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Neuigkeiten (19.05.05)

Wed, 18 May 2005 20:44:14 GMT
Wed, 18 May 2005 20:44:14 GMT
Pressemitteilung 72/05 vom 11.05.2005
Wed, 18 May 2005 20:44:14 GMT
2004-07-02: Newsletter - 6/2004
2004-07-02
2004-06-30: Aktion gegen das Rauchen
2004-06-30
2004-05-28: Schutz personenbezogener Daten
2004-05-28
Wed, 18 May 2005 20:44:14 GMT
Wie Spiegel Online berichtet, ist die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di hinsichtlich der Verlängerung der Ladenschlusszeiten während der Fußball-WM 2006 "gesprächsbereit". Ein Blick ins Gesetz offenbart, dass die Tarifverbände alles andere als ein M...
Rezension von Rechtsanwalt Dr. jur. Frank Sievert, Hamburg Mobbing im Arbeitsverhältnis gehört zur traurigen Realität des Arbeitsalltags in vielen deutschen Betrieben. Welche Äußerungen und welche Handlungen als Mobbing im Rechtssinne zu werten sind,...
Quelle: SPIEGEL ONLINE - 28. Februar 2005, 11:15Interview mit Arbeitsrichterin SchmidtDas Bundesarbeitsgericht steht vor einer neuen Ära: Am Dienstag bekommt das höchste deutsche Arbeitsgericht mit Ingrid Schmidt, 49, erstmals eine Präsidentin. Im In...
Ein Szenario, wie es in Deutschland am Tag hundertfach vorkommt: Der Arbeitgeber verlangt von seinem Arbeiter oder Angestellten Mehrarbeit, und das auch noch ganz plötzlich ohne jede Vorwarnung. "Da ist gerade ein neuer Auftrag reingekommen!" heißt e...
Wed, 18 May 2005 20:44:14 GMT

Auch freie juristische Internetprojekte machen zuweilen kommerzielle Werbung. So setzen z.B. rechtliches.de, JurPC und jurabilis auf Google AdSense. Die Höhe der Einnahmen wird in der Regel nicht bekannt gegeben, auch wenn dies die Google-AGB jetzt ausdrücklich zulassen.

JuraWiki will etwas Licht ins Dunkel bringen und startet jetzt selbst AdSense-Werbung. Wie das im Detail funktioniert und was das finanziell bringt wird auf der Seite JuraWikiTestetGoogleWerbung/AdSense offen gelegt. Aktueller Stand (nach nicht einmal 24 Stunden): 6,19 $.

Bei einem Gemeinschaftsprojekt wie dem JuraWiki fragt sich, wofür man die Einnahmen verwendet. In diesem Fall soll das Geld gleich wieder ausgegeben werden, und zwar für Werbung. Dabei wird dann transparent werden, wie Google AdWords funktioniert.

Alles weitere auf JuraWikiTestetGoogleWerbung.

2005-05-15T15:27:13+01:00

JurPC startet heute die dreiteilige Aufsatzreihe zum Thema "Semantic Web für Juristen". Jochen Notholt stellt die Erweiterung des bestehenden WWW vor und geht der Frage nach, wie Juristen davon profitieren können.

Der erste Teil zeigt an Hand praxisnaher Beispiele die Unterschiede zwischen HTML und XML: Während HTML auf die Darstellung von Dokumenten in Web-Browsern ausgelegt ist, lässt sich in XML-Dokumenten markieren, welchen Inhalt die einzelnen Teile des Dokumentes haben. Solche "schlauen Dokumente" lassen sich dann auch mit "dummen Maschinen" gezielt auslesen.

Ergänzend zur Aufsatzreihe hat Jochen Notholt im JuraWiki eine Seite mit weiterführenden Links sowie einem Glossar angelegt und steht dort auch für Rückfragen zur Verfügung.

2005-05-13T20:17:40+01:00

Das BSI hat eine Studie "Antispam - Strategien" vorgestellt, die das Ziel hat, technische Maßnahmen gegen Spam ausführlich zu beschreiben, um insbesondere IT-Verantwortlichen, Systemadministratoren und Postmastern eine Entscheidungshilfe zum Auswahl und Einsatz eines geeigneten Verfahrens zur Spam-Abwehr zu geben. Dabei werden auch die juristischen Rahmenbedingungen dargestellt.

