�llen, in denen die Grundst�cke bereits verkauft waren oder in denen eine entsprechende Einigung erzielt wurde, anstelle der Grundst�cke ca. 90 Mio. ? erhalten.
Thu, 30 Jun 2005 10:32:40 +0200
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und ihre rum�nische Amtskollegin Monica Macovei haben heute in Bukarest vereinbart, die rechtliche Zusammenarbeit beider L�nder intensiv zu f�rdern. Schwerpunkte der Kooperation bilden das Recht der Europ�ischen Union und die Korruptionsbek�mpfung. ?Die Europ�ische Union ist die Garantie daf�r, dass Frieden und Freiheit sowie das Streben nach wirtschaftlichem und sozialem Wohlergehen die k�nftigen Geschicke Europas bestimmen,? sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. ?Auf diesem Erfolgsweg muss die EU weiter vorangehen. Deshalb f�rdert die Bundesregierung den geplanten EU-Beitritts Rum�niens zum 1. Januar 2007 nach Kr�ften.? Am 25. April 2005 haben die Au�en- und Europaminister der 25 Mitgliedstaaten sowie auf Seiten der Beitrittsl�nder die Staatspr�sidenten und Premierminister, die Europaminister und die Verhandlungsf�hrer den Beitrittsvertrag f�r Bulgarien und Rum�nien zur Europ�ischen Union unterzeichnet. Der Vertrag sieht einen Beitritt beider L�nder zur Union am 1.1.2007 vor. ?Die Bundesregierung unterst�tzt die notwendigen Reformaufgaben Rum�niens, um die Korruption wirksam zu bek�mpfen und eine unabh�ngige Justiz zu garantieren?, betonte Zypries im Gespr�ch mit der rum�nischen Leiterin von Transparency International Oana Zabava. In weiteren Gespr�chen mit dem rum�nischen Innenminister Vasile Blage sowie dem rum�nischen Au�enminister Mihai-Razvan Ungureanu standen die Perspektiven der Europ�ischen Union im Mittelpunkt. ?Die Politik der europ�ischen Erweiterung und Integration ist aktive Friedenspolitik. Alle aktuellen Probleme ? etwa auf dem Arbeitsmarkt oder auch die Scheu der B�rgerinnnen und B�rger vor einem gr��eren Europa ? sind nicht die Konsequenz der EU-Erweiterung. Wer ein friedliches Europa will, der muss zu einem erweiterten Europa ?Ja? sagen. Lassen Sie uns gemeinsam an der europ�ischen Zukunft bauen?, sagte Zypries.
Mon, 27 Jun 2005 12:21:56 +0200
CK - Washington.   An online demonstration that affected Lufthansa AG's internet service resulted in the conviction of one of the organizers on July 1, 2005.

The judge in Frankfurt criticized the abuse of the power of the mouse and sentenced the defendant to a fine of 900 Euros.

The protest intended to alert the public to the business of deportations by airlines. On the internet, web sites offered help to create a denial of service attack on Lufthansa webservers. The resulting effect on Lufthansa customers was one of the factors Judge Wild considered in her opinion in case number 991 Ds-6100 Js 226314/01.
CK - Washington.The convoluted resignation of chancellor Schröder passed the next step: The federal diet in Berlin accepted his request for a vote of no confidence.

The ball is now in the court of president Köhler or the Federal Constitutional Court in Karlsruhe which had previously deemed a fake resignation unconstitutional.

Numerous German law blawgs cover the issue, many with mirrors of news reports which jurabilis! and Handakte specialize in, others with detailed analysis and links, such as Lichtenrader Notizen, neues aus schwabenheim and staatsrecht.info. The major German metablawg, jurablogs.de, provides the easiest starting point for analyses.
CK - Washington.   While the new Junk Fax Prevention Act of 2005, S. 714, enables spammers to freely contact those who publish fax numbers on the internet, see proposed 47 USC §227(b)(1)(C)(ii)(II), Europe makes spammers even happier with its E-Commerce Directive which some countries interpret to require that all web writers publish, in an easily accessible manner, comprehensive contact information.

Austria's most recent expansion of this requirement will come into force on July 1, 2005 and covers all web publishers. Recently, Germany began tinkering with its telecommunications services statute which in §6 contains the disclosure requirements generally known as Impressumspflicht.


Stephan Ott published a few days ago a useful overview of the requirements of the German statute. He places particular emphasis on the issue of protection of EMail addresses, by way of encryption and graphics. He concludes that these anti-harvesting techniques may run afoul of the law.

Generally, Europeans appear to be less aware of the risks of phishing than Americans and there is a lot of support for the disclosure requirements for personal data on the internet--despite a long and intense tradition of data protection outside of the internet.

