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UrhG § 137h Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 93/83/EWG

UrhG § 137h Übergangsregelung bei Umsetzung der Richtlinie 93/83/EWG

[ Auszug: (1) Die Vorschrift des § 20a ist auf Verträge, die vor dem 1. Juni 1998 geschlossen worden sind, erst ab dem 1. Januar 2000 anzuwenden, sofern diese nach dies ... ]