2005-05-12T13:35:50+01:00

Am 15./16. Juni 2005 findet in die Wien die Rechtsinformatik-Tagung Chaos Control 2005 statt. In diesem Jahr steht die Veranstaltung unter dem Motto "10 Thesen zur Informationsfreiheit".

Ein Blick auf den Tagungsplan offenbart Sensationelles: Diskussionsteilnehmer zum Thema "Creative Commons" (am 16. Juni ab 13.00 Uhr) wird unser Redaktionsmitglied Ralf Zosel sein.

2005-05-10T17:28:15+01:00

Nur wenige Werke der juristischen Literatur haben es bisher zu einem eigenen Eintrag in Wikipedia gebracht. Die Kategorie Juristische Fachliteratur mit der Unterkategorie Juristische Fachzeitschrift umfasst gerade mal 14 Einträge.

Wurde beispielsweise der Artikel zum Palandt anfangs noch belächelt ("Das is'n Scherz, oder?") , sind inzwischen nach 29 Aktualisierungen schon einige nützliche Informationen zusammen getragen worden inklusive der Entstehungsgeschichte und einer Gegenüberstellung "Normale Formulierung" ./. "Palandt-Formulierung".

2005-05-09T20:15:14+01:00
Wed, 18 May 2005 20:44:15 GMT
Der Antragsteller und Verfassungsbeschwerdeführer ist Mitglied des Deutschen Bundestages. Er wendet sich gegen den Beschluss des Ältestenrates, mit dem die zweite und dritte Lesung des Entwurfs eines Vertrages über eine Verfassung für Europa vom 29. Oktober 2004 für den 12./13. Mai 2005 festgesetzt wurde.
2005-04-28T00:00:00+01:00
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die sofortige Vollziehung einer Untersagungs- und Einstellungsverfügung betreffend den Betrieb einer Annahmestelle zur Vermittlung von Sportwetten.
2005-04-27T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerden betreffen Fragen des Pflichtteilsrechts.
2005-04-19T00:00:00+01:00
Die Kammer hat die Begründung ihrer Entscheidung gemäß § 32 Abs. 5 Satz 2 BVerfGG nach Bekanntgabe des Tenors des Beschlusses schriftlich abgefasst.
2005-04-16T00:00:00+01:00
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Verwendung des Global Positioning System (GPS) in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren neben anderen, zeitgleich durchgeführten Observationsmaßnahmen sowie gegen die Verwertung der aus der GPS-Observation gewonnenen Erkenntnisse. Sie wirft die Frage auf, ob § 100 c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b StPO mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
2005-04-12T00:00:00+01:00
Wed, 18 May 2005 20:44:15 GMT
Das "WIPO Arbitration and Mediation Center" hat im Streit um die rumänische Domain "auchan.ro" ...
2005-05-12 12:00:00
Die spanische Datenschutzbehörde ("Agencia de Protección de Datos") hat im April 2005 einen ...
2005-05-12 12:00:00
Bei den diesjährigen Webby Awards haben u.a. 5 juristische Seiten einen Preis erhalten ...
2005-05-12 12:00:00
Die ehemals kostenpflichtigen Nachrichten des britischen "eGov monitor" stehen jetzt kostenfrei zur ...
2005-05-12 12:00:00
eFrauda.ro ist eine Webseite des rumänischen Ministeriums für Kommunikation und ...
2005-05-12 12:00:00
Wed, 18 May 2005 20:44:16 GMT
Schmidt und Heinz erläutern die steuerlichen Wertaufholungsmechnismen bei vorangegangenen Teilwertabschreibungen in Fällen von Beteiligungen an Kapital- bzw. Personengesellschaften und anderem Sondervermögen nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 EStG. Neben grundsätzlichen Erwägungen und Vorstellung der Gesetzeslage werden die Auswirkungen und weitere Schlussfolgerungen aus der "Wertabspaltungstheorie" erläutert, das Verhältnis von § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 3 EStG zu § 20 Abs. 4 UmwStG beschrieben sowie die dargestellten Ergebnisse in kompakten Fazits zusammengefasst.
Thu, 19 May 2005 00:00:00 GMT
Der vorliegende Beitrag stellt die verschiedenen Anspruchsgrundlagen heraus und fasst sie in einer tabellarischen Übersicht zusammen. Er zeigt sich ergebende Ungleichbehandlungen auf, welche auch nach der Verjährungsrechtsreform bestehen.
Thu, 19 May 2005 00:00:00 GMT
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist mit ihrem Gesetzentwurf "Betreuungsgarantie für die Kleinsten auf den Weg bringen - Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) umsetzen", in der parlamentarischen Abstimmung am 17.05.2005 gescheitert. Sowohl die Regierungsfraktionen als auch die CDU hatten dem Antrag der Grünen ihre Zustimmung verweigert. Dieser sah unter anderem vor, bis 2010 für mindestens 20 Prozent der Kinder unter drei Jahren einen Betreuungsplatz bereit zu stellen.
Thu, 19 May 2005 00:00:00 GMT
Der Beitrag stellt das Urteil des LAG Berlin vom 03.09.2004, - 6 Sa 1315/04 - , dar, das sich mit arbeitsvertraglichen Entgeltvereinbarungen für den Fall der Insolvenz des Arbeitgebers befasst und deren Einordnung als Masseverbindlichkeit oder Insolvenzforderung. Zudem werden weitere Rechtsfragen erörtert, die im Zusammenhang mit der Entscheidung aufgeworfen werden.
Thu, 19 May 2005 00:00:00 GMT
Wed, 18 May 2005 20:44:16 GMT
CK - Washington.   Today, the federal cabinet in Berlin approved a bill that will require the disclosure of management compensation to shareholders. The measure is part of the overall package to overhaul the systems of corporate governance.
CK - Washington.   A frequently deployed measure to compute child support obligations based on factors such as needs and ability exists in Germany in the form of a table called the Düsseldorfer Tabelle. The Düsseldorf Court of Appeals manages the table and it is referenced throughout Germany.

