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ZPO § 120 Festsetzung von Zahlungen

ZPO § 120 Festsetzung von Zahlungen

[ Auszug: (1) Mit der Bewilligung der Prozeßkostenhilfe setzt das Gericht zu zahlende Monatsraten und aus dem Vermögen zu zahlende Beträge fest. Setzt das Gericht nach  ... ]