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Neuigkeiten (28.06.05)

Mon, 27 Jun 2005 12:18:57 GMT
Mon, 27 Jun 2005 12:18:57 GMT
Pressemitteilung 93/05 vom 23.06.2005
Pressemitteilung 92/05 vom 22.06.2005
Pressemitteilung 91/05 vom 21.06.2005
Mon, 27 Jun 2005 12:18:59 GMT
Heute morgen hat ein weiteres Blawg seinen Weg in die JuraBlogs gefunden. Das IT-Blawg von Rechtsanwältin Carola Ernesti möchte die "bereits bestehenden hervorragenden Lawblogs" ergänzen und beschäftigt sich mit Neuem rund um das spannende Thema IT-Recht. Viel Erfolg! (Blawg gefunden via Jurabilis)

Heute morgen hat ein weiteres Blawg seinen Weg in die JuraBlogs gefunden.



Das IT-Blawg von Rechtsanwältin Carola Ernesti möchte die “bereits bestehenden hervorragenden Lawblogs” ergänzen und beschäftigt sich mit Neuem rund um das spannende Thema IT-Recht.



Viel Erfolg! (Blawg gefunden via Jurabilis)

Thu, 21 Apr 2005 06:49:02 +0000
Mon, 27 Jun 2005 12:19:00 GMT
Zur Verpflichtung, den Visa-Untersuchungsausschuss fortzusetzen (Begründung der Entscheidung wird den Beteiligten gemäß § 32 Absatz 5 Satz 2 BVerfGG gesondert übermittelt)
2005-06-15T00:00:00+01:00
Der Beschwerdeführer begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen eine für sofort vollziehbar erklärte Ausweisungsverfügung mit Abschiebungsandrohung.
2005-06-13T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerden betreffen den Ausschluss des Rechts des Beschwerdeführers, mit seinem Kind Umgang zu haben.
2005-06-10T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Bestimmung der Leistungsfähigkeit von Kindern, die aus übergegangenem Recht vom Sozialhilfeträger zur Zahlung von Unterhalt für einen Elternteil herangezogen werden.
2005-06-07T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde betrifft einen strafprozessualen Arrest zum Zwecke der so genannten Rückgewinnungshilfe gemäß §§ 111 b Abs. 2 und 5, 111 d StPO in Verbindung mit §§ 73 Abs. 1 Satz 2, 73 a StGB.
2005-06-07T00:00:00+01:00
Mon, 27 Jun 2005 12:19:00 GMT
2004-07-02: Newsletter - 6/2004
2004-07-02
2004-06-30: Aktion gegen das Rauchen
2004-06-30
2004-05-28: Schutz personenbezogener Daten
2004-05-28
Mon, 27 Jun 2005 12:19:01 GMT
Ein "loser Zusammenhang" zwischen Unfall und betrieblichen Tätigkeit reicht nach Ansicht des LSG Nordrhein-Westfalen zur Begründung des Versicherungsschutzes in der gesetzlichen Unfallversicherung nicht aus. Versicherungsschutz komme auch nicht für einen Wegeunfall in Betracht, wenn der Versicherte sich auf einem unversicherten Abweg befindet. Versicherungsschutz für eine Hilfe- oder Rettungsleistung bestehe nicht für ein instinktives Abwehrverhalten, das ausschließlich dem eigenen Interesse des Retters dient.
Mon, 27 Jun 2005 00:00:00 GMT
Über die Frage der Erforderlichkeit einer Krankenhausbehandlung entscheidet nach Ansicht des LSG Berlin vorrangig der Krankenhausarzt. Einwendungen gegen dessen Entscheidung könne eine Krankenkasse nur nach Maßgabe der auf der Grundlage von § 112 Abs. 2 SGB V geschlossenen Rahmenverträge geltend machen. Insbesondere ein dort vorgesehenes abgestuftes Verfahren unter frühzeitiger Einschaltung des Medizinischen Dienstes sei einzuhalten. Die Einleitung des vorgesehenen Verfahrens sei spätestens dann notwendig, wenn die Krankenkasse nach Vorlage der Rechnung und dem Fälligwerden der geforderten Vergütung Zweifel an der Behandlungsnotwendigkeit hat. Unterlässt sie dies, sei sie nach Treu und Glauben mit solchen Einwendungen endgültig ausgeschlossen, die bis dahin geltend gemacht werden konnten.
Mon, 27 Jun 2005 00:00:00 GMT
Die Durchführung eines Rentenverfahrens und die Berentung sind nach Ansicht des Landessozialgerichts zwingend von einem gestellten Rentenantrag abhängig. Werde der Eingang eines solchen Antrags bestritten, hat der Versicherte diesen nachzuweisen. Die Fiktion eines Rentenantrags im Wege des sog. sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs setze voraus, dass der Versicherte (oder sein Pfleger) einen entsprechenden Sachverhalt an dem zuständigen Sachbearbeiter beim Rentenversicherungsträger herangetragen hat.
Mon, 27 Jun 2005 00:00:00 GMT
Nach Ansicht des LSG Bayern ist die Aufhebung der Bewilligung des Arbeitslosengeldes und die Rückzahlung geleisteter Zahlungen regelmäßig gerechtfertigt, wenn der Arbeitslose der Agentur für Arbeit die Aufnahme einer Nebenbeschäftigung von mehr als 15 Stunden wöchentlich nicht anzeigt und auf diese Mitwirkungspflicht ausdrücklich vorher hingewiesen worden ist.
Mon, 27 Jun 2005 00:00:00 GMT
Mon, 27 Jun 2005 12:19:04 GMT
Wie Spiegel Online berichtet, ist die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di hinsichtlich der Verlängerung der Ladenschlusszeiten während der Fußball-WM 2006 "gesprächsbereit". Ein Blick ins Gesetz offenbart, dass die Tarifverbände alles andere als ein M...
Rezension von Rechtsanwalt Dr. jur. Frank Sievert, Hamburg Mobbing im Arbeitsverhältnis gehört zur traurigen Realität des Arbeitsalltags in vielen deutschen Betrieben. Welche Äußerungen und welche Handlungen als Mobbing im Rechtssinne zu werten sind,...
Quelle: SPIEGEL ONLINE - 28. Februar 2005, 11:15Interview mit Arbeitsrichterin SchmidtDas Bundesarbeitsgericht steht vor einer neuen Ära: Am Dienstag bekommt das höchste deutsche Arbeitsgericht mit Ingrid Schmidt, 49, erstmals eine Präsidentin. Im In...
Ein Szenario, wie es in Deutschland am Tag hundertfach vorkommt: Der Arbeitgeber verlangt von seinem Arbeiter oder Angestellten Mehrarbeit, und das auch noch ganz plötzlich ohne jede Vorwarnung. "Da ist gerade ein neuer Auftrag reingekommen!" heißt e...
Mon, 27 Jun 2005 12:19:04 GMT
Mon, 27 Jun 2005 12:19:04 GMT

