[ Auszug: (1) Die Vorschrift des § 20a ist auf Verträge, die vor dem 1. Juni 1998
geschlossen worden sind, erst ab dem 1. Januar 2000 anzuwenden, sofern
diese nach dies ... ]
[ Teil 1 Urheberrecht(UrhG) ] [ Teil 2 Verwandte Schutzrechte(UrhG) ] [ Teil 3 Besondere Bestimmungen für Filme(UrhG) ] [ Teil 4 Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte(UrhG) ] [ Teil 5 Anwendungsbereich, Übergangs- und Schlussbestimmungen(UrhG) ]