Eventually, they will have to figure out, like America, how to unphish their data and identities. At present, Europe appears hell-bent on emasculating safeguards developed over half a century.
CK - Washington.   The Berlin Department of Justice web site lists areas of the law in its topics page, on the left, in the following order.

(1) Civil Matters, including the major, completed reform of the law of obligations, the new anti-discrimination project, international judicial assistance, and conflicts of laws.
(2) Commercial and Business Law, including the hot topic of corporate governance, bankruptcy, insurance law, intellectual property laws and the statute against uncompetitive practices.
(3) European and International Law.
(4) Human Rights Law.
(5) International Cooperation.
(5) Bio Policy.
(6) Justice and National Socialism.
(7) Legal Issues Resulting from Reunification.
(9) Criminal Law.
(10) The Judicial System.


The order may indicate the priorities of the Department. It may also reflect a webmaster's preference. Or does it follow user preferences? In any case, interesting.
CK - Washington. The Justice Department in Berlin issued a press release today to announce a new and experimental statute that establishes new procedures for lawsuits by investors harmed in the capital markets.

For a period of five years, investors may bring claims for damages in a precedential action to determine facts and legal issues common to numerous investors, somewhat similar to class actions in the United States. The bill, Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, passed the diet, Bundestag, today and requires the approval of the upper house, Bundesrat.
Mon, 04 Jul 2005 20:03:21 GMT
Aktenzeichen: 2 BvQ 18/05. Siehe auch: Entscheidung vom 15.06.2005
2005-07-01T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 1 BvR 1072/01. Siehe auch: Entscheidung vom 24.05.2005
2005-06-28T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 2 BvR 1822/04. Siehe auch: Entscheidung vom 07.06.2005
2005-06-24T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 1 BvR 2790/04. Siehe auch: Entscheidung vom 10.06.2005
2005-06-23T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 2 BvR 2335/95
2005-06-22T00:00:00+01:00
Mon, 04 Jul 2005 20:03:21 GMT
Wiesbaden (ots) - Einen neuerlichen internationalen Erfolg kann die Zielfahndung des Bundeskriminalamtes verbuchen: Zwei Tage nach einem ersten Hinweis der schwedischen Justiz sp�rten die BKA-Spezialisten am Dienstag einen 30-j�hrigen Iraker ...
Wed, 29 Jun 2005 16:33:00 B
Bekenntnisunfähige Personen können bei der Abgabe eines Bekenntnisses durch die Erziehungsberechtigten vertreten werden. Bei Eltern verschiedener Volkszugehörigkeit können die Kinder verschieden geprägt sein und sind auch bei der Bekenntnisvertretung individuelle, je nach Kind verschiedene Lösungen möglich.
Thu, 24 Mar 2005 15:39:17 +0100
Ist die der Gesamthöhe nach feststehende Einlagepflicht eines Gesellschafters im Wege der monatlichen Ratenzahlung zu erfüllen, so richtet sich bei Streitigkeiten über den Bestand des Gesellschafterverhältnisses die Bestimmung des Streitwerts nicht nach § 9 ZPO, maßgeblich ist vielmehr nach § 3 ZPO der Wert der Gesamteinlage des Gesellschafters.
Thu, 30 Jun 2005 14:50:56 +0200
Rentenanwartschaften der Arbeitnehmer/innen der Mitglieder der Tarifgemeinschaft der Ersatzkassen auf betriebliche Altersversorgung in Form einer beitragsorientierten (Direkt-) Leistungszusage (gültig ab 01.01.2004) sind im Anwartschaftsstadium statisch und im Leistungsstadium dynamisch. Auskünfte der Versorgungsträger (hier: DAK) hierzu bedürfen kritischer Überprüfung.
Wed, 29 Jun 2005 14:57:49 +0200
Zur Verpflichtung des Verkäufers, den Käufer über Feuchtigkeitsschäden im Keller des Hauses aufzuklären.
Thu, 30 Jun 2005 14:51:19 +0200