Based on recent adjustments by the federal ministry of justice in Berlin that will become effective on July 1, 2005, the table has been amended and published with an explanatory press release.

The German Wikipedia has a listing on the types of support that apply in Germany. Zeitschrift für das gesamte Familienrecht offers links to the current Düsseldorf and Berlin tables. Treffpunkt-Eltern lists a number of computational aides for various domestic relations issues, including alimony and child support.
CK - Washington.   A purported copyright owner of musical titles requested, with an emergency petition, from an internet access provider detailed contact information of its customer who operates an FTP server via a domain name and a dynamically provided IP address. The access provider refused, the lower court court granted the petition, and the provider appealed it.

On April 28, 2005, the Hanseatic Appellate Court of Hamburg ruled that the music distributor has no tenable claim to such information. Factually, the petitioner had failed to establish its ownership in the music titles that may have been made accessible to downloads by third parties. Legally, the right to disclosure of customer information from access providers is limited to criminal investigations. The order of the lower court would have exposed the access provider to a criminal investigation under data protection laws.

The court of appeals found that the petitioner had failed to meet its burden of proof in several ways, but even if it had not, it would have lacked a basis under copyright law or the civil code to demand the customer data. The petitioner and the lower court misconstrued anti-piracy provisions that govern purveyors of physical goods, not alleged distributors of intangibles. A claim against the access provider for damages may exist on the basis of a claim that it contributed to the potential violations of copyright law but the facts of the case do not support a right to disclosure of data.

IT-blawg notes the decision is in line with a Frankfurt appellate ruling of January 25, 2005, docket number 11 U 51/04.
CK - Washington.   On May 9, 2005, the Stade Administrative Court published a ruling in the matter 6 B 635/05 that refers to the sale on eBay of tokens for arcade game equipment. At issue was whether arcade games that operate with tokens constitute illegal gambling machines even if a player does not insert coins or receive cash winnings, and if the tokens used to operate the machines are neither sold nor exchanged for cash at the arcade.

