[ Auszug: (1) Die Zustimmung des Rechtsinhabers ist nicht erforderlich, wenn die
Vervielfältigung des Codes oder die Übersetzung der Codeform im Sinne des
§ 69c Nr. 1 u ... ]
[ Teil 1 Urheberrecht(UrhG) ] [ Teil 2 Verwandte Schutzrechte(UrhG) ] [ Teil 3 Besondere Bestimmungen für Filme(UrhG) ] [ Teil 4 Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte(UrhG) ] [ Teil 5 Anwendungsbereich, Übergangs- und Schlussbestimmungen(UrhG) ]