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ZPO § 838 Einrede des Schuldners bei Faustpfand

ZPO § 838 Einrede des Schuldners bei Faustpfand

[ Auszug: Wird eine durch ein Pfandrecht an einer beweglichen Sache gesicherte Forderung überwiesen, so kann der Schuldner die Herausgabe des Pfandes an den Gläubiger v ... ]