Andreas Hohnheiser wechselt von der juris GmbH zur Schulthess Juristische Medien AG. Wie das schweizer Verlagshaus auf seiner Homepage mitteilt, wurde er zum Vorsitzenden der Geschäftsleitung Verlag ernannt. Einzelheiten sind der Pressemitteilung (3 Seiten PDF) zu entnehmen.

Bei juris war Andreas Hohnheiser u. a. maßgeblich an der Konzeption und dem Aufbau des neuen Portals beteiligt. Einen Eindruck von der innovativen Rechercheoberfläche gibt es hier.

Andreas Hohnheiser bleibt dem Saarland nicht zuletzt als Mitglied des WikiTeam Saarbrücken verbunden.

Ich wünsche Andreas alles Gute und viel Erfolg im neuen Wirkungskreis!

2005-06-21T22:39:35+01:00

Der nach eigenen Angaben "erste Online Videorekorder" wird kommerziell. Zur Begründung heißt es im aktuellen Newsletter:

"Die Einnahmen werden vor allem für die Prozesse, die einige Privatsender gegen
shift TV begonnen haben, verwendet. RTL z.B. will shift TV unter allen
Umständen stoppen. Ein Gang zum Bundesgerichtshof scheint hier unvermeidlich."

Weiterhin wird angekündigt, dass man sich künftig "die Privatkopie" auch downloaden kann. Bisher standen die aufgezeichneten Sendungen nur als Stream zur Verfügung.

www.shift.tv

2005-06-20T23:31:42+01:00

Gestern Abend wurde der JUSTITIA Award 2005, die "österreichische Auszeichnung für die besten Websites mit juristischem Kontext", im Grand Hotel Wien vergeben. Die Gewinner sind:

Kategorie 1 (Beste Homepage mit juristischem Kontext der öffentlichen Hand, Interessensvertretungen und Ausbildung ):

  1. www.wien.at
  2. www.help.gv.at
  3. www.notar.at

Kategorie 2 (Beste Homepage mit juristischem Kontext der Rechtsanwälte und Notare):

  1. www.dbj.co.at
  2. www.rechtdirekt.at
  3. www.hasch.co.at

Kategorie 3 (beste Homepage mit juristischem Kontext der Wirtschaftstreuhänder):

  1. www.kanzleiklein.at
  2. www.ornezeder.at
  3. www.keppert.at

Als "Rechtsinformatiker des Jahres" wurde Nikolaus Forgó ausgezeichnet.

2005-06-17T07:30:42+01:00

Mit einer sehr anregenden Diskussion zum Thema "Wozu brauchen wir ein Informationsfreiheitsgesetz?" endete der diesjährige Kongress ChaosControl in Wien.

Eröffnet wurde die Veranstaltung gestern Abend von Stevan Harnad mit einem Vortrag zum Thema "Open Access to Scientific Research: Why and How?" und einem Aufruf an wissenschaftliche Autoren zum "Self-Archiving".

Nikolaus Forgó stellte die Wiener Erklärung vor und will damit die Diskussion zur Informationsfreiheit in Österreich in Gang bringen.

