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ZPO § 647 Maßnahmen des Gerichts

ZPO § 647 Maßnahmen des Gerichts

[ Auszug: (1) Erscheint nach dem Vorbringen des Antragstellers das vereinfachte Verfahren zulässig, so verfügt das Gericht die Zustellung des Antrags oder einer Mitteil ... ]