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ZPO § 813a Aufschub der Verwertung

ZPO § 813a Aufschub der Verwertung

[ Auszug: (1) Hat der Gläubiger eine Zahlung in Teilbeträgen nicht ausgeschlossen, kann der Gerichtsvollzieher die Verwertung gepfändeter Sachen aufschieben, wenn sich  ... ]