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ZPO § 850e Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens

ZPO § 850e Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens

[ Auszug: Für die Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens gilt folgendes: 1. Nicht mitzurechnen sind die nach § 850a der Pfändung entzogenen Bezüge,     ferner Bet ... ]