Die weiteren Themen entnehmen Sie einstweilen bitte dem Programm. Denn jetzt geht es gleich weiter mit der Verleihung des JUSTITIA Award.

(siehe auch Beitrag vom 10.05.05)

2005-06-16T18:43:20+01:00

Mit LexFeeds von jurmatix ist es seit heute möglich, Inhalte fremder Newsfeeds einfach in die eigenen Webseiten einzubinden. Webseiten etwa von Anwälten werden so durch aktuelle Informationen aufgewertet. LexFeeds ist bis 1000 Abrufe kostenfrei. Hier ein Beispiel (benötigt Java Script):

2005-06-15T09:44:14+01:00
Mon, 27 Jun 2005 12:19:05 GMT
Das "Bundesministerium für Bildung und Forschung" hat eine neue Suchmaschine für Forschung und ...
2005-06-23 12:00:00
Das "Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik" stellt die neu entwickelte Open Source ...
2005-06-23 12:00:00
Die "Electronic Frontier Foundation" hat auf ihren Seiten nun einen juristischen Wegweiser für ...
2005-06-23 12:00:00
Nachdem die Europäische Kommission eine gemeinsame EU-Position zur zweiten Phase des Weltgipfels ...
2005-06-23 12:00:00
Auf den Seiten des "Observatory on Rights Management for eLearning" (OrmE) findet man eine ...
2005-06-23 12:00:00
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und ihre rumänische Amtskollegin Monica Macovei haben heute in Bukarest vereinbart, die rechtliche Zusammenarbeit beider Länder intensiv zu fördern. Schwerpunkte der Kooperation bilden das Recht der Europäischen Union und die Korruptionsbekämpfung. ?Die Europäische Union ist die Garantie dafür, dass Frieden und Freiheit sowie das Streben nach wirtschaftlichem und sozialem Wohlergehen die künftigen Geschicke Europas bestimmen,? sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. ?Auf diesem Erfolgsweg muss die EU weiter vorangehen. Deshalb fördert die Bundesregierung den geplanten EU-Beitritts Rumäniens zum 1. Januar 2007 nach Kräften.? Am 25. April 2005 haben die Außen- und Europaminister der 25 Mitgliedstaaten sowie auf Seiten der Beitrittsländer die Staatspräsidenten und Premierminister, die Europaminister und die Verhandlungsführer den Beitrittsvertrag für Bulgarien und Rumänien zur Europäischen Union unterzeichnet. Der Vertrag sieht einen Beitritt beider Länder zur Union am 1.1.2007 vor. ?Die Bundesregierung unterstützt die notwendigen Reformaufgaben Rumäniens, um die Korruption wirksam zu bekämpfen und eine unabhängige Justiz zu garantieren?, betonte Zypries im Gespräch mit der rumänischen Leiterin von Transparency International Oana Zabava. In weiteren Gesprächen mit dem rumänischen Innenminister Vasile Blage sowie dem rumänischen Außenminister Mihai-Razvan Ungureanu standen die Perspektiven der Europäischen Union im Mittelpunkt. ?Die Politik der europäischen Erweiterung und Integration ist aktive Friedenspolitik. Alle aktuellen Probleme ? etwa auf dem Arbeitsmarkt oder auch die Scheu der Bürgerinnnen und Bürger vor einem größeren Europa ? sind nicht die Konsequenz der EU-Erweiterung. Wer ein friedliches Europa will, der muss zu einem erweiterten Europa ?Ja? sagen. Lassen Sie uns gemeinsam an der europäischen Zukunft bauen?, sagte Zypries.
Mon, 27 Jun 2005 12:21:56 +0200
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries baut ihr Engagement für Opferschutz weiter aus und hat heute die Schirmherrschaft für ein neu gegründetes Opferhilfezentrum in Darmstadt übernommen. In diesem Zentrum wird jugendlichen Kriminalitätsopfern dabei geholfen, die Straftat aufzuarbeiten, ihnen beim Umgang und der Bewältigung ihrer Ängste zur Seite stehen und sie auf Vernehmungen bei Staatsanwaltschaft oder Gericht vorbereiten und auf Wunsch begleiten. Zudem hat sich das Opferhilfezentrum zum Ziel gesetzt, Sozialbeziehungen zwischen Täter(-gruppen) und Opfer aufzubauen und zu verbessern. ?Bei kriminellen Handlungen unter Jugendlichen kommen die Opfer in der Nachsorge häufig noch viel zu kurz. Weil ich die Unterstützung jugendlicher Kriminaltiätsopfer für ganz besonders wichtig halte, habe ich die Schirmherrschaft für dieses Zentrum übernommen. Justiz und Jugendsozialarbeit kümmern sich bislang oft vor allem um die Täter. Aus Gesprächen mit Jugendlichen, die selbst Opfer einer Straftat geworden sind, weiß ich, dass sie sich oft allein gelassen fühlen. Sie brauchen Unterstützung, um das Erlebte verarbeiten zu können, aber auch praktische Hilfe, um mit ungewohnten Situationen wie der Vernehmung bei der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht zurecht zu kommen. Diese Hilfe zur Selbsthilfe wird das Opferhilfezentrum leisten?, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Opferhilfe auszubauen ist ein Ziel, das Bundesjustizministerin Zypries seit ihrem Amtsantritt konsequent verfolgt. Im Opferrechtsreformgesetz, das im Herbst 2004 in Kraft getreten ist, sind viele Verbesserungen für Betroffene von Straftaten in die Strafprozeßordnung eingearbeitet worden. Nur beispielhaft seien genannt: mehr Möglichkeiten zur Videovernehmung per Standleitung, um dem Zeugen oder der Zeugin die Konfrontation mit dem Täter im Gerichtssaal zu ersparen oder die Anklagemöglichkeiten bei Sexualdelikten direkt beim Landgericht, damit der oder die Betroffene nur einmal in einer Hauptverhandlung öffentlich aussagen muss. Dazu gehört auch, dass Opfer Informationen über Haftentlassungen erhalten, damit sie dem Täter bei einem zufälligen Aufeinandertreffen nicht unvorbereitet gegenüber stehen. Aber auch