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VVG § 180a
[ Auszug: (1) Hängt die Leistungspflicht des Versicherers davon ab, daß der Betroffene unfreiwillig eine Gesundheitsbeschädigung erlitten hat, so wird die Unfreiwilligk ... ]
[ Erster Abschnitt Vorschriften für sämtliche Versicherungszweige(VVG) ] [ Zweiter Abschnitt Schadensversicherung(VVG) ] [ Dritter Abschnitt Lebens- und Krankenversicherung(VVG) ] [ Vierter Abschnitt Unfallversicherung(VVG) ] [ Fünfter Abschnitt Schlußvorschriften(VVG) ]
[ VVG ] [ VVG ] [ VVG ] [ VVG ] [ VVG ] [ VVG ] [ VVG ] [ VVG ]