After a detailed analysis of the legal bases that outlaw certain gambling equipment and the nature of game machines operated with tokens which offer no cash winnings, the court concluded that tokens are of a fungible nature because there is a market for them, including transactions on eBay. Cash or token--the court determined that in the end, it's the same thing when it comes to gambling laws and policy.
CK - Washington.   Two websites catalogue bankruptcies in Germany and offer background information, such as codes, press releases and articles. According to recent discussions among practitioners, the sites offer comprehensive information but independent verification of the data is highly recommended. Despite daily updates of the databases, important data may fall through the cracks so that, in individual cases, important information may appear to be missing or sorted in unexpected ways. The sites are Insolvenzverfahren online and insolnet.
Wed, 18 May 2005 20:44:19 GMT
Aktenzeichen: 2 BvR 167/02. Siehe auch: Entscheidung vom 11.01.2005
2005-05-13T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 1 BvR 961/05
2005-05-06T00:00:00+01:00
Aktenzeichen: 1 BvR 1644/00. Siehe auch: Entscheidung vom 19.04.2005
2005-05-03T00:00:00+01:00
Wed, 18 May 2005 20:44:20 GMT
[11.05.2005 - 13:28 Uhr] Wiesbaden (ots) - Die Geldwäschebekämpfung ist im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität und den Terrorismus ein wichtiges Instrument, das nun noch schlagkräftiger geworden ist: Vergangenen Monat ist die im Bundeskriminalamt angesiedelte ...
Bekenntnisunfähige Personen können bei der Abgabe eines Bekenntnisses durch die Erziehungsberechtigten vertreten werden. Bei Eltern verschiedener Volkszugehörigkeit können die Kinder verschieden geprägt sein und sind auch bei der Bekenntnisvertretung individuelle, je nach Kind verschiedene Lösungen möglich.
Thu, 24 Mar 2005 15:39:17 +0100
Dem nicht zum Kreis der Verfahrensbeteiligten gehörenden Leiter der Wohnungseigentümerversammlung (hier: Rechtsanwalt) können im Wohnungseigentumsverfahren keine Kosten auferlegt werden. Die fehlerhafte Beschlussfeststellung des von den Wohnungseigentümern beauftragten Versammlungsleiters kann nicht dem das Protokoll führenden Verwalter mit der Folge zugerechnet werden, dass dieser mit den Kosten des Beschlussanfechtungsverfahren belastet wird.
Thu, 12 May 2005 11:29:07 +0200
Zur Verwechslungsgefahr bei sich gegenüberstehenden Wort-/Bildmarken, die beide durch den Bestandteil "DSI" geprägt werden.
Wed, 11 May 2005 14:24:42 +0200
1. Die Beschwer als von Amts wegen zu berücksichtigende Zulässigkeitsvoraussetzung der Berufung (§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) bestimmt sich nach dem Sachvortrag bei Einlegung der Berufung. Die Rüge des Nichterreichens der Beschwer unterliegt nicht -weil etwa aus prozesstaktischen Gründen erst zum Schluss der mündlichen Verhandlung erhoben- dem Verspätungseinwand. 2. Rechteinhaber haben weder in direkter noch in analoger Anwendung von § 101 a Abs. 1 UrhG einen Auskunftsanspruch über die Identität eines Kunden gegenüber einem Access-Provider, wenn der Provider allein einen Internetzugang vermittelt, über den durch Download Urheberrechtsverletztungen nach § 19 a UrhG erfolgen. 3. Durch Bereitstellung des technischen Zugangs zum Internet durch den Access-Provider kommt -nach Kenntniserlangung von den Urheberrechtsverletzungen- eine Verantwortlichkeit als Mitstörer in Betracht. 4. Die "Verpflichtungen zur Entfernung und Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen" (§ 8 Abs. 2 Satz 2 TDG) eines Mitstörers umfassen nicht die Verpflichtung zur Auskunftserteilung nach § 101 a Abs. 1 UrhG. 5. Eine "offensichtliche Rechtsverletzung" im Sinne von § 101 a Abs. 3 UrhG liegt nur dann vor, wenn die tatsächlichen Umstände und die Rechtslage unzweifelhaft sind, so dass eine Fehlentscheidung kaum möglich ist.