der Anspruch auf Beistand im Strafverfahren und die Möglichkeiten zur Wiedergutmachung des Schadens gleich im Strafverfahren wurden noch einmal verbessert. Details dazu finden Sie unter www.bmj.bund.de/opferhilfe. Aus Gesprächen der Bundesjustizministerin mit jugendlichen Betroffenen von Gewalttaten ist das Projekt entstanden, gemeinsam mit Fachleuten aus den Ministerien von Bund und Ländern einen jugendgerechten Wegweiser durch das Strafverfahren zu schreiben. Seit Ende 2004 ist dieser Wegweiser ?Ich habe Rechte? kostenlos über publikationen@bundesregierung.de zu beziehen oder kann unter www.bmj.bund.de/service als Broschüre heruntergeladen werden. Aus dieser Zeit rührt das Engagement von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries für eine Fort- und Weiterbildung derer, die jugendlichen Opfer von Kriminalität begleiten. Dieser Aufgabe widmet sich der Verein ?RECHT WÜRDE HELFEN - Institut für Opferschutz im Strafverfahren?, dessen Schirmherrin sie ebenfalls ist. Dieser gemeinnnützige Verein hat sich zur Aufgabe gemacht, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, die beruflich mit von Straftaten betroffenen jungen Menschen zu tun haben, sachgerecht und zielgruppengenau berufsbegleitend fortzubilden.
Fri, 24 Jun 2005 13:32:48 +0200
Das Bundesministerium der Justiz hat in einem Referentenentwurf Änderungen des Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrechts an die Justizverwaltungen der Länder und die beteiligten Kreise versandt. ?Mit diesen Neuregelungen sollen selbstständige Unternehmer besser abgesichert werden als bisher?, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. ?Der Pfändungsschutz für Lebensversicherungen, die einen wesentlichen Bestandteil der Altersvorsorge bilden, soll deutlich verbessert werden. Dann sind Versicherungen von Selbstständigen genauso geschützt wie etwa die Rente oder Pensionen bei abhängig Beschäftigten.? I. Absicherung der Altersvorsorge Selbstständiger 1. Ausgangslage Im Vergleich zu Arbeitseinkommen genießen die Einkünfte Selbstständiger keinen ausreichenden Pfändungsschutz. Sie unterfallen, selbst wenn sie ausschließlich der Alterssicherung dienen, der Einzel- oder Gesamtvollstreckung. Diesem Risiko ist der Empfänger von Leistungen aus einer gesetzlichen oder betrieblichen Rentenversicherung nicht ausgesetzt. Ihm verbleiben die Rentenansprüche aus der Rentenversicherung, die nur wie Arbeitseinkommen gepfändet werden können. ?Diese Ungleichbehandlung ist nicht gerechtfertigt. Auch das der Alterssicherung dienende Vermögen und die der Alterssicherung dienenden Einkünfte Selbstständiger sind vor dem Vollstreckungszugriff der Gläubiger zu schützen, um das Existenzminimum des Selbstständigen im Alter zu sichern, ? den Staat von Sozialleistungen zu entlasten, bessere Rahmenbedingungen für Existenzgründungen zu schaffen und eine Kultur der Selbstständigkeit zu fördern?, betonte Zypries. 2. Geschützte Kapitalanlagen Ideal wäre es ? gerade auch unter dem Gesichtspunkt der Wettbewerbsneutralität ? alle Anlageformen gleichermaßen zu schützen. Da ein solch umfassender Ansatz zahlreiche Probleme bereitet, soll in einem ersten Schritt die am weitesten verbreitete Form der Alterssicherung Selbstständiger, die Lebensversicherung und die private Rentenversicherung, gegen einen schrankenlosen Vollstreckungszugriff abgesichert werden. a) Schutzumfang Soll der Pfändungsschutz dem eines Arbeitnehmers angenähert sein, so muss dem Versicherungsnehmer im Versorgungsfall aus dem im Rahmen der Versicherung angesparten Kapital in etwa die gleiche Rente zufließen wie dem Bezieher einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dies setzt einen zweifachen Pfändungsschutz voraus. aa) Zum einen sind die nach Eintritt des Versicherungsfalles von dem Versicherungsgeber zu zahlenden Renten in gleicher Weise zu schützen wie Renten aus einer gesetzlichen Rentenversicherung. bb) Zum anderen muss der Versicherungsnehmer, um eine Rente zu erhalten, anders als im Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung, das Vorsorgekapital ansparen, aus dem die Rentenleistungen zur Verfügung gestellt werden. Um überhaupt in den Genuss von Rentenzahlungen zu kommen, ist daher auch das angesparte Vorsorgevermögen zu schützen. b) Verhinderung von Missbrauch Um zu verhindern, dass Vermögenswerte missbräuchlich dem Gläubigerzugriff entzogen werden, ist der Pfändungsschutz auf solches Vorsorgekapital zu beschränken, das von dem Berechtigten unwiderruflich in seine Altersvorsorge eingezahlt wurde. Weiter muss gewährleistet sein, dass die Leistungen aus dem angesparten Kapital erst mit dem Eintritt des Rentenfalls oder bei Eintritt der Berufsunfähigkeit ausschließlich als lebenslange Rente erbracht werden. Darüber hinaus hat der Versicherungsnehmer unwiderruflich darauf zu verzichten, über seine Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag zu verfügen. Außer für den Todesfall darf kein Kapitalwahlrecht vereinbart sein. c) Progressive Ausgestaltung des Vorsorgekapitals Die Höhe des pfändungsgeschützten Vorsorgekapitals ist abhängig vom Lebensalter progressiv ausgestaltet. Mit zunehmenden Alter erhöht sich nicht nur der absolute Betrag, der unpfändbar ist, sondern auch die Annuitäten, die pfändungssicher akkumuliert werden können. Das angesparte Kapital wird in einem Umfang abgesichert, dass im Falle einer