Sie brauchen Hilfe von einem Rechtsanwalt?
>> Klicken Sie hier!

ZPO § 929 Vollstreckungsklausel; Vollziehungsfrist

ZPO § 929 Vollstreckungsklausel; Vollziehungsfrist

[ Auszug: (1) Arrestbefehle bedürfen der Vollstreckungsklausel nur, wenn die Vollziehung für einen anderen als den in dem Befehl bezeichneten Gläubiger oder gegen einen ... ]