Der Punkteabzug nach § 4 Abs. 5 StVG wirkt sich nicht nur im Hinblick auf die jeweils anstehende Maßnahme nach § 4 Abs. 3 StVG aus, sondern führt zu einer dauerhaften Reduzierung des Punktestandes. Der Punkteabzug wird auch nicht in der Weise mit nachfolgenden Tilgungen von Eintragungen im Verkehrszentralregister verrechnet, dass sich die Tilgungen erst dann wieder auf den Punktestand auswirken, wenn sie den zuvor nach § 4 Abs. 5 StVG vorgenommenen Punkteabzug gleichsam aufgezehrt haben.
Wed, 29 Jun 2005 14:58:47 +0200
Zur Frage der Kompensation, wenn auf die Tätigkeit des Pflichtverteidigers in 1. Instanz die BRAGO und auf die in der 2. Instanz das RVG anwendbar ist.
Wed, 29 Jun 2005 14:50:32 +0200
Ein Erlöschen oder ein Verbrauch einer asylverfahrensrechtlichen Abschiebungsandrohung durch ein Verlassen des Bundesgebietes scheidet im Hinblick auf die in § 71 Abs. 5 i.V.m. Abs. 6 Satz 1 AsylVfG getroffenen Regelungen von vornherein aus.
Mon, 4 Jul 2005 16:01:43 +0200
Eine im Rahmen einer Restschuldversicherung abgeschlossene Arbeitsunfähigkeits-Zusatzversicherung ist keine weitere Versicherung mit "Anspruch auf Krankentagegeld" im Sinne von § 9 Nr. 6 MBKT.
Tue, 28 Jun 2005 15:16:34 +0200
Dem Beklagten steht die Einrede der mangelnden Prozesskostenerstattung aus § 269 Abs. 6 ZPO zu, wenn die Komplementärin der klagenden KG in einem Vorprozess den Ersatz desselben Schadens im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft eingeklagt und die Klage zurückgenommen hatte."
Tue, 28 Jun 2005 15:17:14 +0200
Den Angehörigen der ethnischen Minderheit der Ashkali aus dem Kosovo steht auch dem Inkrafttreten des § 60 Abs. 1 Satz 4 lit. c) AufenthG kein Anspruch auf Abschiebungsschutz mit Blick auf die allgemeine Lage in der Provinz wegen dort nach wie vor zu verzeichnender Übergriffe von Teilen der albanischen Bevölkerungsmehrheit zu. Dabei ist insbesondere davon auszugehen, dass die die Staatsgewalt in der Provinz Kosovo ausübenden internationalen Organisationen (UNMIK) willens und im Verständnis des § 60 Abs. 1 Satz 4 lit. c) AufenthG auch in der Lage sind, den betroffenen Minderheitenangehörigen Schutz vor solchen Übergriffen zu gewähren. Auch im Kosovo kann - wie in anderen Ländern - ein umfassender Schutz gegen gewalttätige Übergriffe von Privatpersonen ("nichtstaatlichen Akteuren") aus rassistischen, kriminellen oder sonstigen Motiven heraus realistischer Weise nicht erwartet und dem entsprechend auch im Rahmen des Asyl- und Flüchtlingsrechts nicht verlangt werden.
Mon, 27 Jun 2005 16:07:57 +0200
Mon, 04 Jul 2005 20:03:24 GMT
Nach � 126 Abs. 2 Satz 1 WDO kann die Einleitungsbeh�rde gleichzeitig mit der nach � 126 Abs. 1 WDO erfolgten vorl�ufigen Dienstenthebung oder sp�ter anordnen, dass dem Soldaten ein Teil, h�chstens die H�lfte der jeweiligen Dienstbez�ge einbehalten wird, wenn im gerichtlichen Disziplinarverfahren ...
Fri, 10 Jun 2005 09:45:48 +0200
Nach � 17 Abs. 1 WBO kann der Soldat die Wehrdienstgerichte anrufen, wenn seine Beschwerde eine Verletzung seiner Rechte oder eine Verletzung von Vorgesetztenpflichten ihm gegen�ber zum Gegenstand hat, die im Zweiten Unterabschnitt des Ersten Abschnitts des Soldatengesetzes mit Ausnahme der �� 24,...
Fri, 10 Jun 2005 09:44:13 +0200
Das Antragsbegehren beurteilt sich nach � 2 SLV i.d.F. der Bekanntmachung vom 19. M�rz 2002 (BGBl I S. 1111) i.V.m. der ZDv 20/6 i.d.F. vom 5. Mai 2000, denn ma�geblich ist insoweit, welche Beurteilungsvorschriften am Beurteilungsstichtag (30. September 2003) gelten (Beschl�sse vom 14. Februar 199...
Fri, 10 Jun 2005 09:42:58 +0200
Die Zulassung von Unteroffizieren zur Laufbahn der OffzTrD nach � 29 SLV hat das Bundesministerium der Verteidigung aufgrund � 44 SLV in den Kapiteln 7 und 9 ZDv 20/7 n�her geregelt und erg�nzende Bestimmungen in den Bestimmungen f�r das Verfahren bei der Annahme von Bewerbern f�r die Laufbahnen d...
Fri, 10 Jun 2005 09:41:26 +0200