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ZPO § 405 Auswahl durch den mit der Beweisaufnahme betrauten Richter

ZPO § 405 Auswahl durch den mit der Beweisaufnahme betrauten Richter

[ Auszug: Das Prozeßgericht kann den mit der Beweisaufnahme betrauten Richter zur Ernennung der Sachverständigen ermächtigen. Er hat in diesem Falle die Befugnisse und  ... ]