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ZPO § 860 Pfändung von Gesamtgutanteilen

ZPO § 860 Pfändung von Gesamtgutanteilen

[ Auszug: (1) Bei dem Güterstand der Gütergemeinschaft ist der Anteil eines Ehegatten an dem Gesamtgut und an den einzelnen dazu gehörenden Gegenständen der Pfändung ni ... ]