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StVG § 25a Kostentragungspflicht des Halters eines Kraftfahrzeugs

StVG § 25a Kostentragungspflicht des Halters eines Kraftfahrzeugs

[ Auszug: (1) Kann in einem Bußgeldverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes der Führer des Kraftfahrzeugs, der den Verstoß begangen hat, nicht vor Eintritt der Ve ... ]