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ZPO § 585 Allgemeine Verfahrensgrundsätze

ZPO § 585 Allgemeine Verfahrensgrundsätze

[ Auszug: Für die Erhebung der Klagen und das weitere Verfahren gelten die allgemeinen Vorschriften entsprechend, sofern nicht aus den Vorschriften dieses Gesetzes sich ... ]