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ZPO § 832 Pfändungsumfang bei fortlaufenden Bezügen

ZPO § 832 Pfändungsumfang bei fortlaufenden Bezügen

[ Auszug: Das Pfandrecht, das durch die Pfändung einer Gehaltsforderung oder einer ähnlichen in fortlaufenden Bezügen bestehenden Forderung erworben wird, erstreckt sic ... ]