[ Auszug: (1) Die Vorschriften dieses Gesetzes über die Dauer des Schutzes nach § 82
sind auch auf Darbietungen anzuwenden, die vor dem 1. Juli 1990 auf Bild-
oder Tont ... ]
[ Teil 1 Urheberrecht(UrhG) ] [ Teil 2 Verwandte Schutzrechte(UrhG) ] [ Teil 3 Besondere Bestimmungen für Filme(UrhG) ] [ Teil 4 Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte(UrhG) ] [ Teil 5 Anwendungsbereich, Übergangs- und Schlussbestimmungen(UrhG) ]