Wed, 11 May 2005 14:26:06 +0200
Schadensereignis im Sinne der Betriebshaftpflicht ist die nicht vertragsgemäße Lieferung der bestellten Ware und nicht der Abschluss des später schlecht erfüllten Vertrages.
Wed, 11 May 2005 14:29:39 +0200
1. Für die Frage, ob im Sinne von § 2 Abs. 3 RGebStV von einer gewerblichen Vermietung eines Rundfunkempfangsgeräts "für einen Zeitraum bis zu drei Monaten" auszugehen ist, ist maßgeblich auf den der Vermietung zugrunde liegenden Mietvertrag abzustellen und nicht auf eine Feststellung der Mietdauer "im Nachhinein". 2. Im Falle gewerblicher Vermietung eines Rundfunkempfangsgeräts ist eine Schätzung der tatsächlichen, für die Zahlungspflicht nach § 2 Abs. 3 RGebStV maßgeblichen Leistungsgrundlagen nicht zulässig.
Fri, 13 May 2005 15:51:16 +0200
Bei der Prüfung, ob ein strafbares Verhalten im Sinne der §§ 92 Abs. 1 Nr. 1 und 6, 92 a Abs. 1 AuslG bzw. der §§ 95 Abs. 1 Nr. 2 und 3, 96 Abs. 1 AufenthG vorliegt, gebietet es das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG, allein auf eine formell wirksame Einreise- oder Aufenthaltsgenehmigung (Visum) abzustellen. Ausländerrechtlichen Erlaubnissen kommt daher in den verwaltungsakzessorischen Tatbeständen des Ausländergesetzes und des Aufenthaltsgesetzes Tatbestandswirkung zu.
Tue, 17 May 2005 15:47:52 +0200
1. Unter einem abgestimmten Verhalten in Bezug auf die Zielgesellschaft im Sinne des § 30 Abs. 2 Satz 1 WpÜG ist eine nachhaltige Einflussnahme auf die Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane einer Zielgesellschaft ausschließlich oder überwiegend im Sinne der Einfluss nehmenden Personen auf Grund deren gemeinsam gefundener Überzeugung und entsprechenden Einsatzes von Stimmrechten zu verstehen. 2. Eine Vorabstimmung unter Aktionären bei Wahlen zum Aufsichtsrat oder Aufsichtsratsvorsitz fällt unter abgestimmmtes Verhalten im Sinne des § 30 Abs. 2 Satz 1 WpÜG, wenn ihr eine gemeinsame unternehmerische Strategie für die Aktiengesellschaft zu Grunde liegt. 3. Eine Änderung in der Kontrollperson stellt einen Kontrollwechsel im Sinne des WpÜG dar.
Fri, 6 May 2005 13:37:02 +0200
Ein Beschlussanfechtungsverfahren wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des anfechtenden Wohnungseigentümers nicht unterbrochen.
Tue, 10 May 2005 16:15:06 +0200
Der Zedent eines angemeldeten Rückübertragungsanspruchs hat keinen Anspruch gegen die Vermögensbehörde auf Feststellung seiner früheren, bis zur Zession bestehenden Berechtigung.
Wed, 18 May 2005 16:13:06 +0200
Wed, 18 May 2005 20:44:23 GMT
I. Die Antragstellerinnen Gebietskörperschaften in der Nachbarschaft des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld wenden sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Antragsgegners vom 13. August 2004 zum Ausbau dieses Flughafens. Sie machen geltend, das Planvorhaben greife tief in ihre Planungsh...
Wed, 18 May 2005 14:04:52 +0200
I. Die Antragsteller wenden sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Antragsgegners vom 13. August 2004 zum Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld.1 Sie sind Eigentümer von Grundstücken, die für das Planvorhaben (Flughafengelände, Wasserbaumaßnahmen, Verlegung von Wegen und Leitunge...
Wed, 18 May 2005 14:03:29 +0200
I. Die Antragstellerinnen wenden sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Antragsgegners vom 13. August 2004 zum Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld.1 Sie sind in der Nachbarschaft des Flughafengeländes Eigentümerinnen von Grundstücken, auf denen sich teilweise Kirchengebäude, Fr...
Wed, 18 May 2005 14:02:09 +0200
Die Beschwerde ist unzulässig. Die Beklagte war bei Einlegung der Beschwerde nicht ordnungsgemäß vertreten. Die Einlegung der Beschwerde genügt nicht dem Erfordernis des § 67 Abs. 1 Satz 3 VwGO. Danach können sich juristische Personen des öffentlichen Rechts und Behörden, die nicht i.S.d. § 67 Abs....
Wed, 18 May 2005 14:00:39 +0200