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StGB § 357 Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat

StGB § 357 Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat

[ Auszug: (1) Ein Vorgesetzter, welcher seine Untergebenen zu einer rechtswidrigen Tat im Amt verleitet oder zu verleiten unternimmt oder eine solche rechtswidrige Tat  ... ]