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ZPO § 149 Aussetzung bei Verdacht einer Straftat

ZPO § 149 Aussetzung bei Verdacht einer Straftat

[ Auszug: (1) Das Gericht kann, wenn sich im Laufe eines Rechtsstreits der Verdacht einer Straftat ergibt, deren Ermittlung auf die Entscheidung von Einfluss ist, die A ... ]