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ZPO § 859 Pfändung von Gesamthandanteilen

ZPO § 859 Pfändung von Gesamthandanteilen

[ Auszug: (1) Der Anteil eines Gesellschafters an dem Gesellschaftsvermögen einer nach § 705 des Bürgerlichen Gesetzbuchs eingegangenen Gesellschaft ist der Pfändung un ... ]