regelmäßigen Beitragszahlung mit Vollendung des 65. Lebensjahres eine Rente erwirtschaftet werden kann, deren Höhe in etwa der Pfändungsfreigrenze für Arbeitseinkommen (§ 850 c ZPO) entspricht. Die Staffelbeträge, die jährlich unpfändbar angelegt werden können, reichen von 2000 Euro bei einem 18jährigen bis zu 7000 Euro bei einem über 60jährigen. Grund für die Staffelung ist, dass lebensjüngeren Menschen mehr Zeit verbleibt, um ihre Altersvorsorge aufzubauen. II. Änderungen der Insolvenzanfechtung Mit dem Gesetzentwurf soll auch die Insolvenzanfechtung insbesondere gegenüber den Sozialversicherungsträgern neu geregelt werden. Die Insolvenzanfechtung wurde durch die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für den Insolvenzverwalter deutlich erleichtert. Hierdurch sind insbesondere die öffentlich-rechtlichen Gläubiger benachteiligt. Um einerseits dem Interesse der öffentlich-rechtlichen Gläubiger Rechnung zu tragen, andererseits nicht den Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung zu verletzen, wird u.a. die Anfechtung wegen vorsätzlicher Benachteiligung mit einer allgemeinen Regelung auf Fälle unlauteren Verhaltens beschränkt.
Thu, 23 Jun 2005 13:55:41 +0200
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute in Hamburg gemeinsam mit Ihrem Amtskollegen - dem Leiter des chinesischen Rechtsamts - Minister Cao Kangtai, das fünfte bilaterale Symposium im Rahmen des deutsch-chinesischen Rechtsstaatsdialogs eröffnet. Zwei Tage diskutieren Experten aus Wissenschaft, Politik und Verwaltung zum Thema Offenlegung von Regierungs- und Verwaltungsinformationen. ?Der Rechtsstaatsdialog ist inzwischen eine feste Einrichtung in der Zusammenarbeit zwischen unseren beiden Staaten geworden. Seit fünf Jahren tauschen sich Regierungsmitglieder und Fachleute zu aktuellen Rechtsstaatsfragen aus und lernen voneinander. Der Problemkreis, der im Mittelpunkt des heute beginnenden Symposiums steht, wird in Deutschland und China intensiv diskutiert. Die Frage, welche Informationen über sein Handeln der Staat seinen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stellt, ist für einen Rechtstaat ganz wesentlich. Das Grundrecht auf Informationsfreiheit ist Wesensmerkmal einer freiheitlichen Demokratie, weil es Bürgerinnen und Bürger garantiert, sich die für eine politische Meinungsbildung und Teilhabe am demokratischen Prozess notwendige Grundlage zu verschaffen. Andererseits können einer Offenlegung von Verwaltungsinformation auch verfassungsrechtlich geschützte Rechte anderer ? wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ? entgegenstehen. Deshalb muss die Frage, wie weit ein solches Informationsrecht gehen kann, immer sorgfältig geprüft werden. Einige Bundesländer haben bereits einen Anspruch auf Auskunft für Bürgerinnen und Bürger gesetzlich verankert, und auch der Deutsche Bundestag hat am 3. Juni ein Gesetz für die Bundesebene verabschiedet. Ich bin gespannt, welche Erkenntnisse der Austausch mit unseren chinesischen Kollegen zu diesem Thema bringen wird?, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in Hamburg. Ob das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes in der vom Deutschen Bundestag beschlossenen Fassung in Kraft treten wird, ist offen, weil Bayern einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses angekündigt hat. Hochrangige Fachleute ? Minister, Abgeordnete, Wissenschaftler, Richter, Verwaltungsfachleute - aus beiden Ländern debattieren praktische Fragen der Offenlegung von Informationen über staatliches Handeln. Nach einführenden Grundsatzreferaten deutscher und chinesischer Vertreter wird in drei Arbeitsgruppen über 1. die gesetzlichen Grundlagen für die Offenlegung von Informationen 2. die Offenlegung von Informationen bei der Planung von Infrastrukturanlagen 3. die Offenlegung von Informationen im Gesetzgebungsprozesses diskutiert. Die Leiter der Arbeitsgruppen präsentieren die Ergebnisse in einer presseöffentlichen Abschlussveranstaltung am Dienstag dem 21. Juni 2005 um 15.00 Uhr in der Handelskammer Hamburg, Adolphsplatz 1. Der Rechtsstaatsdialog zwischen Deutschland und China geht auf eine Initiative von Bundeskanzler Gerhard Schröder im November 1999 zurück. Bei seinem damaligen Besuch in China hatte der Bundeskanzler einen umfassenden Dialog mit China über Fragen des Rechtsstaats vorgeschlagen. Im Sommer 2000 unterzeichneten die beiden nationalen Koordinatoren für den Rechtsstaatsdialog ? der Minister des chinesischen Rechtsamts und die Bundesjustizministerin ? eine entsprechende Vereinbarung. Seither fand in jedem Jahr ein bilaterales Symposium statt. Ergänzt werden die Symposien durch regelmäßige Arbeitstreffen von Fachdelegationen im deutschen und chinesischen Justizministerium. In diesem Rahmen fanden 2005 drei Seminare mit deutschen und chinesischen Fachleute statt: zum Strafvollstreckungsrecht in Shanghai, zu Fragen der Gesetzesfolgenabschätzung in Peking sowie zum Anwaltsrecht mit chinesischen Anwälten in Berlin. Ausführliche Informationen zur Genese des Rechtsstaatsdialogs und den bisherigen Symposien finden Sie unter www.bmj.bund.de unter Themen/Internationale Zusammenarbeit/Deutsch-chinesischer Rechtsstaatsdialog.
Mon, 20 Jun 2005 15:40:55 +0200
CK - Washington.   The Berlin Department of Justice web site lists areas of the law in its topics page, on the left, in the following order.

