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ZPO § 830 Pfändung einer Hypothekenforderung

ZPO § 830 Pfändung einer Hypothekenforderung

[ Auszug: (1) Zur Pfändung einer Forderung, für die eine Hypothek besteht, ist außer dem Pfändungsbeschluß die Übergabe des Hypothekenbriefes an den Gläubiger erforderl ... ]