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ZPO § 839 Überweisung bei Abwendungsbefugnis

ZPO § 839 Überweisung bei Abwendungsbefugnis

[ Auszug: Darf der Schuldner nach § 711 Satz 1, § 712 Abs. 1 Satz 1 die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwenden, so findet die Überweisung ge ... ]