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ZPO § 335 Unzulässigkeit einer Versäumnisentscheidung

ZPO § 335 Unzulässigkeit einer Versäumnisentscheidung

[ Auszug: (1) Der Antrag auf Erlaß eines Versäumnisurteils oder einer Entscheidung nach Lage der Akten ist zurückzuweisen: ... ]