(1) Civil Matters, including the major, completed reform of the law of obligations, the new anti-discrimination project, international judicial assistance, and conflicts of laws.
(2) Commercial and Business Law, including the hot topic of corporate governance, bankruptcy, insurance law, intellectual property laws and the statute against uncompetitive practices.
(3) European and International Law.
(4) Human Rights Law.
(5) International Cooperation.
(5) Bio Policy.
(6) Justice and National Socialism.
(7) Legal Issues Resulting from Reunification.
(9) Criminal Law.
(10) The Judicial System.


The order may indicate the priorities of the Department. It may also reflect a webmaster's preference. Or does it follow user preferences? In any case, interesting.
CK - Washington. The Justice Department in Berlin issued a press release today to announce a new and experimental statute that establishes new procedures for lawsuits by investors harmed in the capital markets.

For a period of five years, investors may bring claims for damages in a precedential action to determine facts and legal issues common to numerous investors, somewhat similar to class actions in the United States. The bill, Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz, passed the diet, Bundestag, today and requires the approval of the upper house, Bundesrat.
CK - Washington.   Alvar Freude properly used satire on his Odem.org web site to warn of threats to free speech principles, the Stuttgart appellate court held today, see our prior coverage. Simon's Blawg covered the hearing, apparently live, and has a detailed report in German, with a summary in English.
CK - Washington.   A court determined that the government may order ISPs to block access to certain foreign websites. The Düsseldorf Administrative Law Court based its decision in the matter 27 K 5968/02 on the criminal code which outlaws comprehensively activities and conduct that glorify the Nazi regime and associated (un-)culture.

The rationale for the decision has not yet been published but IT-Blawg has a long analysis in German. The particulars of German history may justify the approach taken by the court, and suppression of Nazi matter has a long tradition that dates back to the influence of the enlightened occupational forces after World War II. At the same time, the old question arises afresh of whether the special anti-Nazi rule opens the door to additional restrictive measures.
CK - Washington.   The Upper House, Bundesrat, in Berlin will meet on June 15, 2005 to consider eight statutes that require its approval. The list is on its website.

Briefly, the statutes cover (1) the removal of home owner subsidies; (2) new rules for food and feed; (3) adoption of the EU directive on noise suppression; (4) revision of gene technology rules; (5) amendment of the statute against anti-competitive measures; (6) revision of rules covering the energy industry; (7) statute to enhance preventive health measures; and (8) statute to adopt the rules enunciated in the March 3, 2005 decision by the Federal Supreme Court on audio intelligence targeted at living spaces.

