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ZPO § 589 Zulässigkeitsprüfung

ZPO § 589 Zulässigkeitsprüfung

[ Auszug: (1) Das Gericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob die Klage an sich statthaft und ob sie in der gesetzlichen Form und Frist erhoben sei. Mangelt es an einem di ... ]