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StVG § 26 Zuständige Verwaltungsbehörde; Verjährung

StVG § 26 Zuständige Verwaltungsbehörde; Verjährung

[ Auszug: (1) Bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24, die im Straßenverkehr begangen werden, und bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24a ist Verwaltungsbehörde im Sinne des § 3 ... ]