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ZPO § 931 Vollziehung in eingetragenes Schiff oder Schiffsbauwerk

ZPO § 931 Vollziehung in eingetragenes Schiff oder Schiffsbauwerk

[ Auszug: (1) Die Vollziehung des Arrestes in ein eingetragenes Schiff oder Schiffsbauwerk wird durch Pfändung nach den Vorschriften über die Pfändung beweglicher Sache ... ]