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ZPO § 605a Scheckprozess

ZPO § 605a Scheckprozess

[ Auszug: Werden im Urkundenprozeß Ansprüche aus Schecks im Sinne des Scheckgesetzes geltend gemacht (Scheckprozeß), so sind die §§ 602 bis 605 entsprechend anzuwenden. ... ]