The last item is a counter-terrorist measure known as großer Lauschangriff that has experienced reactions similar to the Patriot Act in the United States.
Mon, 27 Jun 2005 12:19:10 GMT
Aktenzeichen: 2 BvR 1822/04. Siehe auch: Entscheidung vom 07.06.2005
2005-06-24T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 1 BvR 2790/04. Siehe auch: Entscheidung vom 10.06.2005
2005-06-23T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 2 BvR 2335/95
2005-06-22T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 2 BvR 2236/04
2005-06-22T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 1 BvR 774/02. Siehe auch: Entscheidung vom 05.04.2005
2005-06-22T00:00:00+01:00
Mon, 27 Jun 2005 12:19:10 GMT
Wiesbaden (ots) - Heute Morgen durchsuchten die zuständigen Landespolizeidienststellen die Wohnungen von insgesamt fünf Beschuldigten in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen wegen Verdachts der Verbreitung von Kinderpornografie. ...
Tue, 14 Jun 2005 12:37:00 B
Wiesbaden (ots) - Das Bundeskriminalamt lädt für Donnerstag, 16.06.05, 10.30 Uhr, zur Grundsteinlegung für den Neubau des Kriminaltechnischen Instituts auf das BKA-Gelände an der Äppelallee in Wiesbaden ein. Bei der Grundsteinlegung werden ...
Tue, 14 Jun 2005 09:25:00 B
Wiesbaden (ots) - Die internationale Identifizierungskommission hat festgestellt, dass es im Rahmen der Identifizierungsmaßnahmen in Thailand zu einer Fehlidentifizierung gekommen ist. Betroffen sind zwei männliche deutsche Opfer, die ...
Tue, 07 Jun 2005 11:55:00 B
Wiesbaden (ots) - Erfolg gegen international agierende polnische Autoschieberbande: Vergangene Woche durchsuchte das Bundeskriminalamt (BKA) mit Unterstützung der örtlichen Polizeidienststellen in Iserlohn, Soest und Dortmund wegen Verdachts des ...
Fri, 03 Jun 2005 12:11:00 B
Wiesbaden (ots) - Die Geldwäschebekämpfung ist im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität und den Terrorismus ein wichtiges Instrument, das nun noch schlagkräftiger geworden ist: Vergangenen Monat ist die im Bundeskriminalamt angesiedelte ...
Wed, 11 May 2005 13:28:00 B
Bekenntnisunfähige Personen können bei der Abgabe eines Bekenntnisses durch die Erziehungsberechtigten vertreten werden. Bei Eltern verschiedener Volkszugehörigkeit können die Kinder verschieden geprägt sein und sind auch bei der Bekenntnisvertretung individuelle, je nach Kind verschiedene Lösungen möglich.
Thu, 24 Mar 2005 15:39:17 +0100
Den Angehörigen der ethnischen Minderheit der Ashkali aus dem Kosovo steht auch dem Inkrafttreten des § 60 Abs. 1 Satz 4 lit. c) AufenthG kein Anspruch auf Abschiebungsschutz mit Blick auf die allgemeine Lage in der Provinz wegen dort nach wie vor zu verzeichnender Übergriffe von Teilen der albanischen Bevölkerungsmehrheit zu. Dabei ist insbesondere davon auszugehen, dass die die Staatsgewalt in der Provinz Kosovo ausübenden internationalen Organisationen (UNMIK) willens und im Verständnis des § 60 Abs. 1 Satz 4 lit. c) AufenthG auch in der Lage sind, den betroffenen Minderheitenangehörigen Schutz vor solchen Übergriffen zu gewähren. Auch im Kosovo kann - wie in anderen Ländern - ein umfassender Schutz gegen gewalttätige Übergriffe von Privatpersonen ("nichtstaatlichen Akteuren") aus rassistischen, kriminellen oder sonstigen Motiven heraus realistischer Weise nicht erwartet und dem entsprechend auch im Rahmen des Asyl- und Flüchtlingsrechts nicht verlangt werden.
Mon, 27 Jun 2005 16:07:57 +0200
Für den Ausschluss von Beihilfe für Wahlleistungen kommt es nicht darauf an, ob der Beamte bei Abschluss des Klinikvertrages erkennt, dass eine Wahlleistungsvereinbarung getroffen wird. Der allgemeine Hinweis der Beihilfefestsetzungsstelle auf die Rechtslage stellt keine Zusicherung der Beihilfegewährung für Wahlleistungen dar und beinhaltet keine Verletzung der Fürsorgepflicht, die zum Schadensersatz für die nicht gewährte Beihilfe für die Wahlleistungen führt.
Mon, 27 Jun 2005 16:09:32 +0200
1. Seit dem 1.7.2002 ist die Zustellung auch an eine in den Geschäftsräumen eines Rechtsanwaltes tätige Reinigungskraft zulässig. 2. Wenn einem Rechtsanwalt in einer Fristsache eine Akte zur Vorbereitung einer fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt wird, muss er sich selbst Gewissheit über den Fristablauf verschaffen.
