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ZPO § 129a Anträge und Erklärungen zu Protokoll

ZPO § 129a Anträge und Erklärungen zu Protokoll

[ Auszug: (1) Anträge und Erklärungen, deren Abgabe vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zulässig ist, können vor der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts zu  ... ]