Sie brauchen Hilfe von einem Rechtsanwalt?
>> Klicken Sie hier!

ZPO § 855a Mehrfache Pfändung eines Anspruchs auf ein Schiff

ZPO § 855a Mehrfache Pfändung eines Anspruchs auf ein Schiff

[ Auszug: (1) Betrifft der Anspruch ein eingetragenes Schiff, so ist der Drittschuldner berechtigt und auf Verlangen eines Gläubigers, dem der Anspruch überwiesen wurde ... ]