Sie brauchen Hilfe von einem Rechtsanwalt?
>> Klicken Sie hier!

ZPO § 850i Pfändungsschutz bei sonstigen Vergütungen

ZPO § 850i Pfändungsschutz bei sonstigen Vergütungen

[ Auszug: (1) Ist eine nicht wiederkehrend zahlbare Vergütung für persönlich geleistete Arbeiten oder Dienste gepfändet, so hat das Gericht dem Schuldner auf Antrag so  ... ]