Mon, 27 Jun 2005 16:15:23 +0200
Zur (Nicht-)Berechtigung des Führens der Bezeichnung "Zahnarzt für Implantologie".
Mon, 27 Jun 2005 16:06:25 +0200
Reisekosten sind einer Partei, der Prozesskostenhilfe bewilligt und deren persönliches Erscheinen zu einem Gerichtstermin angeordnet worden ist, auch dann zu erstatten, wenn die Partei einen entsprechenden Antrag nicht bereits vor dem Termin gestellt hatte (ebenso OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.03.1991, MDR 1991, 679).
Fri, 24 Jun 2005 15:49:04 +0200
Ein Justizvollzugsbeamter kann zur Gewährleistung der Ordnung innerhalb der Justizvollzugsanstalt und im Interesse des Staates an einem einheitlichen und neutralen Auftreten seiner uniformierten Vollzugsbeamten aufgefordert werden, nach Art oder Größe auffällige Tätowierungen beim Tragen von Dienstkleidung zu verbergen.
Fri, 17 Jun 2005 15:09:55 +0200
Im Urteilsverfahren vor dem Arbeitsgericht besteht kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozessbevollmächtigten (§ 12 a Abs. 1 ArbGG). Dies gilt auch im Fall einer Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO.
Fri, 24 Jun 2005 15:46:27 +0200
Das BMF wird zum Beitritt in dem Revisionsverfahren aufgefordert, in dem die Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG in der für das Kalenderjahr 1999 geltenden Fassung streitig ist.
Wed, 22 Jun 2005 15:59:45 +0200
a) Es steht nicht im Widerspruch zu der Umschreibung der Note "ungenügend (00 Punkte)", wenn aus einer Leistung, die weniger als 25 Prozent der gestellten Anforderungen erfüllt, gefolgert wird, dass selbst die Grundkenntnisse des Prüflings so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden könnten. b) Die Vergabe der Note "ungenügend" ist nicht schon dann ausgeschlossen, wenn "überhaupt" oder "auch" zutreffende Antworten gegeben wurden. c) Gemessen an den Notendefinitionen von "ungenügend" und "mangelhaft" (§§ 5 APO SL, 28 Oberstufen VO SL) und den § 25 Abs. 3 und 5 APO SL zu entnehmenden Anforderungen an die mündliche Prüfung hält es der Senat nicht für sachwidrig, den Nachweis notwendiger Grundkenntnisse, die eine Behebung gezeigter Mängel in absehbarer Zeit erwarten lassen ("mangelhaft"), davon abhängig zu machen, dass mindestens 25 Prozent der gestellten Anforderungen erfüllt werden und nicht nur punktuell auch richtige Antworten gegeben werden. d) Der Umstand, dass die Abiturprüfungsordnung Hilfen in der mündlichen Prüfung vorsieht, schließt nicht aus, dass bei der Bewertung von Leistungen danach unterschieden werden darf, ob sie ohne oder mit Hilfen erbracht worden sind.
Mon, 27 Jun 2005 16:13:19 +0200
Mon, 27 Jun 2005 12:19:14 GMT
Nach § 126 Abs. 2 Satz 1 WDO kann die Einleitungsbehörde gleichzeitig mit der nach § 126 Abs. 1 WDO erfolgten vorläufigen Dienstenthebung oder später anordnen, dass dem Soldaten ein Teil, höchstens die Hälfte der jeweiligen Dienstbezüge einbehalten wird, wenn im gerichtlichen Disziplinarverfahren ...
Fri, 10 Jun 2005 09:45:48 +0200
Nach § 17 Abs. 1 WBO kann der Soldat die Wehrdienstgerichte anrufen, wenn seine Beschwerde eine Verletzung seiner Rechte oder eine Verletzung von Vorgesetztenpflichten ihm gegenüber zum Gegenstand hat, die im Zweiten Unterabschnitt des Ersten Abschnitts des Soldatengesetzes mit Ausnahme der §§ 24,...
Fri, 10 Jun 2005 09:44:13 +0200
Das Antragsbegehren beurteilt sich nach § 2 SLV i.d.F. der Bekanntmachung vom 19. März 2002 (BGBl I S. 1111) i.V.m. der ZDv 20/6 i.d.F. vom 5. Mai 2000, denn maßgeblich ist insoweit, welche Beurteilungsvorschriften am Beurteilungsstichtag (30. September 2003) gelten (Beschlüsse vom 14. Februar 199...
Fri, 10 Jun 2005 09:42:58 +0200
Die Zulassung von Unteroffizieren zur Laufbahn der OffzTrD nach § 29 SLV hat das Bundesministerium der Verteidigung aufgrund § 44 SLV in den Kapiteln 7 und 9 ZDv 20/7 näher geregelt und ergänzende Bestimmungen in den Bestimmungen für das Verfahren bei der Annahme von Bewerbern für die Laufbahnen d...
Fri, 10 Jun 2005 09:41:26 +0200