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ZPO § 847a Herausgabeanspruch auf ein Schiff

ZPO § 847a Herausgabeanspruch auf ein Schiff

[ Auszug: (1) Bei der Pfändung eines Anspruchs, der ein eingetragenes Schiff betrifft, ist anzuordnen, daß das Schiff an einen vom Vollstreckungsgericht zu bestellenden ... ]